Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Die beim Landratsamt Ostalbkreis bis zum 30.09.2023 befristet eingerichtete Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform mit einem Stellenumfang von 50 % wird - vorbehaltlich der Gewährung des Landeszuschusses - bis zum 30.09.2024 verlängert.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zum 01.01.2020 entstand vor allem für die Träger der praktischen Ausbildung aufgrund der neuen bundesrechtlichen Anforderungen ein erweiterter Verwaltungs- und Organisationsaufwand. Hinzu kommen Nachweis- und Dokumentationspflichten, u.a. bei den Fortbildungen der Praxisanleitenden. Die Erfüllung der Anforderungen an die praktische Ausbildung erfordert zudem, dass in einem verbindlichen Ausbildungsplan, der zwingender Bestandteil des Ausbildungsvertrags ist, die inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung geregelt wird. Der Träger der praktischen Ausbildung ist als Vertragspartner insbesondere dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Praxiseinsätze absolviert werden können.
Mit der Reform der Pflegeberufe entfällt die alte Aufteilung in Alten-, Kinderkranken- oder Krankenpflege. Möglich bleibt eine Vertiefung in den Bereichen Altenpflege und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr. Auszubildende können wählen, ob sie sich entsprechend spezialisieren oder die generalistische Pflegeausbildung fortsetzen wollen.
Im Jahr 2023 beendet der erste Ausbildungsjahrgang die generalistische Pflegeausbildung. Es zeigt sich, dass nach wie vor große Herausforderungen in der Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung bestehen. So ist der Bedarf an Praxiseinsatzstellen, insbesondere im Bereich der ambulanten und der pädiatrischen Einsätze, in geringerem Umfang aber auch im Bereich der Psychiatrie und der Akutpflege, weiterhin groß. Durch die vielfältigen von den Koordinierungsstellen umgesetzten Maßnahmen können Einrichtungen, die sich aktuell noch nicht an der Ausbildung beteiligen, als Ausbildungsträger oder als Praxiseinsatzstelle gewonnen werden und bereits beteiligte Ausbildungsträger sowie die Pflegeschulen bei dem nach wir vor anhaltenden Umsetzungsprozess der Pflegeberufereform weiterhin unterstützt werden.
Vor diesem Hintergrund wird den Stadt- und Landkreisen eine erneute Förderung aus Landesmitteln für die Einrichtung und den Betrieb von regionalen Koordinierungsstellen gewährt. Die Koordinierungsstellen begleiten die Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Einsätze der praktischen Ausbildungszeiten. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien als obere Schulaufsichtsbehörden auf dem Gebiet der praktischen Ausbildung ist ebenfalls angezeigt, um insgesamt zum Erfolg der neuen Ausbildung in der Pflege beizutragen. Es ist das gemeinsame Anliegen aller Akteure, insbesondere durch die Gewinnung und Vernetzung von Ausbildungsträgern und Praxiseinsatzstellen sowie die Schaffung von Ausbildungsverbünden den Verlust von Ausbildungsplätzen zu verhindern und zusätzliche Ausbildungsplätze zu generieren.
Die Anforderungen an die praktische Ausbildung sind durch die thematische Verbreiterung der generalistischen Ausbildung weit vielfältiger als in den bisherigen Ausbildungen in der Alten- und Krankenpflege. Alle Auszubildenden müssen Einsätze in den Versorgungsbereichen stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege, Pädiatrie und Psychiatrie nachweisen, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Dies setzt entsprechende Kooperationen der Träger der praktischen Ausbildung mit den weiteren Einsatzstellen und den Pflegeschulen voraus. Der Bundesgesetzgeber hat im Pflegeberufegesetz die Verantwortung hierfür den Trägern der praktischen Ausbildung zugewiesen, die wiederum die Aufgabe der Organisation der Einsatzplanung an eine Pflegeschule übertragen können.
Auf regionaler Ebene können zentrale und neutrale Anlaufstellen den Koordinierungsprozess wesentlich beeinflussen und unterstützen, um Angebot und Nachfrage von Auszubildenden und Einsatzstellen zusammenzuführen. Stadt- und Landkreise übernehmen diese Koordinierung auf freiwilliger Basis. Sie können hierfür eine Unterstützungsleistung aus Landesmitteln erhalten.
Die Förderung der Koordinierungsstellen erfolgte zunächst bis zum 31.12.2021 und zwar mit einem Zuschuss in Höhe von 50 %, maximal 30.000 Euro je Stadt- oder Landkreis.
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 05.10.2020 wurde die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die generalistische Pflegeausbildung beim Ostalbkreis im Umfang einer 50 %-Stelle beschlossen, befristet bis zum 31.12.2021. Die Stelle wurde zum 01.01.2021 besetzt. Sie ist angesiedelt bei der Stabsstelle Beratung, Planung, Prävention, wo auch die Altenhilfefachberatung, der Pflegestützpunkt und die Pflegekampagne verortet sind und Synergieeffekte ermöglichen.
Nachdem in zwei weiteren Förderaufrufen die Projektlaufzeit bis zum 30.09.2022 bzw. 30.09.2023 verlängert wurde, hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 09.12.2021 und am 04.10.2022 jeweils beschlossen, die Koordinierungsstelle entsprechend der Projektlaufzeit zu verlängern.
II. Erneute Verlängerung der Koordinierungsstelle
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat mit Datum vom 13.07.2023 einen erneuten Förderaufruf zur Förderung regionaler Koordinierungsstellen gestartet. Die notwendigen Kosten zur Einrichtung und dem Betrieb einer regionalen Koordinierungsstelle zur Unterstützung bei der Umsetzung der Pflegeberufereform werden von Seiten des Landes mit einer Laufzeit bis längstens 30.09.2024 bezuschusst.
Bereits im Hinblick auf die Befristung der Koordinierungsstelle im Jahr 2022 haben sich im Vorfeld einige Träger an den Landkreis gewandt mit der dringenden Bitte, die Koordinierungsstelle weiterzuführen. Unter anderem wurde betont, dass diese Stelle ein sehr wichtiger Bestandteil in Bezug auf eine erfolgreiche Umsetzung der generalistischen Ausbildung im Ostalbkreis sei und deshalb zwingend bestehen bleiben müsse. Vor allem die dringend notwendigen Abstimmungen innerhalb der Ausbilder im Ostalbkreis, die regelmäßige Information über neu festgelegte Vorgaben des Sozialministeriums und wie diese in der Region umgesetzt werden müssen und die Koordination von verschiedenen Gremien sei unverzichtbar.
Da die frühere Stelleninhaberin aufgrund der Geburt ihres Kindes ausgeschieden ist, musste die Stelle neu ausgeschrieben werden. Leider blieben die erste und auch eine weitere Ausschreibung erfolglos, so dass die Stelle aktuell nicht besetzt ist. Eine dritte Ausschreibung erschien im Hinblick auf die noch verbleibende Projektlaufzeit bis zum 30.09.2023 nicht sinnvoll.
III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hatte schon vor zwei Jahren dargelegt, dass die Erfahrungen bestätigen, dass sich eine engagierte und gut etablierte Koordinierungsstelle überaus positiv auf die Ausbildungssituation eines Kreises auswirken kann. Sie bestärke die Ausbildungsträger darin, eine größere Zahl an Auszubildenden aufzunehmen, was später, wenn die Auszubildenden ihre Ausbildung abschließen, eine Steigerung der Zahl der Pflegefachkräfte im Land, aber auch im jeweiligen Kreis, nach sich ziehen wird.
Die Landkreisverwaltung unterstützt alle Bemühungen, die zu einer guten Pflegeausbildung und im Ergebnis insbesondere auch zu mehr Pflegepersonal im Ostalbkreis führen. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Koordinierungsstelle - analog zur Landesförderung - bis zum 30.09.2024 zu verlängern. Dadurch kann vor dem Hintergrund der Pflegereform die praktische Ausbildung gestärkt und die generalistische Pflegeausbildung insgesamt gut im Ostalbkreis verankert werden.
Da die Antragsfrist bereits am 31.08.2023 endete, hat der Landkreis vorsorglich einen Antrag eingereicht.
Finanzierung und Folgekosten
Das Land fördert die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform bis zum 30.09.2024 in Höhe von 50 %. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt im Durchführungszeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 ca. 19.500 Euro.
Anlagen
---
Sichtvermerke
gez. Joklitschke, Stabstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landra |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||