Bürgerinformationssystem

Vorlage - 042/2023  

 
 
Betreff: Situation der ukrainischen Flüchtlinge im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
14.03.2023 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

Der mittlerweile über ein Jahr andauernde Ukraine-Krieg hat neben unvorstellbar großem Leid und Zerstörung in der Ukraine zu einer der am schnellsten wachsenden Flüchtlingskrisen seit dem Zweiten Weltkrieg geführt.

 

Im vergangenen Jahr sind 1.045.000 ukrainische Geflüchtete, überwiegend Frauen und Kinder, in Deutschland angekommen. Damit sind im Jahr 2022 ca. 80 % der Schutzsuchenden, die nach Deutschland kommen, aus der Ukraine geflohen. Sie haben den in der EU vereinbarten unmittelbaren Schutz erhalten und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.

 

Diese Flüchtlingsbewegung stellt alle Beteiligten und insbesondere die Stadt- und Landkreise und damit auch die Kommunen vor große Herausforderungen. In den Ostalbkreis kamen bislang über 3.800 Geflüchtete und sind hier in Unterkünften und privaten Wohnungen untergebracht. Die Geflüchteten erhielten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Am 7. April 2022 wurde durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, den Geflüchteten den Zugang zur Grundsicherung zu ermöglichen und ihnen somit Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu gewähren. Dieser Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch trat am 1. Juni 2022 in Kraft.

 

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

Auswirkungen auf den Geschäftsbereich Integration und Versorgung (Rechtskreis AsylbLG)

 

Zugangs- und Unterbringungssituation im Ostalbkreis

 

Sehr viele Ukrainer fanden dank einer beispiellosen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung privaten Wohnraum in den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises. Der Landkreis hat parallel dazu in seinen Flüchtlingsunterkünften seit März vergangenen Jahres 1.100 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen und untergebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Dazu war es notwendig, die Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung kreisweit massiv zu erhöhen, neue Unterkünfte zu erschließen und in kürzester Zeit zur Belegung vorzubereiten.

 

Standen dem Ostalbkreis im Frühjahr 2022 kreisweit 4 Gemeinschaftsunterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung, so verfügt er aktuell über 13 Wohnheime mit insgesamt 1.140 Plätzen.

 


Diese Unterkünfte sind aktuell zu über 80 % mit Geflüchteten belegt. Um die Aufnahmeverpflichtung des Landkreises erfüllen zu können und um in den kommenden Monaten weiterhin über ausreichende Kapazitäten zu verfügen, bereitet der Ostalbkreis aktuell weitere Objekte zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkünfte vor. Diese bieten zusätzliche Platzkapazitäten von insgesamt knapp 300 Plätzen.

 

Damit verfügt der Ostalbkreis über eine Gesamtkapazität von rund 1.500 Unterbringungsplätzen.

 

Seit 2022 wurde zudem die Zahl der Anschlussunterbringungen massiv erhöht. Wurden noch  2021 gerade einmal 80 Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung zugewiesen, so sind den Kommunen des Ostalbkreises im vergangenen Jahr 579 Flüchtlinge, vorrangig Ukrainer, aus den Kreisunterkünften zugewiesen worden.

 

Im Jahr 2023 sind erneut Anschlussunterbringungen in dieser Größenordnung geplant, auch um ausreichende Kapazitäten in der vorläufigen Unterbringung vorhalten zu können.

 

Sozialhilfegewährung an die ukrainischen Geflüchteten

 

Bedingt durch den starken Zustrom von ukrainischen Geflüchteten stieg die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG im Ostalbkreis im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 1.400 Hilfeempfänger an. Bis zur Jahresmitte 2022 befanden sich teilweise über 2.500 Ukrainer im Hilfebezug, bevor zum 01.06.2022 der Rechtskreiswechsel zum Jobcenter bzw. zum Geschäftsbereich Soziales erfolgte. Aktuell erhalten die ukrainischen Flüchtlinge bis zur Erteilung ihres Aufenthaltstitels weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden dann an das Jobcenter bzw. zum Geschäftsbereich Soziales übergeleitet.

 

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Die Verdreifachung der Antragszahlen und der mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Rechtskreiswechsel wurde von den Mitarbeitern in diesem Bereich mit hohem Engagement bewältigt.

 

Die Versorgung aller ukrainischen Geflüchteten mit Sozialhilfeleistungen und der Aufbau entsprechender Unterbringungskapazitäten in kürzester Zeit ist vor dem Hintergrund des dynamischen Geschehens nicht mit der Situation 2015/2016 vergleichbar.

 

Auswirkungen auf das Jobcenter Ostalbkreis (Rechtskreis SGB II)

 

Bereich Leistung

 

Nach Bekanntwerden des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. April 2022 hat sich das Jobcenter Ostalbkreis entsprechend aufgestellt um einen möglichst geregelten Übergang der Leistungsempfänger, die bis dahin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, in den Rechtskreis SGB II zu gewährleisten. Oberste Prämisse hierbei war, dass alle hilfebedürftigen ukrainischen Flüchtlinge nahtlos die entsprechenden Geldleistungen erhalten.

 

Mit Stand 24. April 2022 wurde vom Geschäftsbereich Integration und Versorgung ein Datensatz mit insgesamt 2.129 Personen in 1.044 Leistungsfällen an das Jobcenter übergeben.

 

Um diese gewaltigen Datenmengen möglichst schnell zu sichten und bis zum nächsten Zahlungslauf am 25. Mai 2022 ins Fachverfahren zu übertragen, wurde ein standortübergreifendes Sonderleistungsteam gegründet, welches aus zwei Teamleitern und insgesamt 22 Leistungsberatern und Sachbearbeitern bestand.

 

Für alle Fragen von ukrainischen Flüchtlingen, Ehrenamtlichen, Dolmetschern, Vermietern, Mitarbeitern bei den Städten und Gemeinden etc. wurde eine eigene Hotline und ein eigenes Postfach eingerichtet um eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Anliegenklärung möglich zu machen.

 

Das Sonderleistungsteam wurde nach erfolgreicher Datenmigration Ende Juli 2022 aufgelöst und alle Leistungsfälle wurden an die zuständigen Leistungsteams übergeben. Somit erhielten alle Teams zu ihren bisherigen Bestandsfällen nochmals rund 1.300 Leistungsfälle über das gesamte Kreisgebiet hinweg dazu.

 

Seit dem Rechtskreiswechsel ins SGB II wurden insgesamt über 1.680 Neuanträge von ukrainischen Flüchtlingsfamilien entschieden. Davon befinden sich rund 1.150 Bedarfsgemeinschaften aktuell im Leistungsbezug nach dem SGB II.

 

Nach wie vor herrscht ein hoher Zu- und Abgang, viele Umzüge und ständige Wechsel in den Bedarfsgemeinschaften machen diese Leistungsfälle sehr arbeitsintensiv. Reibungslose Übergänge im Rechtskreiswechsel oder beim Umzug aus den Gemeinschaftsunterkünften in privaten Wohnraum erfordern hohen Abstimmungsbedarf und viel Netzwerkarbeit in jedem einzelnen Leistungsfall. Nur so kann jedoch eine nahtlose monatliche Auszahlung aller zustehenden Leistungen, inklusive Bildung und Teilhabeleistungen für alle ukrainischen Kinder, sichergestellt werden.

Alle ukrainischen Leistungsfälle, die vom Geschäftsbereich Integration und Versorgung ins Jobcenter übergeben worden sind, wurden erfolgreich zum 1. Juni 2022 eingearbeitet, so dass eine nahtlose Zahlung gewährleistet werden konnte. Die monatlichen Leistungen, die anfänglich noch als Scheckzahlungen erfolgten, konnten inzwischen bei allen Fällen auf Kontozahlungen umgestellt werden. So können nun alle ukrainischen Familien schnell und unbürokratisch auf ihre Leistungen zugreifen.

 

Nach wie vor ist bei der Unterkunftsnahme der ukrainischen Flüchtlinge noch viel in Bewegung, was einen enorm großen Aufwand im Leistungsbereich verursacht. Hier versucht das Jobcenter durch gute Netzwerkarbeit schnell an entsprechende Informationen zu kommen um die Leistungsfälle zeitnah bearbeiten zu können und größere Nacharbeiten zu vermeiden.

 

Bereich Markt & Integration

 

Neben der Versorgung der Menschen mit Geldleistungen sollen die Geflüchteten baldmöglichst Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Obwohl die Menschen überwiegend sehr gut ausgebildet sind, sprechen laut einer Studie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat nur 4 % dieser Menschen Deutsch und 10 % Englisch. Der Spracherwerb ist auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt essentiell. Eine weitere Hürde stellt die Anerkennung der in der Ukraine erworbenen Schul- und Berufsabschlüsse dar. Der Bund hat hier Initiativen zur Vereinfachung der Anerkennungspraxis angekündigt. Etwa die Hälfte der Geflüchteten sind Frauen mit Kindern. Hier gilt es, die Kinderbetreuung und den Schulbesuch vorrangig zu klären.

 

Sprachförderung

Die Sprachförderung erfolgt bei anerkannten Trägern und wird über das BAMF finanziert. Das Jobcenter ist gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Integration und Versorgung im regelmäßigen Austausch mit den Akteuren. Die Träger sind sehr aktiv, ihr Kursangebot sukzessive auszubauen. Es bestehen jedoch nach wie vor Engpässe bei den Sprachförderangeboten, die noch nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass einige niedrigschwellige Kurse, die durch den Landkreis, Städte und Gemeinden finanziert werden, bereits stattfinden können.

 

Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt

Die ersten Integrationsmaßnahmen hat das Jobcenter bereits zum 1. Juli 2022 mit insgesamt 80 Plätzen ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um niedrigschwellige Angebote mit Sprachanteilen. Diese dienen in erster Linie dazu, die Zeit bis zur Teilnahme an einem Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sinnvoll zu überbrücken sowie die ersten Schritte in Richtung Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Diese Maßnahmen werden kurzfristig um 30 % aufgestockt. Die Maßnahmekosten werden zu 100 % über Bundesmittel gedeckt.

 

Netzwerke

Das Jobcenter ist gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Integration und Versorgung in allen wichtigen Netzwerken für die Geflüchteten aus der Ukraine aktiv. Neben den Städten und Gemeinden sind dies beispielsweise Träger der freien Wohlfahrtspflege, diverse ehrenamtliche Initiativen, Sprachkursträger und Träger von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration, Kammern und Arbeitgeberverbände, Anerkennungsstellen, Banken sowie Krankenkassen.

 

Ein geregelter Ablauf der Arbeitsmarktintegration ist noch nicht möglich, da der Spracherwerb noch im Vordergrund steht. Mit Zunahme der Deutschkenntnisse wird die berufliche Integrationsarbeit an Dynamik gewinnen. Für die Übergangszeit zwischen Spracherwerb und Arbeitsaufnahme werden Angebote zur beruflichen Weiterbildung, Ausbildung und Unterstützung vorbereitet und ausgebaut. Dennoch konnten bereits rund 130 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.


Auswirkungen auf den Geschäftsbereich Soziales (Rechtskreis SGB XII)

 

Bei Antragstellung nach dem SGB XII ist der ausländerrechtliche Status durch Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels oder der Fiktionsbescheinigung nachzuweisen. Als Anspruchsvoraussetzungen sind im Ostalbkreis die grundsätzlichen Vorgaben des SGB XII zu beachten. Demnach haben Personen ab 65 Jahren einen Anspruch auf Leistungen des 4. Kapitels SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung). Dies entspricht ebenso der Regelrentenaltersgrenze der Ukraine.

 

Kinder unter 15 Jahren sowie Personen, die in der Ukraine bereits Altersrente beziehen, erhalten bis zur deutschen Regelaltersgrenze Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt). Das Beziehen einer ukrainischen Altersrente muss vor dem Rechtskreiswechsel durch einen ukrainischen Rentenausweis nachgewiesen werden. Kann ein Rentenausweis nicht vorgelegt werden, verbleiben die Personen im SGB II. Im Ostalbkreis sind im SGB XII standortübergreifend zum 31. Januar 2023 334 Fälle bearbeitet worden, wobei von insgesamt 111 Leistungsberechtigten des 3. Kapitels 71 minderjährig sind. Diese können aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft mit Angehörigen bilden (bspw. eine Tante reist mit Nichte ein).

 

Der Personenkreis der geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist in der Regel nicht in Deutschland kranken- und pflegeversichert. Demnach ist bei Bedarf die Hilfe zur Krankheit nach § 48 SGB XII zu leisten. Eine Anmeldung erfolgt nach § 264 Abs. 2 SGB V direkt bei der gewählten Krankenkasse. Hierbei bleibt der Geschäftsbereich Soziales, als zuständiger Sozialhilfeträger, Kostenträger der Krankenversicherung. Es entsteht kein gesetzliches Krankenversicherungsverhältnis mit der gewählten Krankenkasse. Die Krankenkasse betreut die Leistungsberechtigten wie ein Kassenmitglied im Auftrag des Sozialhilfeträgers.

 

Alle bei der Hilfe bei Krankheit entstehenden Kranken- und Behandlungskosten werden dem Landkreis zuzüglich eines Zuschlages in Form einer Verwaltungskostenpauschale in Rechnung gestellt und Krankenhilfe gewährt. Zum 31. Januar 2023 erhalten 200 Leistungsberechtigte zusätzlich zu den Grundsicherungsleistungen ergänzend Krankenhilfeleistungen.

 

Für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII ist in der Regel mangels fehlender Pflegeversicherung ein Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse erforderlich und durch den Geschäftsbereich Soziales in Auftrag zu geben. Hilfe zur Pflege kann erst ab Pflegegrad 2 geleistet werden. Dies gilt ebenso bei Erforderlichkeit von (medizinischen) Hilfsmitteln wie Pflegebetten, Rollatoren etc. Verschiedene Anträge wurden bereits beim Geschäftsbereich Soziales gestellt und bewilligt. So können notwendige Pflegebetten beispielsweise jährlich angemietet werden und müssen nicht gekauft werden. Aktuell erhalten insgesamt 24 Leistungsberechtigte häusliches Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen.

Auswirkungen auf den Geschäftsbereich Jugend und Familie (Rechtskreis SGB VIII)

 

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

 

Für die Jugendhilfe hat auch bei den aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen der Kinderschutz oberste Priorität. Zur Sicherstellung des Kindeswohls mussten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Gastfamilien überprüft und vorbereitet werden. Junge geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer kamen immer, anders als beispielsweise bei afghanischen oder syrischen Minderjährigen, mit einer Begleitperson im Ostalbkreis an. Die Begleitpersonen sind auf ihre Sorge- oder Erziehungsberechtigung zu prüfen. Bei Erziehungsberechtigten ist darüber hinaus bei einem Aufenthalt von mehr als 8 Wochen eine Pflegeerlaubnis zu erteilen, sofern kein nahes Verwandtschaftsverhältnis besteht. Des Weiteren ist auch ein möglicher Bedarf an Hilfe zur Erziehung zu prüfen und bei Bedarf sicherzustellen.

 

Kinder und Jugendliche, die ohne sorgeberechtigte Eltern aus der Ukraine ankommen, werden zunächst vorläufig in Obhut genommen, auch wenn sie ggf. bei der Begleitperson verbleiben können. Es wurden insgesamt 86 Kinder und Jugendliche vorläufig in Obhut genommen. Nach erfolgter Überprüfung der Begleitpersonen mussten vereinzelt auch Kinder und Jugendliche vollstationär untergebracht werden. Aktuell erhalten 9 junge Menschen aus der Ukraine Hilfe zur Erziehung im Ostalbkreis.

 

Die Evakuierung von Kinderheimen aus dem Kriegsgebiet verlief teilweise sehr unvorhersehbar. So kam z. B. eine Heimgruppe an, die dann außerplanmäßig weiter über München in die USA ausreist. Es kamen mehrere Großpflegefamilien (eine Form der stationären Jugendhilfe in der Ukraine) mit zum Teil bis zu 10 Kindern pro Gruppe im Ostalbkreis an. Nach Prüfung der erzieherischen Versorgung meistern diese Großfamilien-Gruppen ihren Alltag weitgehend selbstständig. Eine Evakuierung von Heimgruppen aus Iwankiw, zu deren Aufnahme sich der Ostalbkreis bereit erklärt hatte, kam nach länger andauernder „Hängepartie“ nicht zustande. Die hierfür vorbereiteten personellen und räumlichen Ressourcen wurden ab September 2022 für die Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan eingesetzt.

 

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

 

Seit Kriegsbeginn in der Ukraine sind bei der Unterhaltsvorschusskasse des Landratsamts Ostalbkreis bislang insgesamt 370 Anträge auf Leistungen gestellt worden. Bei der Leistungsgewährung für ukrainische Flüchtlinge gibt das Landesministerium eine verkürzte, quartalsweise Abfrage und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vor.

 

Momentan befinden sich insgesamt 145 ukrainische Familien im Bezug von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. In 52 Fällen wurden die Leistungen beendet, da die Familien zum Teil in die Ukraine zurückgekehrt sind.

Beschulung ukrainischer Flüchtlinge im Ostalbkreis

 

1. Beschulung an den allgemeinbildenden Schulen - Einschätzung des Staatlichen Schul-              amts Göppingen

 

Für die Beschulung an den allgemeinbildenden Schulen im Ostalbkreis, inklusive der Gymnasien, melden die Schulen in der wöchentlichen Abfrage des Kultusministeriums die Anzahl der zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine, aber auch aus weiteren Ländern wie z. B. aus Syrien, den Balkanstaaten oder Nordafrika.

 

Zum Zeitpunkt der Erhebung der Zahlen haben 88 Schulen ukrainische Kinder und Jugendliche beschult. An 49 Schulen davon konnten Vorbereitungsklassen (VKLen) gebildet werden. Dies betrifft in erster Linie nur die größeren Schulen (im Vergleich zum gesamten Schulamtsbezirk Göppingen: 110 VKLen).

 

Die Herausforderungen der Beschulung, so das Staatliche Schulamt Göppingen, liegen vor allem bei der Versorgung der Schulen mit zusätzlich benötigtem Lehrpersonal. Die notwendigen Vorbereitungsklassen für Kinder und Jugendliche mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen sind oftmals schwer zu bilden. Der Lehrermangel und die räumlichen Kapazitäten erschweren die Einrichtung. Im gesamten Schulamtsbezirks konnten deshalb 13 VKLen nicht zustande kommen bzw. mussten wiedereingestellt werden (14 %).

 

Ein weiteres Problem stellen in den ländlichen Regionen die Gemeinschaftsunterkünfte in entlegenen Regionen dar, da hier die Beschulung der Geflüchteten eine große logistische Herausforderung beinhaltet (Klassenraumfindung, Personalfindung, weite Anfahrtswege etc.).

 

Zu den Übergängen innerhalb der Schularten liegen nur vereinzelt Problemanzeigen vor.

 

Schülerzahlen:

Die Mitte Februar gemeldeten Kinder und Jugendlichen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen belaufen sich im Schulamtsbezirk Göppingen auf insgesamt rund 1.960 Schülerinnen und Schüler, nur knapp 1.200 davon stammen aus der Ukraine. Die anderen geflüchteten und neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sind multinationaler Abstammung (ca. 1/3). Die absoluten Zahlen im Ostalbkreis: Gesamt 845 Schülerinnen und Schüler mit VKL-Status, davon 680 aus der Ukraine.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen:

Die Zahlen haben sich auf hohem Niveau eingependelt, aber nur in einzelnen Regionen und in den größeren Kreisstädten des Ostalbkreises liegen die SchülerInnen-Zahlen signifikant über der Belastungsgrenze bzw. über den Aufnahmekapazitäten.

 

Vereinzelt werden in manchen Regionen gehäuft nichtalphabetisierte Kinder und Jugendliche gemeldet, diese stellen aber zahlenmäßig i. d. R. kein größeres Problem dar.


2. Beschulung in den Großen Kreisstädten


a) Aalen

 

In Aalen gibt es bei der Beschulung der ukrainischen SuS wie bei allen Kindern und Jugendlichen ohne Sprachkenntnisse 3 Varianten:

 

  1. Beschulung in einer Vorbereitungsklasse (der Wechsel in eine Regelklasse bzw. in eine entsprechende Schulart erfolgt dann sobald als möglich).
  2. Beschulung in einer Regelklasse (diese Form wird an den Schulen ohne Vorbereitungsklassen praktiziert. Diese Form ist in der Klassenstufe 1 in der Regel kein Problem, in höheren Klassen ist dies bei geringer Anzahl und/oder in kleineren Klassen ebenfalls möglich).
  3. Beschulung zum Teil in einer Regelklasse und zum Teil in einer Vorbereitungsklasse.

 

Herausfordernd ist der generelle Lehrermangel, v.a. fehlen geeignete bzw. speziell ausgebildete Lehrkräfte. Bei weiterer Zunahme der Flüchtlinge muss über eine gleichmäßigere Verteilung nachgedacht werden. Bisher wird sinnvollerweise versucht, die Kinder und Jugendlichen möglichst wohnortnah zu versorgen.

Viele Eltern haben die Sorge, dass durch Kinder ohne Sprachkenntnisse ihre eigenen Kinder in ihrer Bildungslaufbahn benachteiligt sind.

Für traumatisierte Flüchtlingskinder wären Hilfsangebote (Psychologen) sinnvoll, so die Stadtverwaltung Aalen.

 

Derzeit sind die Schülerzahlen relativ stabil (ca. 100 SuS an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Aalen), eine nennenswerte Zunahme ist momentan nicht erkennbar.

 

 

b) Schwäbisch Gmünd

 

An den Schulen in Schwäbisch Gmünd sind die Zahlen der ukrainischen Schülerinnen und Schüler (SuS) konstant hoch. Insgesamt besuchen rund 300 SuS Schulen in der Stadt (inkl. Berufliche Schulen und Privatschulen). Die Zahlen sind derzeit relativ stabil. Die Belastung an den Schulen war bereits durch die Pandemie hoch und die Herausforderung ist nun entsprechend groß.

 

In den Grundschulen sollen die Kinder aus der Ukraine möglichst wohnortnah betreut werden. Einen Schwerpunkt der Aufnahme bilden die Bonhoefferschule und die städtische Klösterleschule. Die Klösterleschule hat entsprechende VKL Klassen.

 

Im Sekundarbereich bilden die Gemeinschaftsschulen (Mozart- und Friedensschule) und Realschulen (Bonhoeffer und Schiller) den Schwerpunkt. Hier sind VKL Angebote eingerichtet.

 

Eine Besonderheit ist die neue VKL am Parler-Gymnasium. Hier werden auch SuS des Hans-Baldung-Gymnasium mitbetreut. Eine weitere Besonderheit am Standort Schwäbisch Gmünd ist die Aufnahme von SuS am Landesgymnasium für Hochbegabte, die Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine wurden auf die Hochbegabung getestet und zum Schuljahr 2022/2023 aufgenommen.

 

Insgesamt gilt ein großer Dank den Schulleitungen, der Lehrerschaft, den Betreuungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schulsozialarbeit.

 

Aufgrund der großen Zahl an Geflüchteten hat das Welcomecenter der Stadt Schwäbisch Gmünd parallel eine enge Betreuung mit Integrationsmanagerinnen und -managern eingerichtet.

 

Weiter arbeitet man an Angeboten zur Trauma Bewältigung für die SuS. Niederschwellig zum Beispiel in Ferienangeboten, sowie bei dem Versuch der Anerkennung von beruflichen Qualifizierungen Geflüchteter um dadurch Therapieangebote zu ermöglichen.

 

 

Eichenrainschule

1

 

 

Schiller-Realschule

16

 

 

Mozartschule

27

 

 

Parler-Gymnasium

14

 

 

Hans-Baldung-Gymnasium

11

 

 

GS Hardt

5

 

 

Uhlandschule

6

 

 

GS Weiler

2

 

 

Römerschule

2

 

 

Friedensschule

17

 

 

Freie ev. Schule (FES)

5

 

 

Freie Waldorfschule

4

Dietrich Bonhoeffer Schule

59

Landesgymnasium für Hochbegabte

11

Rauchbeinschule

4

Klösterleschule

17

Canisius-Schule

2

Scheuelbergschule

1

Stauferschule

3

Grundschule Großdeinbach

2

Adelbert-Stifter-Realschule

3

Agnes-von Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd

20

Gewerbliche Schule Schule Schwäbisch Gmünd

64

Haus Lindenhof

3

 

 

 

 

Insgesamt an allen Schulen

in Schwäbisch Gmünd:

299

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


c) Ellwangen

 

 

 In Ellwangen gibt es derzeit 7 Vorbereitungsklassen (VKL) an folgenden Schulen:

 

         Klosterfeldschule (GS-VKL)

         Mittelhofschule GMS (SEK I- VKL)

         Buchenbergschule GMS (2 x GS-VKL, 2 x SEK I - VKL)

         LEA Ellwangen VKL Außenstelle, betreut durch Klosterfeldschule und Buchenbergschule

         wenige weitere SuS an Ellwanger Schulen ohne VKL

 

Es werden Sprachkurse für Kinder und Erwachsene von der Volkshochschule Ellwangen (Organisation und Buchung), dem Rotary Club Ellwangen (Finanzierung) und der Buchenbergschule (Org. Personal, Infrastruktur und Räumlichkeiten) angeboten.

 

Die Kurse gehen organisatorisch Hand in Hand mit der Beschulung von Kindern an Ellwanger Schulen. Mit Svitlana Hutovska, eine deutsch sprechende Ukrainerin, die insgesamt auch eine zentrale Figur in der Betreuungsszene in Ellwangen ist (lernte Deutsch als Au-pair in Ellwangen), konnte hierfür gutes Personal gefunden werden.

 

Die Kinder aus ukrainischen Familien stellen mit Abstand die größte Schülergruppe in den VKL der Ellwanger Schulen dar. Sie kommen aus ganz unterschiedlichen Ausgangssituationen an die Schulen, manche sind kriegsbedingt traumatisiert, viele leiden unter der Trennung von ihren Vätern, einige haben unter dem Verlust des Vaters zu leiden. Es ist in diesem Zusammenhang auffallend, dass offensichtlich die Väter in Sachen Bildung und Erziehung die Zuständigkeit haben und sich Mütter und Kinder hier neu finden müssen.

 

Bildung hat in der Ukraine einen hohen Stellenwert, vor allem der Unterricht in Naturwissenschaften. Zu Beginn des Krieges haben Geflüchtete oft zweifach schulischen Unterricht: Den an deutschen Schulen, sowie Fernunterricht über das ukrainische Kultusministerium. So wurden auch zum Teil noch Prüfungen „online“ abgelegt.

Der Schwerpunkt im VKL-Unterricht ist der Spracherwerb, sowie Demokratiebildung, außerdem Mathematik, Englisch, Sachfächer. Die Beschulung in der VKL geht je nach Erfolg von ca. 6 Monaten bis zu 2 Jahren.

Da der Unterricht in VKL auf 18 Wochenstunden (Grundschule) und 25 WS (Sekundarstufe) begrenzt ist, bleibt manchen Kindern immer noch die Zeit, nachmittags am Fernunterricht aus der Ukraine teilzunehmen. Dennoch ist die erste Aufgabe, die Sprache zu erlernen. Deshalb ist es vom KM vorgesehen, wo möglich, den Weg über die VKL zu gehen. Ziel der VKL ist, bald in Kooperation mit der Regelklasse zu treten. So nehmen die SuS je nach Fortkommen bald am Sport-, Kunst- oder Mathematikunterricht der alters- und bildungsrelevanten Jahrgangsstufe teil. Dieser Abschnitt ist auch für den Integrationsprozess wichtig. Je nach Möglichkeit gehen die SuS dann nach 1,5 - 2 Jahren endgültig in die Regelklasse über. SuS ab 16 Jahren gehen in i.d.R. in die VABO-Klassen der Berufsschulen.

 

Nach fast einem Jahr steht fest, dass die ukrainischen SuS ganz unterschiedliche Bildungswege gehen: Manche können sehr schnell die deutsche Sprache erlernen und belastungsfrei lernen, andere sind im Lernen durch verschieden Faktoren gehemmt (Sprachbarriere, Traumata, Verluste, Weigerungshaltungen, Perspektivlosigkeit).

 

Die Schülerzahlen bleiben im Moment konstant, derzeit sind kaum Zuzüge aus der Ukraine zu verzeichnen. Die Perspektive der Familien ist sehr unterschiedlich:

 

         Sofortige Rückkehr nach Beendigung der Kriegshandlungen

         Nach kurzer Zeit regionale Verwurzelung durch Arbeitsverhältnisse und berufliche
Zukunftsszenarien

         Weiterhin Suche nach einem passenden Wohn- und Lebensort in Deutschland, ggf.
Weiterreise (u.a. in die USA)

         Unterstützungssysteme, u.a. durch VHS Sprachkurse, unterstützt durch Rotary Ellwangen

         Die Ostalb hilft e.V. ist mit der Buchenbergschule im engen Austausch

         Viele Arbeitgeber aus der Region sind an der Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten interessiert.

 

Das Landesprogramm „Lernen mit Rückenwind“, das ein Unterstützungsprogramm nach Corona darstellt, wird auch für die Beschulung ukrainischer SuS eingesetzt. Es ist an vielen Schulen unabdingbar mit dem Erfolg der VKL mit der Beschulung Geflüchteter verbunden.

An der Buchenbergschule Ellwangen beispielsweise werden über dieses Programm u.a. zwei Lehrkräfte mit der Muttersprache Ukrainisch eingesetzt. Diese agieren als pädagogisch-sprachliche Assistenten der Stammlehrkräfte. Dabei geht ihr Wirkungskreis weit über das Unterrichtliche hinaus. Sie sind vielmehr viel gefragte Ansprechpartnerinnen der Eltern, der Schule und von Kooperationspartnern. Sie geben Lebenshilfe und helfen dem Umfeld und den SuS, sich gegenseitig zu verstehen.

 

Für viele Schulen ist dieses Programm aus diesen genannten Gründen sehr wichtig, um schulischen Erfolg und Integration - auch für Geflüchtete - vor dem Hintergrund des derzeitigen Personalmangels zu ermöglichen.

 

Es wäre aus Sicht der Schulen und der Geförderten sehr wichtig, dass das Programm Lernen mit Rückenwind, das sich als effizient erwiesen hat, über den geplanten Zeitraum hinaus (Schuljahre 2021-2022, 2022-2023) in 2023-2024 und 2024-2025 bestehen bleibt und die Schulen damit in der derzeitigen Personalnot und darüber hinaus bedarfsgerecht mit geeignetem Personal unterstützt.


3. Beschulung an den Beruflichen Schulen des Ostalbkreises

 

 

Am Beispiel der Gewerblichen Schule Schwäbisch Gmünd soll im Folgenden die Beschulung der ukrainischen Flüchtlinge an den Beruflichen Schulen des Ostalbkreises aufgezeigt werden:

 

Die Gewerbliche Schule Schwäbisch Gmünd startete im April 2022 mit dem Deutschunterricht für ukrainische Schülerinnen und Schüler und konnte dank der freiwilligen Mehrarbeit zahlreicher Lehrerinnen und Lehrer rund 40 Jugendliche in zwei Klassen mit je ca. 20 Stunden/Woche unterrichten. Darüber hinaus informierte die Gewerbliche Schule Schwäbisch Gmünd - und informiert weiterhin - die Eltern in mehreren Elternabenden und mit selbst erstelltem Infomaterial (mehrsprachig) über das Schulsystem und die Bedeutung beruflicher Schulen in Baden-Württemberg sowie über die Unterstützungssysteme, wie z. B. das Jobcenter. Wichtig ist, dass bei diesen Veranstaltungen Übersetzer und ein Experte, sowie eine Expertin vom Jobcenter anwesend sind. Die Expertise von einer Mitarbeiterin vom Jobcenter, ihre Sprachkenntnisse, ihre eigene Biografie war und ist bei diesen Veranstaltungen von unschätzbarem Wert, einen Zugang zu den Eltern zu finden.

 

Möglich war und ist dies durch das vorbildliche Engagement des zuständigen Abteilungsleiters und der Lehrerinnen der VABO-Klassen, die sehr gute Zusammenarbeit im Lehrerteam VABO und den regelmäßigen Austausch im Team.


Wie läuft die Beschulung?

 

Die Arbeit in diesen Klassen geht über den „normalen“ Unterricht hinaus, da neben dem Unterricht die Beziehungs- und Beratungsarbeit im Fokus steht.

 

Die Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine sind sehr heterogen, nicht nur in ihren Vorkenntnissen in Deutsch und Englisch, sondern auch in ihrer Motivation und ihrer Lernbereitschaft. Nach anfänglicher Zurückhaltung ist ihr Verhalten inzwischen ähnlich wie bei anderen Schülerinnen und Schülern (z. B. Fehlzeiten).

 

Eine besondere Rolle nehmen ihre traumatischen Kriegserlebnisse ein, die den Unterricht nachhaltig beeinflussen. Hierzu haben Lehrkräfte der Schule an Fortbildungen teilgenommen und auch schulinterne Fortbildungen durchgeführt, um als Lehrkräfte damit umgehen zu können.

 

Derzeit werden an der Gewerblichen Schule Schwäbisch Gmünd drei Klassen mit ukrainischen Jugendlichen auf unterschiedlichen Niveaus unterrichtet. Das Ziel für die ukrainischen Schüler: Sprachstandserhebungen auf Niveau A2 und B1.

 

Außerdem wird eine weitere VABO-Klasse, in der Analphabeten aus anderen Ländern unterrichtet werden und eine VABR-Klasse, die andere Flüchtlinge zum Hauptschulabschluss führt, angeboten.

 

Welche Herausforderungen gab es und wird es zukünftig geben?

 

In den VABO-Klassen für ukrainische Schülerinnen und Schüler sollen die Jugendlichen nach ihren Kriegserlebnissen aufgefangen werden. Es soll ihnen eine Struktur in ihrem Alltag, Halt und Hilfe in dem geschützten Raum Schule, gegeben werden und mögliche Perspektiven sollen aufgezeigt werden. Die Lehrkräfte sind Zuhörerinnen und Zuhörer, Beraterinnen und Berater, helfende Hand, Seelentrösterinnen und -tröster und natürlich auch Pädagogen. Diese Anforderungen stellen echte Herausforderungen im Arbeitsalltag dar.

 

Einige Beispiele der konkreten Herausforderungen:

 

  • Fehlende Regelung im Jahr 2022 für den Umgang mit Online-Unterricht in der Ukraine (Schulpflicht geht vor Online-Unterricht, außer bei Prüfungen), Schüler sind oft unter Druck, allem gerecht zu werden,
  • Umgang mit Beurlaubungen für Reisen ins Kriegsgebiet,
  • Umgang mit Fehlzeiten (Balanceakt zwischen Strenge und Nachsicht),
  • traumatische Erlebnisse der Jugendlichen auffangen als Nicht-Therapeuten; professionelle Distanz wahren zum Selbstschutz,
  • den Schülerinnen und Schülern und Eltern die unterschiedlichen Schulsysteme zu erklären und einen Vergleich zu wagen,
  • Probleme wie in den üblichen Klassen (zu spät kommen, Verhalten); pädagogische Maßnahmen sind oft schwierig, es ist eine Gradwanderung zwischen „Rücksicht und notwendiger Strenge“,
  • Vergleich der Abschlüsse: Perspektiven für die Schülerinnen und Schüler, welche Übergänge sind möglich, Erleichterungen bei Zugangsvoraussetzungen?
  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen jeglicher Art,
  • Anerkennung der Abschlüsse (dauert zum Teil sehr lange und kostet Geld); sind die Abschlüsse wirklich vergleichbar? Zeugnisse und Anerkennung der Zeugnisse sind zum Teil sehr langwierig: Möchte ein Schüler ins Berufliche Gymnasium, sind wahrscheinlich die Zeugnisse nicht rechtzeitig da,
  • das Sprachniveau B1 ist Voraussetzung für eine duale Ausbildung oder den Besuch einer weiterführenden Schule, was nicht alle erreichen werden.

 

Perspektivisch ergeben sich zum Schuljahr 2023/2024 folgende Fragen:

 

  1. Mit wie vielen Klassen ist zu rechnen? (Planung Deputat, Räume, Bildungsbegleiter)
  2. Wie werden sich die Flüchtlingszahlen aus den unterschiedlichen Krisenregionen entwickeln?
  3. Gibt es eine weitere Zuwanderung aus anderen Regionen?

 

Wahrscheinlich werden es mehr VABR-Klassen werden: Praktika im VABR (erhöhter Aufwand Organisation der Praktika und die Betreuung)

 

Wie ist die Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2022/2023?

 

->  21.10.2022:   66

->  25.11.2022:   62

->  16.12.2022:   61

->  20.01.2023:   61

->  14.02.2023:   66 (Kapazitätsgrenze fast erreicht!)

 

Derzeit ist ein stetiges Kommen und Gehen in den Klassen für ukrainische Jugendliche. In jüngster Vergangenheit wurden auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die keinerlei Deutsch- oder Englischkenntnisse haben. Die Entscheidung, diese Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, wird einvernehmlich im Lehrerteam beschlossen.

 

Es wird weiterhin versucht, die Klassen auf drei unterschiedlichen Niveaus zu unterrichten. Dennoch ist aufgrund personeller Ressourcen eine Aufnahme weiterer Schülerinnen und Schüler kaum noch möglich.

 

Hilfreich und unterstützend wäre eine befristete Erhöhung der Schulsozialarbeit (Bildungsbegleiter), so die Aussage der Schulen, da jede Schülerin, jeder Schüler beraten werden muss. Es gilt diesen Jugendlichen - wie allen anderen auch - eine Perspektive für ihre Zukunft aufzuzeigen (entweder weiterhin am beruflichen Schulzentrum oder in der dualen Ausbildung) hier im Ostalbkreis oder wenn sie in ihre Heimat zurückkehren, was mit den bisherigen Ressourcen nicht leistbar ist. Die Schulleitungen teilen mit, dass die ukrainischen Schülerinnen und Schüler vermehrt konkret nach beruflichen Perspektiven hier im Ostalbkreis nachfragen.

 

Die Technische Schule Aalen hat gemeldet, dass die ukrainischen Flüchtlinge i. d. R. gut zu beschulen sind. Es gibt zwei VABO-Klassen mit unterschiedlichen Sprachniveaus. Sprachschwierigkeiten gibt es natürlich. Englisch können die meisten nicht.

 

Die Schülerinnen und Schüler werden teilweise mit anderen Flüchtlingen aus Syrien, Balkanstaaten und Nordafrika beschult. Die Schülerinnen und Schüler haben sehr unterschiedliche Niveaus, sprachlich und auch inhaltlich (z. B. Mathe).

An der glp Ellwangen werden zur Zeit 17 SuS aus der Ukraine und 29 weitere VABO-SuS beschult.

 

Die ukrainischen Schülerinnen und Schüler werden gemeinsam mit den anderen Schülerinnen und Schülern weiterer Nationalitäten ohne Deutschkenntnisse in aktuell 3 Klassen VABO Niveau-differenziert unterrichtet.

 

Vereinzelt wurden SuS an die lokalen Gymnasien weitergeleitet (4 SuS). die Aufnahme unter dem Schuljahr ist zu festgesetzten Zeitpunkten möglich.

 

Die Schülerinnen und Schüler sind stark an einer Rückkehr in die Ukraine interessiert. Dadurch ist eine zukunftsorientierte Laufbahnarbeit nur in einzelnen Fällen möglich, so die Aussage der glp. Zugleich haben genau diese Schülerinnen und Schüler ein hohes Potential schnell Deutsch lernen zu können, dass nicht immer genutzt wird.

 

Die Zahlen haben sich mit Beginn des Jahres 2023 stabilisiert. Schülerinnen und Schüler, die während des Schuljahres dazu gekommen sind, kamen aus einer Vielzahl von Ländern.

 

Die Arbeit mit den ukrainischen Schülerinnen und Schülern fordert eine hohe Flexibilität der Lehrerinnen und Lehrer, da die Bedürfnisse, Stärken und Interessen der SuS anders gelagert sind als das übliche Schülerklientel in den VABO Klassen. Zugleich sind sie aus genau diesem Grund eine Bereicherung für das Schulleben.

 

Der Erfolg der Integration ist stark von der Bleibeperspektive der Eltern abhängig.

Freistellungen für Fernunterricht aus der Ukraine spielen keine Rolle mehr.

 

4. Beschulung an den Gymnasien im Ostalbkreises - Einschätzung des Koordinators für               diese Beschulung an Gymnasien des Ostalbkreises

 

An den Gymnasien des Ostalbkreises werden Stand Mitte Februar 49 ukrainische SuS beschult. Dabei ist eine VKL mit 14 SuS am Parler-Gymnasium Schwäbisch Gmünd eingerichtet. Die übrigen SuS erhalten ebenfalls Sprachförderunterricht. Dieser wird in den Schulen z.T. unterschiedlich organisiert. Zum Teil findet er im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ statt. Vorbereitungskurse sind ebenfalls eingerichtet. Zudem gibt es DAF-AGs und Kooperationen mit Schulen anderer Art.

 

Einige SuS sind bereits aufgrund ihrer schulischen Vorbildung in der Ukraine und sprachlicher Vorkenntnisse in der gymnasialen Oberstufe. Ein weiterer Teil der SuS befindet sich in Abschlussklassen ukrainischer Schulen, die ihre SuS im Fernunterricht beschulen. Die große Herausforderung besteht darin, dass die ukrainischen SuS, die in der Schulform Gymnasium prinzipiell gut aufgehoben sind, in einer gymnasialen Regelklasse auf Basis der Notengebungsverordnung und Versetzungsordnung zu beschulen sind, auch wenn noch sprachliche Defizite vorhanden sind.

 

Die größte Herausforderung wird die Regelbeschulung der SuS bleiben. Das Staatliche Schulamt Göppingen hat in einem Schreiben an die Sek I – Schulen mit VKL seines Zuständigkeitsbereiches gebeten, SuS, die im erweiterten Bildungsniveau beschulbar wären an den Koordinierenden Schulleiter für Gymnasien zu melden, um ihre Unterbringung in einem Gymnasium zu koordinieren. Ein solcher Fall trat bisher nur mit wenigen SuS in Ellwangen auf.

Das entscheidende Problem besteht darin, dass man auf Normenbasis eine Regelbeschulung nur im erweiterten, eben gymnasialen Bildungsniveau anbieten darf, diese aber eine sprachliche Qualifikation mindestens im Niveau A 2 (Mittelstufe) eher aber B 1 voraussetzt. Für die gymnasiale Oberstufe sind das Sprachniveau B 2 und ein erfolgreicher mittlerer Bildungsabschluss gemäß der multilateralen Versetzungsordnung als Bedingungen vorgegeben.

Eine weitere Herausforderung besteht aufgrund der z. T. wohl vorhandenen Traumata der Kinder und Jugendlichen.

 

Organisatorisch problematisch ist zuweilen die Durchsetzung der Schulpflicht, da SuS (nur Einzelne!) unentschuldigt fehlen und ein „Zugriff“ auf die Erziehungsberechtigten nicht immer unmittelbar gegeben ist.

 

Zudem besteht ein enormer Wunsch, am Fernunterricht der ukrainischen Schulen teilzunehmen. Dieser findet zwar meist nachmittags statt, hindert aber an der vollen schulischen Integration der ukrainischen SuS.

 

Die Schülerzahlen waren in den vergangenen Wochen stabil. Hier dürften sich aber Veränderungen ergeben, wenn der Spracherwerb der ukrainischen SuS in anderen Schularten mit VKL Fortschritte macht.

 

An den Gymnasien wird den Herausforderungen mit Engagement der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulleitung begegnet. Es werden auch kreative Lösungen gefunden und umgesetzt, um den Kindern eine angemessene Bildung zu ermöglichen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz und Krankenhilfe sind in der Anlage 6 zum Haushaltsplan 2023 dem jeweiligen Rechtskreis bzw. Produkt zugeordnet.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat