Bürgerinformationssystem

Vorlage - 168/2023  

 
 
Betreff: Entwicklung der Personalstellen bei der Landkreisverwaltung vor dem
Hintergrund der Aufgabenkritik
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
09.10.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Personalkosten in den öffentlichen Haushalten nehmen bei allen staatlichen Ebenen, so auch bei der Landkreisverwaltung, stetig zu. Dies hängt zum einen mit höheren Tarifabschlüssen zusammen, auf der anderen Seite mit immer neuen Aufgaben und politischen Vorgaben.

 

Im Rahmen der letztjährigen Haushaltsplanberatungen wurde von der CDU-Kreistagsfraktion eine Analyse der Stellenentwicklung der vergangenen Jahre beantragt, insbesondere vor dem Hintergrund von Aufgabenkritik und der Schaffung von Stellen im freiwilligen Aufgabenbereich. Bezugnehmend auf die Vorlage Nr. 143/2022 „Stellenanalyse der Jahre 2015 bis 2022 einschließlich der vom Land/Bund geförderten Stellen“, gilt es die Stellenentwicklung bei der Landkreisverwaltung in den letzten sechs Jahren gesondert und kritisch zu betrachten. Die Situation stellt sich wie folgt dar:

 

Neue Stellen (ohne Förderung)

 

Jahr

Neue Stellen gesamt
(Pflicht und Freiwillig)

Pflichtaufgaben

Freiwillige Aufgaben

2018

31,75

26,50

5,25

2019

18,50

17,50

1,00

2020

8,00

8,00

0,00

2021

8,75

7,25

1,50

2022

7,75

6,75

1,00

2023

14,75

14,75

0,00

2018 bis 2023

89,50

80,75

8,75

 

Abbildung 1


Geförderte Stellen

 

Jahr

Neue Stellen gesamt

(Pflicht und Freiwillig)

Pflichtaufgaben

Freiwillige Aufgaben

2018

5,00

5,00

0,00

2019

3,00

2,00

1,00

2020

13,25

11,75

1,50

2021

20,50

18,00

2,50

2022

16,25

11,75

4,50

2023

18,00

16,50

1,50

2018 bis 2023

76,00

65,00

11,00

 

Abbildung 2

 

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Haushaltsrestriktionen und dem grundsätzlichen Erfordernis, Arbeitsabläufe zu optimieren sowie Prozesse zu entbürokratisieren, verfolgt die Landkreisverwaltung bei der Schaffung von Personalstellen in der Regel einen restriktiven Ansatz. Dies bedeutet, dass nur in Ausnahmefällen Stellen geschaffen werden, wenn diese zur Erledigung von freiwilligen Aufgaben dienen. Aus der Abbildung 2 ist ablesbar, dass dies in den letzten sechs Jahren auch so der Fall war. Es wird darauf geachtet, dass die Ressourcen effizient eingesetzt werden und die Schaffung neuer Stellen nur dann erfolgt, wenn diese begründet sind. Dies ist in erster Linie immer dann der Fall, wenn sich die Notwendigkeit aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung ergibt. Dieser Ansatz zielt auch darauf ab, die Verwaltungsorganisation optimal zu strukturieren und sicherzustellen, dass die vorhandenen Ressourcen optimal genutzt werden. Es gilt Aufgabenerledigungen auf das Wesentliche zu konzentrieren. Zur Effizienzsteigerung erfolgen auch Maßnahmen dahingehend, Aufgaben mit geringem Mehrwert zu hinterfragen. Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Stellen in den letzten sechs Jahren wird deutlich, dass die Anzahl der neuen Stellen mit freiwilligen Aufgaben gegen Null geht (siehe Abbildung 1, grüne Linie). Die Schaffung von Stellen mit freiwilligen Aufgaben wird die Ausnahme bleiben bzw. unterliegt der Beschlussfassung des Kreistags oder der Ausschüsse.

 

Neue Stellen, die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben durch Bund und Land gefördert werden, stellen insofern keine freiwilligen Aufgaben dar, da die Förderung i.d.R. aufgrund des Konnexitätsprinzips erfolgt. Sofern die Förderung zeitlich befristet ist, ist die Aufgabenstellung i.d.R. auch nur von temporärer Dauer. Damit verbundene Stellenbesetzungen sind daher auch grundsätzlich zeitlich befristet. Sofern zeitlich befristete geförderte Stellen aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nur im Wege eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses besetzt werden können und die jeweilige Aufgabe nach Ablauf der Förderung entfällt, kann der jeweilige Stelleninhaber auf adäquate freie Stellen innerhalb der Landkreisverwaltung versetzt werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit, beim Ostalbkreis beschäftigte Mitarbeitende auf unbesetzten Stellen des Landes gegen Kostenerstattung einzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass freie Landesstellen im Bereich der Unteren Verwaltungsbehörde schwieriger zu besetzen sind als Kreisstellen, da bei den Bewerbern die langfristige Sicherheit einer wohnortnahen Beschäftigung von entscheidender Bedeutung ist.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Personalkosten und Stellenveränderungen, wie auch die Erstattungen Dritter für Stellen sind jährlich im Erläuterungsbericht zum Stellenplan dargestellt und erläutert.

 

 

 

Fazit

 

Die Analyse hat gezeigt, dass die deutlich gestiegenen Personalkosten nicht auf eine Stellenmehrung im freiwilligen Bereich zurückgeführt werden kann, wobei sich auch gezeigt hat, dass neben dem finanziellen Ausgleich (Kostenerstattung) auch die Frage der Freiwilligkeit auf Grund staatlicher Ziele schon hinterfragt werden kann.

Daher sind es eigentlich die Pflichtaufgaben beziehungsweise der Aufgabenzuwachs der Pflichtaufgaben, insbesondere im Sozialen, neben den jährlichen Tarifsteigerungen, welche die gestiegenen Personalkosten verursachen.

Vergleicht man die absoluten Personalkosten mit anderen Landkreisen ist ein Vergleich auch schwierig, weil Fakten wie Dezentralität, Fremdvergabe mit Sachkosten oder aber allein schon die Struktur eines Kommunalen Jobcenters einen Vergleich schwierig macht.

 


Anlagen

 

Anlage 1 – Entwicklung der Stellen ohne Förderung

Anlage 2 – Entwicklung der geförderten Stellen

 


Sichtvermerke

 

gez. Feth i. V. Müller, Geschäftsbereich Personal

gez. Strobel i. V. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat