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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Sachverhalt/Begründung
1. Vorbemerkung
Alljährlich obliegt es dem Landkreis/dem Kreistag die Ausgestaltung bzw. Höhe der land-kreisweiten Fahrpreise („OstalbMobil-Tarif“) festzulegen. Dabei sind neben der verkehrspolitischen Agenda auch die Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze sowie die vorgegebenen rechtlichen Umstände (ÖPNV-Gesetzgebung EU/Bund/Land) zu beachten.
Von Seiten der Vertriebseinstellungstermine bei DB-Vertrieb ist der 29.04.2024 für eine Inbetriebnahme von höheren Tarifen zum 01.08.2024 zu beachten. Für eine frühere Tariferhöhung wäre der Release-Termin für eine Inbetriebnahme zum 09.06.2024 der 28.02.2024. Eine Tariferhöhung beispielsweise bereits zum April oder Mai wäre vertriebstechnisch daher nicht mehr umsetzbar. Aus den Terminvorgaben ist daher eine Gremienentscheidung in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 06.02.2024 und des Kreistags am 05.03.2024 bereits notwendig, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine In-formationen zum Preis der Deutschland-Tickets ab voraussichtlich 01.05.2024 vorliegen. Aktuelle Medienmeldung (23.01.2024): Das Deutschland-Ticket bleibt für das gesamte Jahr auf 49 €. Das grundsätzliche Finanzierungsproblem bleibt. Weitere Details sind noch nicht bekannt.
Gemäß Kooperationsvertrag besitzt der Verkehrsverbund OstalbMobil das Vorschlagsrecht. Die vorgeschlagene Tariferhöhung der OstalbMobil-Tarife von durchschnittlich 4,9 % (ohne Deutschland-Tickets) wurde am 08.12.2023 in der 49. OstalbMobil-Arbeitsgruppen-Sitzung von Seiten der Unternehmerschaft empfohlen. Die konkreten Tarife und Tarifänderungen liegen den Verkehrsunternehmen in der 50. OstalbMobil-Arbeitsgruppensitzung am 26.01.2024 zur Durchsicht vor. Sich ergebende Änderungen können noch in die Sitzungsvor-lage für die Beschlussfassung im Kreistag am 05.03.2024 eingebracht werden.
Aufgrund der Sitzungstermine wird der Aufsichtsrat von OstalbMobil am 14.03.2024 und die Gesellschafterversammlung am 10.04.2024 erst im Nachgang der Beschlussfassungen von der Anpassung der OstalbMobil-Tarife und Tarifbedingungen offiziell informiert werden können. Die Beschlussfassung im Kreistag muss vorab erfolgen, um die Fristen für die Mel-dung und Einpflege neuer Tarife einhalten zu können.
Normiert werden die Abgabepreise in der „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ (Allgemeine Vor-schrift) des Ostalbkreises. Die vergangene Anpassung erfolgte zum 01.04.2023 mit einem Umfang von 5 %. Diese lag deutlich unter der allgemeinen Kostenentwicklung im ÖPNV in 2022 in Höhe von 10 % für den Ballungsraum und 12,1 % für den Überlandverkehr.
Die Kostenentwicklung nach dem BW-Index im Jahr 2023 ist noch nicht veröffentlicht. Diese wird nur im Bereich Treibstoff/Energie entscheidend unter dem Vorjahresniveau liegen.
Vorgeschlagen wird, trotz der höheren Kostenentwicklung, eine Tariferhöhung von OstalbMobil in Höhe von 4,9 %, da ansonsten die OAM-Preise im Kontext von Deutschland-Tickets und BW-Tarif im Verhältnis zu teuer und unattraktiv werden würden.
In der Vergangenheit konnte von einer (Haushalts-)Wirkung von ca. 150.000 Euro je Prozent-punkt Abgabepreiserhöhung ausgegangen werden. Dies ist nun nach Einführung der Deutschland-Tickets, die rd. Zwei-Drittel, wenn nicht sogar Drei-Viertel der Einnahmen im OstalbMobil-Gebiet ausmachen, nicht mehr der Fall. Zwar erhöht die Erhöhung der Abgabe-preise der OAM-Tarife auch die „Solleinnahmen“ bei den Zuweisungen von Bund und Land zum Deutschland-Ticket. Gleichzeitig werden die Zuweisungen des Landes an die Aufgabenträger zu den Solleinnahmen im Rahmen der Billigkeitsleistungen des Bundes hinzugerechnet und bei der Berechnung in Abzug gebracht. Weiter werden Mehreinnahmen aus Fahrgastzuwächsen im Vergleich zum Basisjahr 2019 ebenfalls in Abzug gebracht. Daher ist nicht berechenbar, was von der Tariferhöhung noch im Ostalbkreis ankommt.
Zum 01.01.2024 sollten nach dem vereinbarten „Leipziger Abrechnungs-Modell“ die Kundengelder aus den Deutschland-Tickets über die Postleitzahl (PLZ) den einzelnen Bundesländern/Verbünden zugeordnet werden. Die hierzu benötigten Abrechnungsstellen sind offen-sichtlich aber noch nicht aufgebaut. Richtlinien zur Abrechnung nach dem Postleitzahlenmodell stehen aus. Bisher erfolgt nur eine Meldung der Stückzahlen und Gesamteinnahmen nach Berlin.
Der Ostalbkreis erhält derzeit für 2024 weiterhin vorläufige Abschlagszahlungen von Bund/Land für die Deutschland-Tickets (ohne D-Ticket JugendBW) auf Basis eines Kurzantrags vom 01.04.2023 (Gesamtsumme 1,2 Mio. €), nachdem der eingereichte Langantrag vom September 2023 (Gesamtsumme 2,1 Mio. €) noch nicht beschieden ist. Zum Zeitpunkt der Verfassung des Vorlageberichts sind die vorläufigen Billigkeitsleistungen des Bundes in 2024 für alle Deutschland-Ticket Sortimente (inkl. D-Ticket JugendBW) unbekannt.
Zur Liquiditätssicherung der Unternehmen werden die von OstalbMobil eingenommenen Kundengelder der Deutschland-Tickets komplett ohne Unterscheidung der Postleitzahlen nach den vereinbarten Schlüsseln an die Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis ausbezahlt. Bei dieser Vorgehensweise ist dem Ostalbkreis und OstalbMobil bewusst, dass ein Teil der Kundengelder mit PLZ außerhalb des Landkreises den Verkehrsunternehmen nicht zustehen. Jedoch sind bisher auch keine Kundengelder aus Verkäufen über den DB-Navigator oder an-derer Vertriebsstellen in das OstalbMobil-Gebiet geflossen. Daher gehen wir davon aus, dass es nicht zum Nachteil aufgehen wird.
Der eigene Vertrieb von Deutschland-Tickets bei OstalbMobil zahlt sich aus. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Deutschland-Tickets zeigen sich erst mit den Schlussabrechnungen. Die Schlussabrechnung des Jahres 2023 ist bis zum 31.03.2025 zu erstellen.
2. Vorschlag zur Änderung der OstalbMobil-Tarife
Alljährlicher Regeltermin für die Anpassung der OstalbMobil-Fahrpreise war letztes Jahr wegen der Einführung der Deutschland-Tickets zum 01.05.2023 der 01.04.2023, ansonsten immer der 1. August. Auf diesen würden wir aufgrund der Vertriebseinstellungstermine zu-rückkehren.
Die Preise der Deutschland-Tickets legen der Bund und die Länder fest. Eine Erhöhung der Preise steht aufgrund der lückenhaften Finanzierung voraussichtlich zum 01.05.2024 im Raum. Diese Anpassung und möglicherweise weitere Maßnahmen Tarife und Tarifbedingungen müssten gegebenenfalls in der Kreistagssitzung am 14.05.2024 (Umweltausschuss 30.04.2024) beschlossen werden. Solange bleiben diese unverändert.
Insgesamt stellt der Vorschlag einer Tariferhöhung um 4,9 % nur das Ergebnis einer ungewichteten Durchschnittsermittlung, ohne Gewichtung nach den jeweiligen Verkaufszahlen dar. Diese ergibt sich anhand der Anwendung des seit vielen Jahren genutzten mathematischen Modells, welche sich aus einem streckenunabhängigen Basispreis und einem zonenabhängigen Aufpreis je genutzter Zone zusammensetzt.
Einzelne Fahrkartensortimente, insbesondere im Einzelfahrscheinbereich und Einzelkauf, steigen etwas deutlicher an als andere. Zeitkarten steigen weniger, auch aufgrund der Landesvorgaben.
Im Einzelnen:
Die Fahrpreise für Einzelfahrscheine (normal und rabattiert) erhöhen sich bei Erwachsenen um durchschnittlich 5,1 % (Kinder 4,8 %). Die Monatskarten im Bar- und Abo-Verkauf erhöhen sich um durchschnittlich 4,9 %. Die Tageskarten steigen im Preis um 4,8 %.
Stärkere Betroffenheit entfaltet sich bei der Nutzung von Einzelfahrscheinen, wofür es mit der OstalbMobil Chipkarte jedoch auch ein 20-Prozent-Rabatt-Angebot als günstigere Alter-native gibt. Die Attraktivität der Deutschland-Tickets kommt noch schneller zur Entfaltung. Ein Umstieg auf die Deutschland-Tickets wird angeregt.
Bei den Zeitkarten im Ausbildungsverkehr wird der im Ausbildungsverkehr gegenüber den Monatskarten für Erwachsene gesetzlich erforderliche Rabatt von 25 % konsequent eingehalten. Diese Zeitkarten im Ausbildungsverkehr kommen nur noch zur Abrechnung der Billigkeitsleistungen mit Bund und Land für das D-Ticket JugendBW zur Anwendung.
Die Orts- und Stadttarife wurden in Absprache mit den Verkehrsunternehmen individuell angepasst. Sehr niedrig Einführungspreise wurden überproportional angehoben, um in Richtung der allgemeinen OstalbMobil-Tarife zu kommen.
Den Preis des 1-Euro-Tickets bei StadtBus Gmünd im Abendverkehr ab 19 Uhr und am Wochenende möchte der Unternehmer weiterhin unverändert beibehalten. Hierdurch hat das Unternehmen weiterhin hohe Fahrgastzahlen in Schwachlastzeiten.
Beim StadtLandBus im Virngrund müssen nach der Verordnung zum ÖPNVG die allgemeinen OstalbMobil-Tarife, insbesondere Deutschland-Tickets und BW-Tarif-Tickets anerkannt wer-den. Hierauf hat das Verkehrsministerium hingewiesen. Diese Fahrscheinsortimente waren bisher in den Tarifbedingungen ausgeschlossen. Bis zu einer Umsetzung werden die Fahrleistungen des StadtLandBusses bei der Berechnung der Zuweisungen nach § 15 ÖPNG vom Land ausgeschlossen.
Die Firma Ok.go AG beabsichtigt stufenweise den Verkehr des StadtLandBusses entsprechend der Beschlussfassung vom März 2023 auszubauen. Dies soll in einem ersten Schritt zum 01.03.2024 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird mit der Anerkennung anderer Fahrscheine der Einführungspreis von 1 € auf 2 € zum 01.03.2024 erhöht. Es werden keine Mehreinnahmen durch die Tariferhöhung erwartet aufgrund der Anerkennung von Fahraus-weisen zahlreicher Kunden mit Deutschland-Tickets.
3. Änderung der Tarifbedingungen zum 01.03.2024 bzw. 01.08.2024
3.1. Änderung der Tarifbedingung Ziffer 10 und 16.3 zum 01.03.2024
Die Ziffer 10 der Tarifbedingungen „Beförderung von Tieren und Sachen“ wird wie folgt geändert: Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Handgepäck, Polizeihunde und Blindenführhunde und kleine Haustiere (in Behältnissen) werden unentgeltlich befördert. Neu: „Dies gilt auch für Hunde und alle anderen zur Beförderung zugelassenen Tiere, wen ein Abonnement-Tarif genutzt wird.“ Für alle anderen zur Beförderung zugelassenen Tiere ist der Kinderfahrpreis zu entrichten.
Unter Ziffer 16.3. „Sonderregelungen“ ist die Nutzung von Linien-Ruftaxis und StadtLandBus definiert: „Inhaber von Zeitkarten, OstalbMobil-TagesTickets, aller Fahrausweise des bwtarif sowie von OstalbMobil-Einzelfahrscheinen, die zum Umstieg berechtigen, zahlen bei Nutzung von Linienfahrten, die mit Taxis durchgeführt werden einen Zuschlag gemäß Anlage 3 (1 Euro).
Bei Nutzung des fahrplanmäßigen Anmeldeverkehrs StadtLandBus werden keine Zeitkarten und sonstige Fahrausweise anerkannt. Es ist der Fahrpreis von 1 Euro je Fahrt zu entrichten.“
Dieser vorgenannte Absatz ist zu streichen und zu ersetzen durch: „Bei Nutzung des Stadt-LandBus ohne bereits vorhandene gültige OstalbMobil-Fahrscheine ist ein spezieller Stadt-LandBus-Tarif von 2 Euro je Fahrt zu entrichten.
Diese Änderung der Tarifbedingungen tritt zum 01.03.2024 in Kraft.
3.2. Änderung der Tarifbedingungen zum 01.08.2024
Weitere Änderungen von Tarifbedingungen des von OstalbMobil eingerichteten „Ideenspeichers“ befinden sich noch in der Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen. Aufgrund „gelebter Veränderungen“ werden weitere hinzukommen. Diese werden in den Umweltaus-schuss am 30.04.2024 und Kreistag am 14.05.2024 für eine Gültigkeit ab 01.08.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
4. Eigenanteile in der Schülerbeförderung
Hinweis: Die Eigenanteile in der Schülerbeförderung in Höhe von 30,42 € bzw. 15,21 € bei Schüler und Schülerinnen der Klasse 1-4 beim Abonnement eines D-Ticket JugendBW passen sich nach der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung automatisch an den Preis des D-Ticket JugendBW an.
Finanzierung und Folgekosten
Für das Haushaltsjahr 2024 ist im Haushaltsplan THH7-73 Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität ÖPNV (Erläuterungen lfd. Nr. 17 Produktsachkonto 5470010001 43180015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation) ein Betrag in Höhe von 15,6 Mio. Euro veranschlagt. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Bildung und Finanzen wird über die Entwicklung regelmäßig berichtet. Anlagen
Anlage 1: Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung Anlage 2: ÖPNV-Höchsttarifsatzung Anlage 1 Teil 2 und 3 ab 1.8.2024
Sichtvermerkegez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, i.V. Stocker, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landra
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