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Vorlage - 008/2024  

 
 
Betreff: Neubestellung eines Naturschutzbeauftragten für den Ostalbkreis,
Dienstbezirk "Lorch, Schwäbisch Gmünd und Waldstetten"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
06.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

1.  Herr Ulrich Knitz wird zum 01.05.2024 für fünf Jahre als Naturschutzbeauftragter des Ostalbkreises bestellt.

 

2.  Herr Ulrich Knitz ist für den Dienstbezirk „Lorch, Schwäbisch Gmünd und Waldstetten“ zuständig.

 

3.  Herr Ulrich Knitz erhält vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe  von derzeit 127,82 € und eine Kilometerpauschale in Höhe von derzeit 0,35 €/km für Fahrten mit dem eigenen PKW.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde. Sie beurteilen insbesondere Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten (z.B. Bauleitplanverfahren oder Außenbereichsvorhaben). Hierbei kommt es vor allem auf die Fähigkeit des Naturschutzbeauftragten an, das Vorhaben bzw. dessen Wirkung auf die Landschaft zu beurteilen. Dabei ist es wichtig, dass der Naturschutzbeauftragte die vorgelegten Unterlagen richtig würdigen und auch rechtliche Rahmenbedingungen mit einfließen lassen kann.

 

Für die Ausübung ihres Ehrenamtes erhalten die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis einen Laptop zur Verfügung gestellt, auf denen wichtige Informationen (z.B. Schutzgebiete) abgerufen werden können. Die Naturschutzbeauftragten führen Ortsbesichtigungen durch und nehmen an Besprechungen teil. Nach Angaben des bisher zuständigen Naturschutzbeauftragten beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf zwischenzeitlich ca. 30 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen oder Besprechungen wird der eigene PKW benutzt.

 

Herr Dr. Hans Börner war bisher als Naturschutzbeauftragter für den vorgenannten Dienstbezirk zuständig. Herr Dr. Börner wird zum 30.04.2024 aufgrund der vom Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung festgelegten Altersgrenze ausscheiden.

Die Verwaltung hatte verschiedene potentiell geeignete Personen für das Amt des Naturschutzbeauftragen in Betracht gezogen. Herr Ulrich Knitz hat sich als besonders geeignet herausgestellt.

 

Herr Knitz (63 Jahre) ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Er wohnt in Schechingen. Nach dem Studium der Forstwissenschaften war Herr Knitz nach verschiedenen Stationen als Forsteinrichter und Amtsverweser bei der Forstdirektion Stuttgart bzw. beim Forstamt Giengen an der Brenz im höheren Forstdienst beschäftigt. Von 2001 bis Ende 2023 war Herr Knitz als hauptamtliche Naturschutzfachkraft (Kreisökologe) bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Ostalbkreis tätig. Aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit bei der unteren Naturschutzbehörde ist Herr Knitz mit den Zielsetzungen und Aufgaben eines Naturschutzbeauftragten vollumfänglich vertraut. Als bisheriger Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde ist er es außerdem gewohnt, unterschiedliche Interessen zu bewerten und abzuwägen. Im Übrigen kann er aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit auf ein überaus fundiertes Fachwissen im Naturschutz zurückgreifen.

Seit 01.01.2024 ist Herr Knitz im Ruhestand. Er verfügt somit über die notwendige zeitliche Unabhängigkeit.

 

Herr Knitz ist aus Sicht der Landkreisverwaltung hervorragend für das Amt des Natur-schutzbeauftragten geeignet. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Ulrich Knitz als Natur-schutzbeauftragten des Ostalbkreises zum 01.05.2024 auf 5 Jahre zu bestellen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Herr Ulrich Knitz erhält als ehrenamtlich Tätiger vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat und eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer für die in Ausübung seines Amtes erforderlichen Fahrten mit dem eigenen PKW. Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung. Weitere Geldbeträge (z.B. Tagegelder) erhält der Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Schmid, GB Baurecht und Naturschutz

gez. Seefried, Dezernat IV 

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat