Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:
I. Allgemeines
Volljährige können Angehörige oder sonstige Vertrauenspersonen für den Fall bevollmächtigen, dass sie in Folge einer psychischen Erkrankung, oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr erledigen/besorgen können. Liegt keine wirksame Vollmacht vor, muss das Gericht in den o.a. Fällen einen gesetzlichen Vertreter für die zu regelnden Angelegenheiten bestellen.
Dieser Vertreter heißt seit 1992 nicht mehr Vormund, sondern Betreuer und die dazugehörigen Rechtsvorschriften sind nicht mehr Vormundschaftsrecht sondern Betreuungsrecht benannt. Die Entmündigung wurde abgeschafft und die betroffenen Erwachsenen erhielten einen verbesserten Schutz ihrer Grundrechte. Der Betreuer ist Anwalt der Interessen der Betreuten gegenüber staatlichen und privaten Stellen und versucht, die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Gemeinschaft und am öffentlichen Leben zu schaffen
II. Aufgabenstellung des Betreuungsvereins
Der Betreuungsverein wurde 1995 gegründet. Unter den Gründungsmitgliedern befand sich auch der Landkreis. Der Betreuungsverein sollte u.a. auch die Betreuungsbehörde entlasten.1996 hat der Verein seine Arbeit aufgenommen.
Der Betreuungsverein ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Anfragen zum Thema Vollmachten und Betreuung kommen jedoch auch aus den Nachbarkreisen. Seine Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Querschnittsarbeit 1. Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer 2. Einführung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern 3. Information über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Diese Tätigkeiten führen zu einer Entlastung der Gerichte und der Betreuungsbehörde.
Vernetzung / Gremienarbeit 1. Mitarbeit in Gremien, angefangen von der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten bis hin zur Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft. 2. Mitarbeit an den Regionaltreffen der Betreuungsvereine
Öffentlichkeitsarbeit 1. Vorträge und Informationsveranstaltungen zum Betreuungsgesetz 2. Schulung von Mitarbeitern in Einrichtungen und Organisationen 3.Erstellung von schriftlichen Informationsmaterialien und Arbeitshilfen
Führen von Betreuungen
Übernahme von Betreuungen durch hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins.
Rund 53% des Vereinsfinanzbedarfes werden durch Vergütungseinahmen aus der Betreuungsarbeit und durch Spenden und Bußgelder gedeckt. Seit dem 01.12.2002 sind 5 Mitarbeiter (2,5 Stellen) beim Betreuungsverein beschäftigt. Davon sind 1,7 Stellen für Vereinsbetreuungen eingesetzt. Sie führen derzeit 103 Betreuungen.
Die Übernahme von Betreuungen gehört zu den Pflichtaufgaben der Betreuungsbehörde des Ostalbkreises. Bei dem Zuschuss des Ostalbkreises an den Verein (2003: 51.130,-- €) handelt es sich deshalb nur ganz bedingt um eine Freiwilligkeitsleistung. Müsste die Betreuungsbehörde die Betreuungen des Vereins übernehmen, würde dies einen personellen Mehrbedarf beim Landkreis von 1,7 Stellen bedeuten. Die anfallenden Personal- und Sachkosten würden sich auf rund 92.000,-- € belaufen.
Vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern erhält der Betreuungsverein insbesondere für Querschnittsaufgaben einen jährlichen Zuschuss von 16.872,63 €.
III. Geplante Änderungen des Betreuungsrechts
Das Betreuungsrecht wurde zuletzt 1999 durch die erste Betreuungsrechtsreform verändert. Unter anderem wurden in diesem Zusammenhang auch die Vergütungssätze von Berufs- und Vereinsbetreuern deutlich reduziert.
Der Gesetzgeber ist derzeit dabei, eine zweite Betreuungsrechtsreform vorzubereiten, die ab 2005 in Kraft treten soll. Der von den Justizministern am 06.11.2003 beschlossene Entwurf sieht unter anderem eine Pauschalierung bei den Betreuungsstunden wie folgt vor:
Mit diesen Regelungen ist eine Refinanzierung der Aufwendungen von Betreuern über die Betreuungsvergütung nicht mehr möglich. Gleichzeitig sollen die Betreuungsvereine weitere zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen. Eine finanzielle Entschädigung dafür ist nicht geplant.
Bei Umsetzung der Reformvorschläge ist zu befürchten, dass der Betreuungsverein wegen der nicht mehr gewährleisteten Refinanzierung in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten kommen wird und möglicherweise seine Arbeit einstellen muss. Eine Kompensation durch Berufsbetreuer wird nicht stattfinden, da diese selbst wegen der deutlichen Vergütungsreduzierung kaum mehr Interesse an der Fortsetzung ihrer Arbeit haben werden. Ehrenamtliche Betreuer stehen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung. Schwierige Betreuungen, die insbesondere mit komplexen rechtlichen und medizinischen Herausforderungen verknüpft sind, können sie ohnehin nicht übernehmen.
Als “letztes Glied in der Kette” müßte die Betreuungsbehörde Betreuungen übernehmen. Hinzu kommen nach den geplanten Änderungen der Betreuungsrechtsreform zusätzliche Verfahrensaufgaben und damit zwangsläufig ein steigender Personalbedarf bei der Betreuungsbehörde.
Der Geschäftsführer des Betreuungsvereins Ostalbkreis e.V., Herr Helmut Dufek wird in der Sitzung des Sozialausschusses über die geplanten Änderungen berichten. Finanzierung und Folgekosten:
Der Zuschuss des Ostalbkreises an den Betreuungsverein wird ab dem kommenden Jahr 2004 um 10 % gekürzt und beträgt demnach künftig 46.000,-- €. Die vom Bundesgesetzgeber geplanten Änderungen im Betreuungsrecht lassen weitere erhebliche Einnahmeausfälle erwarten. Anlagen:
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Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Traub
Fachdezernent__________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Kämmerei__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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