Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/BegründungNaturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde. Sie beurteilen insbesondere Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten. Dies sind beispielsweise Stellungnahmen zu Bauvorhaben oder zu Bauleitplanverfahren. Hierbei kommt es vor allem auf die Fähigkeit des Naturschutzbeauftragten an, das Vorhaben bzw. dessen Wirkung auf die Landschaft zu beurteilen. Dabei ist es wichtig, dass der Naturschutzbeauftragte die vorgelegten Unterlagen richtig würdigen und auch rechtliche Rahmenbedingungen mit einfließen lassen kann. Die Naturschutzbeauftragten führen Ortsbesichtigungen durch und nehmen an Besprechungen teil. Nach eigenen Angaben der Naturschutzbeauftragten beläuft sich zwischenzeitlich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf ca. 30 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen oder Besprechungen wird der eigene Pkw benutzt.
Herr Krebs ist seit 01.04.2019 als Naturschutzbeauftragter ehrenamtlich für den Ostalbkreis tätig. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich aktuell auf das Gebiet der Gemeinden Gschwend, Spraitbach, Ruppertshofen, Eschach, Obergröningen, Durlangen, Täferrot, Göggingen, Schechingen, Mutlangen, Leinzell und Iggingen.
Herr Krebs übt die ehrenamtliche Tätigkeit zur vollen Zufriedenheit des Landratsamtes und mit großem Engagement aus. Die Zusammenarbeit mit ihm ist vertrauensvoll und konstruktiv.
Die derzeitige Amtszeit von Herrn Krebs endet am 31.03.2024. Herr Krebs ist zur weiteren Ausübung des Ehrenamtes bereit. Wir schlagen vor, Herrn Krebs bis zum 30.06.2027 erneut zum Naturschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellung bis zum 30.06.2027 ergibt sich daraus, dass Herr Krebs im Juli 2027 sein 73. Lebensjahr vollendet. Laut Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 06.04.1992 endet die Tätigkeit eines Naturschutzbeauftragten spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres.
Finanzierung und Folgekosten
Herr Krebs erhält als ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter vom Ostalbkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit 127,82 € im Monat und eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer für die in Ausübung seines Amtes erforderlichen Fahrten mit dem eigenen Pkw. Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung. Weitere Geldbeträge (z. B. Tagegelder…) erhält der Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.
Sichtvermerke
gez. Schmid, GB Baurecht und Naturschutz gez. Seefried, Dezernat IV gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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