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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag des Ostalbkreises hat am 25.07.2023 entschieden, dass Modell „Regionalversorgung“ mit den Bausteinen eines klinischen Regionalversorgers (ca. 700 stationäre Betten), zweier klinischer Grund-/Basisversorger und eines ambulanten Gesundheitszentrums weiterzuverfolgen.
Für diesen Regionalversorger ist nun ein Standort zu definieren. Der Kreistag hat entschieden, dass dieser Regionalversorger in der Mitte des Landkreises sein soll. Ausgehend von der Erreichbarkeitsmitte (Essingen/Forst), welche für den größten Teil der Bevölkerung in ca. 30 Minuten erreichbar ist, soll dieses Grundstück innerhalb eines fünf Kilometerradius gesucht werden (siehe Anlage 1).
Um den geeignetsten Standort objektiv zu bestimmen, hat der Kreistag ein zweistufiges Standortauswahlverfahren eingeleitet und die Endera Management Beratung GmbH damit beauftragt.
Schritt 1: Bewertung alt vs. neu
Es wurde ein Kriterienkatalog in der Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR am 24.04.2023 zur Beratung eingebracht sowie in der Sitzung des Kreistags am 25.07.2023 beschlossen, auf dessen Basis die beiden Möglichkeiten (Variante A und B) bewertet werden sollten (VO 153/2023). Es wurde hierbei eine fiktive Größe zu Grunde gelegt. Die Stadt Aalen hatte zudem eine sog. Kombi-Lösung vorgestellt und skizziert, welche als Sonderfall (Variante C), aber sehr nahe mit der Bestandsvariante vergleichbar ist. Die Stadt Aalen bat um eine gesonderte Bewertung ihrer Kombi-Lösung, weshalb die vorgelegten und öffentlich dargelegten Eckpunkte der Kombivariante der Bewertung zu Grunde gelegt wurden.
In der Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR am 18.09.2023 erfolgte die Vorberatung des Ergebnisses der Bewertung alt vs. neu bzw. der drei Modelle. Im Vorfeld hatte die SPD-Kreistagsfraktion gemeinsam mit der Stadt Aalen beantragt, die Kombi-Lösung im Gremium vorstellen zu dürfen, was der Verwaltungsrat auch zugelassen hat. Oberbürgermeister Brütting hat dann in der Sitzung die von ihm so genannte "Erweitere Kombi-Lösung" mit teilweise sehr konkreten Eckpunkten eingebracht. Zudem stellte sich in der Diskussion heraus, dass bei der Betrachtung der Modelle A und B nicht alle Eckpunkte des Beschlusses vom 25.07.2023 in die Bewertung eingeflossen sind.
Der Verwaltungsrat hat daher auf Vorschlag des Vorsitzenden die Ziff. 1 der Beschlussvorlage (VO 153/2023) nicht zur Abstimmung gebracht, sondern zurückgestellt und zum einen Vorstand und Gutachter gebeten die Ergebnisse des 25.07.2023 vollumfänglich in die Bewertung einfließen zu lassen und zum zweiten darum gebeten, die erweiterte Kombi-Lösung der Stadt Aalen weitergehend zu prüfen und hierzu bei der Stadt die notwendigen Informationen und Nachweise anzufordern (Plausibilisierung). Die Stadt Aalen wurde inzwischen um diese Daten bzw. die Vorlage der Daten bis 01.10.2023 gebeten.
Schritt 2: Ausschreibung und Bewertung Grundstücke für Neubau
Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 dem Kreistag einstimmig empfohlen die Ziffern 2 und 3 des Beschlussantrags anzunehmen. Dem Auftrag des Gremiums entsprechend, wurden zwischenzeitlich die Kommunen im fünf Kilometerradius angeschrieben und innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen zur Abgabe von Grundstücksangeboten zur Errichtung eines neuen Klinikums aufgefordert.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Erreichbarkeit 5-Kilometerradius
Anlage 2: Kriterien zur objektiven Bewertung von Grundstücksofferten für einen
Sichtvermerke
gez. T.Schneider, Finanzvorstand Kliniken Ostalb gez. Prof. Dr. Solzbach, Vorstandsvorsitzender Kliniken Ostalb gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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