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Vorlage - 172/2023  

 
 
Betreff: Genehmigung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2022 für die Psychosomatik am Ostalb-Klinikum Aalen und die Kinder- und Jugendpsychiatrie an der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR Entscheidung
16.10.2023 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR beschließt:

 

Der Budget- und Entgeltvereinbarung 2022 im Bereich der Bundespflegesatzverordnung für die Betriebsstätten Ostalb-Klinikum Aalen (Psychosomatik) und St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen (Kinder- und Jugendpsychiatrie) der Kliniken Ostalb gkAöR wird zugestimmt.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In der Psychiatrie und Psychosomatik wurde 2018 budgettechnisch der Umstieg von tagesgleichen Pflegesätzen in ein pauschalierendes Entgeltsystem (PEPP-System) bestehend aus tagesbezogenen Bewertungsrelationen und einem hausindividuellem Basisentgeltwert vollzogen. Bis Ende 2019 war die Umsetzung des PEPP-Systems für die Kliniken budgetneutral (sogenannte Konvergenzphase). Ab 2020 sollte dann das Budget auf Basis von Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und einem Krankenhausvergleich krankenhausindividuell verhandelt werden. Hier hat die Corona-Pandemie einen Aufschub notwendig gemacht. In Absprachen auf Bundes- und Landesebene haben sich die Verhandlungspartner von Krankenkassen und Kliniken grundsätzlich auf eine Fortschreibung der Leistungsmengenvereinbarungen des Jahres 2019 für 2022 geeinigt. Das vereinbarte Budgetvolumen 2019 wird um die Veränderungsrate 2020 (+3,66 %), die Veränderungsrate 2021 (+2,53 %) und die Veränderungsrate 2022 (+ 2,32 %) gesteigert.

 

Die Entgeltverhandlungen für das Jahr 2022 konnten wie in allen Kliniken Deutschlands aufgrund der Pandemie und der genannten budgetrechtlichen pandemiebedingten Absprachen auf Bundesebene nicht im Jahr 2022 selbst erfolgen. Nach dem Vorliegen der Rahmenempfehlungen haben die Kliniken Ostalb gkAöR mit den Verhandlungspartnern der Krankenkassen auf Ortsebene in 2023 die technischen Fragen der Umsetzung besprochen und verschriftlicht.

 

 

Die Ergebnisse im Detail:

 

Psychosomatik Aalen

 

  1. Budget nach § 3 Abs.3 Satz 12 BPflV ohne Ausgleiche und Zuschläge:

 

2.838.442,11 €

  1. Die Summe der Bewertungsrelationen gemäß § 3 Abs. 5 BPflV beträgt (vgl. Anlage 4 lfd. Nr. 33 (B2)):

 

9.504,2831

  1. Der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert
    gemäß § 3 Abs. 5 BPflV beträgt, mit Ausgleichen:

 

354,46 €

  1. Der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert
    gemäß § 3 Abs. 5 BPflV beträgt, ohne Ausgleichen:

 

298,65 €

  1. Der krankenhausindividuelle Zahl-Basisentgeltwert ab dem 01.11.2023 bis zum 30.04.2024 beträgt:

 

400,00 €

  1. Der tagesbezogene Mittelwert der vereinbarten Bewertungsrelationen (DMI) beträgt:

 

0,751


Kinder- und Jugendpsychiatrie Ellwangen

 

  1. Budget nach § 3 Abs.3 Satz 12 BPflV ohne Ausgleiche und Zuschläge:

 

4.523.786,88 €

  1. Die Summe der Bewertungsrelationen gemäß § 3 Abs. 5 BPflV beträgt (vgl. Anlage 4 lfd. Nr. 33 (B2)):

 

18.035,3910

  1. Der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert gemäß
    § 3 Abs. 5 BPflV beträgt, mit Ausgleichen:

 

268,28 €

  1. Der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert gemäß
    § 3 Abs. 5 BPflV beträgt, ohne Ausgleiche:

 

250,83 €

  1. Der krankenhausindividuelle Zahl-Basisentgeltwert ab dem 01.11.2023 bis zum 30.04.2024 beträgt:             

 

320,00 €

  1. Der tagesbezogene Mittelwert der vereinbarten Bewertungsrelationen (DMI) beträgt:

 

1,532

 

 

Die Parteien haben eine Umsetzung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2022 ab dem 1. November 2023 vereinbart. Dem Regierungspräsidium Stuttgart wird die Vereinbarung nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien zur Genehmigung vorgelegt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Jahresabschluss 2022 mussten für die ertragswirksamen Bestandteile der Budget- und Entgeltverhandlungen mangels eines Abschlusses zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung Annahmen getroffen werden. Mit den nun vorliegenden Budgetabschlüssen sind die damals getroffenen Annahmen vollumfänglich gedeckt, es entstehen keine periodenfremden Aufwendungen. Die geschlossene Vereinbarung zum Budgetjahr 2022 wirkt sich aufgrund der erhöhten krankenhausindividuellen Zahl-Basisentgeltwerte positiv auf die Liquidität der Kliniken Ostalb gkAöR aus – ca. 800 Tsd. € an Ausgleichen werden über den Zeitraum November 2023 bis Mai 2024 voraussichtlich abfinanziert.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. T. Schneider, Finanzvorstand der Kliniken Ostalb

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender