Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Erhöhung der Pauschalen für die Beteiligung als Straßenbaulastträger an den Kosten für die gemeindliche Kanalisation, die auch der Entwässerung einer Straßenfläche in der Baulast des Kreises dient, analog zu den Regelungen des Bundes und analog zur gleichen Verfahrensweise des Landes zu. Die Regelung soll ab 01.01.2024 gelten.
Sachverhalt/Begründung
Erhöhung der Kanalbeiträge
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 24/2022 vom 19.12.2022 hat der Bund die Anpassung der Pauschalen in Nr. 14 Absatz 4 der Ortsdurchfahrtslinie für die Beteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger an den Kosten für eine gemeindliche Kanalisation, die auch der Entwässerung einer Straßenfläche in der Straßenbaulast des Bundes dient, bekannt gegeben. Damit werden die zwischenzeitlich gestiegenen Kosten bei der Herstellung und Betrieb berücksichtigt. Die letzte Festlegung des Bundes für die Pauschalbeiträge datiert aus 2017.
Die Pauschalen nach Nr. 14 Absatz 4 der Ortsdurchfahrtslinien sind ab sofort wie folgt angepasst:
Bei Altfällen bleibt es bei der vereinbarten Pauschale.
Die neuen erhöhten Pauschalen werden ab sofort bei Bundes- und Landesstraßen (Einführungsschreiben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 13.02.2023) angewendet. Den Landkreisen wurde empfohlen, die erhöhten Pauschalen ebenfalls anzuwenden.
Die Landkreisverwaltung empfiehlt, diese Regelungen im Sinne einer Gleichbehandlung auch für den Ostalbkreis zu übernehmen.
Kanalbeitrag warum?
Beim Ausbau von Ortsdurchfahrten verlegen die Städte und Gemeinden in der Regel neue Entwässerungsleitungen. In diesen Leitungen wird das Straßenoberflächenwasser der Fahrbahn, der Gehwege und Nebenflächen, häufig auch von privaten Hofflächen gesammelt und abgeleitet. Darüber hinaus dienen die Leitungen auch der Ableitung des häuslichen Schmutzwassers. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Städte und Gemeinden diese Leitungen herstellen und betreiben. Der Straßenbaulastträger erspart sich dadurch den Bau einer eigenen Leitung und löst mit den Pauschalen seinen Anteil an der Herstellung und dem Betrieb der gemeinsam genutzten Leitungen ab. Die Städte und Gemeinden erhalten die Pauschalen bei der erstmaligen Herstellung der Leitung bzw. bei einer erneuten Herstellung, sofern die Leitung nach dem Ende ihrer Lebenszeit abgängig geworden ist und dies nachgewiesen wurde. Die Städte und Gemeinden verpflichten sich unwiderruflich, das Fahrbahnwasser dafür auf Dauer für den Straßenbaulastträger kostenfrei abzuleiten und zu entsorgen.
Auswirkungen auf die Finanzierung
Die Erhöhung der Pauschalen erhöht den Aufwand des Landkreises beim Ausbau einer Ortsdurchfahrt z. B. von 500 m Länge im Mittel um etwa 43.000 €. Diese höheren Kosten sind wie bei Baupreiserhöhungen im Rahmen der Haushaltsansätze für die Ausbauprojekte zu finanzieren.
Finanzierung und Folgekosten
wie beschrieben Anlagen
keine
Sichtvermerke
gez. Weiß, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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