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Vorlage - 104/2023  

 
 
Betreff: Freiwillige Führerscheinrückgabe für Senioreninnen und Senioren -
Übertragung in das "D-Ticket"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
13.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und stimmt einer Fortführung mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Seit 2016 bietet OstalbMobil, zusammen mit dem Ostalbkreis, Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit ihre Fahrerlaubnis abzugeben. Im Gegenzug bekamen sie für den Zeitraum von zwei Monaten eine OstalbMobil-Netzkarte und eine persönliche Mobilitäts-Beratung. Die Maßnahme diente sowohl der Kundenneugewinnung als auch im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit.

 

Es wurde in der Folge stets von einer im Schnitt niedrigen zweistelligen Zahl von Seniorinnen und Senioren pro Jahr in Anspruch genommen. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2022: Das Land Baden-Württemberg initiierte zusammen mit einigen Verkehrsverbünden das Projekt „Bus und Bahn statt Führerschein“ und bezuschusste verbundweit gültige Jahresabos mit 3 Mio. Euro. Auch OstalbMobil beteiligte sich an der Aktion. Aufgrund der attraktiven Konditionen überzeugte das Angebot über 60 Seniorinnen und Senioren. Knapp 120.000 Euro Landesmittel flossen bislang hierfür auf die Ostalb.

 

Im laufenden Jahr haben bislang 9 Personen von der im Landkreis etablierten Führerscheinrückgabe (2 Monate Freifahrt) Gebrauch gemacht. Allesamt im Übrigen aus den beiden großen Kreisstädten Schwäbisch Gmünd und Aalen.

 

Durch die Einführung des D-Tickets im Mai 2023 sowie dem Auslaufen der Landesförderung für die Sonderaktion „Bus und Bahn statt Führerschein“ ergibt sich nun die grundsätzliche Frage des künftigen Umgangs. Es werden drei Möglichkeiten gesehen mit der Aktion „Freiwillige Führerscheinrückgabe“ umzugehen:

 

1. Aufgabe der Maßnahme

 

Die Aktion „Freiwillige Führerscheinrückgabe“ wird beendet. Dies ließe sich aufgrund der überschaubaren Fallzahlen und des relativ hohen Verwaltungsaufwandes durchaus begründen.

 

2. Weiterführung gemäß bisheriger Bedingungen

 

Die Aktion wird unter den bekannten Konditionen fortgesetzt, jedoch mit der Neuerung, dass fortan ein „D-Ticket“, statt einer OstalbMobil-Netzkarte ausgegeben würde. Somit würden etablierte Prozesse fortgetragen und OstalbMobil bzw. der Ostalbkreis hätten in diesem Segment ein Angebot für potenzielle Nutzerinnen und Nutzer.

 

3. aufgewertete Weiterführung

 

Um die „freiwillige Führerscheinrückgabe“ in ihrer Attraktivität zu steigern, wird neben der nur folgerichtigen Überführung ins D-Ticket angeregt, die im Gegenzug zur Aufgabe der Fahrerlabunis eingeräumten zwei Monate Freifahrt deutlich auszuweiten um einen echten Mehrwert darstellen zu können. Hier sind verschiedene Überlegungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ausweitung von zwei auf bis zu sechs Monaten. Der jeweiligen Person könnten fünf Freimonate sofort eingeräumt werden. Sofern diese das „D-Ticket“ dann ununterbrochen weiter bezieht, würde ein zusätzlicher Freimonat nach einem Jahr Bezugsdauer gewährt werden.

Somit wäre dem wünschenswerten Umstieg von der PKW- auf die ÖPNV-Nutzung Rechnung getragen. Eine abgestimmte öffentlichkeitswirksame Begleitung würde die Aufwertung begleiten.

 

Wie machen es andere Landkreise?

 

Höchst unterschiedlich. Viele Landkreise in Baden-Württemberg haben, im Gegensatz zum Ostalbkreis, Senioren-Tickets im Angebot und verzichten auf darüberhinausgehende Maßnahmen. Die VVS-Verbundlandkreise wollen auch künftig an den 12 Monaten Freifahrt der Landesaktion festhalten. Bezahlt werden diese stets aus Mitteln der jeweiligen Aufgabenträger.


Finanzierung und Folgekosten

 

Je nach Fallzahl würde der Preis des D-Tickets (derzeit 49 Euro/Monat) für den Ostalbkreis fällig. Bei dem oben vorgeschlagenen Verfahren und unterstellten 50 Bezieherinnen und Beziehern wären das im Jahr dementsprechend 14.700 Euro. Diese würden der Haushaltstelle 55470010001 Kostenstellen 43180015 „Landkreisweite Fahrpreiskooperation“ entnommen.


Anlagen

 

keine

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat