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Vorlage - 116/2023  

 
 
Betreff: Positionspapier aller Landkreise Baden-Württembergs für eine nachhaltige Verwaltungsdigitalisierung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Digitalisierung und Organisation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
19.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - OZG Umsetzung und Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland
Anlage 2 - Soll-Zustand E-Governmentkoordinatoren
Anlage 3 - Positionspapier des Landkreises Baden-Württemberg zur nachhaltigen Verwaltungsdigitalisierung

Antrag der Verwaltung

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Finanzen unterstützen das Positionspapier der Landrätinnen- und Landrätekonferenz Baden-Württemberg. In Ergänzung des Positionspapiers wird das Land Baden-Württemberg aufgefordert, die Digitalisierung zu beschleunigen und nachhaltig sicherzustellen und damit verbunden insbesondere auch die bislang befristete finanzielle Personalkostenförderung für die Stellen der E-Governmentkoordinatoren zur Unterstützung der Digitalisierung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden unbefristet zu gewähren.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das E-Government sowie auch die Digitalisierung der Verwaltung kommen in Deutschland nach wie vor zu langsam voran. Dies zeigt sich insbesondere im internationalen Vergleich. In Baden-Württemberg wurde die Verwaltungsdigitalisierung zwar beherzt und in engem Schulterschluss zwischen dem Land Baden-Württemberg und der kommunalen Ebene angegangen. Doch ist man auch hierzulande noch weit von der gesetzten Zielsetzung entfernt.

 

Maßgebliche Gründe für die schleppende Entwicklung der Digitalisierung in Deutschland sind insbesondere der Föderalismus mit den damit verbundenen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, fehlende verbindliche Vorgaben von Seiten des Bundes wie auch der jeweiligen Länder, unterschiedliche Auffassungen zur Anwendung von Microsoftprodukten zwischen dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik und der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, vergaberechtliche Aspekte und anderes mehr.

 

Wie komplex und kompliziert sich die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) und die Digitalisierung in Deutschland gestaltet ist dem in der Anlage 1 beigefügten Schaubild eindrucksvoll zu entnehmen.

 

In Baden-Württemberg wendet die weit überwiegende Anzahl der Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise Verfahren der kommunalen Datenanstalt Komm.ONE an. Die Datenanstalt Komm.ONE ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg und des kommunalen Zweckverbands 4IT, zu dem sich die ehemals rechtlich selbstständigen Rechenzentren Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen Ulm (KIRU), Kommunale Datenanstalt Region Stuttgart (KDRS), Kommunale Informationsverarbeitung Baden Franken (KIVBF) und die Datenzentrale Baden-Württemberg zusammengeschlossen haben. Kernaufgabe von Komm.ONE ist die Entwicklung standardisierter Software sowie die Unterstützung der Kommunen bei der elektronischen Datenverarbeitung. Bei der Entwicklung von Verfahren ist die jeweils damit verbundene Finanzierung von zentraler Bedeutung. Dies betrifft insbesondere die vom Land und den einzelnen Ministerien vorgegebenen Fachverfahren sowie die Anbindung der Fachverfahren an die Bürgerplattform ServiceBW.

 

Die kommunale Ebene in den Gemeinden, Städten, Stadt- und Landkreisen ist der unmittelbaren Erwartungshaltung der Bürger und Wirtschaft ausgesetzt, möglichst rasch und allumfassend medienbruchfrei Verwaltungsdienstleistungen anzubieten. Gleichzeitig ist es der kommunalen Ebene aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen und komplexen wechselseitigen Beziehungen allein unmöglich, die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen. In einer Klausurtagung unter Beteiligung von Vertretern der Landkreise sowie der Führungsebene der Datenanstalt Komm.ONE wurden strategische Voraussetzungen für eine Beschleunigung und nachhaltige Ausgestaltung der Verwaltungsdigitalisierung erarbeitet, welche im April 2023 im Rahmen einer Landrätinnen- und Landrätekonferenz als Positionspapier (Anlage 3) beschlossen wurden.

 

 

 

Die Umsetzung der dabei erhobenen Forderungen bedarf entsprechender politischer Beschlüsse und erfordert in der Folge die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel auf Landesebene. Daher ist es umso wichtiger, auf möglichst breiter Basis die Betroffenheit und das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass auf politischer Ebene die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung der genannten Forderungen gefasst werden.

 

Finanzielle Förderung der E-Governmentkoordinatoren

 

Im Rahmen der Verhandlungen der gemeinsamen Finanzkommission zur Finanzierung und Umsetzung des OZG und der Digitalisierung in Baden-Württemberg konnte Ende 2021 erreicht werden, dass in den 35 Landkreisen in Baden-Württemberg acht Millionen Euro für die Schaffung von 35 befristeten E-Governmentkoordinatoren bereitgestellt werden. Die E-Governmentkoordinatoren haben insbesondere die Aufgabe, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zentral und bedarfsorientiert bei den bereits vorhandenen und neu entstehenden Aufgaben der Verwaltungsdigitalisierung zu beraten, sie bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen und gebündelt zu informieren. Darüber hinaus sollen die E-Governmentkoordinatoren für einen regionalen Informationsaustausch und interkommunale Kooperationen sorgen. Die E-Governmentkoordinatoren haben eine rein nach außen gerichtete Funktion, die auf die Unterstützung und Begleitung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abzielt. Die Umsetzung von eigenen Digitalisierungsprojekten der Landkreise gehört nicht zum Aufgabenkreis der E-Governmentkoordinatoren. Die Zielsetzung der Funktionsweise der E-Governmentkoordinatoren ist dem Schaubild in Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die bisherige Erfahrung zeigt schon jetzt, dass Verwaltungsdigitalisierung eine in die Zukunft gerichtete Daueraufgabe darstellt und die Funktion der E-Governmentkoordinatoren auch langfristig sichergestellt werden muss. Vor diesem Hintergrund sollte das Land die finanzielle Förderung der E-Governmentkoordinatoren dauerhaft sicherstellen und die bisherige Befristung aufheben.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

- OZG Umsetzung und Verwaltungsdigitalisierung

- Soll-Zustand E-Governmentkoordinatoren

- Positionspapier des Landkreises Baden-Württemberg zur nachhaltigen Verwaltungsdigitali-
  sierung

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Däuble, Digitalisierung und Organisation

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - OZG Umsetzung und Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland (506 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Soll-Zustand E-Governmentkoordinatoren (243 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Positionspapier des Landkreises Baden-Württemberg zur nachhaltigen Verwaltungsdigitalisierung (2745 KB)