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Vorlage - 182/2023  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter
zur Gesellschafterversammlung des Innovationszentrums
an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
07.11.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Gesellschafterversammlung des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einem Jahresüberschuss von 1.085,13 € festzustellen,

 

  1. dem Vortrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.085,13 € auf neue Rechnung zuzustimmen,

 

  1. der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen und

 

  1. den Abschlussprüfer für das Jahr 2023 zu bestellen.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Innovationszentrum an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH wurde am 07.12.2011 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Innovationszentrums Aalen. Dies umfasst das Innovationsmanagement an der Schnittstelle Hochschule und Wirtschaft und die Zurverfügungstellung einer Innovationsstruktur für Existenzgründer, die freie Wirtschaft und die Hochschule Aalen. Zur Ergänzung der Start-Up-Landschaft wird ein AAccelerator betrieben.

 

Am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000  ist der Ostalbkreis mit 10.000 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 40 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH mit 40,0 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1. und 2.) Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Zustimmung zum

            Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung

 

Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2022 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lieb GmbH, Aalen geprüft, die am 19. September 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH zum 31.12.2022 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 77.167,60 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 1.085,13 € aus.

 

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen den Jahresabschluss festzustellen.

 

Nach § 7 Abs. 2 Ziff. a) und b) des Gesellschaftsvertrages des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.


Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. k) des Gesellschaftsvertrages des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung der Geschäftsführung zu befürworten.

 

 

 

Zu 4.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. m) des Gesellschaftsvertrages des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 soll wieder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lieb GmbH, Aalen beauftragt werden.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2023 zu befürworten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Seefried i. V. Dr. Bläse, Landrat