Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Dem nachstehenden Arbeitsmarktprogramm 2024 des Jobcenters Ostalbkreis wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Ausgangssituation und Allgemeines
Als kommunaler Träger ist der Ostalbkreis für die Verwendung der zu 100 % bundesfinanzierten Haushaltsmittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Die ausgewählten Maßnahmen sind geeignet, um die mit dem Land Baden-Württemberg vereinbarten Ziele bestmöglich zu erreichen. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm vorgestellt.
Abbildung 1: Entstehungsprozess des Arbeitsmarktprogramms
Eine erste Mitteilung über die Verteilschlüssel erfolgt seitens des Bundes frühestens im November. Da jedoch als Berechnungsgrundlage die Daten von Juli 2022 bis Juni 2023 dienen, geben eigene Berechnungen sowie die Prognose des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe bereits eine Vorschau auf die voraussichtliche Zuteilung.
Durch den deutlich stärkeren Zugang von Geflüchteten aus der Ukraine als in anderen Jobcentern im entsprechenden Zeitraum erhöhen sich die Anteile des Ostalbkreises sowohl am Budget für Verwaltungskosten als auch am Budget für Eingliederungsleistungen. Man könnte somit sagen, dass der Ostalbkreis aufgrund der höheren Anzahl der Geflüchteten ein größeres Stück vom insgesamt kleineren Kuchen bekommt.
Konkret bedeutet dies, dass die Zuteilung im Jahr 2024 voraussichtlich um insgesamt 1,08 Mio. Euro höher ausfallen wird als im laufenden Jahr 2023. Der Großteil der Steigerung entfällt dabei auf eine höhere Verwaltungsbudget-Zuteilung (+ 1,03 Mio. Euro).
Somit können die steigenden Kosten im Bereich Personal und der allgemeinen Verwaltung beim Jobcenter bundesanteilig finanziert werden. Im Bereich der Eingliederungsleistungen bleibt das Budget für das Arbeitsmarktprogramm 2024 auf gleichem Niveau wie für 2023. Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2024 des Jobcenters Ostalbkreis sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan eingebracht.
Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2024
Anhand der Profillagen der Kunden, der Entwicklungen des Arbeitsmarkts, der Integrationen im vergangenen Jahr sowie der Dauer im Leistungsbezug wurden folgende Zielgruppen im Entwurf des Arbeitsmarktprogramms besonders berücksichtigt:
Langzeitarbeitslose (ab einem Jahr Arbeitslosigkeit, unabhängig vom Leistungsbezug und Rechtskreis) und Langzeitleistungsbezieher (ab 24 Monaten im Leistungsbezug SGB II) Jugendliche und junge Erwachsene Alleinerziehende und Erziehende Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund
Zielgruppenunabhängig werden Maßnahmen für Menschen mit Integrationsperspektiven, Maßnahmen für Benachteiligte mit abbaubaren Hemmnissen sowie Qualifizierungen geplant.
Entwicklungen am Arbeitsmarkt
Die Gesamtnachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften im Ostalbkreis ist weiterhin auf einem hohen Niveau.
Aufgrund der Fluchtmigration aus der Ukraine sind im Jobcenter aktuell 1.100 zusätzliche Bedarfsgemeinschaften gemeldet. Darunter sind rund 1.500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15-64 Jahren. Diese Menschen werden in der zweiten Jahreshälfte 2023 und im Laufe des kommenden Jahres ihre durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten Sprachkurse beenden.
Am 01.07.2023 trat die zweite Stufe des neuen Bürgergeldgesetzes in Kraft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei der Förderung von Qualifizierungen.
Bei der Beurteilung einer Entwicklung für 2024 gibt es mehrere unbekannte Faktoren. Beispielhaft sind dies:
Die Auswirkungen des neuen Bürgergeldgesetzes, insbesondere die Nachfrage nach Qualifizierungen Die Anzahl und der Zeitpunkt der Überwechsler aus dem Arbeitslosengeldbezug SGB III Die Entwicklung des Stellenmarktes Die Auswirkungen des Strukturwandels und der digitalen Transformation Die Qualifikationen und Potenziale bei den Neukunden, insbesondere der ukrainischen Geflüchteten Die Bleibewahrscheinlichkeit der ukrainischen Geflüchteten
Gesundheitsförderung und kommunale Leistungen
Die gesundheitliche Situation der Leistungsberechtigten ist häufig das maßgebliche Hindernis für die berufliche Integration. Die Pandemie hat dazu beigetragen, dass insbesondere psychische Erkrankungen wieder zugenommen haben. Für die Integrationsarbeit ist es wichtig, den betroffenen Menschen in allen Maßnahmen auch Angebote zur Verbesserung der Gesundheit zu machen. Durch die Kooperation mit der AOK Ostwürttemberg im Rahmen der gesetzlich verankerten Regelungen zur Primärprävention, betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren konnten bereits einige zusätzliche Projekte umgesetzt werden. Die Maßnahmen ergänzen jobcenterfinanzierte Projekte zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die kommunal finanzierten Leistungen wie Sucht-/Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung werden mit einbezogen.
Gesellschaftliche Teilhabe im Ostalbkreis - Freiwillig dabei
Für Menschen, die auch über das Teilhabechancengesetz nicht mehr in den sozialen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, gibt es das Projekt „Freiwillig dabei“. In Kooperation mit dem regionalen Bündnis für Arbeit und vielen gemeinnützigen Trägern und Institutionen wird durch eine niedrigschwellige, stundenweise Beschäftigung eine soziale Teilhabe ermöglicht. Das Projekt steht unter dem Motto: „sich einbringen, mitwirken und teilhaben“. Das Jobcenter kooperiert mit den Trägern Diakonie, Caritas, Kreisverband Aalen des Deutschen Roten Kreuzes, Werkhof Ost, Katholische Betriebsseelsorge, Tafelläden und der a.l.s.o. Schwäbisch Gmünd, um arbeitsmarktfernen Menschen eine ehrenamtliche und sinnbringende Tätigkeit anzubieten. Hier sollen die Menschen neue gesellschaftliche Kontakte knüpfen und ihre Talente und Stärken einsetzen können. Die von den Trägern angebotenen Tätigkeiten sind z. B. Unterstützung von sozialen und kirchlichen Einrichtungen, Arbeit mit Senioren, Kranken und pflegebedürftigen Menschen, Nachbarschaftshilfe, im Verkauf bei den Tafelläden und Hausmeistertätigkeiten. Finanziell unterstützt wird das Projekt vom Regionalen Bündnis für Arbeit. Mit den Fördermitteln können die Träger weitere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die Teilnehmenden beispielsweise mit der Übernahme von Fahrtkosten unterstützen.
Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2024
Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Arbeitnehmern (erwerbsfähigen Leistungsberechtigten), Arbeitgebern oder Trägern gewährt.
Die Wahrscheinlichkeit der Integration in Arbeit ist in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit besonders hoch. Eine hohe Kontaktdichte, die Nachhaltung der vereinbarten Ziele sowie schnelle und passgenaue Unterstützungsangebote erhöhen die Integrationschancen erheblich und können den Langzeitleistungsbezug vermeiden. In den ersten drei Monaten des Leistungsbezugs findet ein wöchentlicher Kontakt mit den Kunden statt. Innerhalb des ersten Monats im Leistungsbezug erhalten die Kunden passgenaue Angebote aus dem Arbeitsmarktprogramm. Der im Bürgergeldgesetz neu verankerte Kooperationsplan unterstützt die Zusammenarbeit auf Augenhöhe und dient als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess. Die individuellen beruflichen Integrationswünsche und die dafür notwendigen Unterstützungsangebote können transparent fest- und fortgeschrieben werden.
Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Für Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden 2.274.000 Euro geplant. Dies sind rund 41 % des Gesamtbudgets. Darunter fallen die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Einzelcoaching), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen werden ausgeschrieben oder die Verlängerungsoption wird in Anspruch genommen.
Aufgrund der zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften aus der Ukraine wurde der Mittelansatz im Bereich der Aktivierung und Vermittlung für 2024 gegenüber der Planung 2023 erhöht.
Die Förderung von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) ist fester Bestandteil des Arbeitsmarktprogrammes. Die Maßnahmen müssen nicht ausgeschrieben werden und bieten den Teilnehmenden eine individuelle Förderung. Beinhaltet sind hier auch sogenannte „produktionsorientierte Tätigkeiten“. Diese müssen im Gegensatz zu Arbeitsgelegenheiten nicht wettbewerbsneutral sein und kommen somit einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt näher.
Rund 550.000 Euro des Mittelansatzes entfallen auf Maßnahmen für Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund. Die zielgruppenorientierte Vorgehensweise bei den Maßnahmen ermöglicht es, geflüchteten Menschen bei ihrer beruflichen Orientierung und Integration zu unterstützen. Die Maßnahmen können vor der Sprachförderung, parallel dazu sowie im Anschluss stattfinden. Besondere Berücksichtigung findet die Förderung von Frauen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund.
Insgesamt werden mit den Maßnahmen zur Vermittlung und Aktivierung rund 1.500 Menschen jährlich aktiviert und an den Arbeitsmarkt herangeführt. Verschiedene Formen der digitalen Grundbildung sind inhaltlich Bestandteile in allen Maßnahmen. Menschen, die weniger vom stabilen Arbeitsmarkt profitieren können, sollen 2024 besonders unterstützt werden.
Maßnahmen zur Qualifizierung
Der Mittelansatz im Bereich der Qualifizierungen beträgt mit 740.000 Euro 13,5 % der Eingliederungsleistungen. Gegenüber 2023 wurde der Ansatz nochmal um 90.000 Euro erhöht.
Ein Berufsabschluss oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen, um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Schwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche und überbetriebliche Umschulungen in Voll- und Teilzeit sowie modulare Qualifizierungen. Des Weiteren sind Förderungen von marktnahen Qualifizierungen in den Bereichen Metall, Lager, Dienstleistungen, Pflege und Erziehung geplant. Da sich der Arbeitsmarkt prognostisch in den kommenden Jahren durch den Strukturwandel stark verändern wird, ist es notwendig, alle Qualifizierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Anforderungen in bestimmten Berufszweigen stark gestiegen sind. Viele qualifizierungswillige Arbeitssuchende sind diesen Anforderungen aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen und besitzen oft nicht die dafür notwendigen Voraussetzungen. Gleichfalls ist zu erwarten, dass, wie in den Vorjahren, der Wunsch der Arbeitssuchenden nach einer schnellen Arbeitsaufnahme die Motivation für eine Weiterbildung übertrifft. Dieser Trend ist auch im SGB III zu beobachten. Es ist deshalb umso wichtiger, niedrigschwellige und modulare Qualifizierungen anzubieten. Diese können, auch mit Unterbrechungen durch eine Arbeitsaufnahme, zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Berufsabschluss führen. Die Qualifizierungsbedarfe der ukrainischen Geflüchteten sind zum Teil noch nicht klar absehbar. Der Spracherwerb wird zum Großteil in der ersten Jahreshälfte 2024 abgeschlossen sein. Ein Teil der Bleibewilligen wird ohne weitere Qualifizierung den Einstieg in den Arbeitsmarkt suchen. Als besondere Zielgruppe werden Erziehende und Alleinerziehende durch die Förderung einer Umschulung in Teilzeit unterstützt.
Der Mittelansatz wird um insgesamt 140.000 Euro für die neuen Leistungen Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus ergänzt. Bei Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, erhalten die Teilnehmenden ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Bei allen anderen Weiterbildungen wird ein Bürgergeldbonus von 75 Euro monatlich gewährt.
Die gemeinsame Bildungszielplanung mit der Agentur für Arbeit Aalen und dem Jobcenter Heidenheim wird für 2024 fortgeschrieben.
Beschäftigungsbegleitende Leistungen
Für beschäftigungsbegleitende Leistungen sind Mittel in Höhe von 222.000 Euro (4 % der Eingliederungsmittel) geplant. Hier sind die Eingliederungszuschüsse sowie die Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz §§ 16e und 16i SGB II enthalten.
Im Regelinstrument § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt - werden hier zu den bereits in den Jahren 2020 bis 2023 bewilligten Mitteln (s. Vorbindungen) keine neuen Förderfälle bzw. nur Nachbesetzungen bei Abbrüchen eingeplant. Eine Förderung von zusätzlichen Arbeitsverhältnissen würde den Eingliederungshaushalt für die Folgejahre zu sehr belasten. Für die kostenintensiven Förderleistungen nach dem Teilhabechancengesetzt gibt es keine Sonderzuteilungen des Bundes. Der Trend bei § 16i SGB II zeigt, dass die Förderungen meist im vollen Umfang mit der maximal möglichen Laufzeit von fünf Jahren bewilligt werden. Die Mittel sind somit für die kommenden Jahre im Budget gebunden. Das Regelinstrument soll jedoch auch 2024 weiterhin für besonders schwer vermittelbare Menschen möglich sein. Beschäftigungsabbrüche werden als zusätzliche Förderfälle zeitnah nachbesetzt.
Die Arbeitsplätze werden bei Beschäftigungsträgern, im Umfeld von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Kommunen und bei besonders sozial engagierten Unternehmen in Industrie und Handwerk finanziell unterstützt.
Der Mittelansatz der beschäftigungsbegleitenden Leistungen wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss aus dem Jahr 2007 in Höhe von 190.000 Euro ergänzt. Diese Sonderzuteilung wird dauerhaft in tatsächlich anfallender Höhe vom Bund gewährt.
Spezielle Maßnahmen für Jüngere
Im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 11,1 % der Ausgaben geplant. Hier sind alle Maßnahmen beinhaltet, die junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben unterstützen. Der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II beträgt 5,2 %. Neben der assistierten Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und verschiedenen Projekten zur beruflichen Orientierung sollen die bewährten Maßnahmen für schwer zu erreichende Jugendliche fortgeführt werden. Hier werden Jugendliche, die nicht mehr bei den sozialen Sicherungssystemen angedockt sind, wieder an diese herangeführt. Klassischerweise sind dies Wohnsitzlose, Schul- und Ausbildungsverweigerer, „Ausreißer“ etc. In enger Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit in den Städten Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen wird das Ziel „Im Ostalbkreis geht uns kein junger Mensch verloren“ verfolgt. Die Maßnahmen laufen bereits seit 01.09.2018 und sollen mit einem Mittelansatz von insgesamt 232.000 Euro fortgeführt werden. Für den Bürgergeldbonus für junge Menschen wurden zusätzlich 27.000 Euro eingeplant. Dieser wird in Höhe von 75 Euro monatlich bei der Teilnahme an Maßnahmen nach §16h SGB II sowie bei der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen gewährt.
Die Maßnahmen des Jobcenters für junge Menschen sind eng mit den Angeboten des Bildungsbüros, der Agentur für Arbeit und der Jugendhilfe vernetzt. In der gemeinsamen Jugendberufsagentur werden die Leistungen gut miteinander abgestimmt.
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beträgt 1,8 % der Gesamtausgaben. Der tatsächliche Mittelabfluss kann im Reha-Bereich wegen der verschiedenen Kostenträger von Jahr zu Jahr variieren. Die Erfahrung aus den Vorjahren zeigt, dass Rehabilitanden weiterhin den Zugang zu den allgemeinen Maßnahmen finden und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen von deren Inhalt profitieren. Wenn im Einzelfall aber eine spezielle Reha-Maßnahme benötigt wird, soll eine Förderung möglich sein. Das Teilhabestärkungsgesetz unterstützt die Menschen mit Behinderung bei der beruflichen Eingliederung. Die Kooperation aller möglicher Kostenträger gewährleistet, dass Reha-Bedarfe rechtzeitig erkannt und gefördert werden.
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.
Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z. B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger stellen Arbeitsmöglichkeiten wie z. B. im Möbellager zur Verfügung, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 320.000 Euro und entspricht 5,8 % des Eingliederungstitels.
Altbindungen aus den Vorjahren
Das Arbeitsmarktprogramm 2024 beinhaltet Altbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 1.150.000 Euro. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen wie beispielsweise Qualifizierungen, Maßnahmen, die über den Jahreswechsel hinausgehen, Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte sowie mehrjährigen Zuschüssen zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.
Ausgaben ohne Sonderzuteilungen
Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2024 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 5.500.000 Euro.
Zweckgebundene Sonderzuteilung
Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2024 eine Sonderzuteilung für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 190.000 Euro. Die Zuteilung ist zweckgebunden und kann nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden.
Gesamtsumme Eingliederungsmittel
Mit der Sonderzuteilung stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2024 insgesamt voraussichtlich 5.690.000 Euro zur Verfügung.
Zusammenfassung
Im Arbeitsmarktprogramm 2024 liegen die besonderen Schwerpunkte auf Qualifizierung und Aktivierung. Die geplanten Maßnahmen sind geeignet, um die hilfebedürftigen Menschen im Ostalbkreis bestmöglich auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und einen Beitrag zum Abbau des Fachkräftemangels zu leisten.
Finanzierung und Folgekosten
Gemäß § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit diese von den Jobcentern erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung und die Sonderzuteilungen werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.
Anlagen
Arbeitsmarktprogramm 2024 des Jobcenters Ostalbkreis in Zahlen
Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landra
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||