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Vorlage - 195/2023  

 
 
Betreff: Pflegebedarfsplanung Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kenntnisnahme
07.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Pflegebedarfsplanung Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Seit dem Jahr 2010 sinkt der prozentuale Anteil der jüngeren Altersgruppen unter 65 Jahren. Dadurch steigen gleichzeitig die Anteile der älteren Jahrgänge an der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der älteren Menschen nimmt somit kontinuierlich zu. Dieser Alterungsprozess der Gesellschaft, der durch rückläufige Geburtenzahlen einerseits und höhere Lebenserwartungen andererseits ausgelöst wurde, wird sich nach den vorliegenden Vorausberechnungen bis 2035 fortsetzen. Dann wird voraussichtlich jede vierte Person im Ostalbkreis älter als 65 Jahre sein. Dies erfordert eine vorausschauende bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur mit wohnortnahen Versorgungsangeboten.

 

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist für die Planung von Pflegeangeboten neben der Kenntnis der bestehenden Angebotslandschaft eine Vorausberechnung des zukünftigen Bedarfs erforderlich. Da zum damaligen Zeitpunkt keine kleinräumige Pflegebedarfsprognose vorlag, wurde der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 29.03.2022 beauftragt, eine Pflegebedarfsplanung für den Ostalbkreis zu erstellen. Der KVJS hat daher auf der Grundlage einer eigenen Vorausberechnung Orientierungswerte für den Bedarf an ambulant, teilstationären und vollstationären Leistungen bis zum Jahr 2035 berechnet.

 

Ziel der Pflegebedarfsplanung ist die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Rahmen einer wohnortnahen, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Pflege- und Unterstützungsinfrastruktur. Neben den klassischen Angeboten der Pflegeeinrichtungen sind hierbei auch alternative, innovative und zukunftsfähige Angebote gefragt. Inhalt der Pflegebedarfsplanung sind allgemeine Grundsätze und Ziele für die pflegerische Versorgung der Bevölkerung, Vorausschätzungen zur Entwicklung des Pflegebedarfs sowie die Darstellung der bestehenden Pflegeangebote. Der Planungshorizont erstreckt sich bis zum Jahr 2035.

 

Frau Ghiorghita, Mitarbeiterin des Referats Pflege und Alter beim KVJS, wird in der Sitzung am 07.12.2023 die Eckpunkte und wesentlichen Ergebnisse der Pflegebedarfsplanung vorstellen. Anschließend werden die sich aus der Pflegebedarfsplanung ergebenden weiteren Schritte und Maßnahmen vorgestellt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Pflegebedarfsplanung Ostalbkreis

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Weber, Stabsstelle V/01

gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pflegebedarfsplanung Ostalbkreis (2669 KB)