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Vorlage - 017/2024  

 
 
Betreff: Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Teil der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis - Vorstellung der Ergebnisse des Grundstücksauswahlverfahrens und der Ergebnisse der Bewertung alt vs. neu im Rahmen des Standortauswahlverfahrens mit Beschlussfassung
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Persönliche Referentin und Leiterin Diversity / Kliniken und Gesundheitsstrategie / Pressereferentin   
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR Vorberatung
26.02.2024 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
05.03.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Auslöser für das Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb
Anlage 2_Festlegung des 5-Kilometer-Radius
Anlage 3_Bewertungskriterien und -gewichtung Alt vs. Neu sowie Erläuterungen zur Szenarienbewertung
Anlage 4_Bewertungskriterien Grundstückssuche
Anlage 5_Bewertungsmatrix der Grundstücksofferten
Anlage 6_Bewertungsmatrix Alt vs. Neu
Anlage7_Investitionen Neubau Essingen und Kombi-Lösung Aalen nach Kostengruppen mit Förderung und Erlösen

Antrag der Verwaltung

 

Im Rahmen des durch den Ostalbkreis-Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb durchgeführten Grundstückauswahlverfahrens zum Bau eines Regionalversorgers entsprechend des Zukunftskonzeptes vom 25.07.2023 empfiehlt der Verwaltungsrat und beschließt der Kreistag:

 

  1. dass die Grundstücksofferte der Gemeinde Essingen im Rahmen des Verfahrens zur Grundstückssuche für einen Neubau die beste Bewertung erzielt

 

  1. dass die Grundstücksofferte Essingen Neubau in den Bewertungsprozess alt vs. neu als Realisierungsoption im Vergleich mit der Kombi-Lösung am Standort Ostalb-Klinikum übernommen wird

 

  1. dass sich die Option Essingen Neubau in der Bewertung mit der Option Kombi-Lösung am Standort Ostalb-Klinikum anhand der festlegten Bewertungskriterien und unter den Gesichtspunkten Erreichbarkeit, Funktionalität sowie Wirtschaftlichkeit als die beste Option darstellt

 

  1. dass daher die Variante Neubau Essingen zur Errichtung des Regionalversorger weiterverfolgt und der Standort Essingen als Standort für den Regionalversorger festgelegt wird

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

1. Einleitung

 

Der Kreistag des Ostalbkreises hat sich in dieser Legislaturperiode engagiert und mutig auf den Weg gemacht, die Gesundheitsversorgungsstruktur im Ostalbkreis zukunftsgerichtet als Ganzes weiterzuentwickeln. Dies umfasst nicht nur die Weiterentwicklung der Kliniken Ostalb und damit die stationäre Versorgung, sondern auch die haus- und fachärztliche ambulante Versorgung im Landkreis. Dafür hat der Kreistag wichtige zukunftsweisende Entscheidungen getroffen und hierzu notwendige Projekte mit den beiden Ärzteschaften und den Städten sowie Kommunen angestoßen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auch auf einer zukunftsfähigen Klinikstruktur für den Ostalbkreis. In einer wegweisenden Kreistagssitzung am 25.07.2023 hat der Kreistag das Zielbild „Regionalversorgung“ als künftige Struktur der Kliniken Ostalb, bestehend aus einem zentralen Regionalversorger sowie zweier Grundversorger, beschlossen.

 

 

Mit dieser Vorlage geht es nun darum, den Standort für den Regionalversorger festzulegen, d.h. unter den eingereichten Grundstücksofferten für einen Klinikneubau, den am besten geeigneten auszuwählen und dann zu entscheiden, ob ein solcher Neubau oder ein Neubau mit Teilsanierung des Ostalb-Klinikums (Kombi-Lösung) die bessere Variante ist.


Die wichtigste Frage für den Kreistag bzw. für jede Kreisrätin/jeden Kreisrat lautet:

 

Welches der angebotenen Grundstücke für einen Neubau und welche der vorgestellten Varianten, nämlich Neubau auf dem geeignetsten Grundstück oder ein Neubau mit Teilsanierung des Ostalb-Klinikums, ermöglicht es dem Ostalbkreis und seinen Kliniken Ostalb am besten, auf Basis der objektiven Bewertungskriterien, dass wir in spätestens zehn Jahren im Ostalbkreis als Teil des Zielbilds einen Regionalversorger als Klinikum haben mit…

 

  1. …der bestmöglichen Erreichbarkeit für den größten Teil der Bevölkerung des Ostalbkreises
  2. …der funktional aus baulicher, organisatorischer, medizinstrategischer Sicht besten Lösung
  3. …der unter den Aspekten Investition, Dauer bis zur Fertigstellung, Betriebskosten wirtschaftlichsten Lösung

 

2. Bisherige Meilensteine

 

In diesem Beschluss geht es „nur“ um die Standortauswahl für den Regionalversorger und einen grundsätzlichen Vergleich der Bauvarianten alt vs. neu. Da aber in den letzten Wochen und Monaten und insbesondere über das Standortauswahlverfahren sehr viel geschrieben, öffentlich diskutiert und teilweise miteinander vermengt wurde, scheint es notwendig, den bisherigen Weg und die Meilensteine nochmals kurz zusammenzufassen.

 

2.1 Auslöser für das Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb

 

Auslöser für den Kreistagsbeschluss am 20.12.2022 waren die demographische Entwicklung, der damit verbundene verstärkte Fachkräftemangel, umfassende neue Struktur-, Personal- und Qualitätsvorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und des Bundesgesetzgebers sowie die durch Unterfinanzierung, Pandemie und Inflation stark ansteigende wirtschaftliche Notlage (Anlage 1: Auslöser für Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb). Dadurch entstand die Notwendigkeit vom Standortdenken der einzelnen Klinikstandorte weg zu kommen, hin zum ganzheitlichen Blick für die Gesundheitsversorgung der Gesamtbevölkerung des Ostalbkreises und das Schaffen von funktionalen, wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen medizinischen Abteilungen.

 

2.2 Ansatz Regionalversorgung

 

Im Rahmen des Haushaltsrede 2023 wurde das neue Modell „Regionalversorgung“ eingebracht. Passend zum Modell wurde ein Vorschlag für einen Radius eingebracht, in welchem dieser neue Regionalversorger liegen könnte. Aufgrund der Berechnung der Beratungsfirma hcb (Institute for Health Care Business) von Herrn Prof. Dr. Boris Augurzky wurde ermittelt, dass bei einem Standort Nahe bei Essingen an der B29 und einem Ausbau der Bundesstraße rund 81,3 % der Bürgerinnen und Bürger des Ostalbkreises ein Klinikum dort innerhalb von 30 Minuten erreichen könnten. Aufgrund dessen wurde ein Radius für ein geeignetes Grundstück mit einem 5-Kilometer-Radius um diesen Mittelpunkt des Kreises an der Bundesstraße festgelegt, an dessen Rand auch das Ostalb-Klinikum in Aalen liegt (Anlage 2: Festlegung des 5-Kilometer-Radius).

 

2.3 Kreistagsbeschluss 20.12.2022

 

Der Kreistag hat am 20.12.2022 Grundsätze als Handlungsrahmen für das weitere Vorgehen beschlossen. Zunächst wurde festgelegt, dass vor einer Entscheidung zur Zukunftsstruktur der Kliniken Ostalb gkAöR eine Beteiligung und Information der Bevölkerung erfolgen soll.

 

Zudem beauftragte der Kreistag die Verwaltung und den Vorstand neben den bislang entwickelten Modellen 2d und dem Modell „zwei starke Standorte – Aalen und Schwäbisch Gmünd“, das Modell „Regionalversorgung“, insbesondere die Inhalte einer dezentralen wohnortnahen Grundversorgung in Mutlangen, Ellwangen sowie dem Gesundheitszentrum Bopfingen konkreter mit den Gesundheitsakteuren zu definieren. Neben der wohnortnahen Grundversorgung beauftragte der Kreistag für den Regionalversorger einen Standort mit bestmöglicher Erreichbarkeit für den größtmöglichen Teil der Bevölkerung des Ostalbkreises (entsprechend des 5 km-Suchkreises) zu suchen. Hierzu bot sich ein Standortauswahlverfahren an, bei welchem mögliche Grundstücke anhand objektiver Auswahlkriterien, die vorab durch den Kreistag zu beschließen sind, gesucht werden sollen. Dafür solle ein externer Dienstleister beauftragt werden.

 

2.4 Standortauswahlverfahren

 

Am 24.04.2023 hat Herr Fred Andree, der Geschäftsführer der Endera Managementberatung GmbH, dem Verwaltungsrat das Standortauswahlverfahren erläutert:

 

1. Stufe

Bewertung, ob eine Sanierung mit Erweiterungsbau im Bestand oder ein Neubau besser sei. Mittels Kriterien wie medizinstrategische, organisationale, bauliche und wirtschaftliche Aspekte sowie Nachhaltigkeit, welche durch die Kreisräte gewichtet werden sollen, soll dies bewertet werden.

2. Stufe

Im Falle, dass ein Neubau besser sei, müsse ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Kommunen werden aufgefordert Grundstücksofferten abzugeben. Kriterien sind Grundstücksgröße und Zuschnitt, Planungsrechtliche Eckdaten, Grundstücksbeschaffenheit, Umfeld, Einzugsgebiet, öffentliche Erschließung und Beschaffungskosten, welche ebenfalls durch den Kreistag gewichtet werden sollen.

 

In der Verwaltungsratssitzung vom 15.06.2023 empfahl der Verwaltungsrat Bewertungskriterien für einen objektiven Vergleich zwischen einer Bestandssanierung und Erweiterungsbau gegenüber einem Klinikneubau, entsprechend dem von der Endera Managementberatung GmbH empfohlenen Kriterienkatalog, an den Kreistag.

 

2.5 Beschlüsse Zukunftskonzept 25.07.2023 - Modell Regionalversorgung

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 04.07.2023 wurden die Handlungsempfehlungen für das Medizinkonzept Modell „Regionalversorgung“ mit den Bausteinen eines klinischen Regionalversorgers, zweier klinischer Grund-/Basisversorger in Ellwangen und Mutlangen und eines ambulanten Gesundheitszentrums in Bopfingen an den Kreistag empfohlen und in der Sitzung des Kreistages am 25.07.2023 beschlossen (Vorlage 127-2/2023). Bei der Planung für einen Regionalversorger wurde damals von 650 Betten für den Regionalversorger und insgesamt von 900 Betten für den gesamten Landkreis anstelle der bisher 1.178 Betten ausgegangen.

 

Weiterhin erteilte der Kreistag am 25.07.2023 den Auftrag, das vorliegende medizinische Grobkonzept für das Konzept Regionalversorgung weiter zu konkretisieren und das Standortauswahlverfahren durch die Endera Managementberatung GmbH bezüglich eines Neubaus eines Regionalversorgers mit bestmöglicher Erreichbarkeit für den größtmöglichen Bevölkerungsteil des Ostalbkreises fortzuführen sowie auf dieser Grundlage einen objektiven Vergleich zur baulichen Umsetzung des Regionalversorgers alt vs. neu vorzunehmen (Anlage 3: Bewertungskriterien und -gewichtung alt vs. neu sowie Erläuterungen zur Szenarienbewertung).

 

2.6 Verwaltungsratssitzung vom 18.09.2023

 

Die Sitzung vom 18.09.2023 kann im Nachhinein als „etwas unglückliche“ Sitzung tituliert werden. Eigentlich sollte bei dieser Sitzung das Ergebnis der Bewertung alt vs. neu vorberaten und eine Beschlussempfehlung an den Kreistag erfolgen. Im Vorfeld hatte die SPD-Kreistagsfraktion gemeinsam mit der Stadt Aalen beantragt, die Kombi-Lösung im Gremium vorstellen zu dürfen, was der Verwaltungsrat auch zugelassen hat.

 

Drei Themenstellungen machten eine Entscheidung am 18.09.2023 nicht möglich:

 

Bettenzahl für den Neubau im Gutachten

Kosten Kombi-Lösung

Visualisierung

Der im Kreistag am 25.07.2023 beschlossene Regionalversorger sah ca. 650 Betten vor. Am 18.09.2023 waren für den Neubau 900 Betten, die aber für den gesamten Landkreis mit allen Standorten vorgesehen war, Grundlage der Bewertung. Dies wäre zwar objektiv unerheblich gewesen, da dies für alle Varianten gegolten hätte, führte aber zu Verwirrung in der Sitzung.

In der Sitzung wurde überraschend durch OB Brütting die sog. erweiterte Kombi-Lösung mit vielen Details und anscheinend viel niedrigeren Kosten präsentiert, während der Gutachter von über einer Milliarde Euro sprach (objektiv nachvollziehbare Gründe: Kosten Regionalversorger und Kosten 2x Grundversorger, Kostenindex etc.), was zu einer Verunsicherung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit führte.

Es war schwierig die „abstrakte Grüne Wiese“ mit den Bildern Kombi-Lösung zu vergleichen. Daher kam der Wunsch des Kreistags auf, zunächst ein konkretes Grundstück zu suchen und dies dann mit der Kombi-Lösung zu vergleichen.

 

2.7 Beschluss zum Verfahren 17.10.2023

 

Der Verwaltungsrat hat daher auf Vorschlag des Vorsitzenden die Ziff. 1 der Beschlussvorlage (VO 153/2023) nicht zur Abstimmung gebracht, sondern zurückgestellt. Zum einen wurden Vorstand und Gutachter gebeten die Ergebnisse des 25.07.2023 vollumfänglich in die Bewertung einfließen zu lassen und zum anderen die erweiterte Kombi-Lösung der Stadt Aalen weitergehend zu prüfen und hierzu bei der Stadt die notwendigen Informationen und Nachweise anzufordern (Plausibilisierung).

 

Der Kreistag beschloss zudem am 17.10.2023 auf Grundlage der am 24.04.2023 im Verwaltungsrat Kliniken Ostalb vorgestellten objektiven Bewertungskriterien (Anlage 4: Bewertungskriterien Grundstückssuche) für die Grundstücksauswahl für einen Klinikneubau durch die Endera Management Beratung GmbH zugrunde zu legen. Zudem wurde die Endera Management Beratung GmbH entsprechend beauftragt, auf Grundlage der beschlossenen Kriterien zur objektiven Bewertung und Auswahl von Grundstücksofferten, im Rahmen eines Bieterverfahrens geeignete Grundstücke zu bewerten und eine entsprechende Empfehlung zur Grundstücksauswahl an die Gremien auszusprechen.

 

2.8 Weitere Bewertungsparameter

 

Der Kreistag hatte am 25.07.2023 das Grobkonzept des Medizinkonzepts beschlossen und die Kliniken beauftragt, dieses weiterzuentwickeln und für den Regionalversorger sowie die beiden Grundversorger zu konkretisieren. Dies ist ein laufender Prozess, über den in regelmäßigen Abständen im Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb berichtet wird.

 

In den Verwaltungsratssitzungen im November und Dezember 2023 hatte sich herauskristallisiert, dass für den Regionalversorger rund 612 Betten ausreichend sein werden. Der Verwaltungsrat hat daher festgelegt, dass für die Bewertung im Gutachten die Bettenzahl von ca. 612 Betten zu Grunde gelegt wird. Ebenso wurde, um eine objektive Vergleichbarkeit gerade mit der Kombi-Lösung der Stadt Aalen im Vorfeld herzustellen, weitere Parameter für die Bewertung definiert:

 

  • Keine Berücksichtigung der Sanierungskosten Bestandshäuser, da diese unabhängig der Bauvariante Regionalversorger in gleicher Höhe und nur im Rahmen der Nachnutzung anfallen.
  • Baukostenkalkulation und Baukostenindizierung entsprechend aktueller Baukostenindex-Entwicklung (ca. 3,7 % p.a.)
  • Berücksichtigung realistischer Bauzeitenkalkulation (eine längere Bauzeit bewirkt höhere Baukosten und Risiken entsprechend tatsächlicher Baukostenentwicklung).

 

 

3. Ergebnisse Grundstücksofferten Neubau sowie Vergleich bestgeeignetstes Grundstück Neubau mit Kombi-Lösung

 

Für den weiteren gutachterlichen Bewertungsprozess wurde ein zweistufiges Standortauswahlverfahren festgelegt:

 

Stufe 1

Suche und objektive Bewertung eines für einen Klinikneubau bestmöglich geeigneten Grundstücks auf Grundlage eines Bieterverfahrens (Pflichtenheft)

Stufe 2

Vergleich zwischen Neubau und Sanierung mit Erweiterung des Bestandsbaus (alt vs. neu)

 

An die Gemeinden und Städte im 5-Kilometersuchradius wurden am 27.09.2023 die Unterlagen zur Offertenabgabe versandt. Bis zum 10.11.2023 konnten diese Grundstücksvorschläge einreichen. Die Nachlieferungsfrist war bis 27.11.2023 gesetzt. In der Sitzung des Verwaltungsrates Kliniken Ostalb gkAöR am 05.12.2023 wurde durch die Endera Management Beratung GmbH ein Zwischenbericht über die eingereichten Grundstücksofferten und die Vorgehensweise im weiteren Bewertungsprozess vorgestellt. Vier Grundstücksofferten wurden entlang der beschlossenen Kriterien bewertet, davon zwei unbebaute Grundstücke in Essingen und Mögglingen sowie zwei bebaute Grundstücke in Aalen.

 

Zur Erläuterung der Bewertungssystematik des Gutachters Endera Management Beratung GmbH: Es erfolgt eine Gliederung in verschiedene Eignungskriterien (sieben Kategorien bei der Grundstücksauswahl und fünf Kategorien beim Vergleich alt vs. neu). Für jede Kategorie werden 100 Prozentpunkte vergeben. Innerhalb dieser Bewertungskategorien erfolgt die Bewertung anhand relevanter Untergliederungskriterien. Die Untergliederungskriterien werden einzeln bewertet und entsprechend einer im Kriterienkatalog festgelegten Gewichtung gepunktet. Die bewerteten Kriterien und gewichteten Punkte ergeben gesamt die prozentuale Punktzahl in der Bewertungskategorie. Die Addition der prozentualen Bewertungspunkte der verschiedenen Bewertungskategorien ergibt die erreichte Gesamtpunktzahl in Prozent.

 

3.1 Ergebnis Grundstücksofferten Neubau - bestgeeignetes Grundstück

 

Die Bewertung der Grundstücksofferten erfolgte nach sieben Hauptkriterien und deren im Kreistag am 25.07.23 beschlossenen Untergliederung und Gewichtung:

 

*Bewertung nach Hauptkriterien (Punkte 1-7), Untergliederung und Gewichtung

 

Bei Punkt 1 Grundstücksgröße und Zuschnitt liegen die beiden unbebauten Grundstücke in Essingen und Mögglingen gleichauf auf Platz 1. Unter Punkt 2 Planungsrechtliche Eckdaten liegen Essingen und Aalen Bestand auf Platz 1. Unter Punkt 3 Grundstücksbeschaffenheit liegen die Grundstücke in Essingen und Mögglingen gleichauf auf Platz 1. Bei Punkt 4 Umfeld, Wohnortnähe und Anbindung liegt Aalen-Bestand auf Platz 1 vor Essingen. Bei Punkt 5 Einzugsgebiet, Patientenwanderung, Abdeckung der Region liegen die Grundstücke Essingen und Aalen Triumph gleichauf auf Platz 1. Bei Punkt 6 Öffentliche Erschließung: Anbindung an das ÖPNV- und Straßen-/Wegenetz liegt Aalen Triumph vor Essingen und Mögglingen vorne. Bei Punkt 7 Beschaffungskosten liegt Essingen vor Mögglingen auf Platz 1 (Anlage 5: Bewertungsmatrix der Grundstücksofferten)

 

Ergebnisse Gesamtbewertung der Grundstücksofferten:

 

Rangfolge

Grundstück

Gesamtbewertung

1

Essingen (Stockert/Steinriegel)

80,1 %

2

Mögglingen

76,1 %

3

Aalen Bestand Ostalb-Klinikum

68,7 %

4

Aalen Triumph

56,7 %

 

Im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für das bestgeeignetste Grundstück durch den Ostalbkreis-Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb und der objektiven Bewertung durch die Endera Management Beratung GmbH erhält das Grundstück der Gemeinde Essingen im Gewann Stockert/Steinriegel im Rahmen der Grundstücksbewertung die höchste Bewertung.

 

3.2 Ergebnis Vergleich Neubau auf bestgeeignetem Grundstück mit Kombi-Lösung 

 

Die gutachterliche Bewertung erfolgte auf Grundlage des beschlossenen Kriterienkatalogs alt vs. neu, dessen Gliederung und Gewichtung:

 

 

Die von der Stadt Aalen durch Herrn Oberbürgermeister Brütting eingebrachte Kombi-Lösung wurde ebenfalls auf 612 Betten angepasst. In Zusammenarbeit mit FG Architekten, Sonthofen, wurden die in der Kombi-Lösung dargestellten Planungsparameter (Bruttogeschossflächen, Bauabschnitte, Baufeldfreimachung, Neu- und Rückbauten, Bauzeiten, Baukosten und Baukostenindizes) einer eingehenden Überprüfung und Bewertung durch den Gutachter Endera Management Beratung GmbH unterzogen und mit den kalkulierten Zahlen und Fakten der Machbarkeitsstudie Klinikneubau auf dem ausgewählten Gelände im Gewann Stockert/Steinriegel der Gemeinde Essingen verglichen. Hierzu wurden offizielle veröffentlichte Baukostenkennzahlen des BKI (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH) herangezogen.

 

Bei der Bewertung der Kombi-Lösung sind vor allem folgende Punkte zu benennen, die zu abweichenden Bewertungen der Baukosten und Bauzeiten führen oder zum jetzigen Planungsstand noch nicht kalkulierbar sind.

 

  • Fehlendes Medizinkonzept
  • Baufeldfreimachung (Zufahrt zum Betriebshof, Flugrettung/ Hubschrauberlandeplatz, Interimspathologie).
  • Straßenführung/Erreichbarkeit (Verlagerung der Steinbeisstraße bzw. Überbauung mit Funktionsbau) sowie Verbindungsstraße zur B29 durch Waldgebiet / Naherholungsgebiet Rohrwang.
  • Kostenberechnung laut BKI / Höhe der Planungskosten Kontengruppe 700 aus Kostenkalkulation Kombi-Lösung nicht ersichtlich. Frage in welcher Höhe Planungskosten berücksichtig und ggf. damit Kostenplanung für Kostengruppe 300 und 400 (Bauwerk/Technische Ausstattung) insgesamt entsprechend zu niedrig angesetzt sind.
  • Bauplanung (Umsetzung Bauabschnitte/Interimslösungen), damit Störungen im Klinikbetrieb sowie erheblicher Mehraufwand und Bauzeitverlängerung durch pavillonartige Gesamtkonzeption.

 

Auch die bauliche Umsetzung der Kombi-Lösung wirft Fragen bzgl. dieser Themenstellungen auf (erforderliche Interimslösungen – Realisierungsmöglichkeiten und Mehrkosten sowie Bauzeitenplanung). Insbesondere die Sicherstellung des Geschäftsbetriebes und die Vermeidung von Beeinträchtigungen bei der Patientenversorgung durch Störungen und Einschränkungen im Geschäftsbetrieb (für Patienten, Mitarbeiter und Besucher) sind erfahrungsgemäß bei komplexen Baumaßnahmen von Kliniken im Bestand nicht zu vermeiden und führen auch zu unvorhergesehenen Restriktionen in der Umsetzung über lange Zeiträume (Interimslösungen – Nutzungseinschränkungen bzw. Beeinträchtigungen, Behinderung Zugang/Wege und Lärm sowie die Verlegung Steinbeisstraße und Verbindungsstraße zur B29, Baufeldfreimachung, bauabschnittsweises Vorgehen durch Nutzung/Sanierung von Bestandsgebäuden).

 

Die Bewertung alt vs. neu erfolgt deshalb auf einer objektiven Gesamtgrundlage und enthält im Rahmen des beschlossenen Kriterienkatalogs sowohl bauliche, wirtschaftliche als auch medizinische und organisationale Aspekte. Auch Themenstellungen der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit sind von hoher Bedeutung (Anlage 6: Bewertungsmatrix alt vs. neu).

 

Die Baukosten und Bauzeitenplanung erfolgte auf Grundlage objektiver Baukostenindizes (BKI) und entsprechender Baukostengruppen 100-700 (Grundstück, Baufelderschließung, Bauwerkkubatur, technische Ausstattung, Versorgungsleitungen, Außenanlagen, Möblierung, Planungskosten, Baunebenkosten).

 

Die Gesamtbewertung der Endera Management Beratung GmbH ergibt folgende Ergebnisse zur Bauvariante Regionalversorger, entsprechend des beschlossenen Kriterienkatalogs alt vs. neu:

 

Bewertungskriterium

Neubau Essingen

Stockert/Steinriegel

Kombi-Lösung

Stadt Aalen

  1. Medizinstrategische Aspekte

15,0 %

12,0 %

  1. Organisationale Aspekte

20,0 %

19,0 %

  1. Bauliche Aspekte

15,0 %

12,1 %

  1. Wirtschaftliche Aspekte

40,0 %

32,4 %

  1. Nachhaltigkeit

  7,0 %

  8,0 %

Gesamtbewertung

97,0 %

83,5 %

 

Im Rahmen des durchgeführten Vergleichs alt vs. neu erzielt die Neubauvariante Gemarkung Essingen in den Kategorien medizinische Aspekte, organisationale Aspekte, bauliche Aspekte und wirtschaftliche Aspekte die höchste Bewertung, bei der Nachhaltigkeit liegt die Kombi-Lösung auf dem Gelände des Ostalb-Klinikums Aalen leicht vorne.

 

4. Gesamtbetrachtung (und Erläuterung zur Beschlussempfehlung)

 

Um nochmals auf die Anfangsfrage einzugehen und deren Kriterien herauszuarbeiten:

 

Welches der angebotenen Grundstücke für einen Neubau und welche der vorgestellten Varianten, nämlich Neubau auf dem geeignetsten Grundstück oder ein Neubau mit Teilsanierung des Ostalb-Klinikums, ermöglicht es dem Ostalbkreis und seinen Kliniken Ostalb am besten, auf Basis der objektiven Bewertungskriterien, dass wir in spätestens zehn Jahren im Ostalbkreis als Teil des Zielbilds einen Regionalversorger als Klinikum haben mit…

 

  1. …der bestmöglichen Erreichbarkeit für den größten Teil der Bevölkerung des Ost-albkreises
  2. …der funktional aus baulicher, organisatorischer, medizinstrategischer Sicht besten Lösung
  3. …der unter den Aspekten Investition, Dauer bis zur Fertigstellung, Betriebskosten wirtschaftlichsten Lösung

 

 

 

 

 

4.1 Erreichbarkeit

 

Das Gutachten ergab für den Neubau Essingen im Vergleich zum Standort Ostalb-Klinikum, dass dort der größtmögliche Bevölkerungsanteil des Ostalbkreises (ca. 88%) den Regionalversorger in 30 Minuten erreichen kann. Da der Ostalbkreis aber ein Konzept für 100% der Bevölkerung v.a. für die östlichen, nordöstlichen aber auch westlichen sowie nordwestlichen Teile des Ostalbkreises entwickeln möchte, sind die beiden Grundversorger und auch ein neues bzw. angepasstes Rettungsdienstkonzept von großer Bedeutung. Beide Themenstellungen, das heißt, die medizinischen Angebote der Grundversorger sowie erweitertes Rettungsdienstkonzept (Zuständigkeit Bereichsausschuss) gilt es nun weiter zu konkretisieren.

 

Zudem zeigt sich, dass für die Erreichbarkeit die Verkehrsinfrastruktur und dort insbesondere die B29 von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dies bedeutet, dass die aktuellen Verbesserungen auf der B29 konsequent weitergeplant und umgesetzt werden müssen, um Verbesserungen zu erzielen (Ausbau des Kontenpunktes bei Affalteried und Hüttlingen, vierspuriger Ausbau Oberalfingen - Westhausen, Ausbau Lauchheim - Aufhausen, Ausbau Schwäbisch Gmünd - Mögglingen sowie B29n). Insgesamt und langfristig sollte aber der Ansatz des kreuzungsfreien Ausbaus der B29 weiterverfolgt werden.

 

Der Standort Essingen weist zudem ein weiteres Verbesserungspotential im Hinblick auf einen direkten Bahnhalt auf, der als realistisch bewertet werden kann. Dies wäre nicht nur für die Patienten, sondern vor allem für die Mitarbeitenden von großer Relevanz.

 

Hingegen konnte die angedachte Tangente vom Ostalb-Klinikum an die B29 nicht gewertet werden. Denn dort sind zu viele Punkte unklar, wie die Dauer des Verfahren, Art und Weise der Anbindung (Lage, Abstand und Veränderung zu bestehenden Kreuzungspunkten, Ziel des Bundes etc., Träger der Maßnahme, Finanzierung mit geschätzten Kosten von 20 Mio. Euro usw.). Eine realistische Bewertung im Hinblick auf die Umsetzung ist daher nicht möglich.

 

 

4.2 Funktionalität

 

Zu einer optimalen Organisations- und Prozessstruktur und Führung zählt eine flexible Gebäudekonfiguration im Gesamten sowie ein freies Baufeld ohne Einschränkungen, welches freie Planungsmöglichkeiten für zukunftsfähige, optimierte Organisations- und Prozessabläufe, einen in sich stimmigen Klinikbau mit Funktionsbau, Bettenbau, Zentral-OPs und allen weiteren Funktionseinheiten sowie Nebengebäuden (Parkhaus, KiTa, etc.) bietet. Dies beinhaltet eine moderne patientenorientierte Angliederung des ambulanten und stationären Settings sowie eine optimale Verortung aller Funktionseinheiten. Eine optimale Organisations- und Prozessabstimmung sollte durch eine passende Anzahl, Größe und Anordnung der Arbeits-/ Funktionsräume gegeben sein. Dies führt zu optimalen medizinischen Behandlungspfaden für Patienten. Aus baulicher Sicht sind eine in sich harmonische Gebäudekonfiguration auf dem Campus sowie eine schlüssige Gesamtwegeführung und freie Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten wichtig. Aus medizinstrategischer Sicht sind Patientensicherheit/ -unterbringung und -bedingungen (Patiententransporte, Atmosphäre) sowie für das Personal Arbeitsbedingungen (Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende und Attraktivität des Arbeitsplatzes) von entscheidender Bedeutung.  Aus Sicht der Funktionalität und des Betriebes ist daher sowohl aus organisatorischer als auch aus baulicher und medizinischer Sicht eindeutig ein Neubau zu favorisieren.

 

Eine Weiterentwicklung sowie ein Weiterentwicklungspotential und die dazugehörigen baulichen Erweiterungsoptionen sollten ebenfalls Berücksichtigung finden. Diese sind am Standort des Ostalb-Klinikums und der Planungen der Kombi-Lösung nur schwer realisierbar, während solche Optionen insbesondere auch im Funktionsbau bei der Neubauplanung schon Berücksichtigung finden kann.

 

4.3 Wirtschaftlichkeit

 

4.3.1 Investitionen

 

Um die Investitionskosten des Neubaus und der Kombi-Lösung bewerten zu können, müssen beide Varianten zuerst vergleichbar gemacht werden. Dies betrifft die Flächen und auch die einzelnen Bauteile Neubau und Sanierung. Dort sind auch die Bestandsgebäude BAT 8 und 9 Frauenklinik und Bettenhotel entsprechend dem Alter mit Sanierungsanteilen zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich ferner auf der Basis der üblichen Kostengruppen, die Vorschläge zu bewerten und auch dort beide Modelle im Hinblick auf Ausstattung, Medizintechnik, Baunebenkosten vergleichbar darzustellen und fehlende oder unzureichende Kostenansätze zu ergänzen. Dies führt dann zu Investitionskosten von 619 Mio. Euro für den Neubau und 650 Mio. Euro für die Kombi-Lösung (Kostenkalkulation entsprechend BKI 2024 - ohne Baukostenindizierung und ohne Nebenbauten). Diesen Wert müsste man dann entsprechend der Bauzeit mit 3,7% je Jahr indizieren.

 

Da die Aufgabe des Gutachters lediglich war, den Bau eines Regionalversorgers zu bewerten, müssen durch den Landkreis noch die Kostengruppe 100 (Grundstückserwerb, Erschließungskosten, etc.) ergänzt und eine mögliche Förderung bewertet sowie Erlöse des Ostalbkreises berücksichtigt werden.

 

Klinikneubauten werden erfahrungsgemäß mit ca. 50 % der Gesamtbaukosten durch das Land Baden-Württemberg gefördert (Einzelförderung nach § 12 LKHG). Im Rahmen der Krankenhausreform können sich durch Sonderförderungen (Krankenhausstrukturfonds) weitere Förderungen ergeben. Bei Sanierungen ist die Förderung abhängig von der erreichten Abschreibung und von seiner funktionalen Nutzung. Durchschnittlich kann von 30 % ausgegangen werden.

 

Außerdem können durch den Verkauf des Grundstücks des Ostalb-Klinikums noch Erlöse erzielt werden. Der aktuelle Bodenrichtwert des Klinikgrundstücks beträgt 220€/qm. In der näheren Umgebung beträgt er ca. 400€/qm. Daraus lässt sich ein Durchschnittswert von 300€/qm nehmen, sodass nach Ansetzen einer Verkaufsfläche und Berücksichtigung von Rückbaukosten nebst Förderung ein Erlös (konservativ betrachtet) von rund 10 Mio. € berücksichtigt werden kann.

 

Anlage 7: Investitionen Neubau Essingen und Kombi-Lösung Aalen nach Kostengruppen mit Förderung und Erlösen.

 

4.3.2 Risiken einer Sanierung im laufenden Betrieb:

 

  • die Patientensicherheit und -abwanderung
  • Keine optimalen Organisations- und Prozessstrukturen (lange Laufwege für Patienten, Mitarbeiter (pavillonartige Gestaltung)
  • Gravierende Lärmbelästigung
  • Mitarbeiterzufriedenheit /-bindung
  • Baustellenlogistik vs. Patientenzugang (Baustellenfahrzeuge, Zulieferung Betriebshof, Straßenverlegung, Hubschrauberanlandung, Flugrettung)
  • Interimsmaßnahmen/Behelfslösungen erforderlich
  • Höhere Kosten (unvorhersehbare Ereignisse) bei längerer Bauzeit
  • Höhere laufende Betriebskosten

 

4.3.3 Zeitliche Dauer

 

Auch bezüglich der Baukosten und Bauzeit ergibt sich im Vergleich zur Kombi-Lösung eine wesentlich höhere Planungssicherheit und Kalkulierbarkeit im Falle eines Klinikneubaus. Bauzeiten und Kosten für Baufeldfreimachung, Interimsbauten- und Nutzungen sowie Straßen- und Wegeverlegungen entfallen. Kürzere Bauzeiten und höhere Förderbeteiligungen beim Klinikneubau führen ebenfalls zu gesicherteren Baukosten.

 

4.3.4 Betriebskosten

 

Vor allem im Hinblick auf den Betrieb weist der Neubau klare Vorteile gegenüber der Kombi-Lösung auf. Dies betrifft Instandhaltungskosten, Personal- und Sachkosten sowie die Energiekosten. Im Neubau werden verlässlich für ca. 15 Jahre ab Fertigstellung keine Instandhaltungskosten anstehen. Auch die medizintechnische Ausstattung dürfte für ca. 10 Jahre keine Erneuerungen benötigen. Aktuell benötigen die Kliniken Ostalb hierfür jedes Haushaltsjahr aus dem Kreishaushaushalt 8-10 Mio. Euro. Überhaupt lässt sich die technische und medizintechnische Ausstattung im Neubau optimal gestalten und am effizientesten steuern. Sehr große Vorteile ergeben sich insbesondere im Betrieb aus der besseren Funktionalität, den kürzeren Wegen etc. im Hinblick auf Personal und Abläufe. Diese lassen sich noch nicht in Euro und Cent fassen, können aber im praktischen Ablauf klar herausgearbeitet werden. Was sich abschätzen lässt, ist die bessere energetische Versorgung im Vergleich zwischen Neubau und Kombi-Lösung. Durch einen gut strukturierten Neubau und eine bessere Effizienz im Neubau rechnet man mit Vorteilen bei den Energiekosten bis zu 20% (Masterarbeit Lehrstuhl und Institut für Baumanagement RWTH Aachen).

 

4.4 Nachhaltigkeit/Flächenverbrauch

 

Das Thema der Nachhaltigkeit ist im Gutachten sehr differenziert und nachvollziehbar dargelegt. Beim Thema Flächenverbrauch werden sicherlich durch den Neubau mehr zusätzliche Flächen versiegelt als bei der Kombi-Lösung, auch wenn natürlich das weitere Nutzen der schon versiegelten Flächen im Rahmen der Nachnutzung, z.B. für Wohnen, das Versiegeln an anderer Stelle reduziert.
 

Zudem muss beim Flächenverbrauch berücksichtigt werden, dass bei der Kombi-Lösung zusätzliche Erschließungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, welche erhebliche Flächen beanspruchen. Durch das Verlegen der Steinbeisstraße werden sicherlich nur ca. 0,5 ha Fläche neu versiegelt, die vorgeschlagene Tangente hingegen löst (ohne Berücksichtigung weiterer Veränderung von Knotenpunkten bzw. Anschlüssen etc.) alleine schon einen Flächenverbrauch von ca. 6 ha aus.

 

4.5 Gesamtfazit

 

Im Ergebnis der komplexen Gesamtbetrachtung und gutachterlichen Bewertungen zur Zukunftsfähigkeit bietet ein Klinikneubau auf einem gut geeigneten freien Baufeld, mit guter Erreichbarkeit für den größtmöglichen Teil der Bevölkerung des Ostalbkreises, die objektiv besten Gestaltungsmöglichkeiten und damit berechenbare Effekte in den Bereichen Investitionskosten, Betriebskosten, Förderung, Funktionalität, Effizienz sowie Patienten- und Mitarbeiterorientierung. Die Funktionalität und die betriebswirtschaftlichen Effekte sind insgesamt am höchsten.

 

 

5. Weiteres Vorgehen/Nächste Schritte

 

5.1 Detaillierung Medizinkonzept

 

Nach der Kreistagsentscheidung für ein Grundstück wird das Grobkonzept des Medizinkonzepts Kliniken Ostalb umgehend weiter in der Feinplanung finalisiert. Insbesondere werden die Grundversorger in Ellwangen und Mutlangen weiterentwickelt und die Vorschläge zur Beratung und zur Beschlussempfehlung dem Verwaltungsrat sowie zum Beschluss im Kreistag vorgelegt.

 

5.2 Raum- und Funktionsprogramm sowie europaweite öffentliche Ausschreibung Vergabe Fachplaner

 

Auf Grundlage des Medizinkonzeptes erfolgt die weitere Planung des Raum- und Funktionsprogramms für den Bau des Regionalversorgers. Hierzu erfolgt eine umfassende Nutzereinbindung. Parallel erfolgt die europaweite öffentliche Ausschreibung der Fachplaner für den Klinikbau (Architekturbüro und technische Fachplaner).

 

5.3 Erstellung einer Hauptunterlage Bau – Kreistagsbeschluss und Förderantrag Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg

 

Nach Vergabe zur Beauftragung der Fachplaner erfolgt die Erstellung der Hauptunterlage Bau (HU-Bau) durch das Klinikmanagement in Zusammenarbeit mit dem klinikinternen Baumanagement, den beauftragten Fachplanern (Architekturbüro und technische Fachplaner). Weitere Grundlage hierzu sind umfassende interne Nutzergespräche. Die HU-Bau ist zum Beschluss in die Gremien des Ostalbkreises einzubringen und dem Ministerium mittels eines Förderantrages (Einzelförderung nach § 12 LKHG) vorzulegen.

 

5.4 Gründung eines Bauausschusses 

 

Aufgrund der großen Bedeutung und des Umfangs der Baumaßnahme wird ein Bauausschuss unter Beteiligung der Kreisgremien (Verwaltungsrat Kliniken Ostalb / Betriebsausschuss Klinikimmobilien) durch die Verwaltung Ostalbkreis und das Klinikmanagement gegründet. Aufgabe des Bauausschusses ist es, die Kosten und den Zeitplan sowie die bestmögliche inhaltliche Gestaltung und Umsetzung der Baumaßnahme Regionalversorger zu begleiten und zu überwachen.

5.5 Nachnutzungskonzept Grundstück Ostalb-Klinikum

Falls sich der Kreistag für einen Neubau in Essingen entscheidet, wird der Landkreis gemeinsam mit der Stadt Aalen in die Planungen für eine Nachnutzung des Ostalb-Klinikums gehen. 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Wenn der Kreistag sich im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für den Klinikbau in Essingen entscheidet, gilt es, diesen nicht nur inhaltlich so schnell wie möglich voranzubringen, sondern auch die Frage der Finanzierung konkret vorzubereiten.

 

Was nun die benötigten Eigenmittel angeht, ist zunächst noch einmal verstärkt darauf abzustellen, die Förderung und auch die Erlöse optimal auszuschöpfen. Dies betrifft zum einen die Entwicklung auf Bundesebene. Das Mitglied der Expertenkommission des Bundes, Herr Prof. Augurzky hat mehrfach öffentlich bestätigt, dass der Ostalbkreis Modell und Muster für die Strukturpläne des Bundes sein könnte. Zum anderen gilt es, mit Unterstützung der Stadt Aalen, die bestmögliche Nachnutzung und die bestmöglichen Erlöse für das Grundstück des Ostalb-Klinikums zu finden.

 

Im Hinblick auf die Erlöse kann berücksichtigt werden, dass das Grundstück des Ostalb-Klinikums nachgenutzt werden kann. Auch wenn dies im Einzelnen noch nicht feststeht, verfügen wir über eine Fläche von 80.000 qm, die ideal für Wohnen und Dienstleistung mit Parkgarage und Kita geeignet ist. Der Bodenrichtwert für Wohnen in der unmittelbaren Umgebung beträgt über 400€/qm. Nach Abzug von Vorbereitung, Planung und teilweiser Baufreimachung sowie der Städtebauförderung (mit Unterstützung der Stadt Aalen) verbleibt dann sicher ein höherer Erlös als die jetzt aufgeführten ca. 10 Mio. €.

 

Mögliche Rückzahlungsverpflichtungen von Fördergeldern des Landes Baden-Württemberg für vergangene Baumaßnahmen am Ostalb-Klinikum bestehen im Rahmen einer aktuellen Kalkulation bis zur Fertigstellung des Klinikneubaus (voraussichtlich im Jahr 2033) in einem Umfang von bis zu ca. 3 Mio. € (hauptsächlich Baumaßnahme Frauenklinik).

 

Die Konzepte für den Regionalversorger ergeben aktuell Gesamtkosten in Höhe von ca. 619 Mio. €. Für die Finanzierung werden Landes- und gegebenenfalls Bundeszuschüsse sowie Erlöse erwartet. Daraus resultierend plant die Verwaltung mit einem Eigenkapitalanteil bzw. einer Kreditfinanzierung in Höhe von ca. 300 Mio. Euro. Unabhängig von dem konkreten Betrag des Eigenanteils, sollte dieser Betrag über Eigenmittel und Fremdmittel bereitgestellt werden.

 

Dies soll wie folgt realisiert werden: Die Verwaltung wird im Finanzhaushalt in den nächsten 10 Jahren 10 Mio. Euro p.a. bereitstellen. Dadurch reduziert sich der Finanzierungsanteil, der über Kredite finanziert werden muss, auf 200 Mio. Euro.

 

Bei der Fremdfinanzierung gehen wir konservativ von einem Zinssatz in Höhe von 3,0 % aus. Dieser ist bereits aktuell bei der KfW bei Kreditfinanzierungen zu erzielen. Wir werden die Gesamtfinanzierung splitten. Dadurch werden wir 30,0 Mio. Euro über 10 Jahre, 50,0 Mio. Euro über 20 Jahre und 120 Mio. Euro über 30 Jahre finanzieren. Dies ergibt für Zins und Tilgung in den ersten 10 Jahren Zahlungen von max. 15,5 Mio. Euro p.a., für die Jahre 10 bis 20 Zahlungen in Höhe von max. 9,65 Mio. Euro und für die Jahre 20 bis 30 Zahlungen in Höhe von max. 5,2 Mio. Euro p.a.. Durch das Abschmelzen der jährlichen Zahlungen soll vor allem die Generationengerechtigkeit sichergestellt werden.

 

Die weiteren Investitionen sind bei der Finanzierung im Einzelfall zu betrachten. Investitionen im Bereich MVZ sind jeweils über Kostenmieten zu refinanzieren. Investitionen für einen Kindergarten kann über externe Dritte finanziert werden, wofür wie am Ostalb-Klinikum eine Miete zu bezahlen ist.

 

Weitere Mehrerlöse aus der Veräußerung von Grundstücke sowie eine Strukturförderung (Strukturfonds) werden bei der Finanzierung bislang nicht berücksichtigt.


Anlagen

 

Anlage 1: Auslöser für das Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb

Anlage 2: Festlegung des 5-Kilometer-Radius

Anlage 3: Bewertungskriterien und -gewichtung alt vs. neu sowie Erläuterungen zur
      Szenarienbewertung

Anlage 4: Bewertungskriterien Grundstückssuche

Anlage 5: Bewertungsmatrix der Grundstücksofferten

Anlage 6: Bewertungsmatrix alt vs. neu

Anlage 7: Investitionen Neubau Essingen und Kombi-Lösung Aalen nach Kostengruppen mit       Förderung und Erlösen

 

 

Sichtvermerke

 

gez. T. Schneider, Vorstand

gez. Rieß, Vorstandsvorsitzender

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Anlage 1_Auslöser für das Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb (616 KB)    
Anlage 6 2 Anlage 2_Festlegung des 5-Kilometer-Radius (1010 KB)    
Anlage 1 3 Anlage 3_Bewertungskriterien und -gewichtung Alt vs. Neu sowie Erläuterungen zur Szenarienbewertung (883 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_Bewertungskriterien Grundstückssuche (1325 KB)    
Anlage 2 5 Anlage 5_Bewertungsmatrix der Grundstücksofferten (659 KB)    
Anlage 3 6 Anlage 6_Bewertungsmatrix Alt vs. Neu (809 KB)    
Anlage 7 7 Anlage7_Investitionen Neubau Essingen und Kombi-Lösung Aalen nach Kostengruppen mit Förderung und Erlösen (113 KB)