Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Caritas-Verband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. als Träger der Caritas Ostwürttemberg Verträge
a)zur Übernahme von Sozialhilfeaufgaben für volljährige Wohnungslose
b)zur Kostenvereinbarung für die Notübernachtungsstelle für Wohnungslose in Aalen
c)zur Mitfinanzierung der Tagesstätten für Wohnungslose in Aalen und Schwäbisch Gmünd
in Abstimmung mit dem Kreisrechnungsprüfungsamt abzuschließen Sachverhalt/Begründung:
1. Übernahme von Sozialhilfeaufgaben für volljährige Wohnungslose
Die zentralen Beratungsstellen der Caritas-Ostwürttemberg in Aalen und Schwäbisch Gmünd (ZBS) übernehmen seit Jahren bei alleinstehenden Wohnungslosen die Auszahlung der Tagessätze für den Lebensunterhalt, die Ausgabe von Krankenscheinen bei Krankenhilfebedürftigkeit sowie die Geldverwaltung für Personen, die nicht in der Lage sind, mit ihrem Einkommen angemessen umzugehen. Diese Aufgaben hatte der Ostalbkreis als örtlicher Sozialhilfeträger an die Caritas Ostwürttemberg übertragen.
Aufgrund der Zuständigkeitsänderung bei den Hilfen an Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 72 BSHG) ist die Kostentragungszuständigkeit für die Hilfe an Wohnungslose differenzierter geworden. Grundsätzlich übernimmt der Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die erforderlichen Betreuungskosten. Für den Personenkreis der Durchreisenden und der Wohnungslosen, die keine Integrationshilfen in Anspruch nehmen, ist der Ostalbkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Es ist deshalb zwischen dem Ostalbkreis und der Caritas eine entsprechende Leistungs- und Kostenvereinbarung abzuschließen.
Im Jahr 2002 wurden von der Caritas in Schwäbisch Gmünd an 2.244 Personen und in Aalen an rd. 1.400 Personen Sozialhilfe-Tagessätze ausbezahlt. Ziel der Sozialhilfeleistung ist es auch für diesen Personenkreis eine Wiedereingliederung in das Arbeits- bzw. Gesellschaftsleben zu erreichen. Es ist sinnvoll, die Abwicklung der Sozialhilfeleistungen durch die zentrale Beratungsstelle der Caritas abzuwickeln, weil hier ein schneller und direkter Kontakt zu deren Eingliederungsangeboten hergestellt werden kann.
In den Vorbereitungsgesprächen ist mit der Caritas Einigung erzielt worden, dass für diese Aufgabenstellung ein Personalkontingent von 30 % einer Stelle vorgesehen werden soll. Für das laufende Jahr 2003 beträgt demnach der Landkreiszuschuss für diesen Aufgabenanteil 16.000,-- €
II. Kostenvereinbarung zur Notunterkunft für Wohnungslose in Aalen
Angegliedert an die zentrale Beratungsstelle der Caritas in Aalen, ist auch eine sogenannte Notübernachtungsstelle. Personen die die Notübernachtung nutzen, haben pro Übernachtung eine Pauschale zu bezahlen, die sie - sofern die Voraussetzungen vorliegen - vom Sozialhilfeträger Ostalbkreis als Kosten der Unterkunft ersetzt bekommen.
Nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes ist der Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme nur verpflichtet, wenn zwischen ihm und dem Träger der Einrichtung eine Kostenvereinbarung abgeschlossen ist.
Für die von der Caritas in Schwäbisch Gmünd betriebene Notübernachtungsstelle hat der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 10.06.2003 einer Kostenvereinbarung zugestimmt. Nach entsprechenden Verhandlungen steht jetzt auch der Abschluss einer Kostenvereinbarung für die Stelle in Aalen zur Entscheidung an.
Das Sozialamt der Stadt Aalen hatte in der Vergangenheit für eine Übernachtung einen Betrag von 30,-- DM ersetzt. In den Gesprächen mit der Caritas Ostwürttemberg wurde ab dem 01.01.2003 ein täglicher Übernachtungssatz von 16,-- € verhandelt. Ab 2004 soll die Höhe des Übernachtungssatzes jährlich jeweils zum 01.01. in Höhe des durchschnittlichen Tarifabschlusses nach dem BAT im Öffentlichen Dienst angepasst werden.
In der Kostenrechnung der Caritas enthalten sind Beiträge für den Hausmeisterdienst, für die Miete und die Energiekosten der Räumlichkeiten sowie Sachkosten zum Betrieb der Notübernachtung.
III.Mitfinanzierung der Tagesstätten für Wohnungslose in Aalen und Schwäbisch Gmünd
Die zentralen Beratungsstellen der Caritas Ostwürttemberg in Aalen und Schwäbisch Gmünd betreiben im Rahmen ihrer Struktur auch Tagesstätten als niederschwellige Begegnungs-, Vermittlungs- und Beratungsangebote für Menschen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten bestehen.
Für den die Tagesstätten in Anspruch nehmenden Personenkreis sind ausgehend von der derzeitigen rechtlichen Situation sowohl der Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe, als auch der Ostalbkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Es handelt sich um ein offenes Angebot, bei dem eine differenzierte Abklärung der Kostenträgerschaft nur mit zeitaufwändigen Erhebungen gewährleistet werden könnte. Es wurde deshalb mit dem Landeswohlfahrtsverband Einvernehmen darüber erzielt, dass dieser die Personalkosten für die Tagesstätten finanziert und der Ostalbkreis die Sachkosten übernimmt.
Die Caritas kalkuliert die Sachkosten für die beiden Tagesstätten Aalen und Schwäbisch Gmünd auf jährlich 7.500,-- €. Die Beträge setzen sich aus anteiligen Mietkosten und insbesondere Nebenkosten für die Reinigung und Instandhaltung der Räume zusammen.
Finanzierung und Folgekosten:
Die Kosten die sich aus den 3 Verträgen ergeben, sind für das laufende Jahr 2003 im Haushaltsplan und für das Jahr 2004 im Entwurf des Haushaltsplanes eingestellt.
Anlagen:
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Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Traub
Fachdezernent__________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Kämmerei__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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