Bürgerinformationssystem

Vorlage - 039/2023  

 
 
Betreff: Anpassung der OstalbMobil-Abgabepreise
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
14.03.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzungsänderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung zum 1.4.2023
Anlage 1 Teil 2 und 3 Stand 1.04.2023

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag stimmt der Satzungsänderung und den neuen Tarifen von OstalbMobil entsprechend der Sitzungsvorlage (Sachverhalt/Begründung) mit Wirkung zum 1. April 2023 zu, die „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ wird in ihrer Anlage 1, Teil 2 und 3 angepasst.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Zum Zwecke der Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung müssen die OstalbMobil-Fahrpreise regelmäßig angepasst werden. Die Einnahmen hieraus wirken sich unmittelbar auf die Zuschusshöhe im Ostalbkreis-Haushalt für die ÖPNV-Dienstleistungen nieder. Letztmalig erfolgte eine Erhöhung zum 1. August 2022.

 

Aufgrund der außerordentlich dynamischen Kostenentwicklung, insbesondere hervorgerufen durch die nach wie vor hohen Energiepreise und gestiegenen Personalkosten, soll der Regeltermin zur Anpassung vorgezogen werden und bereits zum 1. April 2023 greifen. So hat sich etwa der Index für Personenverkehrsdienstleistungen in den vergangenen 12 Monaten um 7,5% entwickelt.

 

Zudem wäre die Anpassung relevant, da der zum 1. Mai 2023 geltende OstalbMobil-Tarif die Grundlage für die Ansprüche zum durch Bund und Land mitfinanzierten „D-Ticket“ bis zum Jahr 2026 bildet. Eine entsprechende Anpassung würde sich folglich positiv auf die Ausgleichsleistung zur Finanzierung der durch das „D-Ticket“ verursachten Mindereinnahmen auswirken.

 

 

Vorschlag zur Entwicklung der OstalbMobil-Tarife

 

Um dieser Entwicklung zu begegnen wird eine gemittelte, ungewichtete Erhöhung von ca. 5% vorgeschlagen. Diese ergibt sich anhand der Anwendung des seit vielen Jahren genutzten mathematischen Modells, welches sich aus einem streckenunabhängigen Basispreis und einem zonenabhängigen Aufpreis je genutzter Zone zusammensetzt.

 

Die Auswirkungen auf den Fahrgast halten sich insoweit in Grenzen als das das „D-Ticket“, welches zum 1. Mai 2023 eingeführt wird, für die überwältigende Zahl der Nutzerinnen und Nutzer eine mitunter deutliche Absenkung des Fahrpreises bedeutet. Pendlerinnen und Pendler, etwa auf der Relation Aalen - Schwäbisch Gmünd, zahlen dann statt aktuell 102,30 Euro/Monat nur noch den bundesweit gültigen Pauschalpreis von 49 Euro/Monat bei monatlicher Kündbarkeit. Stärkere Betroffenheit entfaltet sich hingegen bei der Nutzung von Einzelfahrscheinen, wobei die Attraktivität des „D-Tickets“ schneller zur Entfaltung kommt und ein Umstieg angeregt wird.

 

Einzelfahrscheine für Erwachsene werden im Durchschnitt um 2,75% erhöht, Kinderpreise um 3,92%. Monatskartenpreise für Erwachsene im Einzelkauf um durchschnittlich 5,73% und für Schüler um 5,86%.

 

Von einer Einführung des seit langem diskutierten „SeniorenTickets“ wird vorerst Abstand genommen.

 

Das „D-Ticket“ wird in das Tableau der „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ integriert, die Netzzeitkarte wird gestrichen. Im Gegensatz zum „FirmenTicket“ sieht das „D-Ticket“ keinen Mengenrabatt mehr vor, gewährt jedoch einen Abschlag von 5%, sofern ein Arbeitgeber einen Rabatt von mindestens 25% zahlt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Eine Anpassung der OstalbMobil-Abgabepreise wirkt sich grundsätzlich, eine gleichbleibende Nutzung unterstellt, positiv auf die Zuschussbedürftigkeit des ÖPNV durch den Ostalbkreis aus. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Bildung und Finanzen wird über die aktuelle Entwicklung regelmäßig berichtet.

 


Anlagen

 

Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung inkl. Anlage 1, Teil 2 und 3

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, GB Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Satzungsänderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung zum 1.4.2023 (412 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 1 Teil 2 und 3 Stand 1.04.2023 (812 KB)