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Vorlage - 038/2023  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen für das Jahr 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss Vorberatung
28.02.2023 
Sitzung des Stiftungsausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
14.03.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen für das Wirtschaftsjahr 2023

Antrag der Verwaltung

 

Der Stiftungsausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

1. Der Beschluss über den Wirtschaftsplan der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen für das Wirtschaftsjahr 2023 vom 20.12.2022 (VO 242/2022) wird aufgehoben.

 

2. Der Umstellung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Hospitalstiftung ab dem 01.01.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-Doppik auf Grundlage der Kommunalen Doppik wird zugestimmt.

 

3. Dem Wirtschaftsplan der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung wird zugestimmt.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Das novellierte Eigenbetriebsrecht Baden-Württemberg 2020 gibt den Kommunen die Möglichkeit den Wirtschaftsplan und das Rechnungswesen auf Basis des Handelsgesetzbuchs - HGB, oder der kommunalen Doppik zu führen. Die bislang gültige Eigenbetriebsverordnung wurde entsprechend angepasst und ist ab dem Wirtschaftsjahr 2023 mit den neuen Regelungen und Mustern anzuwenden.

Die Geschäftsführung der Hospitalstiftung spricht sich dafür aus, Wirtschaftsplan und Rechnungswesen künftig analog der Haushaltsführung des Ostalbkreises auf Grundlage der Kommunalen Doppik zu führen. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund des für Pflegeheime und soziale Einrichtungen vorgeschriebenen Kontenrahmens SKR45, dieser als spezialrechtliche Regelung dem allgemeinen Kontenrahmen NKHR vorgeht und im Rahmen des Wirtschaftsplans und der Jahresrechnung in die Muster der Eigenbetriebsverordnung-Doppik übernommen werden muss.

 

Der für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossene Wirtschaftsplan ist somit an das novellierte Eigenbetriebsrecht anzupassen und durch den Kreistag neu zu beschließen.

 

Die Änderung in der Darstellung des Wirtschaftsplans betreffen insbesondere folgende Bereiche:

 

-         Neugliederung des Erfolgsplans entsprechend der kommunalen Doppik (alternativ HGB möglich).

-         statt bisheriger Vermögensrechnung (angelehnt an Kameralistik) nun Liquiditätsplanung mit Darstellung aller Einzahlungen und Auszahlungen (aus Erfolgsplan, Investitionen, Darlehen, sonstigen Ein- und Auszahlungen).

-         Darstellung einer 5-jährigen Finanzplanung in der Ergebnisplanung und in der Liquiditätsplanung.

-         umfangreichere Darstellung der Planzahlen im Beschluss.

 

Zusätzlich wurden folgende Inhalte neu in den Wirtschaftsplan aufgenommen:

 

-         Einzeldarstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen

-         Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität

-         Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen

-         Schuldenübersicht

 

 


  1. Kennzahlen des Wirtschaftsplans 2023

 

 

Erfolgsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

im Bereich Pflegeheim

 

6.870.300 €

 

 

im Bereich Seniorenwohnungen Schönbornweg

127.400 €

 

 

im Bereich Seniorenwohnungen 5. OG

 

73.000 €

 

 

im Bereich Forstwirtschaft

 

84.200 €

 

 

im Bereich Windkraft

 

110.000 €

 

 

 

 

 

 

Erträge Hospitalstiftung

 

7.264.900 €

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

im Bereich Pflegeheim

 

6.920.750 €

 

 

im Bereich Seniorenwohnungen Schönbornweg

109.800 €

 

 

im Bereich Seniorenwohnungen 5. OG

 

56.730 €

 

 

im Bereich Forstwirtschaft

 

74.470 €

 

 

im Bereich Windkraft

 

1.200 €

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen Hospitalstiftung

 

7.162.950 €

 

 

 

 

 

 

veranschlagtes Ergebnis

 

 

 

 

im Bereich Pflegeheim

 

-50.450 €

 

 

im Bereich Seniorenwohnungen Schönbornweg

17.600 €

 

 

im Bereich Seniorenwohnungen 5. OG

 

16.270 €

 

 

im Bereich Forstwirtschaft

 

9.730 €

 

 

im Bereich Windkraft

 

108.800 €

 

 

 

 

 

 

veranschlagtes Ergebnis Hospitalstiftung

 

101.950 €

 

 

 

 

 

 

Liquiditätsplan

 

 

 

Saldo aus laufender Geschäftstätigkeit

 

494.050 €

 

 

davon Einzahlungen

 

7.264.900 €

 

 

davon Auszahlungen

 

6.770.850 €

 

 

 

 

 

 

Saldo aus Investitionstätigkeit

 

-160.300 €

 

 

davon Einzahlungen

 

0 €

 

 

davon Auszahlungen

 

160.300 €

 

 

 

 

 

 

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

 

333.750 €

 

 

 

 

 

 

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

 

-4.830 €

 

 

davon Einzahlungen

 

0 €

 

 

davon Auszahlungen

 

4.830 €

 

 

 

 

 

 

Saldo des Liquiditätsplans

 

328.920 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

0 €

 

 

 

 

 

 

Höchstbetrag der Kassenkredite

400.000 €

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 


Anlagen

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen für das Wirtschaftsjahr 2023

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gutknecht, Hospitalgeschäftsführung

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Wirtschaftsplan der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen für das Wirtschaftsjahr 2023 (1736 KB)