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Vorlage - 154/2023  

 
 
Betreff: Flüchtlingssituation im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Kenntnisnahme
10.10.2023 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die Zahl der Asylanträge im ersten Halbjahr 2023 um drei Viertel im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Für das gesamte Jahr wird mit 324.000 Asylanträgen gerechnet. Somit werden auch in Baden-Württemberg die Flüchtlingszahlen bis Ende 2023 deutlich über dem Vorjahr liegen.

 

Zusätzlich verstärkt wird diese Situation durch die anhaltende Fluchtbewegung aus der Ukraine. Seit Ausbruch des Krieges wurden bislang knapp 174.000 ukrainische Geflüchtete in Baden-Württemberg erfasst. Aktuell verteilt das Land pro Monat 1.500-1.600 neu eingereiste Ukrainer auf alle Stadt- und Landkreise.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist besonders seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine eines der bestimmenden Themen auf politischer Ebene in Deutschland. Viele Landkreise mit ihren Städten und Gemeinden kommen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Neue Unterkünfte für Geflüchtete zu erschließen, fällt allen drei Ebenen der Flüchtlingsunterbringung in Baden-Württemberg - dem Land, den Landkreisen und den Kommunen - vermehrt schwer.

 

Der Ostalbkreis ist während des aktiven Betriebs der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen von der Zuteilung von Asylsuchenden offiziell befreit. Er nimmt aber im Rahmen freier Kapazitäten freiwillig Flüchtlinge, beispielsweise im Rahmen von Familienzusammenführungen, auf.

 

Für ukrainische Geflüchtete und Flüchtlinge, die im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme nach Deutschland kommen (z. Bsp. afghanische Ortskräfte), besteht für den Ostalbkreis jedoch eine Aufnahmeverpflichtung.

 

Angesichts des in nächster Zeit absehbaren weiteren Zustroms von ukrainischen Flüchtlingen sowie des Wegfalls der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen Ende 2025, müssen auch der Ostalbkreis und seine Kommunen weiterhin Vorkehrungen treffen, um auch in Zukunft ihrer Aufnahmeverpflichtung nachkommen zu können.

 

 

II. Aktuelle Zugangs- und Unterbringungssituation im Ostalbkreis

 

Aktuell leben rund 4.000 ukrainische Geflüchtete im Ostalbkreis. Seit Beginn des Krieges hat der Landkreis 1.733 Ukrainer in seinen Kreisunterkünften aufgenommen.

 

Über 1.200 Ukrainer haben die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises bereits wieder verlassen, wurden den Kommunen in der Anschlussunterbringung (AU) zugeteilt oder sind anderweitig verzogen.

 

 

 

 

Gemeinde

Anzahl

 

 

Aalen

628

Abtsgmünd

60

Adelmannsfelden

28

Bartholomä

24

Böbingen

66

Bopfingen

252

Durlangen

11

Ellenberg

14

Ellwangen

228

Eschach

23

Essingen

69

Göggingen

7

Gschwend

15

Heubach

169

Heuchlingen

17

Hüttlingen

34

Iggingen

23

Jagstzell

9

Kirchheim am Ries

77

Lauchheim

31

Leinzell

19

Lorch

115

Mögglingen

52

Mutlangen

68

Neresheim

105

Neuler

29

Obergröningen

0

Oberkochen

208

Rainau

31

Riesbürg

11

Rosenberg

24

Ruppertshofen

13

Schechingen

39

Schwäbisch Gmünd

1229

Spraitbach

43

Stödtlen

14

Täferrot

4

Tannhausen

9

Unterschneidheim

34

Waldstetten

63

Westhausen

52

Wört

22

 

 

Summe:

3969

OAK ohne Gr. Kreisstädte

1884

 

Wurden dem Ostalbkreis im Jahr 2022 durchschnittlich 93 ukrainische Geflüchtete pro Monat vom Land zugewiesen, so sind es im Jahr 2023 bisher pro Monat durchschnittlich 76.

 

 

Nachfolgende Grafik zeigt, dass seit dem vergangenen Jahr über 1100 Flüchtlinge insgesamt in den Kreisunterkünften aufgenommen wurden. Auch im Jahr 2023 sowie im kommenden Jahr wird mit dieser Größenordnung gerechnet.


 

Um die hohen Zugangszahlen zu bewältigen, war es notwendig, die Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung kreisweit massiv zu erhöhen, neue Unterkünfte zu erschließen und in kürzester Zeit zur Belegung vorzubereiten.

Im Frühjahr 2022 verfügte der Ostalbkreis über 4 Gemeinschaftsunterkünfte kreisweit mit einer Kapazität von 391 Plätzen. Aktuell betreibt der Landkreis 16 Unterkünfte mit insgesamt 1.249 Plätzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch wenn der Landkreis das Ziel verfolgt, seine Unterkünfte für Geflüchtete ausgewogen und sozial verträglich im gesamten Kreisgebiet zu eröffnen und zu betreiben, so ist dies letztendlich auch davon abhängig, welche Objekte zu diesem Zweck angeboten werden und geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auslaufende Mietverträge oder geplante Nutzungsänderungen führen dazu, dass aktuell betriebene Unterkünfte aufgegeben werden müssen und damit Kapazitäten wegfallen.

 

Um diese Kapazitätsverluste zu kompensieren und um die Aufnahmeverpflichtung gegenüber dem Land erfüllen zu können, bereitet der Ostalbkreis aktuell weitere Objekte im Kreisgebiet zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkünfte vor. Diese bieten zusätzliche Platzkapazitäten von 100-150 Plätzen.

 

III. Anschlussunterbringung (AU) im Ostalbkreis

 

Damit das im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geregelte 3-stufige Unterbringungssystem funktionieren kann, müssen alle drei Ebenen - das Land, die Landkreise sowie die Kommunen - ihrer Aufnahmeverpflichtung zeitnah nachkommen. Sobald eine dieser Ebenen nicht genügend Unterbringungskapazitäten zur Verfügung stellt, geht dies zu Lasten der anderen an der Unterbringung beteiligten Partner.

 

Der AU kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Flüchtlinge ihren endgültigen Wohnsitz in den Städten und Gemeinden des Landkreises nehmen.

 

Insbesondere im Jahr 2022 standen die Kommunen im Ostalbkreis vor der großen Herausforderung, neben den regulären Anschlussunterbringungen - also die Zuweisung der Flüchtlinge aus den Kreisunterkünften in die Städte und Gemeinden - auch eine sehr große Zahl an direkt zugereisten ukrainischen Geflüchteten unterzubringen.

 

Dies gelang dank der großen Unterstützung durch die Kommunen und dank einer beispiellosen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung, privaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Neben diesen direkt in den Städten und Gemeinden untergebrachten ukrainischen Flüchtlingen als sogenannte Flächenfälle wurde seit 2022 zudem die Zahl die Anschlussunterbringungen massiv erhöht. Wurden 2021 gerade einmal 68 Flüchtlinge aus den Kreisunterkünften in die AU zugewiesen, so waren es im vergangenen Jahr 576 Flüchtlinge, vorrangig Ukrainer.

 

Im Jahr 2023 sind erneut Anschlussunterbringungen in dieser Größenordnung geplant, auch um ausreichende Kapazitäten in der vorläufigen Unterbringung vorhalten zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch den Kommunen fällt es angesichts des angespannten Wohnmarktes zunehmend schwerer, entsprechende Kapazitäten für die AU zur Verfügung zu stellen. Trotzdem gelang es, bis Mitte 2023 bereits über 500 ukrainische und sonstige Geflüchtete den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises zuzuweisen.

 

Neben der Bewältigung der Ukrainekrise dürfen auch die regulären Flüchtlinge nicht in Vergessenheit geraten, die ebenfalls in die AU einzubeziehen sind.

 

Sollten die hohen Zugänge an ukrainischen Geflüchteten im gesamten Jahr 2023 anhalten, so ist damit zu rechnen, dass auch im kommenden Jahr 400-500 AUs kreisweit durchgeführt werden müssen.

 

IV. Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an reguläre Asylsuchende und ukrainische Geflüchtete

 

Bedingt durch den starken Zustrom von ukrainischen Flüchtlingen stieg die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Ostalbkreis im Jahr 2022 auf über 1.300 Hilfeempfänger an. Bis zur Jahresmitte 2022 befanden sich teilweise über 3.200 Ukrainer im Hilfebezug, bevor zum 01.06.2022 der Rechtskreiswechsel zum Jobcenter bzw. zum Geschäftsbereich Soziales erfolgte.

 

Auch aktuell erhalten alle neu eingereisten und dem Ostalbkreis zugewiesenen Ukrainer bis zur Erteilung ihres Aufenthaltstitels Leistungen nach dem AsylbLG und werden dann an das Jobcenter oder zum Geschäftsbereich Soziales übergeleitet.

 

Sowohl der Aufbau entsprechender Unterbringungskapazitäten als auch die Versorgung insbesondere der ukrainischen Geflüchteten mit Sozialhilfeleistungen ist aufgrund des anhaltend dynamischen Geschehens nicht mit der Situation der Flüchtlingskrise 2015/2016 vergleichbar und stellt weiterhin alle Mitarbeitenden vor große Herausforderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Aufwendungen der Landkreise für die vorläufige Unterbringung trägt das Land. Dazu werden die den Landkreisen tatsächlich entstandenen Kosten für den Betrieb der Unterkünfte, für die Sozialhilfeleistungen sowie für das für die vorläufige Unterbringung notwendige Personal nachträglich im Wege einer Spitzabrechnung erstattet. Aus diesem Grund ist vor Anmietung und Erwerb von neuen Flüchtlingsunterkünften die Genehmigung des Landes einzuholen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Hiller, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat