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Vorlage - 209/2023  

 
 
Betreff: Schienenverkehrsvorhaben im Ostalbkreis
- Bericht zum Ausbau der Brenzbahn
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
01.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die Planungen zum Ausbau der Brenzbahn im Rahmen des Projekts Regio-S-Bahn Donau-Iller weiter voranzutreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Planungs- und Finanzierungsvertrag:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 10. Juli 2023 wurde zuletzt über den aktuellen Sachstand zur Brenzbahn und die laufenden Verhandlungen zum Abschluss eines Planungs- und Finanzierungvertrags mit der Deutschen Bahn (DB Netz) berichtet. Der Planungs- und Finanzierungvertrag soll die Leistungsphasen 1+2 mit der Option zur Beauftragung der Leistungsphasen 3+4 enthalten. Mit DB Netz wurden inzwischen drei Verhandlungsrunden bestritten. Die Geschäftsstelle des Vereins Regio-S-Bahn Donau-Iller (RSB-DI) koordiniert die Verhandlungen und vermittelt zwischen den regionalen Partnern und DB Netz. Der Heidenheimer Landrat Peter Polta vertritt dabei die kommunale Ebene als Verhandlungsführer. Folgende wesentliche Erkenntnisse konnten, im Rahmen der verschiedenen Abstimmungen und Verhandlungsrunden, erzielt werden:

 

        Nach derzeitigem Stand wird der Planungsvertrag auf Zuwendungsbasis ausgestaltet sein. Dabei finanzieren die kommunalen Partner die Planungsleistungen der DB Netz unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes und des Landes mit. Es findet aber in Bezug auf die von DB Netz, erbrachten Planungsleistungen an der bundeseigenen Schieneninfrastruktur kein Leistungsaustausch, mit den Auftraggebern statt.

 

        Vertragspartner mit der Deutschen Bahn können nach Rechtsauffassung der Geschäftsstelle RSB-DI nur Gebietskörperschaften sein, der Verein scheidet als Vertragspartner aus. Da sich das Land nicht vorab an den Planungskosten beteiligen wird, werden voraussichtlich die Stadt- und Landkreise Vertragspartner von DB Netz.

 

        Eine vorzeitige Kostenbeteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Planungskosten scheidet nach Aussage des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg aus. Das Land hat allerdings eine Ausfallbürgschaft für angefallene Planungsleistungen in Aussicht gestellt, um die Projektrisiken für die kommunale Ebene zu reduzieren. Zudem wird das Land Baden-Württemberg bis zur Klärung der Kostenaufteilung mit dem Freistaat Bayern, die Planungskosten für den bayerischen Streckenanteil übernehmen.

 

Zum weiteren Vorgehen hat die RSB-DI-Geschäftsstelle in den Vorstandsgremien des Vereins vorgeschlagen, zunächst die aus ihrer Sicht offenen Punkte (Kostenaufteilung zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Bayern, Ausfallbürgschaft Land Baden-Württemberg, Planungskosten DB Netz, Förderrahmen des Bundes und der Länder) zu klären. Um an dieser Stelle weiterzukommen, wird die Geschäftsstelle eine aktuelle Berechnung der finanziellen Rahmenbedingungen des Gesamtprojekts, unter Berücksichtigung aller neu bekannt gewordenen Eckpunkte von Bund und Land, erstellen und auf dieser Basis weitere Gespräche mit den regionalen Partnern zur Kostenaufteilung der Planungs- und Gesamtprojektkosten anberaumen.

 

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Abbildung 1: Linienkonzept Regio-S-Bahn Donau-Iller; RSB-DI e.V.

 

Anfang Februar 2024 findet zudem der zweite Lenkungskreis zum Projekt Regio-S-Bahn Donau-Iller und zum Ausbau der Brenzbahn auf Spitzenebene statt. Die Sitzung findet erstmals im Beisein des baden-württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann und des bayerischen Staatsministers für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter statt. In diesem Rahmen sollen die offenen Fragen der Finanzierung sowie weitere Fragen im Hinblick auf die Beauftragung der Deutschen Bahn mit konkreten Planungsleistungen behandelt werden.

 

 

Nutzen-Kosten-Untersuchung:

 

Ein wichtiger Bestandteil des Projekts Regio-S-Bahn Donau-Iller ist der Nachweis eines positiven volkswirtschaftlichen Nutzens. Nur Projekte, die einen positiven Nutzen-Kosten-Kennwert nachweisen können, werden im Rahmen des Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes gefördert. Es wird daher angestrebt, die Nutzen-Kosten-Untersuchung für das Projekt RSB-DI in enger Abstimmung mit den Zuwendungsgebern auf Seiten der Länder und des Bundes durchzuführen. Bei einer Nutzen-Kosten-Untersuchung wird berechnet, ob sich die Investitionen in die Infrastruktur und Ausweitung des Angebots gegenüber dem Status quo bzw. Ohnefall rechnen. Dazu erstellt der Gutachter ein Verkehrsmodell und berechnet auf dieser Basis den verkehrlichen Nutzen. Die Infrastruktur- und Betriebskosten werden aus vorliegenden Machbarkeitsstudien oder Vorplanungen übernommen. In einer summarischen Darstellung werden die Nutzen und Kosten schließlich gegenübergestellt. Der Quotient aus den zusätzlichen Nutzen auf der einen Seite (unter anderem mehr ÖPNV-Fahrgäste, vermiedene PKW-Fahrten, CO²-Einsaprungen, Fahrgeldeinnahmen oder Fahrzeitgewinne) und den Kosten auf der anderen Seite (insbesondere Betriebs- und Unterhaltungskosten, sowie Infrastrukturkosten bzw. Kapitaldienst der Infrastruktur) muss einen Wert über eins ergeben, damit das Vorhaben als volkswirtschaftlich tragfähig eingestuft wird.

 

Abbildung 2: Nutzen-Kosten-Verhältnis RSB-DI; PTV

 

Die ersten Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung für das Gesamtprojekt RSB-DI wurden durch den Gutachter ptv inzwischen den Projektpartnern vorgestellt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis liegt bei deutlich über eins. Die Investitionskosten als wichtige Eingangsgröße auf der Kostenseite stehen für einzelne Strecken zwar bislang nur in geringer Planungstiefe und damit als Schätzung zur Verfügung. Doch auch unter der Annahme von erheblichen Kostensteigerungen, kann nach Einschätzung des Gutachters ein positiver Nutzen-Kosten-Quotient erreicht werden.

 

Für die Brenzbahn ist im ersten Schritt der Berechnung lediglich das Paket I („Regio-S-Bahn Basis Paket“) enthalten. Die Pakete II und III sind formell nicht Bestandteil des Projekts RSB-DI und werden daher aktuell durch ptv als weitere Mitfälle berechnet. Dieses Vorgehen ist auch dahingehend sinnvoll, dass sich der Nutzen der Pakete II und III im Rahmen der separaten Mitfälle detaillierter ausweisen lässt, als im Gesamtplanfall des gesamten Regio-S-Bahn-Vorhabens. Parallel dazu führt die DB Engineering & Consulting für das Paket III (Elektrifizierung) eine abschließende Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung zur Infrastruktur durch, deren Ergebnisse ebenfalls Eingang in die Nutzen-Kosten-Untersuchung finden sollen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für den Ostalbkreis ist für die ersten Leistungsphasen der Planung mit einem Finanzierungsanteil von ca. 4,5 Mio. Euro in den Jahren 2024 - 2026 zu rechnen, welche im Haushalt etatisiert sind. Der genaue Kostenanteil für den Ostalbkreis ergibt sich im Rahmen der weiteren Verhandlungen zwischen den Projektpartnern.

 


Anlagen

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat