Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag stimmt der Wiederbestellung von Frau Sylvia Pansow, als Mitglied des Vorstands der Kliniken gkAöR, zu.
Sachverhalt/Begründung
Gemäß § 9 Abs. 2 c) der Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb gkAöR entscheidet der Verwaltungsrat vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags über die Bestellung sowie Wiederbestellung und Abberufung des Vorstands. Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 Frau Sylvia Pansow, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags, als Mitglied des Vorstands der Kliniken Ostalb wiederbestellt. Finanzierung und Folgekosten
Die Personalkosten sind im Rahmen des Personalbudgets im Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gkAöR zu finanzieren. Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Kümmel, Stabsstelle Kliniken und Gesundheitsstrategie gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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