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Vorlage - 216/2023  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 des Sozialhaushaltes und haushaltswirksame Anträge 2024

Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsunterlagen für die beratenden Ausschussmitglieder

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltes 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsplanansätze, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen.

 

  1. Die Verwaltung stellt unter Ziffer II. den Antrag die Förderung der Telefonseelsorge im Ostalbkreis ab 01. Januar 2024 anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des  Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 des Sozialhaushaltes

 

In die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.

 

Der Haushaltsentwurf 2024 umfasst im

 

 

Anteilige ordentliche Erträge

Anteilige ordentliche Aufwendungen

Teilhaushalt 5

182.656.958 

366.452.259 

 

Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/ Wohngeldempfänger ist mit 118.682.462 Euro veranschlagt (vgl. Anlage 6).

 

Die Anlagen 8 und 9 des Haushaltsplanentwurfs enthalten Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen.

 

 

II. Haushaltswirksame Anträge 2024

 

Telefonseelsorge Ostalb - Finanzielle Förderung ab 1. Januar 2024

 

Sachverhalt/Begründung

 

a) Ausgangssituation im Ostalbkreis

 

Die Telefonseelsorge ist eine vorwiegend ehrenamtlich betriebene Hilfseinrichtung zur telefonischen Beratung von Menschen mit Sorgen, Nöten und Krisen, die in vielen Ländern besteht. Sie dient als Krisendienst unmittelbar der Suizidprävention. Die Telefonseelsorge ist ein Beratungs- und Seelsorgeangebot, das rund um die Uhr an 365 Tagen, anonym, vertraulich und kompetent zur Verfügung steht.

 

In Baden-Württemberg sind 13 Telefon-Seelsorge-Stellen auf Landesebene vertreten. Die Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm betreut in Baden-Württemberg die Landkreise Alb-Donau, Neu-Ulm, Heidenheim und Ostalbkreis sowie die Städte Ulm und Neu-Ulm. Im Jahr 2021 gingen 14.944 Anrufe bei der Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm ein. Insgesamt gab es 15.594 Kontakte am Telefon, per E-Mail oder über Chat. Einsamkeit, Krankheit, Angst und Trauer, Beziehungsprobleme oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld sind wichtige Themen, die Menschen bewegen. Die Menschen brauchen dauerhaft oder langfristig Hilfe und Unterstützung; sei es durch häufigere Gespräche und den kontinuierlichen Kontakt mit Telefonseelsorge oder durch weitergehende Hilfs- und Beratungsangebote. Seit 2021 wird der wachsende Bedarf eines Online-Beratungsangebotes ausgebaut, das während der Pandemie dringender gebraucht wurde als je zuvor.

 

Die Telefonseelsorge ist eine wichtige Stütze für Menschen im Ostalbkreis und ergänzt die Angebote und Trägerstrukturen im sozialen Netzwerk.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Finanziert wird die Telefonseelsorge durch Zuschüsse der Landkreise Alb-Donau, Neu-Ulm, des Ostalbkreises sowie der Städte Schwäbisch Gmünd, Aalen, Ellwangen, Ulm und Neu-Ulm und über die Dekanate Ulm, Ostalb und Heidenheim sowie aus Spenden.

 

Der Ostalbkreis hat die Telefonseelsorge bisher mit insgesamt 5.000 Euro bezuschusst. Bei Heranziehung von Tariferhöhungen ergibt sich eine Steigerung von rund 600 Euro für die Telefonseelsorge im Ostalbkreis auf insgesamt 5.600 Euro ab 01.01.2024.

 

Der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2022 des Ostalbkreises in der Anlage 9 auf Seite 3 bei Kostenstelle 3160010000 und Kostenart 4318000 ausgewiesen.

 


Anlagen

 

Haushaltsunterlagen für die beratenden Ausschussmitglieder

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Götz, Geschäftsbereich Soziales

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsunterlagen für die beratenden Ausschussmitglieder (9857 KB)