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Vorlage - 135/2023  

 
 
Betreff: Ehrenamtskarte Baden-Württemberg - Einbindung des ÖPNV
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
10.07.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Straßen- und Radwegeprogramm zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Als einer von vier Standorten ist der Ostalbkreis neben der Stadt Freiburg, der Stadt Ulm und dem Landkreis Calw, für die im Jahr 2023 startende Modellphase zur Erprobung der Ehrenamtskarte des Landes Baden-Württemberg ausgewählt worden. Mit dieser soll das ehrenamtliche Engagement gestärkt und honoriert werden, indem z.B. Ermäßigungen für verschiedene Kultur-, Sport- sowie Bildungseinrichtungen enthalten sind. Auch der Aspekt „Mobilität“ kann hierbei berücksichtigt werden. Der Ostalbkreis möchte den ehrenamtlich engagierten daher ein entsprechendes Angebot machen. Ab 1. August 2023 können die ehrenamtlich Engagierten einen Antrag auf Ausstellung der Karte stellen.

 

Integration ÖPNV in Ehrenamtskarte

 

Es wurden verschiedene Möglichkeiten zur Integration diskutiert. Als für alle Beteiligten am vorteilhaftesten kristallisierte sich hierbei die Bezuschussung zum Deutschland-Ticket heraus. Hierbei soll den Inhabern der Ehrenamtskarte ein Rabatt auf den Bezug des neuen Deutschlands-Tickets in Höhe von 5 Euro/Monat gewährt werden. Gegen entsprechenden Nachweis würde den Begünstigten einmal jährlich 60 Euro ausgezahlt. Folgende Vorteile hätte dies Maßnahme:

 

-          ca. 10 % Rabatt auf Erwerb des Deutschland-Tickets

-          Chance zur Gewinnung von Neukunden (Mindestbezugsdauer 12 Monate)

-          Bürokratisch überschaubarer Aufwand

-          Bezug müsste über OstalbMobil erfolgen (Entgelt verbleibt im Ostalbkreis)

-          Klimapolitischer Beitrag

 

Potenzieller Berechtigtenkreis

 

Die Prämisse zum Erhalt der Ehrenamtskarte ist wie folgt: Die Mindeststundenzahl des Engagements soll 200 Stunden pro Jahr betragen. Bei Engagement in verschiedenen Vereinen oder Organisationen können die Stunden aufsummiert werden. Das Engagement muss in dem festgelegten Umfang bereits mindestens seit einem Jahr bestehen. Bei vorübergehendem bzw. projektbezogenem Engagement soll eine Mindeststundenanzahl von 100 Stunden pro Jahr bestehen (z.B. Hilfe bei der Landesgartenschau). Freiwilligendienstleistende, Juleica-Inhaberinnen und -Inhaber, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) in Einsatzabteilungen und Mitglieder des Technischen Hilfswerks (THW) haben einen garantierten Anspruch auf die Ehrenamtskarte.

 

Eine seriöse Abschätzung wie viele Personen im Ostalbkreis das Kriterium zum Erhalt der Ehrenamtsrate erfüllen kann ebenso wenig getroffen werden, wie die Prognose darüber wie viele davon letztlich überhaupt in den Genuss der Bezuschussung des Deutschland-Tickets kommen wollen. Auch kann das Verhältnis von Mitnahmeeffekten zur Neukundengewinnung kaum geschätzt werden.

 

 

 

 

 

Abschätzung

 

Das Land stellt den Modellregionen eine halbe Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon erhält der Ostalbkreis 91.200 Euro, die jedoch vollumfänglich für die Personalstellen zu verausgaben sind. Folglich sind Maßnahmen welche die Ehrenamtskarte inhaltlich aufwerten, so wie die hier skizzierte ÖPNV-Integration, durch Dritte in diesem Fall dem Ostalbkreis zu stemmen.

 

Sollten 100 Personen die Bezuschussung beantragen, ergäben sich vom Kreis zu schulternde Kosten von 6.000 Euro/Jahr, bei höheren Fallzahlen entsprechend mehr.

 

Es handelt sich um ein Pilotmodell mit „Pilotangeboten“, welches nach einem Jahr evaluiert werden soll. Somit scheint das „finanzielle Risiko“ überschaubar.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für die Maßnahme werden Kreismittel i.H. von 10.000 Euro bereitgestellt. Die entsprechende Kostenstelle wird noch etabliert.

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat