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Vorlage - 152/2023  

 
 
Betreff: Beratung des Mittelfristigen Ausbauprogramms 2023 - 2027 der Kreisstraßen und -radwege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Einbringung
17.10.2023 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
01.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
MIFRIFI 2023 - 2027

Antrag der Verwaltung

 

 

  1. Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2023 - 2027 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und -radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und Radwegeausbau.

 

  1. Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 01.12.2023 zur Beratung verwiesen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Allgemein

 

Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig und der Ostalbkreis ein prosperierendes Gemeinwesen.

 

Zur Verkehrsinfrastruktur gehören neben der flächendeckenden Breitbandversorgung und einer Schieneninfrastruktur mit dichten Fahrplantakten insbesondere auch ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz auf allen Ebenen: Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadt-/Gemeindestraßen. Ein solches, gut ausgebautes Straßennetz ist Grundvoraussetzung für einen attraktiven, nicht spurgebundenen ÖPNV.

 

Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.118 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen ist bei 1.055 km der Ostalbkreis als untere Straßenbaubehörde für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich. (Anm: Differenz sind Landes- und Kreisstraße in der Baulast der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd).

 

476 km davon stehen als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises (das sind ca. 43 % der B-, L- und K-Straßen). Aufgabe des Ostalbkreises ist es, hier den Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um-, Aus- und Neubauten dieser Straßen und der begleitenden Radwege mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten.

 

 

Bundesstraßen

 

Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies mit der Aufnahme der Projekte

 

  • B 29 Schwäbisch Gmünd - Aalen
  • B 29a Unterkochen - Ebnat
  • B 29n Röttingen - Nördlingen

 

entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegplans anerkannt und bekräftigt.

 

Die zum damaligen Zeitpunkt bereits im BVWP enthaltenen Projekte befinden sich in der Planung bzw. im Bau oder sind wie die

 

  • B 29 Ortsumfahrung Mögglingen in 2019
  • B 29a Ortsumfahrung Ebnat in 2021

 

zwischenzeitlich fertiggestellt worden. Darüber hinaus werden weitere Maßnahme außerhalb des BVWP geplant bzw. ihre Baudurchführung vorbereitet.

B 29 Abschnitt zwischen dem Gmünder Einhorntunnel und der Umfahrung Mögglingen

Nach der Entscheidung des Bundes im Jahr 2021 für die Tunnelvariante im Bereich Böbingen erstellt das Regierungspräsidium derzeit den RE-Entwurf auf dieser Basis. Die Kosten betragen nach der letzten Kostenschätzung vom November 2020 rund 220 Mio. €, müssen aber mit dem RE-Entwurf fortgeschrieben werden. Mit der Fertigstellung der
RE-Entwurfsplanungwird für 2025 gerechnet. Danach schließen sich die verwaltungsinterne Genehmigung, die Planfeststellung, der Grunderwerb und die Ausführungsplanung an, so dass mit einem Baubeginn ab 2030 gerechnet werden kann.

 

 

B 29 vierspuriger Ausbau zwischen Essingen und Aalen

Der erste Bauabschnitt ist fertiggestellt. Derzeit laufen die Bauarbeiten am 2. Bauabschnitt zwischen der Anschlussstelle Essingen und dem Aalener Dreieck unter teilweise Vollsperrung der B 29. Diese sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten des 3,5 km langen Ausbaus werden ca. 60 Mio. € betragen.

 

 

B 29a Ortsumfahrung Ebnat, Bereich Unterkochen und Aufstiegsstrecke

Die Ortsumfahrung Ebnat ist Teil der Bundesfernstraßenverbindung von der B 19 bei Unterkochen bis zur Autobahnanschlussstelle Aalen/Oberkochen. Als südliche Fortsetzung der 4spurig ausgebauten B 29 von Stuttgart bis Aalen ist sie ein ganz wesentlicher Teil der Verkehrsinfrastruktur in Ostwürttemberg. Mit der Verkehrsfreigabe der Ortsumfahrung Ebnat zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde ein 1. Abschnitt, der die Ortslage Ebnat vom Verkehr entlastet, realisiert.

 

Der 2. Abschnitt des Südzubringers Aalen, die Aufstiegsstrecke von der B 19 bis zur bereits fertiggestellten B 29a Ortsumgehung Ebnat ist als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat Ende Juni ein Votum für eine von der Stadt Aalen favorisierte Trasse abgegeben. Diese Trasse beginnt an der B 19 zwischen Oberkochen und Unterkochen südlich der Kochertalbrücke. Ein Tunnel unter dem FFH-/Naturschutzgebiet und unter dem Wildtierkorridor führt hinauf bis nach Ebnat. Kurz vor dem Anschluss an die Nordumfahrung öffnet sich der Tunnel. Dieser Vorschlag wird  eine von mehreren Varianten sein, die das Regierungspräsidium im Rahmen der Vorplanung einer Variantenbewertung unterwirft. Die Vorplanung hat das Regierungspräsidium nach einem sogenannten VgV-Verfahren an ein renommiertes Ingenieurbüro vergeben.

 

 

B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Affalterried

Für die Ertüchtigung des Knotenpunkts an der Westumgehung hatte der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur im Auftrag und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium die Vorplanung erstellt. Diese wurde zwischenzeitlich zur formalen Zustimmung dem Regierungspräsidium vorgelegt. Durch die Ergänzung mit einer westlichen Rampenverbindung zur K 3325 soll ein planfreier Knoten entstehen und dadurch die Verkehrssicherheit erhöht werden. Durch die Ausdehnung der Beschleunigungsspuren auf jeweils etwa 1 km Länge sollen Überholmöglichkeiten geschaffen werden. Die Kosten betragen nach der Kostenschätzung etwa 15.5 Mio. €. Derzeit wird der RE-Entwurf bearbeitet, der gegen Ende des Jahres fertig gestellt werden soll.

 

B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Hüttlingen-Albanus

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern, wird die Einmündung zu einem teilplanfreien, d.h. kreuzungsfreien Knotenpunkt ausgebaut. Auf dem bestehenden Rampenanschluss zur B 29 wird dann nur noch der Verkehr von der B 19 kommend in Richtung BAB 7 in die B 29 einbiegen und der Verkehr aus Richtung Stuttgart zur B 19 abbiegen. Die beiden anderen Verkehrsbeziehungen, von der B 19 kommend in Richtung Stuttgart und von der BAB 7 kommend zur B 19, werden über eine neue Rampe westlich der B 29 zu- bzw. abfließen. Für diese nach derzeitigem Stand knapp 9 Mio. € teure Maßnahme hatte der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur im Auftrag und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium die Vorplanung erstellt. Diese wurde zwischenzeitlich zur formalen Zustimmung dem Regierungspräsidium vorgelegt. Derzeit wird der RE-Entwurf bearbeitet, der gegen Ende des Jahres fertig gestellt werden soll.

 

 

B 29 Westumgehung Aalen - Abschnitt zwischen dem Kellerhaus und dem Abzweig der K 3319 in Westhausen

Hier plant der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur im Auftrag des Regierungspräsidiums die Ertüchtigung der Knotenpunkte und den vierspurigen, plangleichen Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Der RE-Entwurf konnte in 2022 fertiggestellt werden und liegt seit Januar 2023 beim Regierungspräsidium vor. Dort wird er geprüft und anschließend an das Verkehrsministerium zur Genehmigung weitergereicht. Danach erfolgt die Vorlage beim Bundesverkehrsministerium als Bauherr zur Erteilung des Gesehen-Vermerkes. Anschließend können die Planfeststellungsunterlagen erstellt und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Die Kosten des 3,6 km langen Ausbaus mit 4 signalgeregelten Knotenpunkten betragen nach derzeitigem Stand rund 21 Mio. €.

 

 

B 29 Lauchheim - Aufhausen

Die B 29 soll zwischen Lauchheim und Aufhausen auf einer Länge von ca. 2,8 km zwischen dem Bauende der Ortsumgehung Lauchheim und der 3-streifig ausgebauten Gefällestrecke vor dem Ortseingang von Bopfingen-Aufhausen (Aufhauser Steige)
3-streifig ausgebaut werden. Die Verknüpfung mit der K 3200 und der Straße zum Submissionsplatz bleibt als Kreuzung, die mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet wird. Die B 29 erhält eine Zusatzspur bergauf von Lauchheim kommend und eine zweite Fahrspur in Verlängerung der Aufhauser Steige in Fahrtrichtung Aalen bis zur Röttinger Höhe. Die jeweils 2 Geradeausspuren im Knotenpunktbereich werden nach dem Knoten auf eine Spur bergab zusammengeführt. Die Kosten für das Projekt betragen knapp 9 Mio. €. Der Planfeststellungsbeschluss ist noch vor Weihnachten 2022 ergangen und mittlerweile rechtskräftig. Die Planung wurde vom Planungsreferat in Stuttgart an das Baureferat in Ellwangen übergeben, so dass jetzt dort die Ausführungsplanung gefertigt werden kann. Mit dem notwendigen Vorlauf für Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und BIM-Modell-Erstellung ist ein Baubeginn im Frühjahr 2025 realistisch.


B 29n Röttingen - Nördlingen

Für den Abschnitt von der Röttinger-Höhe bis zur Landesgrenze wird durch den Ostalbkreis für das Regierungspräsidium das Linienbestimmungsverfahren durchgeführt. Ende Juli konnte nun der Scoping-Termin durchgeführt werden. Die in dem Termin von den Trägern öffentlicher Belange und Dritten geäußerten Anregungen zur Art und zum Umfang der Untersuchungen und Erhebungen zur Umweltverträglichkeit, werden in die Trassenbewertungen einfließen, sie ggf. ergänzen und bei der Trassenentscheidung berücksichtigt. Derzeit werden darüber hinaus die Varianten der Machbarkeitsstudie von 2014/2015 richtliniengemäß ausgeplant und um die Bestandsvarianten ergänzt. Die Bewertung und die Abschichtung der in Frage kommenden Varianten soll zweistufig durchgeführt werden. Zunächst ist die Abschichtung auf 3 Varianten vorgesehen. Nach weiteren vertiefenden Betrachtungen soll die Entscheidung für eine Vorzugstrasse herbeigeführt und in 2025 die Linienbestimmung durch den BMDV zum Abschluss gebracht werden.

 

 

B 19 Teilortsumgehung Untergröningen

Für die B 19 Teilortsumgehung Untergröningen laufen derzeit die Arbeiten für die Ausführungsplanung. Die Baumaßnahme ist zwar nur knapp 500 m lang, hat es bautechnisch aber in sich. So müssen 2 Kocherbrücken Länge 35 m und Länge 61 m neu gebaut und eine alte Kocherbrücke abgerissen werden. Gleichzeitig müssen gemeindliche Entwässerungsleitungen neugeordnet und ein Regenklärbecken neu gebaut werden. Diese Arbeiten stehen vor der Fertigstellung. Das Regierungspräsidium will deshalb die Hauptbaumaßnahme noch in 2023 ausschreiben, so dass im Frühjahr 2024 mit der Maßnahme gestartet werden kann. Die Bauzeit wird etwa 2 Jahre betragen.

 

 

B 19/K 3292 Anschluss Oberkochen Süd

(Mobilitätskonzept AA - HDH)

Die Anschlussstelle Oberkochen-Süd ist nicht mehr ausreichend leistungsfähig. Durch den unzureichenden Verkehrsabfluss kommt es zu Rückstaus. Diese reichen bis mehrere hundert Meter in die B 19 hinein und führen zu Verkehrsgefährdungen. In enger Zusammenarbeit haben das Regierungspräsidium, die Stadt und das Landratsamt eine Lösung entwickelt, die die Defizite des heutigen Knotens beseitigt und gleichzeitig die Verhältnisse für den Radverkehr verbessert. Die Detailplanung ist mittlerweile abgeschlossen, die notwendigen Förderanträge sind gestellt. Derzeit wird die Ausschreibung der Baumaßnahme vorbereitet. Mit dem Bau einer Vorwegmaßnahme soll noch in 2023 begonnen werden.

 

Zwischenzeitlich wurde ein Bypass von der Rampe Heidenheim Kreisverkehr als gesonderte Maßnahme realisiert, der den Verkehr von der B 19 aus Richtung Heidenheim am Kreisverkehr vorbei direkt in die Rudolf-Eber-Straße zu SMT lenkt und so den Kreisverkehr entlastet. Zur Verbesserung des Verkehrsablaufs wurden 2 Lückenampeln realisiert. Diese Maßnahme wirken sich positiv aus.

 

 

B 19 Ersatzneubau der Kochertalbrücke zwischen Unterkochen und Oberkochen

Die 400 m lange Kochertalbrücke ist in den 60er Jahren mit Spannstählen gebaut worden, die zur Spannungsrisskorrosion neigen, und muss deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Aufgrund der Vorgabe des Verkehrsministeriums, aus Gründen der Vermeidung von Planrechtsverfahren Ersatzneubauten an gleicher Stelle wie das alte Bauwerk unter Vollsperrung zu errichten und dabei den Verkehr umzuleiten, muss das Regierungspräsidium eine Variantenuntersuchung zum Bauablauf durchführen und ein Abweichen von dieser Regellösung besonders gut begründen. Die Variantenuntersuchung der denkbaren Alternativen: Bau in heutiger Lage mit Vollsperrung der B 19 und langandauernder Verkehrsumleitung und Bau des Ersatzneubaus nordöstlich oder südwestlich des bestehenden Bauwerks mit kürzerer Sperrung der B 19 zum Anschluss an den Bestand, anhand zahlreicher Kriterien, liegt zwischenzeitlich im Konzept vor. Für die abschließende Entscheidung wurden Baugrunduntersuchungen angestellt, um erste detailliertere Bauwerksentwürfe erstellen und die Varianten abschließend vergleichen zu können.

 

 

Landesstraßen

 

L 1161 Nordumfahrung Heubach

Als einzige Ausbaumaßnahme im Ausbauprogram des Landes ist noch die L 1161 Nordumfahrung Heubach zu realisieren. Die Planung wird durch die Stadt Heubach für das Regierungspräsidium durchgeführt. Derzeit wird der RE-Entwurf bearbeitet. Das Baurecht soll mit einem Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Nach aktueller Zeitplanung ist die Fertigstellung des Projektes für Ende 2028 vorgesehen. Die Fertigstellung ist Voraussetzung, dass mit den Bauarbeiten zum Tunnel in Böbingen begonnen werden kann. Die Nordumgehung Heubach wird als Umleitungsstrecke für den B 29-Verkehr benötigt.

 

 

L 1060 Ortsumfahrungen von Röhlingen, Zöbingen und Eggenrot

Für diese Projekte konnte im Herbst 2020 die Aufnahme in die Maßnahmenliste des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg erreicht werden. Damit wurde seitens der Landesregierung die Bauwürdigkeit bestätigt und die Grundlage für einen Planungsbeginn geschaffen. Aufgrund von Kapazitätsengpässen im Regierungspräsidium wird die Planung mit Zustimmung des Verkehrsministeriums durch die Markungsgemeinden vor Ort durchgeführt. Der Ostalbkreis unterstützt die Planung durch die Kommunen durch einen Kostenbeitrag für die Projektsteuerung für die Dauer von zwei Jahren in Höhe von insgesamt 260.000 €. Der Ostalbkreis berät die Kommunen dabei in den Belangen der Planung und im Abstimmungsprozess mit der Straßenbauverwaltung sowie im Zusammenhang mit den verwaltungsinternen Prozessen und der Einhaltung des Planungsstandards. Die beiden Markungsgemeinden vergeben derzeit die Planungsleistungen.

 

 

Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen

Auch in diesem Jahr hat der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur wieder für das Regierungspräsidium Sanierungsmaßnahmen und Fahrbahndeckenerneuerung an Landesstraßen durchgeführt. Diese sind:

 

  • L 1080 Waldhausen - Beuren bis Juni 2023
  • L 1080 Beuren - Hohenlohe bis September 2023
  • L 1073 Schönberger Hof - L 1060 bis August 2023

 

 

Im kommenden Jahr wird der Ostalbkreis das Regierungspräsidium bei der Realisierung von Landesstraßensanierung weiterhin unterstützen, um den Zustand der Landesstraßen zu verbessern und den Investitionsrückstand der früheren Jahre aufzuholen.

 

 

Kreisstraßen

 

K 3335 Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain

Nach dem erfolgreichen Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof im Februar des Jahres hat der Planfeststellungsbeschluss nun Rechtskraft. Derzeit werden die Grunderwerbsverhandlungen geführt und erste Vorwegmaßnahme vorbereitet, nachdem die Ausführungsplanung bereits vorher weitestgehend fertiggestellt wurde. In 2023/2024 beginnen die bauvorbereitenden Tätigkeiten, wie der Abbruch des Bahnschuppens und des Lagerschuppens, die teilweise Rodung zur Baufeldfreimachung, die Verlegung der Gasleitung im Bereich des AMO Geländes. In 2025 beginnt die Baufeldfreimachung und die Einrichtung der Baustelle für die Hauptbaumaßnahme. In den Sperrpausen ab Mitte Juni starten die Arbeiten an der Brücke mit der Tiefengründung für Widerlager und dem Einbauen der Rüttelstopfsäulen zur Baugrundstabilisierung der Dämme. In 2026 erfolgt von März bis Mai mit den Sperrpausen der Einbau des Überbaus. In 2027 werden die Sperrpausen von März bis Juni genutzt für Rückbauten, Ausstattungsarbeiten und Restarbeiten. Der Erd- und Straßenbau erfolgt parallel in diesen vorgenannten Zeiträumen.

 

 

K 3320 Ersatzneubau der Brücke über die Bahn in Schwabsberg

Der Bauablauf liegt gut im Zeitplan. Das Zusammenspiel mit der Deutschen Bahn wegen der Sperrpausen für Abriss der alten Brücke, Einbau- und Ausbau von Lehrgerüst, Absenkung der überhöht gebauten Brücke sowie Rückbau der Behelfsbrücke hat erfolgreich funktioniert. Die Verkehrsfreigabe wird für Anfang Dezember erwartet.

 

 

Belags- und Bauwerkssanierungen:

 

Bei den Kreisstraßen konnten zahlreiche Maßnahmen fertiggestellt werden, bzw. sie werden noch bis Jahresende fertiggestellt oder noch vergeben.

 

  • K 3212 Stödtlen - L2385
  • K 3298 Dorfmerkingen - L 1080
  • K 3322 Jagstzell - Ropfershof
  • K 3330 Rotenhar - Kreisgrenze
  • verschiedene kleinere Bauwerkssanierungen

 

 

Kreisstraßenradwege

 

Der Ostalbkreis will die derzeit günstigen Förderbedingungen für den Radwegebau nutzen, um zahlreiche Radwegabschnitte entlang der Kreisstraße zu realisieren. Bei der Finanzierung kann davon ausgegangen werden, dass die aktuell bis einschließlich 2023 befristete, maximal mögliche Bezuschussung von 90 % bis 2028 weitergeführt wird. Der Ostalbkreis hat dazu ein Radwegeausbauprogramm entwickelt, dass mittelfristig die Realisierung von 29,1 km Radwegen für etwa 29,5 Mio. € vorsieht. Der Finanzierungsanteil des Ostalbkreis beträgt dabei knapp 7,7 Mio.€. Die Markungsgemeinden müssen nach der Beschlusslage des Kreistages ihrerseits dann nochmal Mittel in gleicher Größenordnung aufbringen. Die Finanzierung wurde mit einem Fördersatz von 50 %, der nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) als gesichert angesehen, geplant. Die weiteren Zuschüsse nach dem Bundesprogramm Stadt und Land können nicht fest eingeplant werden, da diese begrenzten Mittel entsprechend der Nachfrage ausgeschüttet werden.

 

 

Mittelfristige Entwicklung des Kreisstraßen- und -Radwegeausbauprogramms

 

Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2023 - 2027 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine Daueraufgabe, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zur Erneuerung anstehen.

 

 

Fahrbahnsanierungen

 

Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:

 

 

Jahr

Summe

2024

1.890.000 €

2025

1.930.000 €

2026

1.930.000 €

2027

1.900.000 €

 

Die Einplanungen spiegeln das Ergebnis der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Kreisstraßen wider, die im Frühjahr/Sommer dieses Jahres durchgeführt worden ist. 475 km Kreisstraßen wurden durch ein Mess- und Erfassungsfahrzeug befahren. Aus den automatisiert aufgenommen Daten wurden über ein standardisiertes Verfahren Zustandswerte für jeden Straßenabschnitt ermittelt und zu einer Zustandsnote für einen gesamten Netzknotenabschnitt aggregiert.

 

Im Vergleich der Zustandserfassungen und -bewertungen der Jahre 2014, 2018 und 2023 hatte sich der Mittelwert der Zustandsnoten zunächst von 3,55 auf 3,64 verschlechtert und nun wieder auf 3,52 verbessert. Diese Verbesserung ist das Ergebnis der im Jahresschnitt des Zeitraums von 2018 bis 2022 um 450.000 € pro Jahr höheren Investitionen in die Fahrbahnsanierungen gegenüber dem Vierjahreszeitraum 2014 - 2017.

 

 

Mit der in der MIFRIFI 2023 - 2027 wieder etwas niedriger vorgesehenen Finanzierung kann nach der Zustandsprognose des mit der ZEB beauftragten Ingenieurbüros der Zustandswert der Kreisstraßen bis 2028 gehalten bzw. leicht verbessert werden. Spätestens danach sind allerdings wieder höhere Investitionen notwendig, damit das Zustandsniveau gehalten werden kann. Verbesserungen erfordern dann noch höhere Investitionen.

 

 

Bauwerksanierungen

 

Der Sanierung von Bauwerken ist weiterhin Beachtung zu schenken. Zwar sind die Bauwerke im Zuge der Kreisstraßen im wesentlich in einem ordentlichen Zustand. Gleichwohl wird aufgrund der altersbedingten Abnützung oder des Erreichens der Lebensdauer der Sanierungsumfang von einfachen Reparaturen an den Brücken und Stützkonstruktionen bis hin zu Ersatzneubauten reichen. Letztere werden als einzeln veranschlagte Maßnahmen in der MIFRIFI geführt. Die nachstehenden Beträge für die Sanierung von Bauwerken beziehen sich deshalb nur auf die kleineren Sanierungen und Instandhaltungen, die im Rahmen eines Jahresvertrages abgearbeitet werden. Dafür sind in den kommenden Jahren folgende Finanzierungsbeträge eingeplant:

 

Jahr

Summe

2024

220.000 €

2025

180.000 €

2026

160.000 €

2027

160.000 €

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2024 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Das Investitionsvolumen hat eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

 

Jahr

Ausbauvolumen

Zuschussbedarf Landkreis

2023

9.054.700 €

4.134.700 €

2024

16.661.000

3.609.000

2025

29.603.000 €

3.900.000 €

2026

20.406.000 €

3.552.000 €

2027

13.995.800 €

3.485.800 €

Gesamt

89.720.500 €

18.680.700 €

 


Anlagen

 

Mittelfristiges Ausbauprogramm 2023 bis 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II 

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MIFRIFI 2023 - 2027 (16992 KB)