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Antrag der Verwaltung
Der Weiterführung der Kommunalen Pflegekonferenz Ostalbkreis und der Beteiligung des Ostalbkreises am zweiten Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es bedarf einer umfassenden sozialräumlichen Koordinierung und Gestaltung der Pflege- und Unterstützungsstrukturen, um sicherzustellen, dass Menschen unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange im gewohnten Umfeld verbleiben können.
Durch das Landespflegestrukturgesetz (LPSG) wurde ein gesetzlicher Rahmen für quartiersnahe, leistungsfähige, ausreichende und wirtschaftliche Pflege- und Unterstützungsstrukturen geschaffen. Kommunale Pflegekonferenzen können einen wichtigen Beitrag leisten, um die erforderliche umfassende sozialräumliche Koordinierung und Gestaltung dieser Pflege- und Unterstützungsstrukturen vor Ort zu implementieren und weiterzuentwickeln.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat einen zweiten Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW - Netzwerk für Menschen weiterentwickeln“ gestartet. Es wird einerseits die Implementierung neuer Kommunaler Pflegekonferenzen und andererseits die Weiterentwicklung bereits bestehender Kommunaler Pflegekonferenzen gefördert. Antragsberechtigt sind die Stadt- und Landkreise, insbesondere in Kooperation mit ihren kreisangehörigen Kommunen. Außerdem sind Zusammenschlüsse von bis zu drei landkreisangehörigen Kommunen antragsberechtigt. Pro Stadt- oder Landkreis sind maximal zwei Anträge förderfähig.
II. Lenkungsgruppe der Pflegekonferenz Ostalbkreis
Im September 2022 ist die erste Projektförderung der Pflegekonferenz Ostalbkreis ausgelaufen. Die Pflegekonferenz Ostalbkreis wurde vom Landkreis im Jahr 2023 fortgeführt. Es wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet und das Schwerpunktthema „Ehrenamt im Vor- und Umfeld der Pflege“ für das Jahr 2023 festgelegt. Die Unterarbeitsgruppe erstellte bereits einen Anreizkatalog für Ehrenamtliche in Form eines Excel-Tools für Kommunen, um das ehrenamtliche Engagement bereits tätiger Bürgerinnen und Bürger in der Kommune zu stärken und Ehrenamtliche zu halten. Jede Kommune kann mithilfe des Tools sein eigenes Anreizsystem erstellen und unterschiedliche Bausteine kombinieren bzw. anpassen. Das Excel-Tool befindet sich aktuell in der Abstimmung und soll noch in diesem Jahr zum Einsatz kommen.
III. Förderaufruf „Kommunale Pflegekonferenzen BW - Netzwerk für Menschen weiterentwickeln“
Am 30.06.2023 hat der Ostalbkreis einen Förderantrag eingereicht, ebenso wie die Kreisstädte Aalen und Schwäbisch Gmünd im Verbund. Der Projektzeitraum endet am 31.12.2024. Im Rahmen des Förderzeitraumes vom 01.01. bis 31.12.2024 sind folgende Bausteine geplant:
Finanzierung und Folgekosten
Die Projektförderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung. Es kann ein Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt werden, höchstens jedoch 40.000 Euro pro bereits bestehender Kommunalen Pflegekonferenz. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zu erbringen.
Die Planung und Durchführung der Pflegekonferenz liegt in der Verantwortung der Altenhilfefachberaterin des Ostalbkreises. Die für die Landesförderung zu erbringende Eigenbeteiligung von mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt im Rahmen des Personalaufwands und der daraus errechneten Personalkosten.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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