Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Nach langer interner Diskussion hat sich die Bundesregierung auf einen ersten Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 geeinigt, welcher in der Sitzung des Bundeskabinetts am 5. Juli 2023 beschlossen wurde. Dieser sieht für die Bereiche „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ im SGB II eine Gesamtsumme von 9,85 Milliarden Euro vor. Im Vergleich zum Haushaltsansatz für das laufende Jahr 2023 mit 10,35 Milliarden Euro bedeutet dies eine Kürzung in Höhe von 500 Mio. Euro.
Von der Kürzung in Höhe von 500 Mio. Euro entfallen 200 Mio. Euro auf den Ansatz der Verwaltungskosten und 200 Mio. Euro auf den Ansatz der Eingliederungsleistungen. Außerdem wird die Sonderzuteilung für Geflüchtete aus der Ukraine für zusätzliche Eingliederungsleistungen in Höhe von 100 Mio. Euro gestrichen.
Die Kürzung der Mittel erfolgt zu einer Zeit, in der die Jobcenter aufgrund folgender Entwicklungen jedoch eigentlich eine Aufstockung der Mittel benötigen würden:
- Durch die deutliche Fallzahlensteigerung und den Mehraufwand aufgrund des Rechtskreiswechsels der Geflüchteten aus der Ukraine besteht ein höherer Personalbedarf.
- Der Tarifabschluss des TVöD führt 2024 zu einer durchschnittlichen Tariferhöhung von 10,54 %, was zu deutlich höheren Personalkosten im kommenden Jahr führt.
- Im Bereich der Sach- und Gebäudekosten zeichnet sich eine Steigerung der Verwaltungskosten ab.
- Durch das Bürgergeldgesetz ist der Vermittlungsvorrang weggefallen, sodass die Qualifizierung mehr in den Vordergrund rücken soll, was zu zusätzlichen Ausgaben bei Eingliederungsleistungen führt.
- Aufgrund von generell steigenden Löhnen steigen auch die Kosten für Maßnahmen bei Trägern sowie für Zuschüsse bei Arbeitsaufnahmen.
Vor diesem Hintergrund bedroht diese Mittelkürzung die Handlungsfähigkeit der Jobcenter. Auch die Umsetzung der Bürgergeldreform mit den Veränderungen in der Zusammenarbeit mit den SGB II-Beziehern wird unter diesen Bedingungen nur noch erschwert bzw. gar nicht mehr möglich sein.
Auswirkungen auf das Jobcenter Ostalbkreis
Der Anteil, den der Ostalbkreis an den vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel erhält, wird in der jährlichen Eingliederungsmittelverordnung festgelegt. Die Verteilung richtet sich dabei bei den Verwaltungskosten nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften.
Die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt auf Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, wobei ergänzend der "Problemdruckindikator" sowie der "Strukturindikator" berücksichtigt wird. Bei diesen Indikatoren werden zusätzlich die Faktoren Grundsicherungsquote sowie Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden einbezogen.
Eine erste Mitteilung über die Verteilschlüssel erfolgt seitens des Bundes frühestens im November. Da jedoch als Berechnungsgrundlage die Daten von Juli 2022 bis Juni 2023 dienen, geben eigene Berechnungen sowie die Prognose des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe bereits eine Vorschau auf die voraussichtliche Zuteilung.
Durch den deutlich stärkeren Zugang von Geflüchteten aus der Ukraine als in anderen Jobcentern im entsprechenden Zeitraum erhöhen sich die Anteile des Ostalbkreises sowohl am Budget für Verwaltungskosten als auch am Budget für Eingliederungsleistungen. Man könnte somit sagen, dass der Ostalbkreis aufgrund der höheren Anzahl der Geflüchteten ein größeres Stück vom insgesamt kleineren Kuchen bekommt.
Konkret bedeutet dies, dass die Zuteilung im Jahr 2024 voraussichtlich um insgesamt 1,08 Mio. Euro höher ausfallen wird als im laufenden Jahr 2023. Der Großteil der Steigerung entfällt dabei auf eine höhere Verwaltungsbudget-Zuteilung (+1,03 Mio. Euro).
Somit können die steigenden Kosten im Bereich Personal und der allgemeinen Verwaltung beim Jobcenter bundesanteilig finanziert werden. Im Bereich der Eingliederungsleistungen bleibt das Budget für das Arbeitsmarktprogramm 2024 auf gleichem Niveau wie für 2023.
Eine nähere Betrachtung zeigt jedoch, dass aufgrund der höheren Fallzahlen dies am Ende weniger Mittel pro Bedarfsgemeinschaft (BG) beziehungsweise pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (ELB) bedeutet.
Betrachtet man die Entwicklung seit 2019, ist zu erkennen, dass die Anzahl der ELBs im Verlauf bis 2024 um über 27 % steigt. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Mittelzuteilung für Eingliederung lediglich um 13,48 %. Dies bedeutet eine immer weiter sinkende Zuteilung pro ELB, sodass in 2024 nur noch weniger als 90 % der Mittel im Vergleich zu 2019 zur Verfügung stehen.
In Zeiten höherer Kosten für Eingliederungsleistungen und des politischen Ziels, einen Schwerpunkt auf mehr Qualifizierungen zu legen, müssen jedoch zukünftig bei langfristigen Maßnahmen Abstriche gemacht werden. So werden zum Beispiel ab sofort die Fördermöglichkeiten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ stark reduziert und zum Teil keine neuen Förderfälle mehr angestoßen.
Auch im Verwaltungsbudget zeigt sich, dass die Zuteilung seit 2019 mit einer Steigerung von rund 22 % der Steigerung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (+26 %) hinterherhinkt, während die Personalkosten aufgrund von Tarifsteigerungen deutlich steigen.
Dies führt zu immer höheren Betreuungsschlüsseln sowohl in der Leistungsberatung /-bearbeitung als auch in der Integrationsberatung, was wiederum zu einer Reduzierung der Beratungszeit sowie zu längeren Bearbeitungszeiten in der Leistungsgewährung führt.
Somit zeigt sich in der Mittelkürzung ein Widerspruch zu den Zielen des Bürgergeldgesetzes und führt zu einer deutlichen Verschlechterung für Leistungsbeziehende und das Personal des Jobcenters.
Auswirkungen bei anderen Jobcentern
Während das Jobcenter Ostalbkreis durch den höheren Zugang von Geflüchteten trotz des gekürzten Mittelansatzes im Bundeshaushalt eine höhere Zuteilung bekommt, müssen vor allem nördlich gelegene Jobcenter mit einer Reduzierung der Mittelzuteilung rechnen. Aber auch einzelne Jobcenter in Baden-Württemberg erhalten 2024 weniger Mittel als für das laufende Jahr 2023. So muss zum Beispiel das Jobcenter Heidenheim mit einer Kürzung um insgesamt 0,5 Mio. Euro rechnen, was bei den Verwaltungsmitteln eine Reduzierung in Höhe von 4,6 % und bei den Eingliederungsmitteln in Höhe von 7,0 % bedeutet. Reaktionen
Genau wie die geplante Zuständigkeitsverlagerung U25 ins SGB III wird auch die Mittelkürzung von kommunaler Seite und den Ländern sowie von einer Vielzahl von Interessensvertretungen und Verbänden stark kritisiert.
Diese Kritik wird durch verschiedene Schreiben an Bundesminister Hubertus Heil, aber auch durch direkte Gespräche der Jobcenter mit den Bundestagsabgeordneten vor Ort zum Ausdruck gebracht.
Ob diese Kritik Gehör findet und zu einer Rücknahme der Mittelkürzung führen wird, wird das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt 2024 zeigen. Derzeit muss jedoch von dieser Mittelkürzung ausgegangen werden, sodass diese die Grundlage für die Planungen des Jobcenters zum Kreishaushalt 2024 bildet.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsführer gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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