Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht über die Umsetzung des 2. Gleichstellungs-Aktionsplans zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
1. Ausgangssituation
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde am 12.05.2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) mit Partnerinnen und Partner aus unterschiedlichen Ländern beschlossen. Sie lädt die Lokal- und Regionalregionen Europas ein, sich öffentlich und formell zum Grundsatz der Gleichstellung zu bekennen. Nach der Beratung am 11.02.2014 im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss und der Verabschiedung am 18.02.2014 im Kreistag unterzeichnete die Landkreisverwaltung im August 2014 die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (Eur.-Charta). Die Eur.-Charta definiert Grundsätze, die auf lokaler Ebene zu konkretisieren sind. Durch die Unterzeichnung hat sich der Ostalbkreis zur Erarbeitung eines Gleichstellungs-Aktionsplans bereit erklärt. Der erste Gleichstellungaktionsplan wurde 2017 - 2019 umgesetzt. Der 2. Gleichstellungs-Aktionsplan wurde von der Gleichstellungskommission erarbeitet und am 15.10.2019 im Kreistag vorgestellt und verabschiedet. Der Gleichstellungs-Aktionsplan enthält Ziele, Prioritäten, Maßnahmen sowie Ressourcen. Außerdem sind Zeitziele für die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen festgeschrieben. Für eine Umsetzung bzw. Erarbeitung eines Gleichstellungs-Aktionsplans sind unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche zu beteiligen. Der Ostalbkreis hat deshalb eine Gleichstellungskommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, Fachabteilungen und anderen Institutionen, gegründet.
Die aktuelle Gleichstellungskommission:
2. Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplans
Der Gleichstellungs-Aktionsplan ist auf den Zeitraum 2020-2024 ausgelegt. Seine Umsetzung ist ein Prozess. Der zweite Gleichstellungs-Aktionsplan baute auf Erfahrungen und Erkenntnissen des ersten Planes auf und setzte sich neue gesellschaftspolitische Ziele zur Stärkung der Vielfalt. Der Gleichstellungs-Aktionsplan ist in fünf Handlungsfelder unterteilt und enthält 21 Ziele. Außerdem wurde beschlossen, dass die Maßnahmen in bürgernaher Sprache zu formulieren sind. Die Ziele und Maßnahmen wurden maßgeblich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung und Kooperationspartnern umgesetzt. Einige Ziele konnten abgeschlossen werden, andere sind in laufender Bearbeitung. Der Stand der Umsetzung der einzelnen Ziele und Maßnahmen ist im Zwischenbericht zusammengestellt (Anlage 1).
Der 3. Gleichstellungs-Aktionsplan ist für die Jahre 2025-2029 vorgesehen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung und deren Kooperationen. Seit 2020 sind jährlich für den Gleichstellungs-Aktionsplan 3.500 Euro eingestellt.
Anlagen
Zwischenbericht über die Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplans Sichtvermerke
gez. Venus, Beauftragte für Chancengleichheit gez. Oswald, Persönliche Referentin, Leiterin Diversity gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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