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Vorlage - 083/2023  

 
 
Betreff: Bericht zur Verkehrsinfrastruktur im Ostalbkreis - Straßenbaumaßnahmen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
23.05.2023 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur berichtet über den Sachstand zu den wichtigen Straßenverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Ostalbkreis:

 

Bundesstraßen

 

Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der damalige Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies im Jahr 2016 mit der Aufnahme der Projekte

 

  • B 29 Schwäbisch Gmünd - Aalen
  • B 29a Unterkochen - Ebnat
  • B 29n Röttingen - Nördlingen

 

entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegplans 2030 (BVWP) anerkannt und bekräftigt. Die zum damaligen Zeitpunkt bereits im BVWP enthaltenen Projekte befinden sich in der Planung bzw. im Bau oder sind wie die

 

  • B 29 Ortsumfahrung Mögglingen in 2019
  • B 29a Ortsumfahrung Ebnat in 2021

 

zwischenzeitlich fertiggestellt worden.

 

Darüber hinaus werden weitere Maßnahme außerhalb des BVWP geplant bzw. ihre Baudurchführung vorbereitet:

 

  • B 19 Teilortsumgehung Untergröningen
  • B 19 Leistungsfähiger Ausbau der Anschlussstelle Oberkochen-Süd
  • B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Affalterried
  • B 29 Westumgehung Aalen - Anschluss Hüttlingen-Albanus
  • B 29 Westumgehung Aalen - Abschnitt zwischen dem Kellerhaus und dem
     Abzweig der K 3319 in Westhausen
  • B 29 Lauchheim - Aufhausen

 

Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist die B 466 Ortsumfahrung von Neresheim und Ohmenheim. Dieses Projekt ist bislang noch in keinem Bauprogramm eingeplant.

 

 

B 29 Abschnitt zwischen dem Gmünder Einhorntunnel und der Umfahrung Mögglingen

 

Für diesen Bereich wurde die Vorplanung dem Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur zur Variantenentscheidung vorgelegt. Das Land Baden-Württemberg hatte sich bei seiner Vorlage im Bereich Böbingen für die Tunnelvariante ausgesprochen. Mit Schreiben vom 14.09.2021 hat der Bundesverkehrsminister der Tunnelvariante zugestimmt, so dass nun der RE-Entwurf auf dieser Basis aufgestellt werden kann. Nach der Entscheidung wurde sofort mit der Vorentwurfsplanung für das 9,5 km lange, nach derzeitiger Schätzung knapp 200 Mio. € teure Projekt begonnen. Ziel ist die Vorlage dieses RE-Entwurfs beim Landesverkehrsministerium im Jahr 2024. Nach dortiger Genehmigung und anschließender Erteilung des Gesehenvermerkes durch das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) können die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet werden. Der Zeitbedarf für das Planfeststellungsverfahren und die Ausführungsplanung sowie den Grunderwerb, die Ausschreibung und die Vergabe lassen einen Baubeginn frühestens 2030 realistisch erscheinen.

 

 

B 29 vierstreifiger Ausbau zwischen Essingen und Aalen

 

Für den ersten Abschnitt der Hauptbaustrecke fand der Spatenstich am 12.10.2020 statt. Die Bauarbeiten liegen im Zeitplan und werden in Kürze abgeschlossen sein. Beim zweiten Bauabschnitt zwischen der neuen Anschlussstelle Essingen und dem Aalener Dreieck wird demnächst mit dem Bau begonnen. Nach der Vergabe noch in 2022 musste das BIM-Modell für die Ausführung erstellt werden. Auftragnehmer ist, wie beim ersten Bauabschnitt, die ARGE Rossaro Aalen, Haag-Bau Neuler, Stark Aalen. Die Fertigstellung soll Ende 2025 erfolgen.

 

 

B 29 / K 3325 Um-/ Ausbau des Knotenpunkts bei Affalterried

 

Die Anschlussstelle in Bereich Affalterried stellt seit Jahren einen Unfallhäufungspunkt dar. In Richtung Stuttgart müssen die Verkehrsteilnehmer in die verkehrlich hochbelastete B 29 über zwei Konfliktpunkte linkseinbiegen. Einen weiteren Konfliktpunkt stellt das Linksabbiegen aus der B 29 aus Richtung Autobahn zur K 3325 dar, da dort die Gegenfahrbahn aus Richtung Stuttgart gequert werden muss. Vor allem in den Spitzenstunden kommt es dabei zu langen Wartezeiten, so dass die Verkehrsteilnehmer zu spontanen und unachtsamen Ein- und Abbiegevorgängen verleitet werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen diese Konfliktpunkte beseitigt und der Knotenpunkt auf der B 29 kreuzungsfrei umgebaut werden. Dazu ist neben dem regelkonformen Umbau der bestehenden östlichen Rampe der Bau einer zusätzlichen Rampe auf der Westseite vorgesehen. Eine Beibehaltung der bestehenden Rampe in ihrer jetzigen Form ist aus Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich. Der Radius in der Einfahrt in Richtung BAB würde wegen der Verbreiterung der B 29 unterhalb des geforderten Mindestradius liegen. Beide Verbindungsrampen werden an die B 29 über Ein- und Ausfädelungsstreifen angebunden. Durch die zweite Rampenverbindung müssen bei Ein- und Abbiegevorgängen keine Fahrbahnen mehr höhengleich gequert werden. Die Anbindung der beiden Verbindungsrampen an die K 3325 erfolgt auf jeder Seite mit einem Kreisverkehrsplatz. So können auch dort die Konfliktpunkte auf ein Minimum reduziert werden. Im Hinblick auf die naheliegende Ortsdurchfahrt Affalterried entlang der K 3325 dienen die beiden Kreisverkehrsplätze dazu, insbesondere der auf der Affalterrieder Seite, das in der Örtlichkeit als zu hoch beklagte Geschwindigkeitsniveau im Ortseingangsbereich Affalterried wirkungsvoll zu reduzieren. Der östliche Außerortskreisverkehr erhält einen Durchmesser vom 32 m, der Kreisverkehr am Übergang von der freien Strecke auf die Ortsdurchfahrt westlich der B 29 bei der Waldschenke erhält einen Durchmesser von 30 m. Ferner wird dem Wunsch der Stadt Aalen Rechnung getragen, den Flächenbedarf zu reduzieren und den Kreisel von der Bebauung abzurücken.


Der Rad- und Gehweg in Richtung Aalen verläuft wie bisher auf der Südseite der Kreisstraße. Von der Anschlussstelle Affalterried erhält die B 29 in Fahrtrichtung Stuttgart auf eine Länge von ca. 1.140 m einen zusätzlichen Fahrstreifen, der aus der Beschleunigungsspur entwickelt wird. In Fahrtrichtung Hüttlingen ist ab der Anschlussstelle in gleicher Weise ein ca. 1.400 m langer zusätzlicher Fahrstreifen geplant. In den Bereichen mit einem zusätzlichen Fahrstreifen wird der Verkehr wegen der jetzt erstmals entstehenden Überholmöglichkeiten entflechtet, der Verkehrsfluss wird deutlich verbessert. In Fahrtrichtung BAB 7 erfolgt die Verbreiterung auf der Ostseite der bestehenden Fahrbahn. Der gegenüberliegende Fahrbahnrand bleibt bestehen. Analog dazu erfolgt der einstreifige Anbau in Fahrtrichtung Stuttgart auf der Westseite. Die südlich der Anschlussstelle liegende Feldwegeüberführung muss aufgrund des unzureichenden Lichtraumprofils der bestehenden Brückenkonstruktion über der untenliegende B 29 durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt werden. Das vorhandene Überführungsbauwerk der Kreisstraße hat eine ausreichende Bauwerkslänge und kann bestehen bleiben. Drei bestehende Feldwegeunterführungen bleiben ebenfalls erhalten und müssen aber entsprechend verbreitert werden. Für den Anbau der zusätzlichen Fahrstreifen sowie für die beiden neuen Rampen an der Anschlussstelle werden ca. 2,65 ha Fläche benötigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme Anschlussstelle Affalterried betragen nach einer ersten Kostenermittlung einschließlich Grunderwerb voraussichtlich 15,5 Mio. €.

 

Die Vorplanung wurde im März 2022 durch das Landratsamt Ostalbkreis fertigstellt und dem Regierungspräsidium Stuttgart zur formalen Prüfung und Freigabe übergeben. Die Vorplanung wurde im Dezember 2022 auf Basis der Anmerkungen des Regierungspräsidium Stuttgart überarbeitet und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg vorgelegt. Die öffentliche Anhörung fand im November/ Dezember 2022 statt. Die Anmerkungen fließen in den RE-Entwurf der Entwurfsplanung ein. Im März 2023 fanden zwischen dem BMDV und dem RPS Referat 44 die durch den RE-2012-Prozess vorgesehene Projektabstimmung zur Voruntersuchung statt. Hierbei wurde das Projekt dem Bund vorgestellt. Das BMDV muss die Voruntersuchung noch freigeben.

 

Das Landratsamt Ostalbkreis hat die Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Leistungsphasen 3 und 4 (RE-Vorentwurfsplanung und Planfeststellungsunterlagen) vertraglich gebunden. Mit der Leistungsphase 3 wurde begonnen. Als Ergebnis steht dann der sogenannte RE-Entwurf, in dem der Bauherr, i.e. im vorliegenden Fall das Bundesverkehrsministerium, festlegt, wie das Projekt ausgestaltet werden und was es kosten soll. Planmäßig stellt das Landratsamt Ostalbkreis den RE-Entwurf bis Jahresende 2023 fertig. Bevor mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden kann, muss der RE-Entwurf den Gesehenvermerk des BMDV erhalten.

 

Zur Herstellung des Baurechts muss danach gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Als realistischer Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens kann ein Termin ab Frühjahr 2024 angesehen werden.


B 29 Um-/ Ausbau KP B19 / B29 Hüttlingen

 

Die Anschlussstelle Hüttlingen verknüpft heute die B 19 mit der B 29 höhengleich. Bezüglich des Unfallgeschehens ergibt sich ein analoges Bild zu Affalterried. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der B 29 gestalten sich Linkseinbiege- und -abbiegevorgänge schwierig. Das Nutzen zu kurzer Zeitlücken in den bevorrechtigten Verkehrsströmen führt zu kritischen Situationen und Unfällen.

 

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern, wird die Einmündung zu einem teilplanfreien, d.h. kreuzungsfreien Knotenpunkt ausgebaut. Auf dem bestehenden Rampenanschluss zur B 29 wird dann nur noch der Verkehr von der B 19 kommend in Richtung BAB 7 in die B 29 einbiegen und der Verkehr aus Richtung Stuttgart zur B 19 abbiegen. Die beiden anderen Verkehrsbeziehungen, von der B 19 kommend in Richtung Stuttgart und von der BAB 7 kommend zur B 19, werden über eine neue Rampe westlich der B 29 zu- bzw. abfließen.

Vom Kreisverkehrsplatz B 19 / K 3311 / Rampe B 29 kommend rückt die neue Verbindungsrampe nach ca. 100 m von der bestehenden Rampe in Richtung Kochertal ab und unterquert die B 29 im ersten Brückenfeld der Kochertalbücke, ehe sie über zwei Bögen in Dammlage an die B 29 anschließt. An beiden Verbindungsrampen wird der Verkehr über Ein- und Ausfädelungsspuren der B 29 zu- bzw. von ihr ausgeleitet. Die neue Verbindungsrampe hat eine Länge von rund 560 m und kann zum überwiegenden Teil außerhalb der bestehenden Verkehrsflächen „auf freiem Feld" gebaut werden. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird aus der Beschleunigungsspur in Fahrtrichtung Stuttgart ein zusätzlicher Fahrsteifen an der Steigungsstrecke fortgeführt. Der dadurch hinzukommende Überholfahrstreifen hat eine Länge von ca. 1.400 m. Im Anschluss an diesen Überholfahrstreifen beginnt bereits der dreispurige Ausbauabschnitt Affalterried. Die Verbreiterung erfolgt ausschließlich auf der Westseite der B 29. Die vorhandene Feldwegeunterführung kann, wie die Brücken im Bereich Affalterried, auf die neue Fahrbahnbreite verlängert werden. Im Aufstiegsbereich südwestlich der Anschlussstelle muss wegen der Verbreiterung die vorhandene Böschungssicherung ersetzt werden. Nach aktueller Kostenschätzung werden die Gesamtkosten rund 8,9 Mio. € betragen.

 

Die Vorplanung wurde im März 2022 durch das Landratsamt Ostalbkreis fertigstellt und dem Regierungspräsidium Stuttgart zur formalen Prüfung und Freigabe übergeben. Die Vorplanung wurde im Dezember 2022 auf Basis der Anmerkungen des Regierungspräsidium Stuttgart überarbeitet und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg vorgelegt. Die öffentliche Anhörung fand im November/Dezember 2022 statt. Die Anmerkungen fließen in den RE-Entwurf der Entwurfsplanung ein. Im März 2023 fanden zwischen dem BMDV und dem RPS, Referat 44, die durch den RE-2012-Prozess vorgesehene Projektabstimmung zur Voruntersuchung statt. Hierbei wurde das Projekt dem Bund vorgestellt. Das BMDV muss die Voruntersuchung noch freigeben.

 

Das Landratsamt Ostalbkreis hat die Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Leistungsphasen 3 und 4 (RE-Vorentwurfsplanung und Planfeststellungsunterlagen) vertraglich gebunden. Mit der Leistungsphase 3 wurde begonnen. Als Ergebnis steht dann der sogenannte RE-Entwurf, in dem der Bauherr, i.e. im vorliegenden Fall das Bundesverkehrsministerium, festlegt, wie das Projekt ausgestaltet werden und was es kosten soll. Planmäßig stellt das Landratsamt Ostalbkreis den RE-Entwurf bis Jahresende 2023 fertig. Bevor mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden kann, muss der RE-Entwurf den Gesehenvermerk des BMDV erhalten.

 

Zur Herstellung des Baurechts muss danach gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Als realistischer Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens kann ein Termin im Frühjahr 2024 angesehen werden.

 

 

B 29 Oberalfingen - Westhausen

 

Der Planungsabschnitt zwischen der Einmündung bei Oberalfingen und der westlichen Einmündung bei Westhausen wird mit Kosten in Höhe von derzeit 21 Mio. € vierspurig ausgebaut. Der Ausbau umfasst eine Strecke von 3,6 km Länge mit den 4 signalgeregelten Knotenpunkten:

 

  • B 29 / L 1029 Anschluss Kellerhaus
  • B 290 Richtung Ellwangen
  • BAB A 7 Anschlussstelle Westhausen Rampe West und Ost (2 Teilknotenpunkte)

 

Die Verkehrsbelastung der B 29 in diesem Bereich lag bereits im Bezugsjahr 2013 mit bis 21.500 Kfz/24h deutlich oberhalb der Grenzbelastung von 20.000 Kfz/24h, bis zu der auf einer 2-spurigen Straße noch eine ausreichende Verkehrsqualität erwartet werden kann. Mit dem dringend notwendigen Ausbau der B 29 auf durchgehend 4 Spuren soll den aktuell sehr hohen und zukünftig noch anwachsenden Verkehrsbelastungen Rechnung getragen werden.

Die Planung beginnt an der Bahnüberführung westlich von Oberalfingen, führt über die Knotenpunkte mit der L 1029, der B 290 und den beiden Rampenfußpunkten der BAB A 7-Anschlussstelle Aalen - Westhausen hinweg bis zum Abzweig der K 3319 in Westhausen. Sie sieht plangleiche Knotenpunkte vor, die mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Die B 29 enthält an den Knotenpunkten L 1029, B 290, BAB Rampe Ost und West zwei durchgehende Geradeausspuren je Richtung und jeweils eine Linksabbiegespur. Der Knoten mit der K 3319 wird zu einer Kreuzung ausgebaut. Die Gemeinde Westhausen plant auf der Südseite der B 29 ein Gewerbegebiet, welches zukünftig über diesen Knotenpunkt angeschlossen wird. Nach dem Knotenpunkt wird in Fahrtrichtung Nördlingen die Fahrspuranzahl von 4 auf 2 Spuren reduziert. Der Ausbau erfolgt parallel der bestehenden Fahrbahn der B 29 auf der Südseite. Der dortige Wirtschafts- bzw. Rad- und Gehweg wird entsprechend weiter nach Süden verlegt.

 

Der RE-Entwurf konnte in 2022 fertiggestellt werden und liegt seit Januar 2023 beim Regierungspräsidium vor. Dort wird er geprüft und anschließend an das Verkehrsministerium zur Genehmigung weitergereicht. Danach erfolgt die Vorlage beim Bundesverkehrsministerium als Bauherr zur Erteilung des Gesehenvermerkes. Anschließend können die Planfeststellungsunterlagen erstellt und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

 

Parallel zur Straßenplanung ist die Landkreisverwaltung gemeinsam mit der Gemeinde Westhausen aktuell dabei, Lösungsmöglichkeiten für einen Lärmschutz zu erarbeiten.

 

 

B 29 Ausbau Lauchheim - Aufhausen (Röttinger Höhe)

 

Die B 29 soll zwischen Lauchheim und Aufhausen auf einer Länge von ca. 2,8 km zwischen dem Bauende der Ortsumgehung Lauchheim und der 3-streifig ausgebauten Gefällestrecke vor dem Ortseingang von Bopfingen-Aufhausen (Aufhauser Steige) 3-streifig ausgebaut werden. Die Verknüpfung mit der K 3200 und der Straße zum Submissionsplatz bleibt als Kreuzung, die mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet wird. Die B 29 erhält eine Zusatzspur bergauf von Lauchheim kommend und eine zweite Fahrspur in Verlängerung der Aufhauser Steige in Fahrtrichtung Aalen bis zur Röttinger Höhe. Die jeweils 2 Geradeausspuren im Knotenpunktsbereich werden nach dem Knoten auf eine Spur bergab zusammengeführt. Die Kosten für das Projekt betragen knapp 9 Mio. €.

 

Der Planfeststellungsbeschluss ist noch vor Weihnachten 2022 ergangen und mittlerweile rechtskräftig. Die Planung wurde vom Planungsreferat in Stuttgart an das Baureferat in Ellwangen übergeben, so dass jetzt dort die Ausführungsplanung gefertigt werden kann. Mit dem notwendigen Vorlauf für Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und BIM-Modellerstellung ist ein Baubeginn im Frühjahr 2025 realistisch.

 

 

B 29n Röttingen – Nördlingen

 

Für das Vorhaben hatte das Landratsamt zur Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan in den Jahren 2014/2015 eine Studie zur technischen Machbarkeit erstellt. Diese Untersuchung wurde mit einer sehr umfangreichen Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die erarbeiteten Datengrundlagen führten bei der Bewertung des Vorhabens im Jahr 2016 durch das Bundesverkehrsministerium für den Bundesverkehrswegeplan 2030 zur Einstufung in den Vordringlichen Bedarf. Dafür ist die Region ausgesprochen dankbar.

 

Mit dem Vorhaben sollen 4 Ortsdurchfahrten (Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch) vom überregionalen Durchgangsverkehr der B29 entlastet werden. Deshalb ist für dieses ca. 15 km lange Projekt mit Kosten von 105 Mio. € (Stand 2015) ein Linienbestimmungsverfahren notwendig. Dieses führt der Ostalbkreis mit seinem Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur für das Regierungspräsidium durch.

 

Eine faunistische Planungsraumanalyse und die Erstellung einer Scopingunterlage sind abgeschlossen. Beides dient der Vorbereitung des Scopingtermins, in dem die planerischen Randbedingungen sowie der Untersuchungsrahmen und -umfang mit den Trägern öffentlicher Belange, den privaten Naturschutzverbänden und interessierten Bürgern festgelegt werden. Das Regierungspräsidium hat geprüft, inwieweit ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss, und festgestellt, dass dies nicht notwendig ist. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg muss nun beim Fernstraßenbundesamt (FBA) zuständigkeitshalber den Scoping Termin beantragen. Das Fernstraßenbundesamt ist seit dem 01.01.2021 als neu geschaffene Instanz für Linienbestimmungsverfahren bei Bundesstraßen zuständig.

 

Eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung wurde durch das Landratsamt durchgeführt, diese hat gezeigt, dass die drei Verkehrsachsen B 29, L 1060 und B 466 getrennt voneinander betrachtet und projektiert werden müssen.

 

Für den Abschnitt von der Röttinger Höhe bis zur Landesgrenze wurde durch den Ostalbkreis mit den planerischen Arbeiten zur Linienbestimmung begonnen. Die Ingenieurleistungen für die Straßenplanung wurden nach einem sogenannten VgV-Verfahren an das Ingenieurbüro BUNG, Heidelberg vergeben. Das Büro hat mit der Bearbeitung begonnen. Dabei untersucht das Büro zunächst Varianten der Machbarkeitsstudie des Ostalbkreises von 2014/2015 und eine Null-Plus-Variante. Derzeit werden die in der o.g. Machbarkeitsstudie entwickelten Varianten in ein großräumiges digitales Geländemodell implementiert und auf die Entwurfsklasse EKL1 (Regelquerschnitt mit 15,5m breite) angepasst, sodass die Querschnittsabmessungen, die Trassierungselemente und die Knotenpunktsformen dieser Entwurfsklasse genügen.

 

Diese Varianten werden bis Jahresende 2023 straßenbautechnisch und umweltfachlich untersucht und beurteilt und dann auf 3 Varianten abgeschichtet, welche detaillierter untersucht werden.

 

Die landschaftspflegerischen Planungen wurden begleitend beauftragt. Zeitkritische Teile, wie die Erhebung von Flora und Fauna, waren herausgelöst worden. Sie sind bereits in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt worden. Damit konnte ein Zeitverlust vermieden werden, nachdem ein Scoping-Termin, der die Rahmenbedingungen für diese Untersuchungen festlegt, bislang noch nicht zustande gekommen ist. Die Zuständigkeit der Durchführung musste noch geklärt werden, da das formal zuständige Fernstraßenbundesamt die Aufgaben nicht annehmen wird. Das Landratsamt hat sich diesbezüglich an Herr StS Theurer gewandt. Im Februar 2023 gab es bezüglich des Projektstandes und bezüglich des Scoping Termins eine Abstimmung im Landratsamt Ostalbkreis mit Frau Regierungspräsidentin Bay, Herr MdB Roderich Kiesewetter und Herr MdB Lange. Hierbei hat das Landratsamt Ostalbkreis dem Regierungspräsidium angeboten, den Scoping Termin durchzuführen. Das Landratsamt Ostalbkreis hatte bereits zum Mai 2020 eine fertige Scoping Unterlage, diese musste nun aufgrund der vergangenen 3 Jahre aktualisiert (z.B. im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie) werden. Die Scoping Unterlage wurde aktualisiert und dem RPS im Mai 2023 übergeben. Das RPS muss die Scoping Unterlage nun dem Fernstraßenbundesamt zur Freigabe vorlegen. Es soll im Juni ein Termin zur Abstimmung zwischen dem Fernstraßenbundesamt, dem RPS und dem LRA stattfinden. Da das Landratsamt Ostalbkreis den Scoping Termin nun selbst durchführen soll und durchführt, ist es geplant diesen im Juli 2023 stattfinden zu lassen. Die Träger öffentlicher Belange werden hierzu entsprechend rechtzeitig eingeladen.

 

Begleitet wird der Linienfindungsprozess durch eine Öffentlichkeitsarbeit, für deren Durchführung ein Kommunikationsbüro beauftragt wurde. Hierzu wurde eine Projektwebseite aufgebaut, über welche die aktuellen fertiggestellten Planungsstände abgreifbar sind. Im Weiteren wird vor der Sommerpause 2023 eine Akteurs- und Situationsanalyse im Projektraum mit vorher ausgewählten Opponenten und Promotoren durchgeführt. Die Ankündigungsschreiben wurden in der 2. Mai Woche 2023 durch das Landratsamt Ostalbkreis an die Akteure versendet.

 

In 2021 erfolgte die faunistische Kartierung, Zwischenergebnisse, liegen dem Landratsamt Ostalbkreis vor. Diese zeigen bezüglich des Artenschutzes hohe Raumwiderstände für einzelne Trassen auf. Allerdings sind die denkbaren Varianten nicht nur danach, sondern auch noch bezüglich einer Vielzahl weiterer Kriterien und aller relevanten Schutzgüter zu beurteilen. Diese Beurteilung steht noch aus. Ihr Ergebnis soll dann mit dem Bundesverkehrsministerium besprochen werden, um die nächsten Schritte im weiteren Planungsverlauf festzulegen.

 

 

B 19 Teilortsumgehung Untergröningen

 

Für die B 19 Teilortsumgehung Untergröningen laufen derzeit die Arbeiten für die Ausführungsplanung. Die Baumaßnahme ist zwar nur knapp 500 m lang, hat es bautechnisch aber in sich. So müssen 2 Kocherbrücken Länge 35 m und Länge 61 m neu gebaut und eine alte Kocherbrücke abgerissen werden. Gleichzeitig müssen vorweg gemeindliche Versorgungsleitungen, Entwässerungsleitungen neugeordnet und ein Regenklärbecken neu gebaut werden. Diese Arbeiten stehen vor der Fertigstellung. Das Regierungspräsidium will deshalb die Hauptbaumaßnahme noch in 2023 ausschreiben, so dass im Frühjahr 2024 mit der Maßnahme gestartet werden kann.

 

 

B 29a von der B 19 bis zur Ortsumfahrung Ebnat (Aufstiegstrecke)

 

Die Aufstiegsstrecke von der B 19 bis zur bereits fertiggestellten B 29a Ortsumgehung Ebnat ist Teil des Südzubringers Aalen, der als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist. Im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses hat die Stadt Aalen eine Vielzahl von dort vorgeschlagenen Varianten bewerten lassen. Letztlich hat die Stadtverwaltung im Technischen Ausschuss des Gemeinderats der Stadt Aalen am 04.05.2023 eine bevorzugte Variante eingebracht und zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat empfohlen. Die Trasse beginnt an der B 19 zwischen Oberkochen und Unterkochen südlich der Kochertalbrücke. Ein Tunnel unter dem FFH-Naturschutzgebiet und unter dem Wildtierkorridor führt hinauf bis nach Ebnat. Kurz vor dem Anschluss an die Nordumfahrung öffnet sich der Tunnel. Nach Beratung in den Ortschaftsräten soll der Gemeinderat die Vorzugsvariante der Stadt Aalen am 29.06.2023 beschließen. Diese wird dann eine von mehreren Varianten sein, die das Regierungspräsidium im Rahmen der Vorplanung einer Variantenbewertung unterwirft. Die Vorplanung hat das Regierungspräsidium nach einem sogenannten VgV-Verfahren an ein renommiertes Ingenieurbüro vergeben.

 

 

B 466 Ortsumfahrungen Neresheim und Ohmenheim

 

Die beiden Umfahrungen sind noch nicht im Bundeverkehrswegeplan enthalten. Deshalb hat sich Landrat Dr. Bläse nach Abstimmung mit Herrn Landesverkehrsminister Hermann an den neuen Bundesverkehrsminister Dr. Wissing gewandt und um die Aufnahme des Projektes in den Bundesverkehrswegplan gebeten, wenn dieser evaluiert und fortgeschrieben wird. Derzeit lässt die Stadt Neresheim eine Machbarkeitsstudie durchführen und Trassen untersuchen, um belastbare Zahlen (Kosten) für eine ggf. Anmeldung zum Bundesverkehrswegplan in die Hand zu bekommen.

 

 

B 19 / K 3292 / Stadtstraßen Anschlussstelle Oberkochen-Süd

 

Die Anschlussstelle Oberkochen-Süd ist nicht mehr ausreichend leistungsfähig. Durch den unzureichenden Verkehrsabfluss kommt es zu Rückstaus. Diese reichen bis mehrere hundert Meter in die B 19 hinein und führen zu Verkehrsgefährdungen. Ursächlich für die heutige Überlastung sind die allgemeine Verkehrszunahme der letzten Jahre, das Entstehen vieler neuer Arbeitsplätze in Oberkochen und das deswegen gestiegene Verkehrsaufkommen sowie die Aufsiedlung des Interkommunalen Gewerbegebietes Königsbronn/Oberkochen (SMT) seit 2001. Über die Anschlussstelle Oberkochen-Süd sollen weitere Gewerbegebietsflächen erschlossen werden und das Verkehrsaufkommen aus noch weiterwachsenden Arbeitsplatzzahlen abgewickelt werden. Der Knotenpunkt ist heute allein auf den KFZ-Verkehr ausgerichtet, der Radverkehr wird nur unzureichend berücksichtigt. Mit dem Ausbau sollen gesonderte, sicher zu befahrende Radwegverbindungen geschaffen werden. So wird insbesondere die parallel zur B 19 verlaufende Radverbindung Aalen - Heidenheim im Sinne einer Beschleunigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt. Gleichzeitig wird die Verknüpfung mit den südlichen Bereichen von Oberkochen (Richtung Zeiss-Stammwerk) verbessert. In enger Zusammenarbeit haben das Regierungspräsidium, die Stadt und das Landratsamt eine Lösung entwickelt, die die Defizite des heutigen Knotens beseitigt. Über die Aufteilung der dabei entstehenden Kosten wurde mit dem Regierungspräsidium und der Stadt Oberkochen bereits Einigung erzielt (vgl. Sitzung UA am 05.04.2022).

 

Die Detailplanung erfolgte auf Hochtouren, so dass die notwendigen Förderanträge noch rechtzeitig im alten Jahr gestellt werden konnten. Die Aufnahme ins Förderprogramm nach LGVFG wurde bewilligt, der eigentliche Förderbescheid steht noch aus und wird noch im Frühjahr erwartet. Für die Baumaßnahme ist kein Rechtsverfahren notwendig, da mit den Trägern öffentlicher Belange jeweils bilaterale Lösungen herbeigeführt werden können und Grunderwerb auf freiwilliger Basis möglich ist. Mit dem Bau begonnen werden soll im 3. Quartal 2023.

 

Zwischenzeitlich wurde ein Bypass von der Rampe Heidenheim Kreisverkehr als gesonderte Maßnahme realisiert, der den Verkehr von der B19 aus Richtung Heidenheim am Kreisverkehr vorbei direkt in die Rudolf-Eber-Straße zu SMT lenkt und so den Kreisverkehr entlastet. Zur Verbesserung des Verkehrsablaufs wurden 2 Lückenampeln realisiert.

 

 

B 19 Ersatzneubau der Kochertalbrücke zwischen Unterkochen und Oberkochen

 

Die Kochertalbrücke ist in den 60er Jahren mit Spannstählen gebaut worden, die zur Spannungsrisskorrosion neigen, und muss deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Aufgrund der Vorgabe des Verkehrsministeriums, aus Gründen der Vermeidung von Planrechtsverfahren Ersatzneubauten an gleicher Stelle wie das alte Bauwerk unter Vollsperrung zu errichten und dabei den Verkehr umzuleiten, muss das Regierungspräsidium eine Variantenuntersuchung zum Bauablauf durchführen und ein Abweichen von dieser Regellösung besonders gut begründen. Die Variantenuntersuchung anhand zahlreicher Kriterien liegt zwischenzeitlich im Konzept vor.

 

Dabei hat sich herausgestellt, dass die Bewertungen der Varianten
 

-                 Bau in heutiger Lage mit Vollsperrung der B19 und langandauernder Verkehrsumleitung

-                 Bau des Ersatzneubaus nordöstlich des bestehenden Bauwerks mit kürzerer Sperrung der B 19 zum Anschluss

-                 Bau des Ersatzneubaus südwestlich des bestehenden Bauwerks mit kürzerer Sperrung der B 19 zum Anschluss

 

ein gleiches Ergebnis bringen, aus der sich nicht eindeutig eine Vorzugslösung ableiten lässt.

 

Eine erste Abstimmung mit dem Regierungspräsidium hat ergeben, dass von dort die gemeinsam favorisierte Lösung für einen Ersatzneubau unter weitest gehender Aufrechterhaltung des B 19-Verkehrs mitgetragen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass kein langer Planungsprozess für das Baurecht notwendig wird, d.h. dass der Grunderwerb auf freiwilliger Basis gelingt und dass die Träger öffentlicher Belange die Maßnahme positiv begleiten.

 

Das Regierungspräsidium hat, um die örtlichen Betriebe und auch die IHK gut einbinden zu können, dem Verkehrsministerium vorgeschlagen, den Ersatzneubau der Kochertalbrücke als Thema und Maßnahme in den Mobilitätspakt Aalen - Heidenheim aufzunehmen. Damit ist sichergestellt, dass die vor Ort betroffenen Kommunen, die IHK und die bedeutenden Firmen im Kochertal in die Diskussion eingebunden werden und ihre Belange einbringen können.

 

 

Landesstraßen

 

L 1060 Ortsumfahrungen von Röhlingen, Zöbingen und Eggenrot

 

Für diese Projekte konnte im Herbst 2020 die Aufnahme in die Maßnahmenliste des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg erreicht werden. Damit wurde seitens der Landesregierung die Bauwürdigkeit bestätigt und die Grundlage für einen Planungsbeginn geschaffen.

Nach der Landtagswahl im März 2021 wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, alle Straßenbauvorhaben einem Klimacheck zu unterwerfen. Bis April 2022 sollte eine Vorschrift erarbeitet werden, wie die Projekte und Vorhaben einem Klimacheck unterzogen werden. Der Klimacheck wird nicht nur den betriebsbedingten CO2-Ausstoß betrachten, sondern auch die CO2-Bilanz während des Bauens und zur Produktion der Baustoffe. Das Ergebnis des Klimachecks hat Auswirkungen auf die Bauwürdigkeit eines Projekts und auf die Priorisierung. Der Bund wird die dem Bundesverkehrswegplan zugrundeliegende Verkehrsprognose bis 2023 fortschreiben. Darauf aufbauend wird das Landesverkehrsmodell 2024 erarbeitet, das Maßstab und Vorgabe für Verkehrsuntersuchungen sein wird, wobei die beabsichtigte Verkehrswende berücksichtigt werden soll. Die sich daraus ergebenden zukünftig erwarteten Verkehrsbelastungen werden Basis für den Klimacheck sein.

 

Zwischenzeitlich hat eine Abstimmung zwischen Herrn Verkehrsminister Hermann und Herrn Landrat Dr. Bläse stattgefunden. Dabei hat sich das Verkehrsministerium zu den Maßnahmen bekannt und einem Planungsbeginn zugestimmt. Das Land hat aber einer Planung durch das Regierungspräsidium Stuttgart vor dem Hintergrund einer Vielzahl konkurrierender Projekte und mit dem Hinweis, dass die Projekte der L 1060 als letzte in die Maßnahmenliste aufgenommen worden sind und deshalb nicht als erste geplant werden könnten, vorerst nicht zugestimmt. Gestattet wurde jedoch, dass die Planungen durch die Markungsgemeinden vor Ort durchgeführt werden.

 

Der Ostalbkreis befördert die Planung durch die Kommunen durch einen Kostenbeitrag für die Projektsteuerung für die Dauer von zwei Jahren von insgesamt 260.000 €. Darüber wurde eine Vereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium, der Stadt Ellwangen, der Gemeinde Unterschneidheim und dem Ostalbkreis aufgestellt.

 

Diese regelt, dass die Planungen für die Ortsumgehung Röhlingen und für die Ortsumfahrung Zöbingen durch die Markungsgemeinden beauftragt und betrieben werden. Der Ostalbkreis berät die Kommunen dabei in den Belangen der Planung und im Abstimmungsprozess mit der Straßenbauverwaltung im Zusammenhang mit den verwaltungsinternen Prozessen und der Einhaltung des Planungsstandards.

 

L 1161 Nordumfahrung Heubach

 

Für die Nordumfahrung Heubach gibt es eine generelle Finanzierungszusage des Landes für den Lückenschluss zwischen der L 1161 westlich von Buch und den bereits im Zuge von LGVFG-Maßnahmen fertiggestellten Abschnitten. Derzeit wird der RE-Entwurf durch die Stadt Heubach, im Auftrag des Regierungspräsidiums, aufgestellt. Dieser soll Ende 2023 fertiggestellt sein und dann zur Prüfung dem Regierungspräsidium und zur Genehmigung dem Verkehrsministerium vorgelegt werden. Danach soll das Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Die Nordumgehung Heubach wird dringend gebraucht für eine ortsdurchfahrtsfreie Erschließung des von der Stadt Schwäbisch Gmünd geplanten Gewerbegebiets Aspen zwischen dem Gügling und Buch. Gleichzeitig ist die Fertigstellung der Nordumgehung Heubach zwingende Voraussetzung, um die B 29 im Bereich Böbingen vierstreifig ausbauen zu können. Der letzte zwischen dem Regierungspräsidium und der Stadt Heubach abgestimmte Zeitplan sieht eine Fertigstellung der L 1161 Nordumgehung Heubach für Ende 2027 vor.

 

 

 

Belagssanierungen auf Bundes- und Landesstraßen im Auftrag des Regierungspräsidiums

 

Bundesstraßen

 

Hier werden in 2023 keine Belagsmaßnahmen auf Bundesstraßen durchgeführt, nachdem in den letzten 3 Jahren eine Vielzahl von Belägen durch den Ostalbkreis, im Auftrag des Regierungspräsidiums, saniert worden sind.

 

Landesstraßen

 

In 2023 saniert der Ostalbkreis für das Regierungspräsidium die Landesstraßen

 

  • L 1080 Waldhausen - Beuren  Kosten 1,450 Mio. €
    bis Juni 2023
     
  • L 1080 Beuren - Hohenlohe   Kosten 0,625 Mio. € 
    bis September 2023
     
  • L 1073 Schönberger Hof - L 1060  Kosten 1,000 Mio. € 

bis August 2023

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat