Bürgerinformationssystem

Vorlage - 085/2023  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur
Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co.KG
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
27.06.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einem Jahresfehlbetrag von 499.998,98 € festzustellen und der Zuführung des Jahresfehlbetrages zu den Kapitalverlustkonten zuzustimmen,

 

  1. den Konzernprüfer der Stadtwerke Aalen GmbH für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023 zu bestellen,

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG wurde am 01.10.1982 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb eines Thermal-Mineralbades in Aalen mit medizinischer Abteilung und anderen das Bad ergänzenden Einrichtungen, die sonstige Verwertung von Mineralwasser und die Beteiligung an Gesellschaften, die solche Einrichtungen betreiben.

 

Am Stammkapital in Höhe von 7.158.086,34 € ist der Ostalbkreis in Form einer Kommanditeinlage mit 255.645,90 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 3,57 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG mit 3,57 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Zustimmung zum

 Verlustvortrag

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2022 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf geprüft, die am 14.04.2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG zum 31.12.2022 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 4.263.117,35 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von 499.998,98 € aus.

 

Der Aufsichtsrat der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat über den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 02.05.2023 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 499.998,98 € gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags den Kapitalverlustkonten zu belasten.

 

Der Jahresfehlbetrag resultiert aus der Beteiligung der Stadt Aalen und der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG an den pandemiebedingten Verlusten der Thermalbad-Pächterin Stadtwerke Aalen GmbH finanziell je zu einem Drittel, jedoch maximal bis zu je 500.000 €. Vertragsgemäß erfolgt eine Verrechnung mit den Pachtzahlungen.

 

Nach § 9 Abs. 11 Ziff. b) und c) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2023

 

Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist der Konzernprüfer der Stadtwerke Aalen GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu beauftragen.

 

Gemäß § 9 Abs. 11 b) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2023 zu befürworten.

 

 

Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

 

Gemäß § 9 Abs. 11 Ziff. e) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 


Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat