Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 21.12.2021 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.03.2022, Az. RPS 14-2241-2/10/99 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Die Landkreisverwaltung hat den vorläufigen Abschluss des Haushalts 2022 erstellt. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einer Verbesserung von 4,3 Mio. € ab. Die Überschüsse des Ergebnishaushalts werden nach § 49 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Bilanzposition „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt, welche eine Unterposition des Eigenkapitals darstellt. Die Überschüsse ergeben sich aus der Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung. Diese sind nicht automatisch mit liquiden Mitteln hinterlegt und ergeben somit nur eine rechnerische Verbesserung des Eigenkapitals. Die Überschüsse können bei Bedarf nur zum Ausgleich negativer Ergebnisse in der Ergebnisrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses herangezogen werden. Dies würde in diesem Fall aber nur zu einem rechnerischen Ausgleich führen. Der Kontostand, also die verfügbaren liquiden Mittel, bleiben hiervon unberührt.
Nach § 23 GemHVO können aus den nicht liquiditätshinterlegten Ergebnisrücklagen Beträge in das Basiskapital umgebucht werden. Einschließlich des Überschusses im Jahr 2022 in Höhe von rund 4,3 Mio. € würde die Bilanzposition „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ die Summe von 100 Mio. € überschreiten. Die Verwaltung schlägt vor, in einem ersten Schritt einen Betrag von 25 Mio. € in das Basiskapital umzubuchen.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 sind Rückstellungen und Ermächtigungsreste zu bilden. Der Kreistag hat darüber zu beraten. Diese sind in Anlage 2 und 3 ersichtlich.
Im Nachgang wird der Jahresabschluss 2022 durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung geprüft und dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Der vorläufige Jahresabschluss 2022 wird in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ausführlich vorgestellt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlage
Anlage 1: Präsentation vorläufiger Jahresabschluss 2022 Anlage 2: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2022/2023 Anlage 3: Zusammenstellung der Rückstellungen 2022
Sichtvermerke
gez. Stocker, Kämmerei gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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