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Vorlage - 514/03  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zum Schwerstbehindertenfahrdienst
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Sozialamt   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
04.12.2003 
Sitzung des Sozialausschusses einschl. Widerspruchsausschuss      

Antrag der Verwaltung:

 

Der Preis für die Wertmarke zur Teilnahme am Schwerstbehindertenfahrdienst des Ostalbkreises wird ab 01.01.2004 auf 70,-- € erhöht.

 

Die Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schwerstbehindertenfahrdienstes werden entsprechend geändert


Sachverhalt/Begründung:

 

 

I  Ausgangssituation:

 

Der Ostalbkreis hat für Personen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung öffent­liche Verkehrsmittel nicht benützen können einen Schwerstbehindertenfahrdienst eingerichtet. Zum 01.07.1994 sind die Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schwerst­behindertenfahrdienstes im Ostalbkreis neu gefasst worden. Unter Ziffer 5.2 ist geregelt, dass Berechtigte als Eigenbeitrag eine Wertmarke bei den Fahrdiensten des  Ostalb­kreises erwerben müssen. Nur bei Kauf der Wertmarke ist eine Teilnahme am Schwerst­behindertenfahrdienst möglich. Der Preis für eine Wertmarke beträgt bisher 60,-- € im Jahr.

 

Wegen der schwierigen Haushaltssituation des  Ostalbkreises hat der Kreistag am 14.10.2003 unter anderem eine Kürzung der Landkreismittel für den Schwerstbe­hindertenfahrdienst beschlossen. Bisher standen Haushaltsmittel in Höhe von 98.168,-- € zur Verfügung. Auf der Basis des Beschlusses vom 14.10.2003 wurden im Haushaltsentwurf für das Jahr 2004 75.000,-- €  für die Finanzierung des Fahrdienstes eingestellt.

 

 

II. Umsetzung des Kreistagsbeschlusses:

 

Der Kürzungsbeschluss des Kreistags am 14.10.2003 bedeutet für die beiden Träger des Schwerstbehindertenfahrdienstes, die beiden DRK-Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd erhebliche Umsetzungsprobleme. In Gesprächen der Verwaltung mit Vertretern beider Fahrdienste wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die grundsätzliche Struktur des Fahrdienstes aufrecht erhalten werden sollte, um Schwerstbehinderten im Ostalbkreis weiterhin die Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen zu ermöglichen.

 

Um die veränderte Einnahmesituation mit den Anforderungen in Einklang zu bringen, wird von den Trägern und der Kreisverwaltung einvernehmlich vorgeschlagen, zum einen eine maßvolle Erhöhung des Wertmarkenpreises von 60,-- € auf 70,-- € vorzunehmen. Daneben wollen die Träger des Fahrdienstes sich intensiv darum bemühen, Spenden zu akquirieren und außerdem durch gezielte Steuerung Kostenersparnisse erzielen.

 

Die moderate Erhöhung des Wertmarkenpreises ist aus Sicht der Verwaltung zu rechtfertigen, weil bei den Fahrdienstnutzern im Ostalbkreis im Gegensatz zu anderen Stadt- und Landkreisen keine Einkommens- und Vermögensprüfung stattfindet. Der Ostalbkreis ist auf der Grundlage des Bundessozialhilfegesetzes nur verpflichtet für Sozialhilfebedürftige ein entsprechendes Angebot vorzuhalten. Der monatliche Eigenbeitrag würde nach der Erhöhung 5,83 € betragen. Fahrdienstträger und Verwaltung haben Vertreter der Behindertenverbände im Ostalbkreis für den 26.11.2003 zu einem Gespräch eingeladen, bei dem die geplanten Änderungen vorgestellt werden. Über Inhalt und Ergebnisse dieses Gesprächs wird in der Sitzung  des Sozialausschusses mündlich berichtet.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Für den Schwerstbehindertenfahrdienst sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004 75.000 € eingestellt.


Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Traub

 

Fachdezernent__________________________________________________

Rettenmaier

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel