Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Verwaltungsrat stimmt der Annahme der beiliegenden Zusammenstellung enthaltenen Spenden und Sponsoring im Einzelnen zu.
Sachverhalt/Begründung
Gemäß § 102 a Abs. 6 i. V. m. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung finden die Regelungen der Gemeindeordnung und über die Annahme von Spenden und Sponsoring auch in der Kommunalanstalt Anwendung. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verwaltungsrat. Seit der letzten öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates am 05.12.2023 sind die in der beiliegenden Zusammenstellung enthaltenen Spenden eingegangen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Zusammenstellung der eingegangenen Spenden
Sichtvermerke
gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzende gez. Pansow, Vorstandsvorsitzende gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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