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Vorlage - 133/2023  

 
 
Betreff: Radverkehr im Ostalbkreis - Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
10.07.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Straßen- und Radwegeprogramm ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Bericht der Landkreisverwaltung zum Sachstand der Radverkehrsförderung im Ostalbkreis zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt die Teilnahme am Förderprogramm der Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg und ermächtigt die Landkreisverwaltung zur Bewerbung um das große Förderpaket für die Kalenderjahre 2024/25.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis

 

Zum Jahresbeginn startete der Prozess zur Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis. Das bislang gültige Radverkehrskonzept datiert auf das Jahr 2015. Die Radverkehrskonzeption stellt die Grundlage für die Fortentwicklung des Radverkehrsnetzes im Landkreis dar. Mit ihrer Fortschreibung dient sie weiterhin als Planwerk und Handlungsleitfaden für Weiterentwicklungen der Radverkehrsinfrastruktur auf kommunaler Ebene sowie als Planungsgrundlage für Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen. Dadurch lässt sich die systematische Förderung des Radverkehrs im Landkreis einheitlich und baulastträgerübergreifend koordinieren. Ein qualifiziertes Radverkehrskonzept ist zudem Voraussetzung für die Fördermittelakquise bei Ausbauvorhaben. Die im Jahr 2015 gelegte Basis einer strategischen Radverkehrsförderung mit kreisweit durchgängiger Radwegweisung soll im Rahmen der Fortschreibung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen – insbesondere im Bereich der verkehrsrelevanten Gesetze und Regelwerke sowie hinsichtlich der steigenden Nutzerzahlen ­– fortgeführt werden.

 

Mit der Fortschreibung soll ein abgestuftes Radverkehrsnetz zur Anbindung aller relevanten Ziele im Ostalbkreis entwickelt werden. Dabei werden alle Wohnplätze mit mindestens 250 Einwohnern an das Kreisnetz angebunden. Die Feinerschließung kann in ergänzenden Radverkehrskonzepten der Städte und Gemeinden erfolgen. Handlungsleitend für die Empfehlung von Maßnahmen durch das beauftragte Planungsbüros RV-K aus Frankfurt am Main sind dabei die Steigerung der Sicherheit (sowohl subjektiv als auch objektiv), der Attraktivität sowie der Direktheit und damit der Minimierung von Reisezeitverlusten.

 

Projektbegleitende Steuerungsgruppe

 

Der gesamte Fortschreibungsprozess wird durch eine strategische Steuerungsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Landkreisverwaltung sowie des Regierungspräsidiums Stuttgart, der Polizei, des ADFC und Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages auf strategischer Ebene begleitet. Die Steuerungsgruppe tagt etwa alle zwei Monate während des gesamten Fortschreibungsprozesses. Darüber hinaus ist ein gemeinsamer Befahrungstermin geplant, um den Mitgliedern der Steuerungsgruppe die Vorgehensweise des Planungsbüros während einer Befahrung zu erläutern und beispielhafte Radverkehrsanlagen bzw. -führungen vor Ort anhand konkreter Beispiele zu diskutieren.

 

Grundlagenermittlung

 

Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden bestehende Daten hinsichtlich Verkehrsinfrastruktur, Nutzungsverhalten und Unfalldaten erhoben und zusammengeführt. Dies umfasst unter anderem Daten der Landkreisverwaltung (u. a. Radverkehrskonzept 2015, Ausbauprogramm Radwege), Planungen des Landes Baden-Württemberg (u. a. Maßnahmen zum RadNETZ BW, Bedarfsplan Radwege an Bundes- und Landesstraßen) oder Unterlagen bei den kreisangehörigen Kommunen (bspw. bestehende kommunale Radverkehrskonzepte). Darüber hinaus wurden unter anderem Pendlerverflechtungen auf Basis von Kennzahlen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Ostalbkreis von der Bundesagentur für Arbeit, Unfallstatistiken mit Fahrrad-Beteiligung durch die Polizei und Fahrdaten von STADTRADELN zur Analyse von realen Radverkehrsströmen herangezogen.

 

Zur Erarbeitung abgestimmter Übergänge an den Landkreisgrenzen wurden die Radverkehrskonzepte der Nachbarlandkreise Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Heidenheim, Ansbach und Donau-Ries in die Grundlagenermittlung miteinbezogen. Bei Differenzen geplanter Übergänge werden im Verlauf des Fortschreibungsprozesses weitere Abstimmungstermine erfolgen.

 

Ebenfalls Teil der Grundlagenermittlung war eine mehrwöchige Online-Bürgerbeteiligung bis zum 17. April 2023 unter der Homepage www.radforum-ostalbkreis.de. Als öffentlichen Auftakttermin wurde im Vorfeld ein Informationsabend per Livestream am 14. März 2023 ab 19 Uhr veranstaltet, der für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger für Fragen und Anregungen zum Radverkehrskonzept offenstand. Die Online-Bürgerbeteiligung lässt sich mit insgesamt 2.545 Meldungen zu fehlenden oder verbesserungswürdigen Radwegeverbindungen sowie zu fehlenden Abstellanlagen als Erfolg verbuchen. Die daraus gewonnenen Ergebnisse flossen in die weitere Grundlagenermittlung und die Erstellung des Befahrungsnetzes ein. Aktuell können auf der Projektwebsite alle abgegebenen Meldungen anonymisiert eingesehen und somit die Anregungen aus der Bürgerschaft nachvollzogen werden.

 

Abbildung 1: Ergebnis der Online-Bürgerbeteiligung

 

Befahrung vor Ort

 

Anfang April startete die Befahrung des Ostalbkreises durch das Planungsbüro RV-K als Grundlage für die Netzkonzeption und Maßnahmenerstellung. Die Befahrung erfolgt mit dem Fahrrad und wird fotografisch dokumentiert. Dabei werden voraussichtlich über 20.000 Fotos gemacht, die über einen GPS-Stempel in einer Karte verortet werden können. Prinzipiell wird während der Befahrung der gesamte Straßenraum untersucht. Hierbei ist unter anderem die zur Verfügung stehende Straßenraumbreite relevant, wie viel Platz für den fließenden Verkehr, den Fußverkehr, den ruhenden Verkehr und für den Radverkehr vorhanden ist. Somit fokussiert die Befahrung nicht allein auf die Fahrradinfrastruktur, sondern untersucht auch mögliche Konfliktstellen mit anderen Verkehrsteilnehmenden auf der Strecke und an Knotenpunkten. Dabei kommt der Betrachtung von Knotenpunkten im Sinne der Verkehrssicherheit und einer möglichst intuitiven Radverkehrsführung eine besondere Bedeutung zu. Die Dokumentation von Art und Zustand der Radwegoberfläche ist ebenfalls Bestandteil der Befahrung, um auf dieser Basis Belags- und Ausbaumaßnahmen zu erarbeiten.

 

Das Planungsbüro erstellt auf Basis der Befahrungserkenntnisse einen Vorschlag zur Netzkonzeption und empfiehlt entsprechende Infrastrukturmaßnahmen. Die Ausarbeitung samt Begründung und Fotodokumentation wird dabei in ein Online-Planungstool (sog. WebGIS) eingetragen und den beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis erfolgt mit den Mitgliedern der Steuerungsgruppe sowie den betroffenen Baulastträgern und Kommunen die konkrete Abstimmung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die weitere Ausarbeitung des Radverkehrskonzepts.

 

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Abbildung 2: WebGIS zum Radverkehrskonzept

 

Teil der Befahrung ist darüber hinaus die Erfassung und Dokumentation der wegweisenden Beschilderung. Die Beschilderungsstandorte werden digitalisiert, im WebGIS dargestellt und in die Online-Datenbank des Landes „VP-Info“ übernommen. Netzergänzungen und -anpassungen zur bestehenden Fahrradwegweisung werden integriert und sind anhand eines bereitgestellten Leistungsverzeichnisses umzusetzen. 

 

Zuletzt wird im Rahmen der Befahrung die Infrastruktur der vorhandenen Fahrradabstellanlangen an allen Bahnhöfen sowie zentralen Bushaltestellen des Landkreises erfasst. Diese Bestandsanalyse fließt in einen gesonderten Bike+Ride-Bericht ein, der dem Ostalbkreis mit Fertigstellung der Fortschreibung übergeben wird. Dort enthalten sind Bewertungen der einzelnen Infrastrukturen mit Maßnahmenvorschlägen zur Optimierung sowie Empfehlungen zum Aufbau einer Landeinfrastruktur für Pedelecs. Ziel der Landkreisverwaltung ist es, die kreisweite Infrastruktur für Fahrradparken an zentralen Orten bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und hierzu in Abstimmung mit interessierten Kreiskommunen an der Sammelausschreibung Bike+Ride des Landes Baden-Württemberg teilzunehmen.

Sammelausschreibung Bike+Ride

 

Die Beratungsstelle Bike+Ride des Landes Baden-Württemberg unterstützt den Prozess der Anlagenplanung für das Fahrradparken an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Diese Anlagen sind für die nachhaltige Mobilität der Zukunft von zentraler Bedeutung. Durch Bike+Ride-Anlagen werden der Einzugsbereich und die Zugänglichkeit von Zug-Haltepunkten, Bushaltestellen und Bahnhöfen deutlich erweitert. Das Angebot frei zugänglicher sowie abschließbarer Fahrradabstellanlagen erhöht die Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel, erschließt neue Zielgruppen und stärkt die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden.

 

Die Sammelausschreibung des Landes Baden-Württemberg für Radabstellanlagen an ÖPNV-Haltestellen bündelt den kommunalen Bedarf und zentralisiert die Beschaffung zur Förderung intermodaler Wegeketten. Die unterschiedlichen Produkte werden in der Ausschreibung zusammengefasst und von einem Hersteller beschafft. Durch die Bündelung des Bedarfs werden bessere Preise erzielt und der Beschaffungsaufwand für die Kommunen verringert. Hierfür wurde landesseitig die Beratungsstelle Bike+Ride als zentrale Anlaufstelle ins Leben gerufen.

 

Abbildung 3: Prozess Sammelausschreibung

 

 

Die Ziele des Landes mit der Sammelausschreibung Bike+Ride liegen darin, eine Vereinheitlichung der Anlagensysteme in Baden-Württemberg zu erreichen und die flächendeckende Errichtung von B+R-Anlagen an ÖPNV-Haltestellen zu fördern.

 

Abstimmung mit relevanten Akteuren

 

Der Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität koordiniert den Fortschreibungsprozess und steht dazu mit dem Planungsbüro und allen beteiligten Akteuren in einem fortlaufenden Austausch. Wichtigstes Begleitgremium ist hierbei die projektbegleitende Steuerungsgruppe. Weitere Akteure wie bspw. Forstbehörden, Landwirtschaft oder Ostalb Tourismus werden themenbezogen eingebunden.

Zur Bekanntmachung der Fortschreibung und des Vorgehens fand am 21. April ein informeller Auftakttermin mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden statt. Ab Ende Juli werden Einzel-Abstimmungstermine mit den Kommunen des Landkreises entweder online oder vor Ort durchgeführt. Diese werden im September und Oktober fortgeführt, sodass mit allen kreisangehörigen Städte und Gemeinden Einzeltermine zur Abstimmung der geplanten Maßnahmen und zur Erfassung von Anregungen und Wünschen, hinsichtlich des Radverkehrsnetzes, stattfinden werden. Vorab erhalten die Kommunen den aktuellen Planungsstand mittels WebGIS-Zugang. Nach der Einarbeitung der Rückmeldungen aus den Einzelabstimmungen mit den kreisangehörigen Kommunen wird es einen zentralen Verwaltungsworkshop mit Vertreterinnen und Vertretern der Facharbeitsebene geben, in dem die Städte und Gemeinden mittels Diskussionen an Tischgruppen Einfluss auf die fachliche Priorisierung der Maßnahmen nehmen können.

 

Im weiteren Verlauf des Prozesses ist eine zweite Runde zur Bürger-Beteiligung vorgesehen. Dabei sollen gegen Ende des Projekts die vom Planungsbüro vorgeschlagenen Maßnahmen nach erfolgter Abstimmung mit den Baulastträgern und Kommunen auf der Projektwebsite dargestellt werden. Mittels Bewertung der Maßnahmenvorschläge (Daumen hoch / runter) können Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung anzeigen und dadurch Einfluss auf die Priorisierung der Maßnahmenumsetzung nehmen. Anhand einer Kommentarfunktion können Hinweise zu einzelnen Maßnahmen gegeben werden. Entsprechend der ersten Online-Bürgerbeteiligung erfolgt durch die Landkreisverwaltung eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit mit einem Aufruf zur Teilnahme.

 

 

Reform der Arbeitsgemeinschaft für Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Kommunen in Baden-Württemberg e.V.

 

Hintergrund

 

Zum 1. Juli 2023 trat die Reform der Arbeitsgemeinschaft für Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) in Kraft. Beschlossen wurde diese auf der Mitgliederversammlung am 11. November 2022 zum Abschluss des umfassenden Leitbildprozesses „Vision 2030“ unter Einbeziehung der Mitgliedskommunen. Mit der Reform wurde die bisherige Beitrittsverpflichtung, als Mitgliedskommune die Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ anzustreben, durch die Erreichung der neuen AGFK-Qualitätsstufe ersetzt.

 

Hintergrund zur Notwendigkeit der Reform waren der fachlich sehr hohe Anspruch der Landesauszeichnung sowie der hohe Arbeitsaufwand für Kommunen, Prüfkommission und Land. Zudem drohte perspektivisch das System aus Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprozessen, aufgrund des enormen Mitgliederanstiegs (von 19 im Jahr 2010 auf 114 Landkreise, Städte und Gemeinden im Jahr 2023), auseinanderzubrechen. Zuletzt fehlte bisher die Landesauszeichnung Fußverkehr, obwohl dies in den Aufnahmekriterien der AGFK-BW enthalten war. Aufgrund dieser Hemmnisse konnten in den vergangenen 12 Jahren lediglich 13 Mitgliedskommunen als „Fahrradfreundliche Kommune“ ausgezeichnet werden.

 

 

 

 

AGFK-BW Qualitätsstufe

 

Die neue AGFK-Qualitätsstufe unterteilt sich in sechs Themengebiete.

 

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Abbildung 4: Themengebiete der AGFK im Rahmen der Vision 2030

 

Jedem Themengebiet sind jeweils eigene Maßnahmen zugeordnet, die in vier Zuständigkeiten (zuständig, Kooperation/Koordination, Multiplikator/Unterstützter und nicht zuständig) zu erfüllen sind. Als Bestandskommune hat der Ostalbkreis die Qualitätsstufe nach spätestens 5 Jahren zu erfüllen. Für die Erreichung sind mindestens 80 Prozent der Punkte insgesamt und gleichzeitig 70 Prozent aller fuß- und radspezifischen Anforderungen (Meilensteine 1 und 2) zu erzielen. Einschränkend für Landkreise gilt jedoch, dass nur diejenigen Kriterien zu erfüllen sind, die in ihrem Verantwortungs- und Einflussbereich liegen.

 

Verfahren

 

Anhand einer Checkliste, die jede Mitgliedskommune als Selbstauskunft befüllt, und der Einstufung durch ein von der AGFK-BW Geschäftsstelle beauftragtes Fachbüros erfolgt die Status-Quo Ermittlung hinsichtlich der Maßnahmen der Qualitätsstufe. Der anschließende Prozess der Maßnahmenumsetzung wird durch ein Unterstützungspaket aus Beratungen durch die AGFK-BW flankiert. Gemäß der Vorgabe hat der Ostalbkreis die Qualitätsstufe spätestens im Jahr 2028 zu erreichen.

 

 

 

 

Bewerbung des Ostalbkreises als RadKULTUR-Kommune 2024/25

 

Mit der Initiative RadKULTUR verfolgt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Ziel, das Mobilitätsverhalten im Land dauerhaft zu verändern und den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen langfristig zu steigern. Für das Jahr 2030 strebt die Landesregierung eine Steigerung des Radverkehrsanteils auf 20 Prozent im Landesdurchschnitt an. Dafür fördert die Initiative RadKULTUR die Freude am Radfahren und möchte Menschen damit motivieren, im Alltag selbstverständlicher das Fahrrad zu benutzen. Durch unterschiedliche Veranstaltungen, Mitmach-Aktionen und Service-Angebote werden die Vorteile des Radfahrens in den Vordergrund gestellt und so positive Erlebnisse geschaffen.

 

Mit der Mitgliedschaft des Ostalbkreises in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen erfüllt der Landkreis die zentrale Voraussetzung für die Förderung im Rahmen von RadKULTUR.

 

Erfahrungen mit dem kleinen Förderpaket 2022

 

Im Rahmen des Förderjahres 2022 konnte der Ostalbkreis die Module RadService-Punkt und RadGeber umsetzen und profitiert heute noch davon. Mit dem RadGeber wurde eine handliche Broschüre geschaffen, die einen praktischen Überblick zu Informationen zum Wegenetz, Radwegebeschilderung, Fahrradmitnahme im ÖPNV sowie Service-Einrichtungen wie bspw. E-Bike Ladestationen oder Radreparatursäulen bietet. Durch die ansprechende Gestaltung findet der RadGeber auf Veranstaltungen interessierten Anklang. Eine Aktualisierung mit weiteren Informationen wird zukünftig angestrebt.

 

Insgesamt konnten im Rahmen der Förderung acht RadService-Punkte im Landkreis an für den Radverkehr wichtigen Stellen installiert werden. Drei dieser RadService-Punkte wurden im Rahmen des STADTRADELN-Kommunenwettbewerbs als Gewinn übergeben. Die Radreparatursäulen erzeugen als neue kleine Radinfrastruktur öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Radverkehr. Darüber hinaus werden die angeschafften Werbemittel und Sichtbarkeitselemente bei allen Veranstaltungen zum Radverkehr genutzt, um einen Wiedererkennungseffekt zu erzielen. Aus diesen Gründen wirken die Erfahrungen aus dem Förderjahr weiter positiv.

Abbildung 5: Radverkehrskommunikation mit Wiedererkennungseffekt

 

Auch außerhalb der Förderpakete sind die Angebote der RadKULTUR fester Bestandteil der Radverkehrskommunikation des Ostalbkreises. Wiederkehrende Veranstaltungen wie bspw. der RadCheck zum Start der Fahrradsaison oder zum STADTRADELN haben sich etabliert und sollen auch in Zukunft vom Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität umgesetzt werden. Die Veranstaltungen erfreuen sich großer Beliebtheit seitens der Bevölkerung und stärken das Image des Ostalbkreises als nachhaltige und serviceorientierte Institution.

 

Großes Förderpaket

 

Das große Förderpaket ist auf zwei Jahre ausgelegt. Dadurch kann ein sehr individuelles RadKULTUR-Jahresprogramm entwickelt werden. Mit dem großen Förderpaket können im Rahmen des Budgets beliebig viele Module umgesetzt werden. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung strebt die Landkreisverwaltung die Einrichtung weiterer Serviceangebote mit RadService-Punkten und die Durchführung von RadCHECKs an. Außerdem sollen zusätzliche Aktionstage organisiert und Kommunikationskampagnen zu aktuellen Radverkehrsthemen entwickelt werden.

 

Das Gesamtbudget für den gesamten Förderzeitraum beläuft sich auf mindestens 75.000 Euro (brutto), wovon 25.000 Euro (brutto) als kommunaler Eigenanteil aufzubringen sind. Zusätzlich enthalten sind ein Budget für Werbemittel in Höhe von 2.000 Euro (netto) und 500 Euro (netto) für Sichtbarkeitselemente. 

 

Stadtradeln

 

Der Fahrrad-Wettbewerb STADTRADELN (12. Juni bis 2. Juli 2023) erfreut sich im Ostalbkreis erneut großer Beliebtheit. Am 27. Juni waren bereits rund 7.400 angemeldete und davon knapp 6.000 aktive Radlerinnen und Radlern zu verzeichnen. Dadurch konnte die Zahl der Teilnehmenden in diesem Jahr erneut um knapp ein Drittel gesteigert werden. Zudem wurde bereits zum Ende der zweiten von drei Aktionswochen die bisherige Top-Marke von 1.000.000 Millionen Kilometern überschritten.

 

Gemeinsam mit den inzwischen 22 teilnehmenden Kreiskommunen wurde die Aktion im Vorfeld umfassend beworben. Pressemitteilungen, Werbebanner in den Kommunen und als Brückenbanner an Bundes- und Landesstraßen, Anschreiben an die verschiedenen Akteure wie Städte und Gemeinden, Unternehmen, Schulen, Kreistagsmitglieder und aktive Social-Media-Bewerbung führte dazu, den Wettbewerb im Vorfeld ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der einmalig zu tragende Eigenanteil für das große Förderpaket im Rahmen der RadKULTUR-Förderung beträgt 25.000 . Rund 60 Prozent der Gesamtsumme werden dabei im Haushaltsjahr 2024 fällig, die restlichen rund 40 Prozent im Jahr 2025. Die Mittel werden entsprechend in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 unter 5470010003 (Kostenstelle) – 42910000 (Kostenart) eingestellt.


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat