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Vorlage - 045/2023  

 
 
Betreff: KI-Allianz Baden-Württemberg eG - Satzungsänderung
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Europabüro, Kontaktstelle Frau und Beruf   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
14.03.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung KI-Allianz BW - Entwurfsfassung für GV 2023
Satzung KI-Allianz BW - Entwurfsfassung für GV 2023 ohne Änderungsmodus

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag stimmt der Satzungsänderung zu.

 

  1. Der Vertreter des Ostalbkreises wird ermächtigt, der Satzungsänderung in der Generalversammlung der KI-Allianz Baden-Württemberg zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Mit der Vorlage 130/2022 wurde ausführlich über die Landesförderung für KI-Exzellenzzentren berichtet, die im Nachgang zur Standortentscheidung für den Innovation Park Artificial Intelligence (IPAI) in Heilbronn bereitgestellt wurde.

 

Als KI-Allianz Baden-Württemberg haben sich die Regionen Stuttgart, Neckar-Alb, Karlsruhe, Freiburg und Ostalbkreis, erweitert um die Region Nordschwarzwald, darauf verständigt, sich partnerschaftlich für den systematischen Auf- und Ausbau eines landesweiten, international sichtbaren und aktiven Netzwerks von dezentralen KI-Leuchttürmen einsetzen zu wollen und dafür auch einen entsprechenden Förderantrag beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg eingereicht. Inhaltlich ist die Hochschule Aalen mit dem Projekt „KI-Datenqualität“ in den Gesamtantrag eingebunden.

 

Als Gesamtstruktur für die KI-Allianz Baden-Württemberg soll die Genossenschaft „KI-Allianz Baden-Württemberg“ gegründet werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28.06.2022 den Beitritt des Ostalbkreises zur Genossenschaft einstimmig beschlossen. Die Beteiligung wurde von der Landkreisverwaltung gem. § 48 LKrO BaWü i. V. m. §§ 102 ff. GemO BaWü beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart angezeigt. Die Gesetzmäßigkeit der Beschlussfassung wurde vom Regierungspräsidium mit Schreiben vom 11.10.2022 mit der Maßgabe bestätigt, dass in der Satzung der Genossenschaft sicherzustellen ist, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird und dass auch bei einer künftigen Änderung der Mitgliederstruktur der Ostalbkreis gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GemO einen angemessenen Einfluss im Aufsichtsrat der Genossenschaft hat. Die Änderung der Satzung ist dem Regierungspräsidium Stuttgart nochmals nachzuweisen.

 

Basis der damaligen Beschlussfassung im Kreistag war die Satzung der Genossenschaft „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ in der Fassung der Gründungsversammlung vom 19.02.2021, die die Regionen Stuttgart, Neckar-Alb und Karlsruhe für ihre ursprüngliche gemeinsame Bewerbung im Wettbewerb „Innovationspark KI Baden-Württemberg“ gegründet hatten. Diese Fassung der Satzung wurde zwischenzeitlich überarbeitet und den weiteren Entwicklungen angepasst (s. Anlagen). Über die Satzungsänderung wird in einer noch zu terminierenden Generalversammlung beschlossen, die voraussichtlich im April 2023 stattfinden soll.

 

Die Änderungen umfassen neben der Präambel die §§ 1, 2, 18, 24 und 28 und beziehen sich auf:

-          die Änderung des Namens in KI-Allianz Baden-Württemberg,

-          die Anpassungen des Satzungszwecks, der ursprünglich stark auf den Landeswettbewerb ausgerichtet war,

-          die Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Ergänzung um Vertreter*innen neuer Mitglieder.

 

Nach landkreisinterner Prüfung und Bewertung kann empfohlen werden, den vorgeschlagenen Änderungen der Satzung zuzustimmen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Satzung im Änderungsmodus

Satzung Neufassung ohne Änderungsmodus

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Hahn, Stabsstelle 02

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung KI-Allianz BW - Entwurfsfassung für GV 2023 (169 KB)    
Anlage 2 2 Satzung KI-Allianz BW - Entwurfsfassung für GV 2023 ohne Änderungsmodus (163 KB)