Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Bedarfsbestätigung und Zustimmung für das Neubauprojekt der Samariterstiftung zu erteilen.
Sachverhalt/Begründung
1. Ausgangssituation und Allgemeines
Der Ostalbkreis hat mit den beiden Sozial- bzw. Teilhabeplänen für Menschen mit Behinderungen schon frühzeitig die Weichen für ein zukunftsfähiges Hilfenetz gestellt. Ziel war und ist es, ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert. In den vergangenen Jahren sind auf der Grundlage dieser Teilhabeplanungen wichtige Weichenstellungen im Ostalbkreis erfolgt und die Behindertenhilfe wurde entsprechend der Planvorgaben stetig weiterentwickelt. Dabei ist es wichtig, die bestehenden Versorgungsstrukturen immer wieder zu überprüfen und dem aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen. Bereits in der Gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 20.02.2018 hat die Verwaltung über die Neubauvorhaben der Diakonie Stetten in Aalen und Schwäbisch Gmünd berichtet. Bezüglich der Tagesstruktur am neuen Standort Aalen wurde die Kooperation mit der Samariterstiftung vorgesehen.
Wie im aktuellen Teilhabeplan (Februar 2020) aufgeführt (siehe Seite 81), wird von einem zusätzlichen Bedarf im Planungsraum Aalen bis ins Jahr 2027 für 13 Personen ausgegangen (bei 35 besetzten Plätzen).
2. Planungen der Samariterstiftung
Die Samariterstiftung betreibt in Aalen am Standort Alte Heidenheimer Straße eine Fördergruppe (ehemals: Förder- und Betreuungsbereich) für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung mit 36 Plätzen. Die bestehenden sechs Fördergruppen sind aktuell voll ausgelastet. Für die notwendigen Platzbedarfe plant die Samariterstiftung, die bestehende Fördergruppe durch einen Anbau an das bestehende FuB-Gebäude auf zwei Stockwerken mit jeweils Anschluss an die bestehenden Fördergruppen zu vergrößern. Es ist ein kompaktes zweigeschossiges Gebäude geplant, mit geringem Abstand zum Bestandsgebäude, um möglichst kurze Wege zu haben. Der Bauplatz befindet sich auf einer bisherigen Rasenfläche und nimmt zu einem kleinen Teil einen Bereich des Parkplatzes der Samariterstiftung in Anspruch. Es ist ein Anbau für 12 Personen in zwei Gruppen geplant, jeweils mit einem eigenen Freibereich. Dabei sind alle für die Tagesstruktur zur Betreuung der Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf wichtigen Einrichtungen vorgesehen wie bspw. behindertengerechter Sanitärbereich, Ruhebereiche, Sitzmöglichkeiten innen und außen. Alle baurechtlichen Fragestellungen wurden im Vorfeld mit der Stadt Aalen geklärt. Die Baumaßnahme zielt darauf ab, auch für die nächsten Jahre ein aufnahmefähiges Angebot für den Personenkreis zu haben, der aus den umliegenden Schulen in den diversen Jahrgängen bereits heute erkennbar ist.
Durch das Andocken an eine bestehende Struktur wird kein separates neues Angebot geschaffen. Somit würde das Vorhaben den zukünftigen Bedarf mit möglichst geringem finanziellen und organisatorischen Aufwand decken.
Für den Anbau soll ein Antrag auf Förderung über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gestellt werden.
Finanzierung und Folgekosten
Neu-, Umbau- und Modernisierungsvorhaben können mit einem Investitionskostenzuschuss des Landes gefördert werden. Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX den Bedarf für das Vorhaben bestätigt und dem Vorhaben zustimmt. Der Ostalbkreis gewährt als Eingliederungshilfeträger Leistungen für Menschen mit Behinderung. Der Zuschussbedarf wird im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich rund 76,43 Mio. Euro betragen (s. Anlage 6, Seite 5 zum Haushaltsplan 2023, enthalten im Produkt 3210000000). Die Platzzahlenerweiterung führt zu keinen weiteren Investitionen durch den Ostalbkreis. Im Falle der Belegung und des individuellen Bedarfes werden die Eingliederungshilfeleistungen nach der jeweiligen Vergütungsvereinbarung fällig. Diese sind im Eingliederungsbudget enthalten.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Geschäftsbereich Soziales gez. Götz, Geschäftsbereichsleiterin gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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