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Vorlage - 041/2023  

 
 
Betreff: Erhöhung der Kanalbeiträge
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
26.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Erhöhung der Pauschalen für die Beteiligung als Straßenbaulastträger an den Kosten für die gemeindliche Kanalisation, die auch der Entwässerung einer Straßenfläche in der Baulast des Kreises dient, analog zu den Regelungen des Bundes und analog zur gleichen Verfahrensweise des Landes zu. Die Regelung soll ab 01.01.2024 gelten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Erhöhung der Kanalbeiträge

 

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 24/2022 vom 19.12.2022 hat der Bund die Anpassung der Pauschalen in Nr. 14 Absatz 4 der Ortsdurchfahrtslinie für die Beteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger an den Kosten für eine gemeindliche Kanalisation, die auch der Entwässerung einer Straßenfläche in der Straßenbaulast des Bundes dient, bekannt gegeben. Damit werden die zwischenzeitlich gestiegenen Kosten bei der Herstellung und Betrieb berücksichtigt. Die letzte Festlegung des Bundes für die Pauschalbeiträge datiert aus 2017.

 

Die Pauschalen nach Nr. 14 Absatz 4 der Ortsdurchfahrtslinien sind ab sofort wie folgt angepasst:

 

  • Die Grundpauschale erhöht sich von bisher 166 €/lfd. Straßenmeter auf nunmehr
    233 €/lfd. Straßenmeter.
  • Die Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes, erhöht sich von bisher 33 €/lfd. Straßenmeter auf nunmehr 46 €/lfd. Straßenmeter.
  • Die Pauschale für Straßeneinläufe erhöht sich von 530 € pro Einlauf auf 740 € pro
    Einlauf.

 

Bei Altfällen bleibt es bei der vereinbarten Pauschale.

 

Die neuen erhöhten Pauschalen werden ab sofort bei Bundes- und Landesstraßen (Einführungsschreiben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 13.02.2023) angewendet. Den Landkreisen wurde empfohlen, die erhöhten Pauschalen ebenfalls anzuwenden.

 

Die Landkreisverwaltung empfiehlt, diese Regelungen im Sinne einer Gleichbehandlung auch für den Ostalbkreis zu übernehmen.

 

Kanalbeitrag warum?

 

Beim Ausbau von Ortsdurchfahrten verlegen die Städte und Gemeinden in der Regel neue Entwässerungsleitungen. In diesen Leitungen wird das Straßenoberflächenwasser der Fahrbahn, der Gehwege und Nebenflächen, häufig auch von privaten Hofflächen gesammelt und abgeleitet. Darüber hinaus dienen die Leitungen auch der Ableitung des häuslichen Schmutzwassers. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Städte und Gemeinden diese Leitungen herstellen und betreiben. Der Straßenbaulastträger erspart sich dadurch den Bau einer eigenen Leitung und löst mit den Pauschalen seinen Anteil an der Herstellung und dem Betrieb der gemeinsam genutzten Leitungen ab. Die Städte und Gemeinden erhalten die Pauschalen bei der erstmaligen Herstellung der Leitung bzw. bei einer erneuten Herstellung, sofern die Leitung nach dem Ende ihrer Lebenszeit abgängig geworden ist und dies nachgewiesen wurde.

Die Städte und Gemeinden verpflichten sich unwiderruflich, das Fahrbahnwasser dafür auf Dauer für den Straßenbaulastträger kostenfrei abzuleiten und zu entsorgen.

 

Auswirkungen auf die Finanzierung

 

Die Erhöhung der Pauschalen erhöht den Aufwand des Landkreises beim Ausbau einer Ortsdurchfahrt z. B. von 500 m Länge im Mittel um etwa 43.000 €. Diese höheren Kosten sind wie bei Baupreiserhöhungen im Rahmen der Haushaltsansätze für die Ausbauprojekte zu finanzieren.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

wie beschrieben


Anlagen

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat