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Vorlage - 517/03  

 
 
Betreff: Vorberatung des Kreishaushaltsplans 2004
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Sozialamt   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
04.12.2003 
Sitzung des Sozialausschusses einschl. Widerspruchsausschuss      
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
Kreistag Vorberatung

Antrag der Verwaltung:

 

 

Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2004 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Einzelplans 4, des Unterabschnitts 5470 und der Haushaltsstelle 1.9000.8320 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen.

 


- 1 -

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Übersicht zum Sozialhilfehaushalt

 

In die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen Planansätze des Einzelplans 4 (Soziale Sicherung), des Abschnitts 54 (Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege) und HHSt. 1.9000.8320 (Landeswohlfahrtsverbandsumlage).

 

Der Haushaltsentwurf 2004 umfasst im

 

Verwaltungshaushalt

 

 

Einnahmen

Ausgaben

Einzelplan 4

   8.755.500 €

   62.032.937 €

Unterabschnitt 5470

                 0 €

            1.420 €

LWV-Umlage 19000.8320

              ---

   37.363.263 €

 

Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen

Ausgaben

Einzelplan 4

      58.800 €

       666.427 €

 

 

Die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre belaufen sich auf 1.254.717 €.

 

Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt für Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung  und Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz ist mit 23.855.750 € angesetzt (vgl. Anlage 11). Im Vergleich zum Haushaltsansatz des Jahres 2003 ist dies eine Verringerung um rd. 3,54 %.

 

Die Verringerung des Leistungsumfangs ergibt sich aus der Berücksichtigung der Kostenfolgen der geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

 

Die Einnahmeansätze sind auf der Basis der Hochrechnung für 2003 angesetzt.

 

In der Anlage 10 des Haushaltsplan-Entwurfs und bei den entsprechenden Einzelpositionen des Haushaltsplanes sind die Vorjahressätze entsprechend dem Beschluss des Kreistags vom 14.10.2003 reduziert worden.

 

Im Vermögenshaushalt sind nach den zwischenzeitlich ergangenen Bewilligungsbescheiden zur Landesförderung von Pflegeheimen die Landkreiszuschüsse entsprechend zu verändern. Auf die gesonderte Vorlage wird verwiesen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Siehe Haushalsplanentwurf


Anlagen:

 

--

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Traub

 

Fachdezernent__________________________________________________

Rettenmaier

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel