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Vorlage - 102/2023  

 
 
Betreff: Bericht über den Umsetzungsstand der Mobilitätsstationen an Bahnhöfen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
13.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die vorgestellten Planungen und Gutachten im Bereich Mobilitätsstationen weitervoranzutreiben.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 12. Juli 2021 wurde das Themenfeld Mobilitätsstationen sowie die Herangehensweise zur Bündelung von verschiedenen Mobilitätsangeboten und zum Aufbau von Mobilitätsstationen vorgestellt (Vorlage 156/2021). Der vorliegende Bericht zeigt die aktuellen Entwicklungen und den Umsetzungsstand in diesem Bereich auf.

 

 

Modernisierung der Bahnhöfe und Weiterentwicklung zu Mobilitätsdrehscheiben

 

Gemäß der skizzierten Vorgehensweise in der Vorlage 156/2021, zunächst die Bahnhöfe aufzuwerten und zu attraktiven Mobilitätsstationen auszubauen, hat das Landratsamt Ostalbkreis am 5. November 2021 und 18. Juli 2022 Bahnhofs-Workshops mit allen Bahnhofskommunen organisiert. Im Rahmen dieser Veranstaltungen konnte gemeinsam mit den Kommunen sowie den weiteren relevanten Akteuren wie der DB Station&Service, dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM BW), dem Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) oder der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) offene Fragen geklärt werden und ein Fahrplan für das weitere Vorgehen entwickelt werden. Im Rahmen der Veranstaltungen haben sich zwei Handlungsfelder aufgezeigt. Zum einen die Modernisierung der Bahnhofsinfrastruktur mit barrierefreiem Ausbau, Einrichtung von Personenaufzügen und Aufhöhung der Bahnsteige und zum anderen die Aufwertung des Bahnhofsumfelds und Verknüpfung mit weiteren Mobilitäts- und Serviceangeboten. Daraufhin wurden durch die Kreisverwaltung weitere Gespräche mit den interessierten Kommunen und den Vertretern der DB, NVBW und des RPS koordiniert, um Fragen der technischen Machbarkeit, des Kostenrahmens und der Fördermöglichkeiten zu klären.

 

 

1. Aktueller Stand der Bahnhofsmodernisierung

 

In Bezug auf die Modernisierung der Bahnhofsinfrastruktur wurden durch den Betreiber der Bahnhöfe DB Station&Service für die Bahnhöfe Böbingen an der Rems, Westhausen, Lauchheim, Lorch und Waldhausen (bei Lorch) Präsentationen mit Maßnahmenpaketen sowie Kalkulationen erarbeitet und in Einzelterminen den Kommunen und der Landkreisverwaltung vorgestellt.

 

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Abbildung 1: Modernisierter Bahnhof Goldshöfe

 

Die Gemeinde Böbingen an der Rems hatte sich in der Vergangenheit bereits intensiv darum bemüht, in das attraktive Bahnhofsmodernisierungsprogramm (BMP) II des Landes Baden-Württemberg aufgenommen zu werden. In diesem Rahmen wurden bzw. werden aktuell die Bahnhöfe Bopfingen, Goldshöfe und Mögglingen modernisiert. Für den Bahnhof Böbingen wurde durch DB Station&Service ein Modernisierungskonzept mit barrierefreiem Ausbau erarbeitet und durch das RPS hinsichtlich der Fördermöglichkeiten im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) geprüft. Mit der Förderung durch das LGVFG unterstützt das Land Baden-Württemberg Kommunen und Verkehrsunternehmen beim Bau, Aus- oder Umbau der Verkehrsinfrastruktur. Nach Abschätzung des RPS würde von den Gesamtprojektkosten in Höhe von ca. 8,8 Mio. Euro noch ein kommunaler Finanzierungsanteil von bis zu 7,5 Mio. Euro bei der Gemeinde Böbingen verbleiben. Auf dieser Basis hat der Gemeinderat der Gemeinde Böbingen am 25. April 2022 entschieden, die Modernisierung des Bahnhofs unter diesen Rahmenbedingungen vorerst nicht weiterzuverfolgen.

 

Beim Bahnhof Westhausen handelt es sich um eine kleine Verkehrsstation, die laut DB noch eine gute Infrastruktur aufweist. Für Westhausen würden sich die Gesamtkosten für eine Erhöhung des Bahnsteigs auf 76 cm zum niveaugleichen Einstieg auf voraussichtlich etwa 2,4 Mio. Euro belaufen. Die Projektunterlagen wurden hinsichtlich der Fördermöglichkeiten durch das RPS geprüft. Die Kommune hat den Ausbau ebenfalls aufgrund des hohen kommunalen Eigenanteils vorerst zurückgestellt.

 

Beim Bahnhof Lauchheim handelt es sich ebenfalls um eine kleine Verkehrsstation. Ein barrierefreier Ausbau würde sich auf 9,6 Mio. Euro (zzgl. 2,3 Mio. Euro für zwei Aufzüge) Gesamtkosten belaufen. Die Fördermöglichkeiten sind hier ebenfalls unzureichend, weshalb das Vorhaben aktuell nicht weiterverfolgt wird.

 

Insgesamt ist der Bahnhof Lorch in einem sehr guten Zustand mit guter Ausstattung. Die DB hat trotzdem noch einige Maßnahmen erarbeitet wie der Bahnhof optimal barrierefrei ausgebaut werden könnte. Die Gesamtkosten würden für die Belagserneuerung inkl. des Einbaus von Blindenleitstreifen an beiden Gleisen sowie der Aufwertung der Personenunterführung und der Erneuerung der Bahnsteigausstattung etwa 3,8 Mio. Euro betragen. DB Station&Service hat in der Zwischenzeit die Überdachung an den Bahnsteigen modernisiert. Der umfangreiche Ausbau der Bahnsteige wird derzeit durch die Kommune nicht weiterverfolgt.

 

Laut DB liegt der schlechte Zustand des Bahnhofs Waldhausen insbesondere auch an dem großen Vandalismus-Problem (u. a. wird die Bahnhofsausstattung zerstört, Graffiti etc.). Der von der DB Station&Service vorgestellte Maßnahmenumfang beinhaltet eine Bahnsteigverlängerung und die Belagserneuerung inkl. Einbau des Blindenleitstreifens sowie als weitere Maßnahmen eine Aufwertung der Personenunterführung inkl. Einhausung und Erneuerung bzw. Anpassung der Bahnsteigausstattung im erforderlichen Umfang. Zudem die barrierefreie Erschließung der beiden Außenbahnsteige mittels Einbau zweier Aufzugsanlagen an die bestehende Personenunterführung. Dafür wurden die Gesamtkosten auf 8,3 Mio. Euro geschätzt. Eine Option wäre es nur die Personenunterführung und die Einhausung zu sanieren. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beträgt 700.000 Euro. Auch hier war der verbleibende Eigenanteil zu hoch für die Kommune.

 

Der Bahnhof Mögglingen wird im Rahmen des BMP II modernisiert. Der Zeitplan der Bahn sieht den Umbau für die Jahre 2028/29 vor. Der Maßnahmenumfang wurde der Kommune bereits durch die DB vorgestellt. Offene Fragen insbesondere zur Bahnsteighöhe und zu den Zugängen wurden geklärt. Die Maßnahme wurde Anfang 2022 im Gemeinderat vorgestellt und die Verwaltung mit dem Abschluss eines Finanzierungsvertrags mit DB Station&Service beauftragt. Die Gemeinde Mögglingen hat einen kommunalen Eigenanteil in Höhe von 340.000 Euro zu tragen.

 

Die Modernisierung des Bahnhofs Ellwangen ist neben den Aspekten der Barrierefreiheit insbesondere auch aus verkehrlichen Gründen erforderlich, um beispielsweise gleichzeitige Einfahrten von zwei Zügen zu ermöglichen und dadurch Fahrzeitgewinne zwischen Aalen und Crailsheim zu realisieren. Die Anpassung des Bahnhofs Ellwangen ist daher Bestandteil des geplanten Infrastrukturausbaus auf der Oberen Jagstbahn (s. Vorlage 066/2023 Schienenverkehrsvorhaben im Ostalbkreis – Bericht zum Sachstand der Planungen) und im Rahmen des Bundes-GVFG-Vorhabens des Ostalbkreises zum Ausbau der Rems- und Oberen Jagstbahn eingeplant. Eine Aufteilung des kommunalen Finanzierungsanteils zwischen der Stadt Ellwangen und dem Ostalbkreis ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu verhandeln.

 

 

2. Aktueller Stand bei der Aufwertung des Bahnhofsumfelds

 

Durch die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen, Sharing-Angeboten, Park+Ride-Anlagen oder einer besseren Verknüpfung mit dem Busverkehr können Bahnhöfe in ihrer Rolle als Mobilitätsdrehscheiben gestärkt werden und den Bürgerinnen und Bürgern das Umsteigen auf den Umweltverbund erleichtern. Diese Maßnahmen sind ebenfalls grundsätzlich förderfähig im Rahmen des LGVFG. Damit das Regierungspräsidium Stuttgart die Möglichkeiten einer Förderung von Maßnahmen zur Aufwertung des Bahnhofsumfelds gemäß LGVFG prüfen kann, sind entsprechende Planungen sowie Kalkulationen durch die Kommunen vorzubereiten. Bislang liegen für die Kommunen Westhausen und Lauchheim konkrete Konzepte zur Aufwertung des Bahnhofsumfelds vor. Diese wurden in Abstimmung mit dem RPS und der Landkreisverwaltung zur Programmaufnahme im LGVFG angemeldet und Anfang 2023 auch in das Ausbauprogramm des Landes aufgenommen. Im Anschluss haben die Kommunen nochmals Gelegenheit, ihre Konzepte ggf. anzupassen und ihre finalen Anträge zur Projektförderung beim RPS innerhalb von drei Jahren einzureichen. Dieses entscheidet dann über den Antrag auf Förderung und die entsprechende Bewilligung des jeweiligen Vorhabens. Mit Vorliegen der Bewilligung kann das Vorhaben realisiert werden.

 

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Abbildung 2: Verfahren zur LGVFG-Förderung

 

In Westhausen ist eine umfassende Aufwertung des Bahnhofareals geplant. Beispielsweise sollen Park & Ride-Parkplätze geschaffen werden sowie wettergeschützte und in Teilen auch abschließbare Unterstellmöglichkeit für Fahrräder und E-Bikes angeboten werden. Daneben sollen sowohl für E-Fahrzeuge als auch E-Bikes Ladestationen errichtet werden. Um den Fahrgästen auch bei längeren Wartezeiten einen ausreichenden Wetterschutz bieten zu können, soll ein überdachter Wartebereich mit Sichtkontakt zu den Gleisen eingerichtet werden. Neben Sitzmöglichkeiten sind auch weitere Angebote, wie WLAN-Zugang, eine Steckdose, Informationstafeln oder eine Büchertauschbörse denkbar. Um die geplante Mobilitätsstation zu ergänzen, wurde bereits eine Mitfahrbank direkt am Bahnhof eingerichtet und darüber hinaus ist eine E-Carsharing-Station geplant.

 

In den Planungen der Kommune Lauchheim wird eine Neugestaltung der Bahnhofstraße und des Bahnhofsumfeldes angestrebt. Hierbei umfassen die Maßnahmen ebenfalls die Einrichtung von überdachten Fahrradabstellplätzen sowie Fahrradboxen. Durch die Schaffung von Parkflächen für PKWs und Fahrräder soll die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz zudem gesichert werden. Da ein Drittel der Parkmöglichkeiten für E-Fahrzeuge und E-Bikes mit zugehörigen Lademöglichkeiten sowie sicheren Abstellanlagen vorgesehen sind, werden klimafreundliche Mobilitätsformen gestärkt. Durch die Schaffung eines 2,5 m breiten Gehweges, einer neuen barrierefreien Zuwegung vom angrenzenden Wohngebiet, neue Treppen- und Rampenanlagen und der Schaffung von Behindertenparkplätzen wird eine Barrierefreiheit des Bahnhofsumfeldes erstmalig hergestellt.

 

 

3. Stellungnahme zum LGVFG durch den Ostalbkreis

 

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg teilte im April 2022 mit, dass die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des LGVFG (VwV-LGVFG) überarbeitet werden soll. In diesem Rahmen wurden die Kommunen angehört und um Stellungnahme gebeten. Es sollten Punkte benannt werden, die bei der Überarbeitung der VwV-LGVFG zwingend berücksichtigt werden sollten. Mit den Erfahrungen zur bisherigen Förderpraxis bei der Bahnhofsmodernisierung hat der Ostalbkreis Änderungen angeregt. Die Landkreisverwaltung hat in ihrer Stellungnahme insbesondere darauf hingewiesen, dass die finanzielle Ausgangssituation der kleineren Bahnhofskommunen verstärkt berücksichtigt werden sollte, sodass sich die tatsächliche Zuschusshöhe verbessert und attraktiver für kleinere Kommunen wird, die bereit sind eine gesamtbetrachtende Bahnhofsmodernisierung vorzunehmen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, die pauschalen oder gedeckelten Zuschüsse bspw. für Aufzugsanlagen an die tatsächlichen und deutlich gestiegenen Investitionskosten anzupassen. Zudem sollte die Umgestaltung von Personenunterführungen an Bahnhöfen als Fördertatbestand im LGVFG anerkannt werden. Bislang sind diese Kosten vollumfänglich von der Kommune zu tragen.

 

 

4. Bahnhöfe als Verknüpfungspunkte mit dem ÖPNV und weiteren Mobilitätsangeboten

 

Neben der Verknüpfung von SPNV und ÖPNV besteht an einigen Bahnhöfen des Ostalbkreises die Möglichkeit auf weitere nachhaltige Mobilitätsangebote umzusteigen. An allen Bahnhöfen ist Bike & Ride möglich, zumindest werden normale Fahrradabstellbügel bereitgestellt, teilweise auch überdacht. An den Bahnhöfen in Schwäbisch Gmünd und Aalen gibt es ein Fahrradparkhaus mit einigen zugangsgesicherten Fahrradboxen.

 

An den Bahnhöfen in Schwäbisch Gmünd und Aalen kann zudem auf das Bike-Sharing-Angebot mit Leihfahrrädern und Pedelecs von RegioRadStuttgart umgestiegen werden. Am Aalener Hauptbahnhof besteht zusätzlich die Möglichkeit, zum Leihen eines E-Lastenrads. In Schwäbisch Gmünd werden zusätzlich E-Scooter der Anbieter „Lime“ und „Zeuss“ angeboten.

 

In der Raumschaft zwischen Ellwangen und Bopfingen wurde ein Rufbus-Angebot etabliert und es besteht die Möglichkeit dort an den Bahnhöfen auf den StadtLandBus umzusteigen. Die Buchung ist mittlerweile auch digital über eine Buchungsplattform möglich. In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 03.05.2023 wurde die geplante Erweiterung des StadtLandBus in der Raumschaft Virngrund behandelt (Vorlage - 067/2023).

 

In Bezug auf Mitfahr-Angebote steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Ostalbkreises die kostenlose Mitfahr-Plattform PENDLA Ostalbkreis zur Verfügung. Über die digitale Mitfahrzentrale können sich Pendlerinnen und Pendler auch an den Haltestellen des ÖPNV verabreden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine Fahrgemeinschaft an einer Mitfahrbank zu finden. Die Mitfahrbänke befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt hauptsächlich in der Jagstregion, weitere Stationen im Ostalbkreis werden derzeit geplant. In Westhausen befindet sich eine Mitfahrbank-Station direkt am Bahnhof. Daneben planen einige Kommunen das Carsharing-Angebot im Ostalbkreis auszubauen. Unter anderem in Böbingen ist ein E-Carsharing-Standort am Bahnhof geplant. In Lorch wurden am dortigen Park+Ride-Parkplätze Anfang 2023, in einem Pilotprojekt, eine große Anzahl an E-Ladepunkten errichtet.

 

Abbildung 3: Mitfahrbänkle am Bahnhof Westhausen

 

Die Sichtbarkeit von Mobilitätsangeboten und Mobilitätsstationen kann durch Mobilitätssäulen verstärkt werden. Die Säulen informieren über nachhaltige Mobilitätsangebote in der Umgebung und über regionale Sehenswürdigkeiten, darunter Hinweise auf den öffentlichen Nahverkehr, Fahrradverleihstationen und Sharing-Angebote. Im Ostalbkreis wurden im Rahmen eines Pilotprojekts des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg bereits in Schwäbisch Gmünd und Ellwangen mehrere Mobilitätssäulen errichtet. In Schwäbisch Gmünd befindet sich eine große Säule auf dem Bahnhofsvorplatz und in Ellwangen eine kleinere Säule mit Fahrradreparaturset ebenfalls direkt am Bahnhof.

 

Schwäbisch Gmünd - Mobilitätssäulen

Abbildung 4: Mobilitätssäule in Schwäbisch Gmünd

5. Verankerung von Mobilitätsstationen im Nahverkehrsplan (Teilfortschreibung 2021)

 

In der Teilfortschreibung 2021 des Nahverkehrsplans für den Ostalbkreis ist im Kapitel 2.3.4. (Verbindungsqualität) verankert, Bahnhöfe zu attraktiven Mobilitätsstationen auszubauen. In diesem Kapitel steht die Verknüpfung der Linien und Systeme, wie beispielsweise die Verknüpfung des ÖPNV mit dem SPNV oder der Schaffung von Verknüpfungsmöglichkeiten im Umweltverbund und mit dem Individualverkehr im Vordergrund. Im Kapitel 2.4.2 (Ausstattung von Haltestellen) wird in einem Exkurs auf das Thema Bike & Ride eingegangen. Insbesondere an den Bahnhöfen wird im Rahmen des Aufbaus von Mobilitätsstationen empfohlen, eine Infrastruktur für sicheres Fahrradparken (z. B. durch abschließbare Fahrradboxen oder Sammelschließgaragen) zu schaffen. Im Zuge der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis wird ebenfalls eine Strategie zur Aufwertung der Infrastruktur für Fahrradparken an allen Bahnhöfen im Ostalbkreis entwickelt.

 

 

6. Digitalisierung

 

In Bezug auf die digitale Bündelung von Mobilitätsangeboten im Zusammenspiel mit der Darstellung der Angebote über eine Mobilitäts-App wurde eine Übertragung des Konzepts Stadtnavi auf den Ostalbkreis geprüft. Es wurde jedoch aufgrund der unzureichenden Datengrundlage an Mobilitätsdaten im Ostalbkreis und den noch nicht vorgestellten Plänen des Landes Baden-Württemberg für eine multimodale App auf Landesebene entschieden, das Stadtnavi-Konzept vorerst nicht umzusetzen. Die Umsetzung einer multimodalen Mobilitäts-App soll aber langfristig weiter vorangetrieben werden. Im Rahmen der Einführung des Deutschland-Tickets hat der Verkehrsverbund OstalbMobil im Jahr 2023 die Wohin-Du Willst-App eingeführt. Perspektivisch sollen auch hier weitere Mobilitätsangebote dargestellt und buchbar gemacht werden.

 

 

7. Mobilitätspakt Aalen/Heidenheim – AG Vernetzung und Innovation

 

Projekte zur Vernetzung und Bündelung von Mobilitätsangeboten sind auch Bestandteil der Maßnahmenliste im Mobilitätspakt Aalen/Heidenheim. In der AG Vernetzung und Innovation, unter der Leitung des Regionalverbands Ostwürttemberg, werden unter anderem die Themen Mobilitätsdaten und Darstellung dieser Daten per App sowie der Ausbau der Bahnhöfe Aalen und Oberkochen zu modernen Mobility Hubs verfolgt. Die Mobilitätsknoten sollen etwa durch eine bessere Abstimmung der Busverkehre auf die Bahn und neue Mobilitätsangebote noch attraktiver werden und den Umweltverbund stärken.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Keine


Anlagen

 

Keine

 

Sichtvermerke

 

gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat