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Vorlage - 136/2023  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur Einführung eines Grundschultickets und
Prüfung der Finanzierung für den angedachten Ausbau des ÖPNV auf der
Ostalb
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
10.07.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Straßen- und Radwegeprogramm ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion vom 14. März 2023
Anlage 2: Musterantwortschreiben zu Beschwerden

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt Kenntnis vom Bericht der Verwaltung. Die Satzung des Ostalbkreis über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS) bleibt in Ihren derzeitigen Fassung unverändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Am 8. November 2022 beschloss der Kreistag mehrheitlich, bei zwei Enthaltungen, die SBKS des Ostalbkreis anzupassen (Vorlage Nr.: 190/2022). Notwendig wurde dies aufgrund der Einführung des „JugendTickets BW“ zum 1. März 2023. In diesem Zusammenhang wurde nach sorgfältiger Abwägung erstmalig ein reduzierter Eigenanteil für Grundschulkinder i. H. von 16,60 Euro/Monat eingeführt. Ursächlich hierfür war vor allem der Umstand, dass der Bezug eines kostenfreien „JugendTickets BW“ für bis zu 10.500 Grundschulkinder auf volle Kosten des Landkreises gegangen wäre und somit unter Umständen ein jährlich siebenstelliger Abmangelbetrag gedroht hätte.

 

Mit Schreiben vom 14. März 2023 bat die CDU-Kreistagsfraktion darum zu prüfen, ob ein alternatives Grundschulticket für Familien denkbar sei. Verwiesen wird hierbei vor allem auf die Belastungen von derzeit 730,40 Euro je Kind während der Grundschulzeit. Dies treffe naturgemäß Familien in ländlichen Räumen, die keine Grundschulen in zumutbarer Nähe besäßen.

 

Im Zuge der Einführung des „JugendTickets BW“ und des im Januar startenden Bestellprozesses gingen knapp zwei Dutzend Beschwerden mit regionalen Schwerpunkten bei der Landkreisverwaltung ein. Diese wurden mit dem im Anhang befindlichen Muster beantwortet. Seitdem gingen keinen weiteren Beschwerden mehr ein.

 

Nachdem das „JugendTickets BW“ seit nunmehr vier Monaten auf dem Markt ist, soll an dieser Stelle kurz Bilanz gezogen werden. Aktuell sind knapp 21.000 „JugendTickets BW“ im Umlauf, das sind etwa 2.000 mehr als ursprünglich kalkuliert. Auch bei den Grundschulkindern sind die Absatzzahlen höher als beim Vorgängerprodukt, dem Ostalb-Abo. Somit sieht sich die Landkreisverwaltung in ihrer Auffassung bestätigt, dass der halbe Eigenanteil bei Grundschulkindern akzeptabel erscheint und vom Markt angenommen wurde. Daher möchte die Landkreisverwaltung die jetzigen Regelungen aufrechterhalten. Auch, da die Abschaffung der Mindestentfernungen („3 Kilometer-Regelung“) und derer Prüfung, eine nicht unerhebliche Entbürokratisierung darstellt. Es war sicherlich gut und auch wichtig, zum Zeitpunkt der Einführung noch einmal besonders auf den ländlichen Raum und die Situation der Familien zu schauen. Es hat sich aber nun zum Glück gezeigt, dass die Einführung des „JugendTickets BW“ als großer Erfolg bewertet werden kann.

 

Die Einführung des halben Eigenteils bedeutet zusätzlich generierte Mittel in Höhe von ca. 350.000 Euro für den Ostalbkreis im Jahr. Gelder, die auch und im Besonderen in den Ausbau des ÖPNV im Ländlichen Raum zur Schaffung einer Mindestbedienung fließen (z.B. StadtLandBus-System).

 

Hinweis: Es ist von Seiten des Landes geplant das „JugendTickets BW“ in das Deutschland-Ticket und dessen bundesweiten Gültigkeit zu überführen. Der Zeitpunkt hierfür ist noch ebenso unklar wie die den Ostalbkreis betreffenden Konditionen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

keine


Anlagen

 

Anlage 1: Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion vom 14. März 2023

Anlage 2: Musterantwortschreiben zu Beschwerden

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion vom 14. März 2023 (180 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Musterantwortschreiben zu Beschwerden (229 KB)