Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 20.12.2022 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2023 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.02.2023 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2023 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 354.155 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.
Im bisherigen Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung haben sich folgende Sachverhalte ergeben:
Kliniken Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb sind im Haushalt 2023 ein Strukturbeitrag in Höhe von 4 Mio. € sowie ein weiterer Betrag in Höhe von 16 Mio. € berücksichtigt. Die Entwicklung des Defizits bei den Kliniken Ostalb gkAöR ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel werden auch in 2023 nicht auskömmlich sein. Dies führt zu einer enormen Belastung des Kreishaushalts, was dazu führen wird, dass ein Ausgleich nicht möglich sein wird. Bislang ist man von einem Defizit von 46 Mio. € in 2023 ausgegangen. Durch Einmaleffekte kann dieses voraussichtlich bis auf 36 Mio. € reduziert werden.
Personal In der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien am 22.04.2023 in Potsdam ein Tarifergebnis erzielt. Die eigentliche Tariferhöhung mit Anhebung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 € und anschließend um 5,5 % tritt erst ab 01.03.2024 in Kraft. Im Jahr 2023 erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 €, die stufenweise ab Juli 2023 bis Februar 2024 ausbezahlt wird. Dies belastet den Personalhaushalt der Landkreisverwaltung zusätzlich mit rund 850.000 €. Der Mehraufwand ist in der aktuellen Prognose berücksichtigt. Inwieweit die Besoldungsregelungen für Beamte aufgrund des Tarifergebnisses für die Beschäftigten angepasst werden steht noch nicht fest. Die Ergebnisse werden im nächsten Zwischenbericht angepasst.
ÖPNV Der ÖPNV-Haushalt 2023 wird stark geprägt durch Veränderungen im Rahmen der Einführung des landesweiten JugendticketsBW zum 01.03.2023 und des Deutschlandtickets zum 01.05.2023. Die prozentualen Kostenveränderungen der Gesamtkosten mit Ballungsraumverkehr mit + 10 % und im Überlandverkehr mit + 12,1 % im Jahr 2022 (BW-Index ÖPNV Straße 2022) wirken sich auf die Erhöhungen der Beförderungsentgelte und Vertragsvergütungen in 2023 aus. Die Beförderungsentgelte der Busunternehmen zum JugendticketBW liegen erst zur Hälfte vor und müssen zum Deutschlandticket noch gebildet werden.
Es gibt in 2023 zudem keinen Corona-Rettungsschirm mehr. Allerdings werden die Mindereinnahmen durch die Einführung des landesweiten JugendticketsBW und des Deutschlandtickets im Vergleich zum Basisjahr 2019 vor der Corona-Pandemie errechnet. Kostensteigerungen werden hierbei nicht ausgeglichen. Beim JugendticketBW trägt das Land 70 % des Kostenanteils zum OstalbMobil-Tarif und der Ostalbkreis 30 %. Eine Mittelanforderung für das 1. und 2. Quartal in Höhe von 1,68 Mio. € ist erfolgt. Mindereinnahmen aufgrund des Deutschlandtickets werden in 2023 analog des Corona-Rettungsschirmverfahrens ausgekehrt. Beantragt wurden Mindereinnahmen von 1,2 Mio. €.
Hinzu kommt die Antriebswende im Busgewerbe. Je nach Förderzusagen beginnen die Investitionen der Unternehmen, die refinanziert werden müssen. Das Land Baden-Württemberg fokussiert im weiteren Jahresverlauf den Ausbau automatischer Fahrgastzählsysteme, was eine weitere Kostenbeteiligung erfordert.
Soziales Hilfe zur Pflege Im stationären Bereich wird aktuell mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rund 12,54 Mio. € kalkuliert. Aufgrund von Kostensteigerungen und einer leichten Fallzunahme führt dies voraussichtlich zu einer Planüberschreitung.
Eingliederungshilfe Bei der Eingliederungshilfe wird mit einem Zuschussbedarf von aktuell 80,66 Mio. € gerechnet. Dies ergibt vorläufig eine geschätzte Abweichung von 3,76 Mio. € zum Planansatz in Höhe von 76,9 Mio. €. Grund für die Kostenzunahme sind die Vergütungssatzverhandlungen in der Eingliederungshilfe, die durch die neue Systematik zu Steigerungen führen. Die Kostensteigerung im Vergleich zu den aktuellen Entgelten liegt nach erster Einschätzung zwischen 23 % und 63 %.
Hilfe zum Lebensunterhalt Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt wird aktuell mit einer Überschreitung des Planansatzes um rund 640.000 € gerechnet. Grund für die Überschreitung ist die Fallzahlensteigerung. Im Zeitraum Januar 2022 bis April 2022 haben rund 602 Leistungsempfänger HLU-Leistungen erhalten. Von Januar 2023 bis April 2023 stieg diese Zahl bereits auf 747 Leistungsempfänger an. Von den 747 Leistungsempfängern entfallen ca. 133 Leistungsempfänger auf Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine. Die Aufwendungen für diesen Personenkreis in Höhe von rund 600.000 € werden über die Erstattung des Landes abgedeckt.
Im Ergebnishaushalt ist bislang ein geplantes Ergebnis in Höhe von rund 354.000 € geplant. Aufgrund der Klinikdefizite wird der Ergebnishaushalt mit einem Minus in Höhe von mindestens -17 Mio. € abschließen.
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereichsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landra |
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