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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der OstalbMobil GmbH
Sachverhalt/Begründung
Am Stammkapital in Höhe von 100.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 50.000 € (50 %) beteiligt.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der OstalbMobil GmbH, mit 50 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1 und 2). Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Zustimmung zum Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der OstalbMobil GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss 2022 wurde von der Aalener Wirtschaftstreuhand GmbH, Aalen geprüft.
Der Jahresabschluss der OstalbMobil GmbH zum 31.12.2022 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 1.631.550,41 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 36.673,03 € aus.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und zur Finanzierung anstehender Investitionen in Zusammenhang mit der Einführung des JugendTickets BW und des Deutschland-Tickets verwendet.
Nach § 9 Abs. 2 e) des Gesellschaftsvertrages der OstalbMobil GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten. Zu 4). Abberufung Geschäftsführung
Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. j) des Gesellschaftsvertrages der OstalbMobil GmbH ist die Gesellschafterversammlung für alle Angelegenheiten zuständig, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung aus und wird gebeten, der Abberufung von Herrn Paul-Gerhard Maier als Geschäftsführer zum 30.04.2023 zuzustimmen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Bilanz 2022 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2022
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landra
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