Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Der Sozialausschuss beschließt als Empfehlung an den Kreistag:
Die Investitionsförderung des Ostalbkreises für die nachstehenden Altenpflegeeinrichtungen wird wie folgt geändert bzw. neu festgelegt:
a)Für das Altenpflegeheim St. Elisabeth in Aalen auf 900.000,-- € (bisher 1.278.230,-- €)
b)Für das DRK-Pflegeheim Oberkochen auf 366.477,-- € ( bisher 446.506,-- €)
c)Für das DRK Altenpflegeheim Schillerhöhe, Aalen, auf 690.240,-- € (neu) Sachverhalt/Begründung:
I. Allgemeines
Der Ostalbkreis ist nach § 5 Landespflegegesetz verpflichtet, im Rahmen der öffentlichen Förderung von Pflegeeinrichtungen ein Drittel des öffentlichen Zuschusses als Kommunalen Zuschuss zu gewähren. Der gesamte öffentliche Zuschuss einschließlich Landesförderung beträgt nach derzeitigem Gesetzesstand 60% der förderfähigen Kosten.
Voraussetzung ist die Übereinstimmung von Maßnahmen mit der Kreispflegeplanung, sowie der positive Abschluß des Förderverfahrens auf Landesebene.
II. Veränderungen bei der Investitionsförderung des Ostalbkreises und Berücksichtigung weiterer Maßnahmen
1.Altenpflegeheim St. Elisabeth, Aalen
Die Stiftung Haus Lindenhof plant im Altenheim St. Elisabeth umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Nach den aktuellen Kostenschätzungen ist von einem Landkreiszuschuss von 900.000,-- € auszugehen. Im Haushalt 2003 waren 1.255.806,-- € veranschlagt.
2.DRK-Pflegeheim Oberkochen
Nach dem Bescheid über die Landesförderung vom 11.04.2003 beträgt der gesamte öffentliche Zuschuss 1.099.431,-- €. Der vom Ostalbkreis zu tragende kommunale Zuschuss beträgt 366.477,-- €. Der bisherige Haushaltsansatz von 466.506,-- € ist deshalb entsprechend zu reduzieren.
3.DRK-Pflegeheim Schillerhöhe, Aalen
Der DRK Kreisverband Aalen plant den Neubau eines Pflegeheimes in Aalen mit 50 Plätzen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags hat in der Sitzung am 14.07.2003 beschlossen, das Vorhaben auf der Grundlage der anstehenden Neuregelungen im Landespflegegesetz zu fördern. Nach aktuellen Kostenschätzungen ist von einem Landkreiszuschuss von 690.240,-- € auszugehen.
Die Förderung des Vorhabens ist neu in den Vermögenshaushalt aufzunehmen.
Finanzierung und Folgekosten:
s. Haushaltsplanentwurf - Haushaltsstelle 2.4700 Anlagen:
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Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Traub
Fachdezernent__________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Kämmerei__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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