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Vorlage - 512/03  

 
 
Betreff: Orientierungshilfe der Kommunalen Spitzenverbände und Landeswohlfahrtsverbände zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Kreisjugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.12.2003 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Dem Verwaltungsvorschlag unter Ziffer III. wird zugestimmt.


Sachverhalt/Begründung:

 

I.Ausgangssituation:

 

Mit Novellierung des Sozialgesetzbuchs VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) zum 01.04.1993, wurde der Bereich der seelisch behinderten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen ab 01.01.1995 aus dem Leistungskatalog des Bundessozialhilfegesetzes ausgegliedert und als spezielle “Eingliederungshilfe” den Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zugeordnet.

 

Nachdem anfangs keine Besonderheiten in der Inanspruchnahme dieser Jugendhilfeleistungen zu verzeichnen waren, nahm in den vergangenen Jahren landes- und bundesweit, insbesondere seit 2000/2001, der Bedarf beständig und überproportional zu.

 

Insbesondere im Bereich der Teilleistungsstörungen wie Legasthenie (Lese-, Rechtschreibschwäche), Dyskalkulie (Rechenschwäche) sowie Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefizit (ADHS-Syndrom), war eine erhebliche Steigerung der Anträge auf Eingliederungshilfe zu verzeichnen. Hinzu kommt derzeit auch eine Zunahme von Anträgen auf integrative Einzelbetreuung von Kindern in Kindergärten und bereits auch in Schulen.

 

Die Ursachen für diese außergewöhnliche Zunahme von psychischen Störungen sind vielfältig gesellschaftlich bedingt und oft auch nicht eindeutig zu benennen. Fakt ist jedoch, dass sich sowohl Kindergärten als auch Schulen immer häufiger überfordert sehen, ohne zusätzliche pädagogische Begleitung dieser Kinder und Jugendlichen, einen ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Einrichtung und ihres primären Auftrags gewährleisten zu können.

 

Nach einer ersten Bilanz und den Einsichten in die verschiedenen Bedarfslagen der Eingliederungshilfe, haben die Kommunalen Spitzenverbände Baden-Württembergs und die Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden, bereits im Jahre 1997 den Jugendämtern vorläufige Empfehlungen zum Umgang mit diesen Entwicklungsstörungen an die Hand gegeben. Zwischenzeitlich hat sich jedoch erwiesen, dass dies nicht ausreichend ist, um der Vielfalt der Problematik fachlich angemessen auch in der Zukunft gerecht werden zu können. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat daher im Jahr 2003 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Jugendämter, der Landesjugendämter, der Landesärzte für Behinderte beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, des Ministeriums für Jugend und Sport Baden-Württemberg und der Landesarbeitsstelle Kooperation Baden-Württemberg, einberufen, die sich mit der Fortschreibung der Empfehlungen befasst hat. Auch das Kreisjugendamt Ostalbkreis war durch den Amtsleiter in dieser Arbeitsgruppe vertreten.

 

 

 

Ergebnis des fachlichen Austausches dieser Arbeitsgruppe ist die herausgegebene “Orientierungshilfe für die Jugendhilfe zum Umgang mit Lese-, Rechtschreib-, Rechenstörungen und dem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS)” vom 15.10.2003.

 

Mit Schreiben vom 10.11.2003 haben die Kommunalen Spitzenverbände Baden-Württemberg und die Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden, den Jugendämtern der Land- und Stadtkreise die Anwendung dieser Orientierungshilfe dringend empfohlen.

 

Mit diesen Handlungsempfehlungen soll den Jugendämtern das Controlling im Bereich der Eingliederungshilfe, insbesondere in der Abgrenzung zu den Aufgaben von Kindergärten und Schulen, aber auch der fachlichen Einschätzung des Therapieangebots und der Auswahl der behandelnden Therapeuten, erleichtert werden.

 

 

II.Situation im Ostalbkreis:

 

Auch im Ostalbkreis haben die Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz in den Jahren 2000 bis 2003 gravierend zugenommen. Maßgeblich sind auch hier die Steigerungen im ambulanten Bereich für Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie sowie für das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom.

 

Fallzahlen

der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

in den Jahren

1994 bis 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

in den Jahren

1997 bis 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang steht auch die erhebliche Erhöhung des Zuschussbedarfs für den Haushaltsansatz bei Haushaltsstelle 4560 von 1.712.400 € im Jahr 2003 auf 2.430.000 € für das Jahr 2004.

 

 

 

III.Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung:

 

In der Anwendung der Orientierungshilfe der Kommunalen Spitzenverbände Baden Württemberg und der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden, sieht die Verwaltung eine maßgebliche Handlungsmöglichkeit zur Steuerung der Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetzt).

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Umsetzung und Anwendung dieser Handlungsempfehlungen mit sofortiger Wirkung.

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Finanzierung der Eingliederungshilfe nach § 35 a Kinder- und Jugendhilfegesetz erfolgt über den Jugendhilfehaushalt, Haushaltsstelle 4560.


Anlagen:

 

Orientierungshilfe der Kommunalen Spitzenverbände Baden-Württemberg und der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden.

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Dauser

 

Fachdezernent__________________________________________________

Rettenmaier

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel