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Vorlage - 095/2023  

 
 
Betreff: Vorläufiges Ergebnis des Kreishaushalts 2022 -
Beschluss über die Bildung von Ermächtigungen und Rückstellungen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Kreistag Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1: Präsentation vorläufiger Jahresabschluss 2022
Anlage 2: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2022/2023
Anlage 3: Zusammenstellung der Rückstellungen 2022

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag:

 

  1. Der Kreistag nimmt das vorläufige Ergebnis des Kreishaushalts 2022 zur Kenntnis.

 

  1. Der Übertragung der in Anlage 2 aufgeführten Ermächtigungen aus dem Haushalt 2022 nach 2023 zuzustimmen.

 

  1. Der Bildung der in Anlage 3 zusammengefassten Rückstellungen im Haushalt 2022 zuzustimmen.

 

  1. Die Verwaltung schlägt vor, 25 Mio. € der Bilanzposition „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ in die Bilanzposition „Basiskapital“ umzubuchen.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hat am 21.12.2021 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

 

Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.03.2022, Az. RPS 14-2241-2/10/99 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.

 

Die Landkreisverwaltung hat den vorläufigen Abschluss des Haushalts 2022 erstellt. Danach schließt der Ergebnishaushalt mit einer Verbesserung von 4,3 Mio. € ab.

Die Überschüsse des Ergebnishaushalts werden nach § 49 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Bilanzposition „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt, welche eine Unterposition des Eigenkapitals darstellt. Die Überschüsse ergeben sich aus der Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung. Diese sind nicht automatisch mit liquiden Mitteln hinterlegt und ergeben somit nur eine rechnerische Verbesserung des Eigenkapitals. Die Überschüsse können bei Bedarf nur zum Ausgleich negativer Ergebnisse in der Ergebnisrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses herangezogen werden. Dies würde in diesem Fall aber nur zu einem rechnerischen Ausgleich führen. Der Kontostand, also die verfügbaren liquiden Mittel, bleiben hiervon unberührt.

 

Nach § 23 GemHVO können aus den nicht liquiditätshinterlegten Ergebnisrücklagen Beträge in das Basiskapital umgebucht werden. Einschließlich des Überschusses im Jahr 2022 in Höhe von rund 4,3 Mio. € würde die Bilanzposition „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ die Summe von 100 Mio. € überschreiten. Die Verwaltung schlägt vor, in einem ersten Schritt einen Betrag von 25 Mio. € in das Basiskapital umzubuchen.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 sind Rückstellungen und Ermächtigungsreste zu bilden. Der Kreistag hat darüber zu beraten. Diese sind in Anlage 2 und 3 ersichtlich.

 

Im Nachgang wird der Jahresabschluss 2022 durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung geprüft und dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.

 

Der vorläufige Jahresabschluss 2022 wird in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ausführlich vorgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlage

 

Anlage 1:  Präsentation vorläufiger Jahresabschluss 2022

Anlage 2: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2022/2023

Anlage 3:  Zusammenstellung der Rückstellungen 2022

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Kämmerei

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Präsentation vorläufiger Jahresabschluss 2022 (231 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Zusammenstellung der zu bildenden Ermächtigungsreste 2022/2023 (165 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Zusammenstellung der Rückstellungen 2022 (200 KB)