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Vorlage - 134/2023  

 
 
Betreff: Ladeinfrastrukturkonzept für den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
10.07.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Straßen- und Radwegeprogramm ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Bericht zum Ladeinfrastrukturkonzept für den Ostalbkreis zur Kenntnis und beschließt auf dieser Basis dessen Umsetzung durch die Landkreisverwaltung in Abstimmung mit den zuständigen Akteuren.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung vom 11.10.2022 die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzepts für den Ostalbkreis beschlossen (s. Vorlage 176/2022). Im Folgenden soll über den weiteren Verlauf und Abschluss des Konzeptes berichtet werden.

 

Status quo der Ladeinfrastruktur im Ostalbkreis

 

Der Ostalbkreis verfügt über ein flächendeckendes Netz an Ladeinfrastruktur. In jeder Kommune besteht mindestens eine öffentlich zugängliche Lademöglichkeit. In den Ballungsräumen fallen Dichte und Anzahl der Ladepunkte höher aus.

 

Abbildung 1: Status quo der Ladeinfrastruktur im Ostalbkreis (Mobilitätswerk GmbH)

 

Abbildung 2: Hochlauf der Elektromobilität im Ostalbkreis (Mobilitätswerk GmbH)

 

Ladeinfrastrukturkonzept

 

Im Oktober 2022 erfolgte nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren die Vergabe des Ladeinfrastrukturkonzeptes an die Mobilitätswerk GmbH. Der Dienstleister ist seitdem mit der Erstellung des Konzepts beschäftigt. Im Zuge des Konzepts wurde für jede Kommune ein Factsheet mit den Ladebedarfsprognosen erstellt. Die Factsheets beschreiben zunächst den Bestand an E-Fahrzeugen sowie die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von E-Lademöglichkeiten in jeder Kommune. Auf Basis eines prognostizierten Markthochlaufs der Elektromobilität wird der zusätzliche Bedarf an Lademöglichkeiten beschrieben. Dabei wird unter anderem auch der zusätzliche erwartete Strombedarf, die Verteilung zwischen

(halb-)öffentlichem und privaten Laden sowie auf die Anforderungen hinsichtlich Ladeleistung (AC und DC) eingegangen.

 

Bestandteil des Ladeinfrastrukturkonzepts ist außerdem ein Leitfaden für die Kommunen im Ostalbkreis zum Ausbau der Ladeinfrastruktur. Der Leitfaden beschreibt unter anderem ein empfohlenes Vorgehen zur wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Verteilung des öffentlichen Raums für Ladeinfrastruktur. Hierzu werden auch konkrete Empfehlungen zur Standortidentifizierung, der Bedarfsermittlung und Fördermöglichkeiten eingehend beschrieben. Zudem enthält der Leitfaden konkrete Empfehlungen wie bspw. die Beschilderung und Anordnung von E-Stellplätzen rechtskonform ausgestaltet werden kann. Zudem beschreibt der Leitfaden eine mögliche Aufgabenteilung zwischen kreisangehörigen Kommunen und Landkreisverwaltung beim Ausbau der Ladeinfrastruktur.

 

Abbildung 3: Empfohlenes Vorgehen für den Ladeinfrastrukturausbau (Mobilitätswerk)

 

 

 

 

 

Rolle von Landkreis und Kommunen

 

Des Weiteren wurden im Rahmen der Erstellung des Konzepts zwei Workshops mit den kreisangehörigen Kommunen durchgeführt. Ziel war es, sich mit den Kommunen auszutauschen und festzulegen, welche Rolle sie beim Aufbau der Ladeinfrastruktur einnehmen möchten. Den Kommunen wurde u.a. geraten, zunächst über das FlächenTOOL des Bundes geeignete Flächen einzustellen und einen eigenwirtschaftlichen Betrieb der Ladeinfrastruktur durch einen Ladesäulenbetreiber anzustreben. In diesem Fall müssten die Kommunen keine weiteren Kosten für die Ladeinfrastruktur tragen. Falls sich an den gewünschten Standorten kein Ladesäulenbetreiber für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb der Ladesäulen findet, kann eine öffentliche Ausschreibung Abhilfe schaffen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Die Kommune kann entweder das gesamte finanzielle Risiko tragen oder lediglich die Wirtschaftlichkeitslücke schließen. Um die Kosten bei einer Mitfinanzierung durch die Kommune so gering wie möglich zu halten, sollten nach Möglichkeit vorhandene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

 

Abbildung 4: Interessen von Betreibern und Kommunen (Mobilitätswerk GmbH)

 

Neben der Rolle der Kommunen wurde außerdem erörtert, in welchen Punkten die Landkreisverwaltung die Kommunen beim Thema E-Mobilität unterstützen kann. Im Ergebnis kann die Landkreisverwaltung die kreisangehörigen Kommunen insbesondere bei der Identifikation und Vermarktung von Flächen für Ladeinfrastruktur beraten und bei der Suche von Ladesäulenbetreibern begleiten. Die Landkreisverwaltung kann Erstgespräche mit interessierten Ladesäulenbetreibern führen. Falls kein Ladesäulenbetreiber Interesse bekunden sollte, könnte die Landkreisverwaltung aktiv auf die Suche nach Dienstleistern gehen. Eine weitere wichtige Hilfestellung könnte insbesondere die Begleitung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens und die rechtliche Ausgestaltung der Verträge sein. Auch könnten den Kommunen Muster-Beschlussvorlagen zur Verfügung gestellt werden.

 

Abbildung 5: Übersicht Flächentool (Flächentool)

 

Einbindung der Unternehmen

 

Als wichtige Akteure für privates Laden, unter anderem im Bereich des Arbeitgeber- oder Flottenladens, wurden auch die Unternehmen im Ostalbkreis in das Ladeinfrastrukturkonzept eingebunden. Hierzu wurde zunächst eine landkreisweite Unternehmensbefragung durchgeführt, an der sich knapp 70 Unternehmen beteiligt haben. Mit knapp 80 % gab die große Mehrheit der Befragten an, dass sie bereits E-Fahrzeuge im eigenen Fuhrpark besitzen. Hierbei handelt es sich meist um Dienstwagen welche auch privat genutzt werden. Ein Großteil der Befragten war mit der Nutzung der Fahrzeuge sehr zufrieden. Fast 30 % gaben jedoch auch an, dass sie bereits negative Erfahrungen im Betrieb mit den E-Autos sammeln mussten. Neben der Umfrage wurde auch ein Workshop für interessierte Unternehmen durchgeführt. Inhalte des Workshops waren u.a. Fördermöglichkeiten, die Relevanz des Ladens am Arbeitsplatz und die Herausforderung im Umstieg auf die Elektromobilität. Den Unternehmen wurde außerdem eine Marktübersicht über verschiedene E-Nutzfahrzeuge präsentiert.

 

Abbildung 6: Einschätzung zur E-Mobilität im Rahmen der Unternehmensbefragung (Mobilitätswerk)

 

 

 

 

Bürgerbeteiligung

 

Des Weiteren hatte die Bevölkerung im Rahmen einer Online-Bürgerbeteiligung die Möglichkeit, Wunschstandorte für potenzielle Ladepunkte und Carsharing-Fahrzeuge zu melden. Knapp 100 Bürger haben die Möglichkeit genutzt, Wunschstandorte auf einer Karte zu hinterlegen. Hierbei hat sich gezeigt, dass vor allem in dichtbesiedelten Räumen der Bedarf nach öffentlicher Ladeinfrastruktur besteht. Insgesamt wurden 277 Standortwünsche eingetragen. Im Hinblick auf das Carsharing geht hervor, dass grundsätzlich ein Interesse der Bürger an der Thematik besteht. Es wurde beispielsweise der Wunsch geäußert, dass Carsharing gerade zur Schließung von Angebotslücken im ÖPNV genutzt werden könnte. Den Befragten ist es außerdem wichtig, dass die Flexibilität (Verfügbarkeit, Rückgabeort usw.) bei der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen gesichert ist.

 

Abbildung 7: Standortwünsche für Ladeinfrastruktur – Bürgerbefragung (Mobilitätswerk)

 

 

Ausblick

 

Der Ostalbkreis verfügt mit dem Ladeinfrastrukturkonzept nun über ein strategisches Papier, um in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, Ladeinfrastrukturbetreibern und Netzversorgern die öffentliche Ladeinfrastruktur gemeinsam weiter auszubauen. Die Koordinationsstelle für Elektromobilität bei der Landkreisverwaltung hat durch das Konzept die Möglichkeit, interessierte Kommunen aktiv beim Ausbau zu unterstützen. Hierbei kommt es entscheidend auf die Einbindung der lokalen Energieversorger und Netzbetreiber an, um gemeinsam einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur im Ostalbkreis bewerkstelligen zu können. Deshalb werden im Moment noch abschließende Abfragen bei den lokalen Akteuren hinsichtlich der Pläne für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Stromnetze durchgeführt. Auf dieser Basis sollen mit den Energieversorgern und potenziellen Ladesäulenbetreibern Gespräche über die nächsten Schritte zum Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Basis des vorgestellten Konzepts erfolgen.

 

 

Die Landkreisverwaltung ist außerdem im Moment mit dem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur auf den kreiseigenen Liegenschaften beschäftigt. Es sollen unter anderem öffentliche Ladepunkte an den Kreiskliniken und an den drei Berufsschulzentren im Landkreis entstehen. Das Vorhaben soll über Fördermittel des Landes Baden-Württemberg kofinanziert werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat