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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, das Gutachten zur Weiterentwicklung des Schienenverkehrs im Ostalbkreis entsprechend der dargestellten Vorgehensweise abzuschließen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, mit den zuständigen Akteuren auf Landes- und Bundesebene die weiteren Schritte zur Umsetzung der empfohlenen Infrastrukturmaßnahmen und Fahrplankonzepte abzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Hintergrund:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 beschlossen, das Ingenieurbüro Ramboll mit einem Gutachten zur Weiterentwicklung des Schienenverkehrs im Ostalbkreis zu beauftragen (Vorlage - 092/2022). Die Studie greift unter anderem die im Rahmen des Gutachtens für ein Angebots- und Infrastrukturkonzept für den Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg aufgezeigten weiteren Untersuchungsbedarfe auf und berücksichtigt außerdem die übergeordneten Planungen des Landes zur Inbetriebnahme von Stuttgart 21 sowie des Bundes im Hinblick auf den Deutschlandtakt. Die Planungen zum Ausbau der Brenzbahn werden aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstadiums im Rahmen der Regio-S-Bahn Donau-Iller in das Gutachten des Ingenieurbüros Ramboll nachrichtlich übernommen.
Zielstellung:
Ergebnis des Gutachtens soll ein abgestimmtes und realistisches Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung des Schienenverkehrs im Ostalbkreis sein, welches auf den vorhandenen Planungen aufsetzt bzw. in diese integrierbar ist. Im Rahmen mehrerer Planfälle bewertet die Studie die verkehrlichen Wirkungen alternativer Fahrplankonzepte mit Angebotsverdichtungen, alternativen Durchbindungen im Knoten Aalen, sowie der Einführung zusätzlicher Angebote bei den Regionalbahnen und Expresszügen. Die Studie zielt ebenso darauf ab, Infrastrukturbedarfe zu ermitteln, die dem Nah- und Fernverkehr im Ostalbkreis angebotsseitige Entwicklungsperspektiven ermöglichen, weitere Fahrgastpotenziale durch zusätzliche Bahnhalte erschließen und einer volkswirtschaftlichen Bewertung im Sinne einer Kosten-Nutzen-Betrachtung standhalten.
Abbildung 1: Projektvorgehen Schienenverkehrsgutachten für den Ostalbkreis; Ramboll
Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens sollen mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg (VM), dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Infrastrukturbetreiber Deutsche Bahn Fördermöglichkeiten und Realisierungsoptionen der aufgezeigten angebotsseitigen und infrastrukturellen Maßnahmen abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang ist mit dem BMDV auch eine Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens im laufenden Fortschreibungsprozess zum Deutschlandtakt abzustimmen. Die bereits im Bundes-GVFG-Programm angemeldeten Mittelbedarfe für den Ausbau der Rems- und Oberen Jagstbahn über ca. 50 Millionen Euro sind im Lichte der Ergebnisse aus dem Gutachten des Büros Ramboll und in Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg fortzuschreiben.
Riesbahn:
Das Gutachten beschreibt zudem erstmals Ansätze für eine Stabilisierung und Weiterentwicklung des Fahrplanangebots auf der Riesbahn sowie der erforderlichen Ertüchtigung der Infrastruktur. Seit dem Betreiberwechsel auf der Riesbahn im Dezember 2022 machen Personalengpässe, Baustellen, Fahrzeugprobleme und Schäden an der Infrastruktur den Betrieb sehr störanfällig mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Fahrgäste. Verschärft wurde die Situation auch dadurch, dass nach einer Neubewertung der Situation am Bahnhof Lauchheim im Zuge des Betreiberwechsels durch Infrastruktur- und Bahnbetreiber entschieden wurde, aus Sicherheitsgründen keine Zugkreuzungen mit Fahrgastwechsel am Bahnhof Lauchheim mehr zuzulassen. Dies führt zu der aktuellen Situation, dass auf der Riesbahn zwischen Goldshöfe und Bopfingen keine Kreuzungsmöglichkeit mehr besteht, die insbesondere zur außerplanmäßigen Kreuzungsverlegung von Bopfingen im Verspätungsfall genutzt werden könnte. Durch die fehlende Kreuzungsmöglichkeit auf der eingleisigen Strecke übertragen sich Verspätungen leicht auf Gegenzüge bzw. Folgefahrten wodurch das Betriebskonzept auf der Riesbahn regelmäßig zusammenbricht und für die Fahrgäste Verspätungen bis hin zu Zugausfällen verursacht. Verschärft wurde die Situation zudem durch das neue Fahrplankonzept seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 mit einer Ausweitung der durchgebunden Riesbahn-Züge Richtung München. Hierdurch erhöht sich das Risiko von eingetragenen Verspätungen, die sich auf einer eingleisigen Strecke wie der Riesbahn kaum wieder abbauen lassen bzw. sich vielmehr auf weitere Kurse ausweiten. Durch die Kurzwenden in Aalen übertragen sich Verspätungen zudem rasch auf Folgefahrten.
Abbildung 2: Angebotsentwicklung auf der Riesbahn; Ramboll
Aufgrund der hervorragenden räumlichen Erschließung der Raumschaft durch die Riesbahn und die Anbindung an die überregionalen Knoten, insbesondere in Aalen und Donauwörth, könnte durch eine Stabilisierung und Weiterentwicklung des Angebots erhebliche weitere Fahrgastpotenziale erschlossen werden. Hierfür bedarf es in Bezug auf die Riesbahn einer Aufwertung der Schieneninfrastruktur, der Bahnstationen sowie des Fahrplanangebots mit Angebotsverdichtungen, der Nutzung von Durchbindungsoptionen sowie der Einführung von Expressverkehren. Ansätze hierzu werden ebenfalls im Gutachten dargestellt und bewertet.
Auf Initiative von Herrn Landrat Dr. Bläse und dem Bundestagsabgeordneten Ulrich Lange fand Ende November ein Riesbahn-Gipfel in Bopfingen statt, um Ansätze zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des Fahrplanangebots und der Infrastruktur auf der Riesbahn mit den verantwortlichen Stellen der Landesverkehrsministerien aus Bayern und Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn abzustimmen. Die Bemühungen zur Stärkung der Riesbahn sollen landkreis- und länderübergreifend intensiviert werden.
Weiteres Vorgehen:
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 1. Dezember 2023 werden die vorläufigen Ergebnisse der Studie durch den Gutachter des Ingenieurbüros Ramboll vorgestellt. Hierbei werden die untersuchten Fahrplankonzepte hinsichtlich ihrer verkehrlichen Wirkungen bewertet und die für die jeweiligen Angebotskonzepte erforderlichen Infrastrukturbedarfe aufgezeigt. Hinsichtlich der Infrastruktur werden insbesondere Ausbaumaßnahmen auf den eingleisigen Strecken der Oberen Jagstbahn und der Riesbahn sowie im Knoten Aalen in Folge von Angebotsausweitungen beschrieben. Für die untersuchten Planfälle gibt der Gutachter eine Einschätzung hinsichtlich der Nutzen-Kosten-Bewertung ab, die für die Förderwürdigkeit der Vorhaben entscheidend ist.
Die verschiedenen zu beteiligenden Akteure wie SPNV-Aufgabenträger, Infrastrukturbetreiber oder Kommunen wurden über zwei Zwischenpräsentationen in die Erstellung des Gutachtens einbezogen. Insbesondere mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg bzw. der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg wurde das Vorgehen, im Rahmen des Gutachtens, zusätzlich abgestimmt. Für die Stakeholder folgt eine Abschlusspräsentation mit den endgültigen Ergebnissen und Empfehlungen im ersten Quartal 2024. Im Frühjahr 2024 soll das Gutachten formell mit einem Abschlussbericht abgeschlossen werden und den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene vorgestellt werden, um in die Umsetzungsplanung und Klärung der Finanzierungsfragen einzusteigen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Kosten für das Gutachten werden unter der Kostenstelle 5470010003 – 42910000 im laufenden Haushalt abgedeckt. Sollten sich darüber hinaus weitere Untersuchungsbedarfe ergeben, wären diese zusätzlich zu beauftragen. Anlagen
keine
Sichtvermerke
gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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