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Vorlage - 067/2023  

 
 
Betreff: Erweiterung StadtLandBus in der Raumschaft Virngrund
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
03.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Erweiterung des StadtLandBus-Konzeptes in seiner skizzierten Form zu. Über die Entwicklung findet regelmäßige Berichterstattung statt.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Bis zur Einführung des derzeitigen StadtLandBus-Systems stellte sich das ÖPNV-Angebot im Virngrund mit seiner Konzentration auf den Schulverkehr als außerordentlich limitiert dar. So endete etwa der reguläre Busverkehr samstags gegen 14 Uhr und nahm erst am Montag früh wieder den Betrieb auf. Unter der Woche verkehrte der ÖPNV nur bis ca. 19 Uhr.

 

Auch um den vielfach getragenen Wunsch der Raumschaft Rechnung zu tragen, ging der StadtLandBus im Juli 2020 an den Start und ermöglichte erstmals ein mit dem Bahnverkehr abgestimmtes, öffentliches Verkehrsangebot in den Neben- und Schwachverkehrszeiten. Bis Mitternacht profitiert die Bevölkerung (ca. 50.000 Menschen) in einem knappen Drittel der Fläche des Ostalbkreis nunmehr von dem Angebot. Dabei ermöglicht der StadtLandBus nicht bloß Mobilität von und zu den Bahnhalten in Ellwangen und Bopfingen, sondern schafft auch Verbindungen zwischen den 16 Gemeinden und zahllosen Teilortschaften im Nord-Osten des Landkreises. Bislang gilt ein Sonderfahrpreis von 1 Euro/Fahrt, der jedoch spätestens im August 2024, also der kommenden Tarifanpassung, in das normale OstalbMobil-Tariftableau überführt werden soll.

 

 

Entwicklung

 

Insgesamt nahmen bislang knapp 38.000 Personen den als On-Demand-System konzeptionierten StadtLandBus in Anspruch (Juli 2020 bis Februar 2023). Dabei wurden etwa 400.000 Buskilometer zurückgelegt. Die eingesetzten Fahrzeuge waren dabei über 16.000 Stunden unterwegs. Nahmen den Bus im Jahr 2020 im Monatsschnitt 506 Personen in Anspruch, waren es im Folgejahr bereits 886. In 2022 stieg der Schnitt dann auf 1.776 Fahrgäste/Monat, bei stetig zunehmender Nachfrage.

 

Selbstverständlich darf nicht unerwähnt bleiben, dass der StadtLandBus -wie alle On-Demand-Systeme- sich nur durch einen hohen Einsatz öffentlicher Mittel finanziert. Im vergangenen Jahr überwies der Landkreis ca. 385.000 Euro für die Leistungserbringung. Dabei findet eine Vergütung nach Personalstunden (derzeit 52,39 Euro) und gefahrenen Kilometern statt (derzeit 0,37 Euro). Die Kosten je beförderten Fahrgast liegen im gesamten Zeitraum im Mittel bei ca. 28 Euro, wenngleich die Entwicklung positiv ist. So waren es im Jahr 2020 noch 42,11 Euro/Fahrgast, in 2022 dann „nur“ noch 20 Euro/Fahrgast. Im, aus reiner Zuschussbetrachtung erfolgreichsten Monat, Juni 2022 lag der Zuschuss/Fahrgast bei 11,72 Euro.

 

Dokumentierte Erkenntnisse über die Nutzerstruktur liegen nicht vor. Der idealtypische Nutzer, in diesem Fall Nutzerin, wird vom Betreiber, der Firma ok.go, als „weiblich, eher jung“ beschrieben. Gerade diese Bevölkerungsgruppe schätze den günstigen, zuverlässigen und vor allem sicheren Transport durch den StadtLandBus.

 

 

Vorschlag Erweiterung

 

Grob formuliert: Der erweiterte StadtLandBus soll künftig diejenigen Zeitbereiche mit einem ÖPNV-Angebot füllen, in denen es derzeit keines gibt. Demnach würde er samstags die Bedienlücke zwischen 14 Uhr und 18 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zunächst zwischen 8 Uhr bzw. 9 Uhr und 18 Uhr füllen.

 

 

Einbettung in Inhalte des Nahverkehrsplan

 

Aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur und der Nutzerpotentiale wird die Raumschaft nicht durch klassische Buslinienverkehre zu erschließen sein. Um die Festlegungen des Nahverkehrsplanes zu erfüllen, kann es daher nur durch On-Demand-Systeme -wie den StadtLandBus- gelingen. Der ÖPNV-Ausbau im Finalzustand sieht ein Angebot an 365 Tagen von 5 Uhr bis 24 Uhr vor. Diesem Ziel würde die Angebotsausdehnung zwar noch nicht vollumfänglich entsprechen, sich ihm jedoch signifikant nähern.  

 

Aufgrund der hohen Fahrleistungen und des derzeit noch konventionellen Fahrzeugeinsatzes besitzt der StadtLandBus weniger die (klimapolitische) Zielsetzung der Fortschreibung des Nahverkehrsplan, um den „Ausstoß von Treibhausgasen zu vermindern“, wohl aber die beiden anderen, nämlich die „Aufwertung des ländlichen Raumes mit einer verbesserten Erreichbarkeit“ sowie die „Ermöglichung der sozialen Teilhabe“ (vgl. „Nahverkehrsplan für den Ostalbkreis - Teilfortschreibung 2021“, S.1).

 

 

Weiterer Prozess bis zur Umsetzung

 

Sofern der Ausschuss der skizzierten Konzeption im Grundsatz zustimmt, würde das Landratsamt mit dem Betreiber in die Detailplanungen einsteigen. Zudem soll die Raumschaft bzw. die betroffenen Kommunen bis zum angedachten Umsetzungszeitpunkt (vorrausichtlich Sommer) einbezogen werden. Dies erscheint von daher wichtig um das Angebot zu optimieren und auch besser bekannt zu machen. Vor allem bei Letzterem gibt es noch signifikanten Optimierungsbedarf. Hierfür, also die notwendige Kommunikation, wird ein einmaliger niederer fünfstelliger Betrag vorgeschlagen. Der Ausschuss würde in einer der kommenden Sitzungen über die Entwicklung/Sachstand in Kenntnis gesetzt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für die Finanzierung des StadtLandBus-Systems stehen in diesem Jahr Haushaltmittel in Höhe von 420.000 Euro zur Verfügung, welche höchstwahrscheinlich vollumfänglich durch das Ist-Angebot in Anspruch genommen werden. Zur Finanzierung des ausgeweiteten StadtLandBus würden im Rumpfjahr 2023, bei einer für den Sommer (Juli oder August) unterstellten Betriebsaufnahme, Mittel in der Größenordnung von ca. 75.000 Euro benötigt (zzgl. Kommunikationsmittel). Diese Gelder würden aus dem Haushaltsposten „Umsetzung Nahverkehrsplan“ entnommen werden. Der Posten beinhaltet 1.000.000 Euro und wird dieses Jahr bei weitem nicht in Anspruch genommen, da die Umsetzung, insbesondere des „Teilraumes Schwäbisch Gmünd“ erst im Jahr 2024 zum Tragen kommen wird (Ausnahme: On-Demand-Förderung).

 


Anlagen

 

Keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Landrat Dr. Bläse, i. V. Seefried