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Vorlage - 054/2023  

 
 
Betreff: Neufassung der Hauptsatzung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
09.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen geändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 - Neufassung der Hauptsatzung des Ostalbkreises im Änderungsmodus
Anlage 2 - Neufassung der Hauptsatzung des Ostalbkreises
Anlage 3 - Synopse Anpassung der Wertgrenzen/Zuständigkeiten

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt die beigefügte Neufassung der Hauptsatzung des Ostalbkreises (Anlage 2).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Landkreise in Baden-Württemberg können gemäß § 3 Landkreisordnung (LKrO) Satzungen erlassen. Die Hauptsatzung ist eine kommunale Pflichtsatzung, welche die Verfassung und innere Organisation des Landkreises regelt. Sie bildet das Fundament der kommunalen Arbeit auf Landkreisebene.

 

Die Hauptsatzung des Ostalbkreises wurde letztmals am 15. Dezember 2020 geändert.

 

Gegenstand der damaligen Satzungsänderung war, die Möglichkeit zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in der Hauptsatzung zu verankern. Zudem wurden Anpassungen innerhalb der Geschäftskreise der beschließenden Ausschüsse vorgenommen.

 

Mit der nun vorgesehenen Neufassung der Hauptsatzung soll insbesondere die Anpassung der Wertgrenzen und der Zuständigkeiten bei Personalentscheidungen erfolgen.

 

Die bestehenden Wertgrenzen wurden letztmals vor über 20 Jahren angepasst. Insbesondere aufgrund der in jüngster Vergangenheit stark angestiegenen Inflation wird vorgeschlagen, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Auf Anregung aus der Mitte des Kreistags sollen darüber hinaus weitere Anpassungen, hinsichtlich der Zuständigkeit der Verwaltung und der beschließenden Ausschüsse bei Personalentscheidungen, erfolgen. Die Neufassung der Hauptsatzung wurde zudem zum Anlass genommen, um redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Die Änderungsvorschläge wurden in der Sitzung des Ältestenrates am 20. März 2023 vorgestellt.

 

Im als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf sind alle vorgesehenen Änderungen eingearbeitet und durch entsprechende Durch- und Unterstreichungen als solche gekennzeichnet. Die Erläuterungen am rechten Seitenrand dienen lediglich der besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen und sind nicht Bestandteil des zu beschließenden Satzungstextes.

 

Anlage 2 beinhaltet den zu beschließenden Satzungstext ohne Erläuterungen oder Änderungsverläufe.

 

Anlage 3 beinhaltet die Gegenüberstellung der wesentlichen Änderungen im Hinblick auf Wertgrenzen und Zuständigkeiten.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Neufassung der Hauptsatzung des Ostalbkreises im Änderungsmodus

Anlage 2: Neufassung der Hauptsatzung des Ostalbkreises

Anlage 3: Synopse - Anpassung der Wertgrenzen/Zuständigkeiten

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Neufassung der Hauptsatzung des Ostalbkreises im Änderungsmodus (696 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Neufassung der Hauptsatzung des Ostalbkreises (513 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Synopse Anpassung der Wertgrenzen/Zuständigkeiten (495 KB)