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Antrag der Verwaltung:
Dem als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan der Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung - GOB für das Jahr 2004 wird zugestimmt. Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation
Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der GOB, hat die Geschäftsführung für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Nachdem die Arbeitsmarktaktivitäten der GOB nahezu ausschließlich aus Haushaltsmitteln des Ostalbkreises finanziert werden, ist die Zustimmung des Sozialausschusses des Kreistages erforderlich.
Die Geschäftsführerin der GOB, Frau Häusler, wird den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2004 in der Sitzung des Sozialausschusses am 04.12.2003 vorstellen und daneben über die Beratungs- und Vermittlungsarbeit der Gesellschaft berichten. Finanzierung und Folgekosten:
Für Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit hat die Verwaltung innerhalb der Haushaltsstelle 1.4100.7300 (Sozialhilfe an Personen außerhalb von Einrichtungen) einen Betrag in Höhe von 1.980.000,-- € kalkuliert.
Die Personal- und Sachkosten der GOB werden weitestgehend vom Ostalbkreis und vom Arbeitsamt Aalen getragen. Der Kostenanteil des Ostalbkreises in Höhe von 221.390,-- € ist unter Haushaltsstelle 1.4781.7183 im Entwurf des Kreishaushaltsplanes 2004 eingestellt. Anlagen:
Wirtschaftsplan der GOB für das Jahr 2004 Tätigkeitsbericht
Sichtvermerke:
Fachdezernent__________________________________________________
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Kämmerei__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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