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Vorlage - 147/2023  

 
 
Betreff: Bericht zum Stand der Maßnahmen zur Klimaanpassung in Forst,
Landwirtschaft, Wohnen und Verwaltung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
26.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - Klimawandelanpassungskonzept des Ostalbkreises

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022 stellte die FDP-Gruppierung den Antrag, die Verwaltung solle zum Stand der Maßnahmen zur Klimaanpassung in Forst, Landwirtschaft, Wohnen und Verwaltung berichten.

 

 

Das Klima verändert sich. Durch den globalen Temperaturanstieg ist auch Deutschland immer häufiger von immer intensiveren Wetterextremen wie Hitzewellen oder Starkregenereignissen betroffen. Mit diesen Veränderungen muss bestmöglich umgegangen werden. Das bedeutet einerseits, durch Klimaschutzmaßnahmen dem Klimawandel entgegenzuwirken und andererseits, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

 

„Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind zwei Seiten derselben Medaille – sie müssen integriert geplant und umgesetzt werden.[1]

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschloss in seiner Sitzung am 18.07.2022 die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts für die Erarbeitung einer Roadmap (Vorlage 137/2022), mit der der Ostalbkreis bis 2040 klimaneutrale Verwaltung werden will. Darüber hinaus will der Ostalbkreis Klimaneutralität für den Landkreis erreichen. Die Roadmap inklusive der Festlegung von Meilensteinen ist für den Ostalbkreis der Fahrplan für die zukünftige Klimaschutz-Entwicklung. Das Referat Klimaschutz und Nachhaltigkeit erarbeitet derzeit die Ausschreibung für das Vorreiterkonzept. Um Klimaneutralität zu erreichen, ist (in Anlehnung an die Definition des Deutschen Instituts für Urbanistik) der Ausstoß von klimarelevanten Treibhausgasen wie Kohlendioxid und Methan zu reduzieren.

Drei Aspekte stehen dabei im Vordergrund:
 

  • der Ersatz fossiler Brennstoffe durch regenerative Energieträger wie Sonne, Wind oder Geothermie,
  • Steigerung der Energieeffizienz und
  • die Verringerung des Verbrauchs, wie z. B. durch Gebäudemodernisierung oder klimafreundliche Mobilität.

 

Die klimatischen Veränderungen wirken sich auf Ökosysteme, Infrastruktur und Lebensqualität aus. Neben den Maßnahmen zum Klimaschutz sind deshalb auch Maßnahmen zur Klimaanpassung erforderlich. Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der Anpassung an die Folgen der globalen Erwärmung dienen. Dazu gehören z.B. Schutzmaßnahmen gegen Hitzewellen, Dürreperioden, Stürme, Überschwemmungen oder Starkregen, damit weitergehende Schäden vermieden und verhindert werden können.

 


Bei der Klimafolgenanpassung geht es um den vorsorgenden Umgang mit den nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels und Extremwetterereignissen, also darum,
 

  • Risiken zu minimieren,
  • Schäden vermeiden und
  • um die Anpassung an die zu erwartenden Veränderungen.
     

Die Aspekte des Klimaschutzes werden innerhalb unserer Landkreisverwaltung durch das Referat Klimaschutz und Nachhaltigkeit abgedeckt, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung werden durch verschiedene Geschäftsbereiche innerhalb der Landkreisverwaltung im Rahmen ihrer täglichen Facharbeit schon aktiv beraten und umgesetzt.

 

Die Tabelle stellt dies noch einmal exemplarisch gegenüber.
 

 

Klimaschutz

Klimaanpassung

Kernaussage: Wer wird vor wem geschützt?

Das Klima wird vor der menschen-verursachten, globalen Erwärmung geschützt

Die Menschen werden vor den fortschreitenden Folgen der Klimaveränderung geschützt

Verortung im LRA

Referat Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Verschiedene Geschäftsbereiche

Zielvorgabe des
Gesetzgebers

Klimaneutralität bis spätestens 2040 (Land Baden-Württemberg)

Klimawandelanpassungsstrategie Land Baden-Württemberg (fortschreibend)

Zeithorizont der
Anstrengungen

Bis spätestens 2050 (Pariser Abkommen)

Bis der Klimawandel seinen Höhepunkt erreicht (voraussichtlich nicht vor 2100)

Hauptbegründung

Klimaschutz ist da, um den Temperaturanstieg soweit wie möglich zu verlangsamen bzw. zu stoppen.

Der Klimawandel ist nicht mehr zu stoppen. Man muss sich auf weitere Extremwetterereignissen vorbereiten.

Ansatz

Verminderung und Vermeidung von Emissionen;
Einsatz von erneuerbaren Energien und umweltfreundlicher Mobilität; Erhöhung der Aufnahme von Treibhausgasen aus der Luft, z. B. mittels Aufforstung.

Verminderung und Vermeidung von Risiken; spezielle Maßnahmen für verletzliche Bevölkerungsgruppen; Erarbeitung von Notfallplänen; Monitoring von ‚schleichendenden‘ Veränderungen.

Schlagwörter

Energie- und Wärmewende

Stadt- und Regionalplanung

Betroffene Bereiche /
Sektoren

Verwaltung, Energie, Verkehr, Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft, Forst

Forst, Landwirtschaft, Bauplanung, Bildung, Resilienzzentrum, Katastrophenschutz

Fachpersonal im LRA
Ostalbkreis

Referent Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Fachpersonal in den Geschäftsbereichen

Fachpersonal in den
OAK-Kommunen

Klimaschutzmanager:

Aalen, Schwäbisch Gmünd, Westhausen

Klimafolgenanpassungsmanager:
Schwäbisch Gmünd

Fördermöglichkeiten für Stellen

Land, Bund, EU

Land, Bund, EU

Die durch den Klimawandel verursachten Veränderungen können erhebliche Auswirkungen auf die Bereiche
 

  • Natur und Umwelt
  • Landwirtschaft und Ernährungssicherheit
  • Wasserressourcen
  • Gesundheit und Ernährung
  • Infrastruktur und Siedlungen
  • Wirtschaft und Arbeitsplätze

 

haben. Es gilt, das Risiko und die Anfälligkeit für die Folgen aus dem Klimawandel zu verringern, die Widerstandsfähigkeit und das Wohlbefinden zu stärken sowie weitere Veränderungen besser vorherzusehen und Anpassungsmöglichkeiten zu entwickeln.

 

Die zentrale Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen zur Umsetzung und Anpassung an den Klimawandel kommen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg zu. Dazu gehören die Erarbeitung von Gesetzen und Strategien sowie die Bereitstellung der finanziellen Mittel.

 

Das Land Baden-Württemberg hat bereits 2015 eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg verabschiedet und diese im Jahr 2023 fortgeschrieben.

 

Landkreise, Städte und Gemeinden sind direkt von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen und müssen die in der Strategie des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit und Relevanz, im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten, prüfen und ggf. umsetzen. Die Klimafolgenanpassung kommt als neues Querschnittsthema hinzu, um Krisen bewältigen zu können und Lebensqualität zu erhalten. Themenfelder wie beispielsweise Stadtentwicklung, Abwasserwirtschaft, Freiraumplanung, Katastrophenprävention und Klimaanpassung sind zu vernetzen. Zusätzlich können und sollen Unternehmen und die Industrie ihre Betriebsweisen an die veränderten klimatischen Bedingungen anpassen. Dies kann den Einsatz nachhaltiger Technologien, die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Sicherstellung der Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Störungen umfassen.

 

Auch jeder einzelne kann und soll seinen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten, durch nachhaltiges Verhalten im Alltag. Dies reicht von Vorsorgemaßnahmen für Starkregen und Überschwemmung über Hitzeschutz bis zu nachhaltigen Baustoffen und natürliche Beschattung.
 

Die Verantwortung für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen liegt auf vielen Ebenen, die Landkreisverwaltung hat ihre Handlungsmöglichkeiten in einem Klimawandelanpassungs-konzept aufgezeigt, das dieser Vorlage als Anlage beigelegt ist. Dieses Konzept fasst die Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel im Ostalbkreis zusammen, die von der Verwaltung weitestgehend im Alltag und in der Praxis bereits umgesetzt werden und die von der Strategie und den Vorgaben des Landes abgeleitet sind. Das Konzept umfasst die Bereiche Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gesundheitsamt, Katastrophenschutz, EKO einschließlich des Referats für Klimaschutz und auch die Maßnahmen des Landschaftserhaltungsverbandes, der Verwaltung und der Flurneuordnung.

Es werden vielfältige Maßnahmen in diversen Bereichen zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung umgesetzt, um die eigene Klimaresilienz zu stärken und um die Auswirkungen und Belastungen des Klimawandels abzumildern. Resiliente Organisationen verfügen über eine gesunde Flexibilität, um ihre Strukturen zu erhalten, bei Bedarf neu zu organisieren und den Folgen des Klimawandels mit innovativen Ansätzen entgegenzuwirken.
Die Geschäftsbereiche des Landratsamtes sind sich ihrer Verantwortung bei ihren Handlungsmöglichkeiten für die Klimawandelanpassung bewusst. Die Vorsorge ist jedoch nicht nur Aufgabe der öffentlichen Hand, sondern auch der Bürgerinnen und Bürger. Das Handeln der Geschäftsbereiche des Landratsamtes unterstützt deshalb maßgeblich auch die Arbeit des Resilienzzentrums, das die Selbsthilfefähigkeit und Eigenvorsorgefähigkeit der unterschiedlichen Akteure aufbauen und stärken will.

 


[1] Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, https://difu.de/nachrichten/was-ist-eigentlich-klimaanpassung-klimaschutz


Finanzierung und Folgekosten

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Anlagen

 

Klimawandelanpassungskonzept

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landra

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Klimawandelanpassungskonzept des Ostalbkreises (2322 KB)