Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 des Sozialhaushaltes
In die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.
Der Haushaltsentwurf 2024 umfasst im
Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/ Wohngeldempfänger ist mit 118.682.462 Euro veranschlagt (vgl. Anlage 6).
Die Anlagen 8 und 9 des Haushaltsplanentwurfs enthalten Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen.
II. Haushaltswirksame Anträge 2024
Telefonseelsorge Ostalb - Finanzielle Förderung ab 1. Januar 2024
Sachverhalt/Begründung
a) Ausgangssituation im Ostalbkreis
Die Telefonseelsorge ist eine vorwiegend ehrenamtlich betriebene Hilfseinrichtung zur telefonischen Beratung von Menschen mit Sorgen, Nöten und Krisen, die in vielen Ländern besteht. Sie dient als Krisendienst unmittelbar der Suizidprävention. Die Telefonseelsorge ist ein Beratungs- und Seelsorgeangebot, das rund um die Uhr an 365 Tagen, anonym, vertraulich und kompetent zur Verfügung steht.
In Baden-Württemberg sind 13 Telefon-Seelsorge-Stellen auf Landesebene vertreten. Die Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm betreut in Baden-Württemberg die Landkreise Alb-Donau, Neu-Ulm, Heidenheim und Ostalbkreis sowie die Städte Ulm und Neu-Ulm. Im Jahr 2021 gingen 14.944 Anrufe bei der Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm ein. Insgesamt gab es 15.594 Kontakte am Telefon, per E-Mail oder über Chat. Einsamkeit, Krankheit, Angst und Trauer, Beziehungsprobleme oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld sind wichtige Themen, die Menschen bewegen. Die Menschen brauchen dauerhaft oder langfristig Hilfe und Unterstützung; sei es durch häufigere Gespräche und den kontinuierlichen Kontakt mit Telefonseelsorge oder durch weitergehende Hilfs- und Beratungsangebote. Seit 2021 wird der wachsende Bedarf eines Online-Beratungsangebotes ausgebaut, das während der Pandemie dringender gebraucht wurde als je zuvor.
Die Telefonseelsorge ist eine wichtige Stütze für Menschen im Ostalbkreis und ergänzt die Angebote und Trägerstrukturen im sozialen Netzwerk.
Finanzierung und Folgekosten
Finanziert wird die Telefonseelsorge durch Zuschüsse der Landkreise Alb-Donau, Neu-Ulm, des Ostalbkreises sowie der Städte Schwäbisch Gmünd, Aalen, Ellwangen, Ulm und Neu-Ulm und über die Dekanate Ulm, Ostalb und Heidenheim sowie aus Spenden.
Der Ostalbkreis hat die Telefonseelsorge bisher mit insgesamt 5.000 Euro bezuschusst. Bei Heranziehung von Tariferhöhungen ergibt sich eine Steigerung von rund 600 Euro für die Telefonseelsorge im Ostalbkreis auf insgesamt 5.600 Euro ab 01.01.2024.
Der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2022 des Ostalbkreises in der Anlage 9 auf Seite 3 bei Kostenstelle 3160010000 und Kostenart 4318000 ausgewiesen.
Anlagen
Haushaltsunterlagen für die beratenden Ausschussmitglieder
Sichtvermerke
gez. Götz, Geschäftsbereich Soziales gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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